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Kind in Einrichtung der Jugenhilfe / Unterhalt

 
(@julan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und grüße euch erstmal recht herzlich!

Um mein Problem zu schildern, muss ich leider etwas weiter ausholen:

Ich habe einen Sohn, dessen Mutter sich noch während der Schwangerschaft vor 9 Jahren sich von mir getrennt hat. Trotzdem habe ich ihr angeboten, mich um den Kleinen zu kümmern, dass sie eine Ausbildung machen kann. Dieses Angebot lehnte sie ab und zog es vor, in eine 400 km entfernte Stadt zu ziehen, da ihr dort die Möglichkeit geboten wurde, in einer Einrichtung (Betreutes Wohnen), eine Ausbildung zu absolvieren - das war für mich nicht wirklich logisch, da es solche Einrichtungen auch bei uns gab UND ich ihr ja Hilfe angeboten hatte.
Nun gut, sie zog weg und ich durfte weit mehr als den normalen Unterhalt zahlen, da die Unterbringung in dieser Einrichtung für meinen Sohn ja nicht umsonst war.
Im Gegenzug versuchte sie alles, um mir den Kontakt zu meinem Sohn zu erschweren - sie meldete sich nicht, reagierte nicht auf Anrufe, hatte nie Zeit, wenn ich vorbei kommen wollte... als ich mich an das JA wandte, gab sie an, dass ich ihr gedroht habe usw (was nicht stimmte), sodass ich auch von dort keine Hilfe bekam.
Ich zahlte also - und konnte meinen Sohn nicht sehen.
Irgendwann zog sie aus dem betreuten Wohnen aus, da sie einen neuen Parnter hatte, von dem sie recht schnell schwanger wurde - nun hatte ich noch nicht einmal mehr eine Adresse oder Telefonnummer von ihr bzw. meinem Sohn.
Irgendwann meldete sie sich wieder bei mir, um mir mitzuteilen, dass sie sich von dem Vater ihres zweiten Kindes getrennt habe. Warum sie den Kontakt zu mir suchte, weiß ich bis heute nicht, denn als ich versuchte, den Kontakt zu meinem Sohn herzustellen, blockte sie wieder ab.
Nun habe ich ein Schreiben vom JA bekommen, dass sie wieder ins betreute WOhnen gezogen ist und ich wieder gut das Doppelte vom normalen UH  monatlich zahlen soll.
Auf Nachfrage, wieso sie wieder in diese Einrichtung gegangen ist, bekam ich zur Antwort, dass sie seit der Trennung von ihrem Ex mit den beiden Kindern überfordert sei.
Mittlerweile ist die Gute aber 27 Jahre alt, hat eine Ausbildung... Sie hat jegliche Hilfe von mir abgelehnt.
Ich habe einfach ein Problem damit, dass ich, der seit 6 Jahren sein Kind nicht mehr sehen darf, nun rein finanziell zur Verantwortung gezogen wird, weil sie ihr Leben nicht auf die Reihe bekommt.

Mittlerweile hat sie wieder einen neuen Partner und plant - laut eigener Aussage - ein drittes Kind. Wenn sie schwanger sit, will sie aus der Einrichtung ausziehen... Und dann? Wieder Trennung, wieder zurück ins betreute Wohnen wegen Überforderung?
Versteht mich nicht falsch, den UH für meinen Sohn zahle ich gerne, keine Frage... Aber ich habe mittlerweile selbst zwei Kinder, bin verheiratet, selbstständig und schufte wie ein Tier, um meiner Familie ein schönes Leben zu ermöglichen... doch das ist nicht möglich, da ich ja für die Unterbringung meines Sohnes zahlen muss und je mehr ich verdiene, desto mehr zahle ich...
Ich bin einfch gefrustet, ich darf meinen Sohn nicht sehen - laut JA wäre momentan nur eine schrittweise Gewöhnung möglich (verständlich nach der langen Zeit) - aber auch das weiß meine Ex immer wieder geschickt zu verhindern, indem sie kurzfristig Termine absagt oder wieder mal nicht erreichbar ist... Und das macht eine "Gewöhnung" über 400 km nicht einfacher... Ich konnte meinen Sohn bis heute noch nicht sehen!

Habt ihr Tips für mich? Muss ich wirklich für die Unterbringung in der Einrichtung zahlen? Das erste mal habe ichs ja noch eingesehen, aber jetzt? Wie kann ich zu einem vernünftigen Umgang mit meinem Sohn kommen?

Vielen Dank...

Julan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2008 13:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Julan,

willkommen bei VS.

Hat man Dir mal eine Rechtsgrundlage genannt, aufgrund der der doppelte KU gefordert wird?

Deine Zahlung richtet sich a) an der Bedürftigkeit Deines Kindes und b) Deiner Leistungsfähigkeit aus. Das heißt, alle Deine Kinder stehen gleichberechtigt im 1. Rang. Dann muss geguckt werden, was Dein bereinigtes Netto ist. Anhand dessen wird der Anspruch für jedes Deiner Kinder berechnet.
Das heißt auch, Du müsstest schon sehr, sehr gut verdienen, um überhaupt DOPPELT zahlen zu KÖNNEN.

Kannst Du uns mit Zahlen füttern?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2008 13:56
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Julan!

Wie Lausebackemama schrieb, müssen die gleichrangigen Unterhaltsberechtigen berücksichtigt werden.

Du zahlst aber nicht nach Unterhaltsrecht Unterhalt, sondern einen Kostenbeitrag, welcher sich auch nach der Höhe deines Einkommens richtet.

Wie es genau berechnet wird, was du abziehen kannst usw. findest du sehr gut unter: www.kostenbeitrag.de

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2008 22:07