Nach neuestem Urteil des BGH (>hier<) ist selbst bei nur wenige Tage dauerndem Zusammenleben als Ehepaar der nacheheliche Unterhalt zu zahlen. Begründung: Alleinig die Betreuung eines Kindes rechtfertigt dies.
So deutlich hat der BGH Kinder noch nie als Unterhaltsgeisel proklamiert. Und meiner Meinung nach steht dies im starken Widerspruch zu der vom Frauenministerium unnachgiebig verfolgten Vollbeschäftigung von Müttern und Errichtung von Kinderbetreuungsstätten.
Dieses Unmengen von Geld verschlingende und zu Lasten aller Steuerzahler gehende Vorhaben kann nun eingestampft werden. Die Frau muss ja gar nicht mehr arbeiten, der Ex wird schon zahlen.
Eigentlich hatte ich bisher vom BGH schon noch eine positive Meinung. Mittlerweile sind die ja sowas von der Muffe gepufft...
DeepThought
[Editiert am 10/11/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
das sehe ich anders, aus einem anderen Grund.
Bei Kinderbetreuung kann auch der Staat nicht von der Mama verlangen, dass sie arbeiten geht. Somit würde sie also Gefahr laufen, dass sie Sozialgelder bekommt, wovor sich der Staat mit solchen Urteilen schützt.
Das Problem liegt also nicht beim BGH. Die macheneinfach nur, was sinnvoll ist.
Das Problem liegt doch eher an der Sozialgesetzgebung / allgemeine Meinung (arbeitende Mamis = Rabenmütter).
Bevor also der BGH moderne Urteile fällen kann, müssen sich einige Regelungen an die heutige Lebensrealität anpassen,
Gruss,
Michael
au contraire, mon ami,
hast es wahrscheinlich mitbekommen, wie es bei mir aussieht. Kind (4) lebt bei mir, gehe weiter vollzeit arbeiten, und muss fast soviel an EU an ex zahlen, wie seinerzeit TU, weil sie erwerbsunfähig.
der witz: ich will nicht mal unterhalt von ex, auch für unsere kleine maus nicht :). Aber stattdessen muss ich ihr soviel zahlen, dass wir beiden finanziell kaum durchkommen!????
hoffe, deine stadt ist verschont geblieben von den unruhen, meld dich mal wieder (trotz umzugs alle nummern gleichgeblieben)
Rick
@deep: :redhead: habs jetzt kapiert wg. postings, früher hab ichs jeweils themenbezogen gemacht (unterhalt, ae, vershen, etc.) - andererseits finde ichs mächtig unüberschaubar, wie bei einigen, wenn man erstmal dast stunden durchlesen muss ...
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Moin,
mal abgesehen von den 14 Tagen in der gemeinsamen Ehewohnung... selbst Väter von nichtehelichen Kindern werden verpflichtet, für drei Jahre für die KM aufzukommen. Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates... da war doch ganz eigentlich nichts anderes zu erwarten, oder?
Denn auch die Mutter steht unter dem besonderen Schutz des Staates, der Vater hingegen nicht. Und das ist der Punkt, der mich sauer macht. Da frag ich mich immer, warum noch kein Vater dagegen geklagt hat. Wenn doch Betreuungsleistung und Unterhaltsleistung gleichzusetzen sind, dann müßte der Schutz doch für beide Elternteile gelten.
Gruß
eskima
Hi Rick,
also, woran das bei Dir liegt, weiss ich schon. Schaue beim nächsten Duschen einfach mal nach unten. Wenn Du keinen allzu dicken Bauch hast, weisst Du das auch.
Und Unruhen? War gestern in Paris und hatte nur ein Problem. An einem Wochenende (heute ist bei uns frei) um 18:00 Uhr ein Taxi zu bekommen. Ein verbranntes Auto habe ich nicht gesehen.
Und hier auf'm Dorf gibt es keine Banlieu und brennen tut hier nur ein Kamin. Ich bin halt im McPomm Frankreichs...und glücklich damit. Paris ist nämlich schön - aber nur für eine Woche.
Gruss,
Michael
P.S.: Eskima, das mit dem Schutz musst Du mir noch mal erklären. Ich habe das auch schon mal gehört, aber nicht verstanden. Also ich habe seit der Trennung keinen Unterschied festgestellt und obwohl ich verheiratet bin, hat mich kein Staat geschützt, sondern nur meine Elternfamilie und ich selbst. Also mal raus damit. :redhead:
Hallo Weisnich,
http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm
guck mal Artikel 6 Absatz 4, ich war echt erschrocken, als ich dies das erste Mal gelesen hab. Meiner Meinung nach gehören Kinder unter den besonderen Schutz 😮
Gruß
eskima
.... und damit wird quasi im selben atemzug der gesamte Art. 3, vorrangig Abs. 2 Satz 1, gleich wieder ausgehebelt, nur damit niemand 'auf dumme gedanken kommt'.
wie war das nochmal: 'alle menschen sind gleich, nur einige sind gleicher...'.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@uliberne:
Währe ein Ansatz um den Hebel anzusetzen!
Ich muss hier einfach jetzt mal was reinschreiben, da ich den Thread zu Hause sonst nicht wiederfinde.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo ihr,
schon seltsam, Eskima. GG habe ich nie gelesen.
Wie auch immer. Wo ist der Schutz in dem BGB?
Also, welchen Schutz haben Mamis und Papis wegen Heirat? Mir fällt dazu folgendes ein:
- Schutz vor hohen Steuern 😀
- Umgangsrecht nicht, dafür müssen nur Gene übertragen worden sein, hat also nix mit Ehe zu tun. Also Schutz wegen Ehe habe ich bei meiner Umgangsverhandlung nicht gespürt, als ONS hätte ich die gleichen Rechte
- Dem JA ist es auch egal, ob verheiratet oder nicht; in allen Fällen, die mir einfallen
- ach ja, Mami kriegt mehr Geld von Papi, wenn sie sich scheiden lässt, ansonsten ist ab Lebensjahr 3 Schluss (toller Deal)
- Dann hat man ja seit der 88er Reform gemeinsames Sorgerecht. Aber das hat man nur auf dem Papier, wenn die Mama nicht will. Wenn die Mama aber wollte, würde sie es mir auch geben, ohne Rechtsmittel. Defacto kann ich mit meinem GSR nur vermeiden, dass ich kein Internat bezahlen muss, wenn meine Ex das für den Kurzen für nötig hält. Das müsste ich aber nicht bezahlen, wenn ich nicht verheiratet wäre. :knockout:
Also, jetzt mal ganz im Ernst. Was haben Papis und Mamis davon, zu heiraten? Wo werden sie denn nun geschützt. Ich sehe nur, dass sich der Staat vor Sozialleistungen schützt - um genau zu sein: Leistungen für die Mama, nicht für das Kind.
Obwohl eine Sache habe ich natürlich vergessen. Mamis werden effektiv davor geschützt, arbeiten gehen zu müssen (wenn sie sich nicht dummerweise einen Second-Hand-Papi ausgesucht haben, aber vor Dummheit kann auch der Staat nicht schützen).
Gruss,
Michael
Hallo Weisnich,
Die Ehe und die Familie steht unter dem besonderen Schutz.
Solange du verheiratet bist, hast du automatisch das gemeinsame Sorgerecht, mir ist kein Fall bekannt, dass dies einer verheirateten Person aberkannt wurde. Erst nach der Ehescheidung kann das Sorgerecht bei Streitigkeiten der Eltern entzogen werden.
Auch beim Umgangsrecht kommen die Streitigkeiten erst durch die Trennung der Eltern. Während der Ehe und gemeinsamer Ehewohnung dürfte der Umgang mit den Kindern nicht das Problem darstellen.
Und nach der Scheidung steht dann die Familie unter dem besonderen Schutz. Familie ist bekanntlich da, wo Kinder sind. Wenn die Kinder also beim Vater leben, dann ist dort der besondere Schutz zu sehen. Die Mutter hingegen hat einen alleinigen Anspruch auf besonderen Schutz. Leben die Kinder bei der Mutter, dann ist dort der Schutz der Familie und der Schutz der Mutter.
BTW frag ich mich grad, inwieweit sich das alles auf die alleinerziehenden Väter hier auswirkt, die für ihre Exfrauen noch EU zahlen müssen. Diese haben doch nun wirklich gar keinen Schutz.
Schutz des (Zahl)Vaters könnte doch durchaus auch die Steuerklasse 3 nach Scheidung sein, zumindest solange sie Unterhaltspflichten haben, oder?
Gruß
eskima
BTW frag ich mich grad, inwieweit sich das alles auf die alleinerziehenden Väter hier auswirkt, die für ihre Exfrauen noch EU zahlen müssen. Diese haben doch nun wirklich gar keinen Schutz.
Ach Eskima, ich könnte Dich knuddeln! :3ertralala:
Das ist ja ein unendliches Thema..... wer schützt Kinder (und wie z.B.) vor ihren Eltern? Will das ja gar nicht verallgemeinern - aber z.B. die regelmäßigen Schreckensmeldungen über Kindesmißbrauch, Körperverletzung, einsperren etc....
Für jeden Mist brauchst du in Deutschland nen Führerschein, e erlaubnis, wirst überwacht, kontrolliert etc.....aber Kinder darf jeder erst einmal bis weit über die Grenzen hinaus belasten, bevor irgendwas passiert. Soviel nur zum "SChutz" der Kinder..... darum brauchen wir Väter doch keinen besonderen Schutz - irgendein Freiwild braucht jede jagdgeile Gesellschaft doch.....
Ich gebe zu, bin heute ziemlich angefasst und genervt....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....