Nee, kein Angriff, Zahlung auch nicht einstellen. Die obige Androhung der Einstellung erfolgte doch nur um die Auskünfte der Mutter mit etwas Zwang herauszubekommen.
Schön weiterzahlen, damit der RA nicht auf die Idee kommt, einen neuen Titel zu fordern/einzuklagen. Lass ihn möglichst lange in dem Glauben, dass der Vergleich weiterhin vollstreckbar ist. 😉 Die große Überraschung kannst dir für später aufheben. :rofl2: Und sollte er irgendwann involviert sein, wenn ein Vollstreckungsversuch der Tochter scheitert, dann bekommt sie den Tipp von dir, ihren eigenen RA in die Haftung zu nehmen. 😉
Einschreiben vom Paketzentrum Montag auf jeden Fall abholen (lassen), dann sehen wir weiter. Bin gespannt, ob die Auskünfte der Mutter dabei sind.
Bitte sicherheitshalber die alte Urkunde des Notars ansehen: Ist die Befristung bis zur Volljährigkeit wirklich "amtlich"?
Bitte sicherheitshalber die alte Urkunde des Notars ansehen: Ist die Befristung bis zur Volljährigkeit wirklich "amtlich"?
Hallo..JA und Sogar mit Notarsiegel und Unterschrift 🙂
Wie wäre wenn ich ein Speerkonto einrichten würde, dahin regelmäßig den EU einzahle bis zur endgültigen Urteilsfindung?
Ich will der Gegenseite für immer und ewig die Kerzen auspusten...habe die Schnxxze gestrichen voll.
Will nicht mehr der Immermehr Zahldoofe sein.
Schau mal in deine Boardmail...
Gruß ImmerM
Sperrkonto? Was soll das sein? Und wofür soll es gut sein??
Wenn Du der Meinung bist, dass kein Titel mehr besteht, dann würde ich vorsorglich an Deiner Stelle den ersparten Unterhalt zurücklegen. Und gleichzeitig eine gute Argumentation vorbereiten, warum das so ist - ggf mit anwaltlicher Hilfe, auch was die nä. Schritte betrifft. Auch mit Blick auf Schritte bzgl. KMs Auskunft.
Im anderen Fall schnellsten die Schritte angehen, den Titel aus der Welt zu schaffen. Hierzu würde ich auch nen Anwalt bemühen.
Nachwievor verstehe ich nicht, warum der TO unverhältnismäßige Bemühungen unternehmen soll, an das Einschreiben zu kommen? Die Zeit würde ich in einen Anwalt investieren. der kann auch was zu dieser Zustellung sagen.
Ich glaube, um einen Urlaubstag am Mo od Di wirste nicht drumrumkommen
Gruß, Toto
Nachwievor verstehe ich nicht, warum der TO unverhältnismäßige Bemühungen unternehmen soll, an das Einschreiben zu kommen
Gruß, Toto
Hallo Toto HH,
Stimme ich so überein.Mein Titel ist Befristet, das ist Fakt.
Forderung und Ankündigung des RA unterliegt der Bringschuld, Email Vorab reicht so nicht.
Habe keine Möglichkeit seine Unterlagen zu prüfen.Er weiß genau,dass ich Bundesweit Tätig bin….
Da der Gleiche RA wie zu Amtsgericht / Vergleich.
Seine gesetzte Frist hat bei nicht Zustellung noch nicht zu laufen begonnen.
Meine Post wird regelmäßig kontrolliert, ein persönliches Einschreiben , darf eine Nachbarschaftshilfe nicht Empfangen bzw. zeichnen.
Ich Unterliege hier keiner Holschuld, bei Zustellung mit Deutscher Post wäre ich heute im Besitz des Anwaltlichen Schreibens. Jede Postfiliale Deutsche Post ist Samstag offen.
RA will gar nicht ..ich unterstelle dies mal, ohne Anspruch.
Urlaub ist momentan nicht machbar, Großkunde stellt um…Terminarbeit.
Der Gedanke zum Sperrkonto …eine Idee halt..
Inwieweit ich das alles ohne RA durchziehen kann weiß ich nicht.
Ein Versuch wird’s wohl werden…
Wer trägt die Kosten zur Abwehr dieser unberechtigten Pfändung durch einen RA?
Hat dazu jemand Erfahrung?
Verstreicht dann die Frist über den 01.10.15 hinaus, beabsichtige ich erneut den EU auf Konto der Erwachsenen Tochter zu zahlen. Zur besseren Dokumentation.
Schwieriger ist, teile RA mit, 558€ EU für Monat Oktober kann Mandantin am 03.10.15 in Bar ggn. Qutittungsbeleg persönlich in XXXX abholen.
Übrigens, was hier jetzt bisschen Untergeht, RA fordert den EU für September .
Dieser ist komplett gezahlt , er fordert also dass ich Doppelt für seine Mandantin zahle…
Wie geht das denn?
Sollte er nicht besser diese Forderung an seine Mandantin stellen, „bitte zahlen sie ihren zustehenden Unterhalt von Vater auf Konto ihrer Mutter zurück“
Ich bin nicht in Zahlungsverzug und wie gesagt, der bestehende Titel ab 31.08.15 abgelaufen!
Gruß ImmerM
Moin
Ich finde Du handelst unlogisch.
Wenn kein Titel mehr besteht, dann müsstest Du ohne eine korrekte Berechnung des Unterhalts mE gar nichts bezahlen. Und zur korrekten Berechnung braucht es aber wieder die Unterlagen der KM. Im Vorauseilenden Gehorsam, weil Du ja ziemlich sicher bist, dass Du den den überwiegenden Unterhalt wirst zahlen müssen, kannst Du ja eine sinnvoll ermittelte Mindestsumme zahlen, mit dem deutlichen Hinweis, dass die quasi eine Schätzung ist, und erst nach Vorlage aller Informationen eine korrekte Ermittlung vorgenommen werden kann. Den Unterhalt würde ich aber nicht auf irgendein Dir bekanntes Konto der Tochter überweisen, sondern sehr konkret darum bitten, die ein Konto zu benennen. Sei es durch Tocter selbst oder wenn RA oder KM dies Dir mitteilen mit Nachweis der Bevollmächtigung. und in diesem Zusammenhang kannst Du auch darauf hinweisen, dass der Sep.Unterhalt auf dem Dir bekannten Kto der Tochter ist. Sollte dies nicht richtig sein, eben ein anderes benennen.
was und wie der RA im Namen der Tochter von der KM fordert ist mal wieder nicht Deine Baustelle. Nur eben keine Förderung an Dich!
Gruß, Toto
Moin Immermehr,
immer schön DEIN Ziel im Auge behalten ... welches war das noch gleich ?
Ich persönlich hätte mal kurz beim Anwalt Deiner Tochter angerufen, das Dilemma mit dem Einschreiben erzählt und um Kopie via Fax oder Email gebeten.
... und dann eine Antwort je nach Inhalt:
"Danke für die Vollmacht, Zeugnisse und Einkommensnachweise der KM.
Bitte schicken Sie noch Vollmacht, Zeugnisse und Einkommensnachweise.
Die Zahlung des September-Unterhaltes wurde aufgrund fehlender Reaktion auf eine Nachfrage meinerseits auf das Konto meiner Tochter angewiesen.
Sobald die angeforderten Unterlagen vorgelegt werden, werde ich nach Überprüfung den Unterhalt wieder auf das Konto der Mutter überweisen."
Das Ziel, Deiner Tochter und KM zu zeigen, "wo der Hammer hängt", wird absehbar genau zwei Gewinner haben:
1. Der Anwalt Deiner Tochter.
2. Dein Anwalt (den Du auf Basis Deines aktuellen Ansinnens über kurz oder lang brauchen wirst).
Nebenbei:
Über die Nichtanrechnung der jüngsten Kindergeldanhebung auf den Bedarf kann man lange sinnieren ...
... de facto tragen die 4 EUR Minderüberweisung jedenfalls nicht zu einer Lageentspannung bei.
Aber klar: Jeder so, wie er mag.
Gruß
United
Nabend United;
ja mein Ziel...
RUHE , endlich RUHE ...ich zahle und fertig.
Das mit dem RA sehe ich ähnlich,kostet alles nur mein Geld.
Zu mal,wann kommt eine Neuberechnung dann wirklich durch?
Mache ich diese selber,dann kostet es auch wieder mein Geld.
Wird Ggn.Seite garantiert anzweifeln.
Rechne ich es ggn. dann ist T. in einem Jahr privilegiert ,wohnt bei Freund oder an der Uni...
Dann wieder anderer Betrag.
Danke für dein Muster zu möglichen Anschreiben, ich schau mal...
Man muss allerdings festhalten,das Schreiben des RA ist völlig unwichtig und nicht haltbar.
Keine Beträge offen, er weiß dies sicher auch....
Kann dann von GGN. RA eine Forderung an mich kommen,weil er mich Angeschrieben hat?
Ehrlich gesagt; würde mich nicht wundern...
Gruß ImmerM