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Kind wird 18 - Mutter zeigt ihr wahres Gesicht - was tun?

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(@seerobbe)
Schon was gesagt Registriert

unsere Älteste muss zwar nichts abgeben, wir erhalten jedoch weiterhin das Kindergeld, aber wir haben von ihr verlangt, dass sie eine bestimmte Summe X anlegen muss, alternativ hätte sie diese Summe an uns abgeben müssen (wir hätten sie allerdings auch angelegt), Unterhalt bekommt sie nicht - zum einen haben wir von der Ex noch nie Unterhalt bekommen und zum anderen verdient sie nun zu viel, um überhaupt Unterhalt fordern zu können.  😉

Martins Argumentation kann ich auch nur unterstützen - gehört auch zum Erwachsenwerden, das Einsehen - und eines ist auf jeden Fall klar, keines unserer Kinder wird Hotel Mama zu lange in Anspruch nehmen, da sind wir uns zu wichtig!!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 23:41
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

also ich muss, glaube ich, noch einiges klar stellen, da ich denke an einigen Punkten missverstanden worden zu sein. Wir fahren über Ostern zusammen noch einmal in einen großen Familienurlaub als Abschluss und letzten finanzierten Urlaub. Das Angebot an Weihnachten, dass sie den Flug zahlt und wir dann vor Ort die Unterkunft und das Essen, geht eben auch dahin dass sie ab 18, so dachte ich zumindest einen Teil des Geldes behalten kann und dann eben für Sachen verwenden kann die Ihr wichtig sind. Sie entscheidet für was sie ihr Geld ausgibt, aber ich ich bin nicht bereit weiter die kompletten Urlaube zu finanzieren, zumal Ihr Bruder ja dann eben auch Anspruch auf einen Ausgleich hätte. Das Jahr als Au pair, was ja immerhin auch 1300,-€ kostet, das habe ich auch zu ihr gesagt, dass muss sie sich selber zusammen sparen. Eben durch ihr Geld nebenbei beim Arbeiten und so dachte ich durch einen Teil vom Unterhalt.

Wie ich geschrieben habe, liegt es mir fern Mama und Tochter auseinander zu bringen, aber wie bereits geschrieben wurde, ist die Art und Weise wohl ganz entscheidend. Wir haben meiner Tochter bereits gesagt, dass Sie zwar Anspruch auf das Kindergeld hat und unseren Unterhalt auf Ihr Konto bekommt, aber eben mit Mama klären muss weil sie ja auch kostenlos dort wohnt. Wie gesagt, u. U. ist Mama ja zudem auch noch barunterhaltspflichtig. Aber sie steht immer noch auf dem Standpunkt, dass wir es nur mit Ihr besprechen dürfen und nicht mit meiner Tochter. Mir geht es darum, dass meine Tochter eben weiß was ihr zu steht.

Und ich möchte auch das meine Tochter lernt mit Geld umzugehen. Ich hatte auch geschrieben, dass wenn Sie bei mir wohnen würde, sie zwar kein Geld für Kost & Logi abgeben muss, aber sehr wohl Kleidung, Urlaub, Feiern ect. selber kaufen muss, dafür bekommt sie ja Unterhalt. Sie soll ja lernen das Geld für Ihre Bedürfnisse einzuteilen, wie soll sie das, wenn diese Aufgabe Mama übernimmt? Die Gründe warum Mama weiter den Unterhalt haben will, liegen für mich auf der Hand, aber aus meiner Sicht kann man sich nicht jahrelang bei mir beschweren ich würde nicht genug für die Kinder zahlen und jetzt wo eigentlich die Kinder ein Recht auf "Ihr Geld" haben es Ihnen komplett vorenthalten. Die falsche Voraussetzung die sie nie erkannt hat ist, dass der Unterhalt ja eben nur für die Kosten die für die Kinder anfallen da ist und nicht um Ihren Lebensstandard zu verbessern, denn dass kann natürlich von dem Kindesunterhalt nicht auch noch bestritten werden.

Ich hatte mir gewünscht, dass es ein Gespräch statt finden. Eine Regelung wie: KM behält das Kindergeld, Mutter zahlt nichts an Tochter und eventuell gibt Tochter noch 50€ an Mama vom Unterhalt ab. Absolut OK und ich hätte keinen Mucks gemacht. Aber nicht so.

Zum Erwachsen werden oder sein, gehört eben auch selber Budget´s aufzustellen und finanzielle Grenzen kennen zulernen. Wie soll das gehen wenn mir mein Betrag nicht zur Verfügung steht?

Das Geld für Au pair wird sie so auch nicht zusammen bekommen. Denn von den Ø 200/Monat, muss sie ja auch noch das Weg gehen mit Freunden und eben teilweise Anziehsachen bezahlen. Somit weiß ich wie es läuft. Tochter hat nächstes Jahr das Geld nicht und die KM fordert dann wieder: du willst ihr das doch nicht verwehren du musst ihr das doch ermöglichen, so wird es nämlich aussehen :-(. Aber da muss ich leider dann auch nein sagen, denn die KM muss langsam lernen auf eignen Beinen zu stehen und sich eben nicht durch den Kindesunterhalt selbst zu unterhalten!

Meine Frau und ich gehen beide sehr viel arbeiten, aber schon unsere Tochter (6 Jahre) muss lernen das das Geld eben nicht auf den Bäumen wächst. Sie hat bereits von Ihrem Taschengeld sich schon Dinge kaufen müssen sie sie wollte die aber eben nicht unbedingt nötig waren.

Mein Frau und ich hatten nichts als wir zusammen kamen, außer jeden Monat zu schauen wie wir den Unterhalt zahlen können. Mittlerweile geht es uns trotz Unterhalt ganz gut, aber das geht eben nur mit viel Arbeit. Diese Wertvorstellung geben wir unseren Kindern auch mit auf den Weg, ich denke auch dies ist ein wichtiger Bestandteil den die Kinder lernen müssen, neben dem Haushalten mit Geld, eben allein für sich zu sorgen und für sein Glück verantwortlich zu sein. Bei der KM habe ich leider das Gefühl das diese Wertvorstellung nicht verankert ist. Aber die Realität wird sie zwangsläufig wieder dahin bringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2014 00:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gustav.

Du bist ja grs. auf dem richtigen Weg. Nur mischt Du Dich noch viel zu direkt in das Leben der KM ein!

Mein Frau und ich hatten nichts als wir zusammen kamen, außer jeden Monat zu schauen wie wir den Unterhalt zahlen können. Mittlerweile geht es uns trotz Unterhalt ganz gut, aber das geht eben nur mit viel Arbeit. Diese Wertvorstellung geben wir unseren Kindern auch mit auf den Weg, ich denke auch dies ist ein wichtiger Bestandteil den die Kinder lernen müssen, neben dem Haushalten mit Geld, eben allein für sich zu sorgen und für sein Glück verantwortlich zu sein. Bei der KM habe ich leider das Gefühl das diese Wertvorstellung nicht verankert ist. Aber die Realität wird sie zwangsläufig wieder dahin bringen

Über die Wertvorstellungen der KM musst Du Dir Gott sei Dank keine Sorgen mehr machen. Ebenso wenig, wie KM zukünftig ihren Lebensstil aufrecht erhält.

Deshalb

Ich hatte mir gewünscht, dass es ein Gespräch statt finden. Eine Regelung wie: KM behält das Kindergeld, Mutter zahlt nichts an Tochter und eventuell gibt Tochter noch 50€ an Mama vom Unterhalt ab. Absolut OK und ich hätte keinen Mucks gemacht. Aber nicht so.

Ist das der falsche Ansatz. Lass Deine Tochter sauber ermitteln, von wem sie wieviel Unterhalt bekommt. Dabei kannst Du sie objektiv unterstützen. Dazu gehört auch der Hinweis, dass von der Summe die Tochter von Dir, KM(?) und Kindergeld erhält, sicherlich etwas als Kost & Logis wieder abzugeben ist. Gerne kannst Du ihr dabei Deine Einschätzung geben, ob der von KM geforderte Betrag angemessen ist und im Gegenzug auch anbieten, bei Dir zu wohnen. Ob letzteres "kostenlos" angeboten werden sollte, musst Du Dir überlegen. Zum einem machst Du Dich angreifbar ggü KM (ob Dich das juckt, magst Du selbst entscheiden), aber pädagogisch sinnvoll ggü Tochter ist es nicht!

Aber gerne kannst Du(!) ja was beiseite legen, mit dem Du bei Gelegenheit (Au-pair-Zeit) unterstützen kannst.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 01:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich habe jetzt da das Thema auch bei uns ansteht folgendes gemacht: ich habe meiner Tochter die monatlichen Fixkosten für die Wohnung gezeigt und diese durch drei geteilt (3 Bewohner). Dann habe ich ihr erklärt das dieser Betrag ja noch ohne Lebensmittel ist, es mir aber reicht wenn dieser Betrag in die Haushaltskasse fliesst.

Wo es bei Familien aber finanziell enger ist muss das Kind bestimmt auch den eigenen Anteil. An Lebensmitteln tragen.

Und das denke ich sollte in den Familien geklärt werden. Würde Sie vom restlichen Unterhalt nur Party machen wollen und Klamotten ohne Ende kaufen, würde ich vielleicht auch einen anderen Betrag fordern.

Aber Sie spart vom Geld -.außer das Geld für ihre persönlichen Bedürfnisse - auf eine grosse Schulfahrt ins Ausland.

Sophie

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Geschrieben : 06.04.2014 12:38
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich glaube, die Diskussion geht ein wenig an den Problemen vorbei, die der Threadopener sieht. Faire Beteiligung ist eine Sache, aber manchmal geht es darum gar nicht, sondern um die Frage, wo hört faire Beteiligung auf und wo fängt die Benutzung der Kinder als Einkommensergänzung an. Dann zu sagen, die Kinder könnten ja einfach ausziehen, sie seien ja erwachsen, geht wohl an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wie sehr die Kinder nämlich tatsächlich ausziehen könnten, hängt auch von dem Einfluss der Mutter ab, die mit der Trennung gemeinhin zur Hauptbindungsperson und Haupterziehungsperson wird.
Da wird dann eben den Kindern klar gemacht, wie schwer doch so ein Leben alleine ist, dass sie dann ganz alleine wären und Schuld sind, wenn die Mutter die Wohnung nicht mehr halten kann und sie damit auch keinen Rückweg mehr hätten... Da muss es nicht nur ums Kindswohl und die Erziehung zur Selbstständigkeit gehen, sondern manchmal eben um so eine profane Sache wie die Finanzierung der Wohnung der nichtarbeitenden Mutter über den Vater auch über das 18 Lebensjahr hinaus. Und nur weil jemand 18 ist, ist er noch lange nicht erwachsen...
Dazu muss die Mutter noch nicht  mal besonders böse sein, manchmal ist der Grad zur Manipulation verdammt schmal. Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist das Angebot, doch zum Vater zu kommen, kein Aufhetzen, sondern das Aufzeigen von Alternativen

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:04
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Moin Gustav,
das sollst Du ja auch gar nicht; es geht nur um ein Angebot namens "auch hier ist Platz für Dich". Ob sie es annimmt, muss Deine Tochter schon selbst entscheiden - und auch den Stress mit Muddi aushalten, falls sie lieber dort wohnen bleiben möchte.
naja, mit 500 EUR Ausbildungsvergütung plus 184 EUR Kindergeld ist üblicherweise so gut wie überhaupt kein Unterhalt mehr fällig; nicht einmal bei auswärtiger Unterbringung.

Grüssles
Martin

Hallo Martin,

jetzt muss ich noch mal wegen der anstehenden Ausbildung meines Sohnes auf Dein Kommentar zurück kommen. Aktuell zahle ich für beide Kinder jeweils 356,-€. Mein Sohn wird ja erst 17, somit hat er ja noch keinen Anspruch auf das Kindergeld, ja erst mit 18, oder?

Er wird nach Aussagen seines Chefs knapp über 500,-€ netto verdienen. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass ich von diesen 520,-€ die 90,-€ pauschalen Abzug vornehme und den Rest von ca. 430,-€ / 2 teile. Die dann verbleibenden 215,-€ würde ich dann vom Unterhalt kürzen, oder? (356,-€ - 215,€ --> 141,-€)

Wobei eine Kürzung ja wahrscheinlich nicht einfach so gehen wird, da es einen Titel vom JA bis zum 18. Geburtstag gibt. Darf ich dann trotzdem gem. meiner Rechnung den Unterhalt kürzen?

Danke für die erneute Hilfe 🙂

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2014 22:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Er wird nach Aussagen seines Chefs knapp über 500,-€ netto verdienen. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass ich von diesen 520,-€ die 90,-€ pauschalen Abzug vornehme und den Rest von ca. 430,-€ / 2 teile. Die dann verbleibenden 215,-€ würde ich dann vom Unterhalt kürzen, oder? (356,-€ - 215,€ --> 141,-€)

Sieht soweit richtig aus.
Evtl. können noch Fahrkosten herauskommen, für lange Strecken bzw. Bus.

Wobei eine Kürzung ja wahrscheinlich nicht einfach so gehen wird, da es einen Titel vom JA bis zum 18. Geburtstag gibt. Darf ich dann trotzdem gem. meiner Rechnung den Unterhalt kürzen?

Jaein.
Aufforderung zur Herausgabe des Titels, wenn dieser nicht kommt, dann Vollstrechungsschutz und auf Herausgabe klagen. Wenn die Angaben oben stimmen, ein selbstgänger ... Problem ist nur, dass man gegen den eigenen Sohn klagen muss, und leider nicht gegen die Mutter.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 08.04.2014 10:32
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Bisher waren wir immer die Bösen weil wir angeblich nicht genug zahlen, obwohl Berechnung vom JA durchgeführt wurde und jetzt zeigt sie ihr wahres Gesicht und verlangt tatsächlich alles von unserer Tochter???

...was in solchen Situationen immer mal gerne vernachlässigt wird, ist die Frage nach dem Bestehen eines Unterhaltstitels...obige Aussage weist ein wenig auf einen solchen hin....

...bevor also irgendetwas an Änderungen zum 18. Geburtstag geregelt werden soll, ist dieses "Problem" zu lösen...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 10:49
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Also mein Sohn wird ja jetzt erst 17 wenn er die Ausbildung beginnt. Dann ist ja immer noch die KM unsere Ansprechpartnerin, eigentlich sind jetzt im Juni auch die zwei Jahre seit der letzten Berechnung vorbei, sodass ich für meinen Sohn sogar davon ausgehen, dass das JA wieder eine neue Berechnung will. Damals sagte mir die Sachbearbeiterin das automatisch nach Ende der Schule ein Schreiben vom JA raus geht mit der Frage an den Jugendlichen was er jetzt weiter macht. Sollte er dann eine Ausbildung angeben, so die Sachbearbeiterin, würde automatisch vom JA ein Schreiben kommen, das entsprechend weniger gezahlt werden muss. Ob ich daran aber noch glaube nach dem ganzen Theater damals mit dem JA weiß ich auch nicht.

Sollte jetzt eine neue Berechnung gefordert werden, gibt es eigentlich eine Grenze von Einkommen bei dem der Jugendliche sowieso keinen Anspruch auf Unterhalt mehr hat. Zum Beispiel ein Azubi bekommt 700,-€ monatlich, darf der dann auch noch Unterhalt fordern, z. Bsp. wenn die Eltern ein sehr hohes Einkommen haben und nach dieser Berechnung mit Azubigehalt abzgl. Pauschale noch zu zahlen hätten?

Dieser Unterhaltstitel geht bei meinem Sohn genauso wie bei meiner Tochter nur bis zum 18. Lebensjahr. Momentan wird ja auf meine Unterhaltsverpflichtung nur die 1/2 des Kindergeldes angerechnet. Ist das auch weiterhin bei Ausbildung so? Wahrscheinlich auch erst wenn er 18 ist, denn so lange bekommt die Mutter ja Unterhalt und Kindergeld.

Danke für Eure Hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 15:35
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

..du solltest dir mal die für deinen LG-Bezirk gültigen Unterhaltsleitlinien anschauen...dort findest du eigentlich alle Antworten auf deine Fragen...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 16:25




(@psoidonuem)
Registriert

Alle Antworten auf die zuletzt gestellten Fragen in diesem Fred: http://www.vatersein.de/Forum-topic-28132.html

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 17:10
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten. Mit der Volljährigkeit das habe ich jetzt verstanden.

Da mein Sohn erst 17 wird noch eine Verständnisfrage.

Aktuell zahlen ich wegen 3 Kindern (2 aus erster Ehe, eins mit neuer Frau) Unterhalt gem. Zeile 2 448 abzgl. Kindergeld.

Eigentlich Zeile 3 aber wegen der 3 eine Zeile zurück.

Wenn mein Sohn jetzt einen Verdienst von über 500,-€ netto hat, muss ich dann trotzdem die Berechnung mit abzgl. 90,-€ und dann halbieren, oder muss ich nichts mehr zahlen weil er sowieso über dem Unterhaltsbetrag liegt (520-90+92 Kindergeld = 522,-€).

Bei Volljährigen müsste ich ja sobald er mit seinem gesamten Einkommen darüber liegt nicht mehr zahlen. Jetzt weiß ich eben nur nicht wie es mit unter 18 ist.

Danke :-).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 18:19
(@psoidonuem)
Registriert

Steht auch im anderen Fred, unter 18 wird die halbe Ausbildungsvergütung angerechnet

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 18:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach:

Unter 18: (Ausbildungsgehalt-90)/2= x

Zahlbetrag: Bedarf nach DDT - x - KG/2 (92 €)

Über 18: Ausbildungsgehalt-90=y

Zahlbetrag: Bedarf nach DDT - y - KG (184 €)=z

Allerdings Kind nachrangig hinter allen anderen Berechtigten.

Sollte y+KG > Bedarf sein, dann bekommt das Kind nichts mehr

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 19:16
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Kapiert 🙂 Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 19:59
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