Kindergeld-Bescheid
 
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Kindergeld-Bescheid

 
(@kai-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Ich erhalte wegen meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst einen Zuschlag zum Lohn wegen meines bisher noch minderjährigen Sohnes. Er wird in Kürze 18 und mein Arbeitgeber möchte den Zuschlag einstellen, es sei denn, es wird für ihn noch Kindergeld gezahlt. Aufgrund seiner aktuellen Ausbildung weiß ich, dass er noch KG-berechtigt ist, aber die KM ist bei der Kindergeldkasse wegen des Wohnsitzes als KG-Berechtigte registriert - alles in Ordnung soweit. Jetzt weigert sie sich, mir eine Kopie des KG-Bescheides zu geben, was zur Folge hätte, dass mir ein Teil des Lohnes (der Zuschlag) fehlen würde. "Leider" rutsche ich damit nicht in eine andere Stufe - die KM hätte also keine Nachteile beim KU.
Hat jemand Ideen, ob mir als Vater (gemeinsames Sorgerecht) nicht auch eine Bescheidkopie 'zusteht'? Die KG-Kasse des Arbeitsamtes lehnt das ab; sie müsse / dürfe Bescheide nur an Berechtigte zusenden.

Danke vorab und viele Grüße an Euch alle!
Kai

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 16:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ab 18 Jahren ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
Ich würde Junior in dem Schreiben, wo ich den Nachweis fordere, dass er berechtigt ist Unterhalt zu erhalten um die Herausgabe der kindergeldnummer bitten.

Ab 18 wird auch das komplette Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.
Und normalerweise muss Junior dir mitteilen auf welches Konto der Unterhalt überwiesen werden muss.

Gibt es einen Titel?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2021 16:57
(@kai-k)
Schon was gesagt Registriert

Danke Sophie. Ich habe in den letzten Monaten immer schon mal versucht, direkt bei ihm durchzudringen; er schließt sich da allerdings der Blockadehaltung der Mutter an; freiwillig komme ich weder so noch so zum Bescheid.
Die KG-Nr. kenne ich - wenn die sich nicht geändert hat - von früheren Anträgen (da habe ich noch Kopien von vergangenen Zeiten). Aber die hilft mir / meinem Chef nichts - der benötige eine Kopie, dass auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres KG gezahlt wird (sonst hätte ich ihm den Ausbildungsvertrag vorgelegt, den ich unterschrieben und daher auch in Kopie habe).
Und der Titel; ja, nächstes Problem. Unbefristet tituliert, Herausgabe wird - analog KG-Bescheid - abgelehnt. Ich scheue mich vor der Klage, da die Kosten ja auch wieder an mir hängen bleiben und ich es bedauerlich finde, wenn man für diese Angelegenheiten einen Familienrichter hinzuziehen muß. Scheint aber derzeit alternativlos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 17:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Wenn du die kindergeldnummer hast würde ich deinen Arbeitgeber bitten die Kasse direkt anzuschreiben, um nachzufragen ob weiter Kindergeld gezahlt wird.
Oder du machst es und setzt deine. Arbeitgeber per Kopie in Kenntnis.

Wenn Junior in Ausbildung ist, wird sich ab dem 18. auch das komplette Einkommen abzüglich 100€ komplett auf den unterhaltbedarf angerechnet.

Damit dürfte dein unterhaltsanteil sich sehr reduzieren. Deswegen würde ich Junior anschreiben und ihm mitteilen, dass dies alles zu berücksichtigen ist und er verpflichtet ist auch die Unterlagen der Mutter beizubringen zu Berechnung.

Vermutlich kommst du da um einen Anwalt nicht herum. Aber ich würde klarstellen, dass ich dem Grunde mach bereit bin Unterhalt zu zahlen, dies aber erst kann wenn die Höhe korrekt berechnet wurde, inkl, Berücksichtigung des Einkommens de Mutter. Es sei denn, du weißt, dass die Mutter nicht leistungsfähig ist.
Und Junior anbieten, ab 18 einen anteiligen Unterhalt als Darlehen zu zahlen. Und ihm mitteilen, dass bei einer evtl. Pfändung über den Titel dieses Darlehen bis zur Berechnung nicht mehr gezahlt wird und auf Herausgabe ded Titels und pfändungsabwehrklage Veranlassen wird.

Andere frage, was zahlst du momentan und was verdient Junior?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2021 18:29
(@kai-k)
Schon was gesagt Registriert

Auf den Anwaltskosten bleibe ich dann aber sitzen, nehme ich an. Die wären ja eigentlich vermeidbar, wenn man wie erwachsene Menschen ohne Advokaten alles mit einander klären könnte. Und Gerichtskosten fielen im Fall der Fälle für mich auch an, oder?

Laut Ausb.-Vertrag wurden im 1. Lehrjahr knapp 1.018 EUR brutto zugesichert.
Ich habe einen Titel für die Stufe 5 und überweise daher immer noch 525 EUR.
Die KM ist (wahrscheinlich) immer noch halbtags tätig - Verdienst unklar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 19:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Das sind dann ca. 800€ netto - 100€ berufsbedingter Aufwand + Kindergeld 219€ =919€ für Junior.
Stufe 5 ab 18 = 677 €.
Damit dürfte überhaupt kein Unterhalt mehr fällig werden.
Selbst wenn Junior von zu Hause auszieht.

Damit hättest du in ca.1-2 Monaten bei deiner derzeitigen Unterhaltszahlung die Kosten für Anwalt und Gericht wieder drin.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2021 20:29
(@kai-k)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, klingt sehr plausibel.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 21:45