Hallo,
meine Tochter (11) ist vor einem Jahr auf eigenen Wunsch von der Mutter zu mir gezogen, bis dahin habe ich einige Jahre Kindes- und Ehegattenunterhalt gezahlt. Die Mutter geht wieder Vollzeit arbeiten, ich habe meine ursprüngliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf ca. 33 Stunden reduziert, um meine Tochter besser betreuen zu können.
Jetzt hat sie mich auf Ehegattenunterhalt verklagt, da ich mehr verdiene als sie. Nach einer ersten richterlichen Entscheidung (ohne mündl. Verhandlung) soll ich über 400€ im Monat an Ehegattenunterhalt zahlen.
Sie hat Prozesskostenhilfe beantragt und genehmigt bekommen.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum ich in dieser Konstellation überhaupt noch zahlen muß. Ich betreue das Kind und muss immer noch Unterhalt zahlen?
Jetzt steht mir nächste Woche die mündliche Verhandlung bevor.
Kennt jemand Fälle, wo eine solche Konstellation bereits entschieden wurde?? Wie ist das ausgegangen?
Gruß
colonius
Hallo Colonius,
also es gibt reichlich derartiger Entscheidungen, auch hier (Schau mal in 'Meine Geschichte' nach Uli's meine heutige OLG Verhandlung').
Uli hat es sogar noch schlimmer. Er bekommt für seine 2 Kinder keinen KU, muss aber EU an das Sozialamt (!) überweisen.
Mal ganz abgesehen von dem Umstand, dass seine Frau nicht zur Arbeit zu bewegen ist, obwohl sie gegenüber den Kindern gesteigert erwerbsobliegen ist.
Es scheint sich auch mir der Umstand, dass Du halt keine Mutter bist, als eher negativ darzustellen. Würde ich, als Vater,. nämlich genau das machen, was z.B. Uli's Frau macht, würde ich nicht vom Staat getätschelt, sondern eingebuchtet. Fertig.
Aber um dir besser zu antworten wäre es sinnvoll, wenn Du mal Zahlen anbringst. Auch sollten wir mal detailliert nachsehen, was Du angebracht hast, was Du noch anbringen solltest, um dein Netto ggf. zu vermindern. Eine andere Chance sehe ich nicht. Und dann wäre das Urteil, speziell die Begründung interessant.
Gruss,
Michael
Moin,
ich schieße ungern mit Schrotkugeln in den Wald in der Hoffnung irgendetwas zu treffen. Es wäre daher schon notwendig zu erfahren, wie die Einkommenssituation von dir und der KM ist, ob du KU erhältst und wenn ja, in welcher Höhe. Hast du Kinderbetreuungskosten. Schmeiss einfach alles mal rein - wir sortieren dann.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
