Hallo ,
nun daheim.
[...]
Mir ist es dzt. unmöglich bis zur gesetzten Frist an das Schreiben heranzukommen.
Kann auch keine Person bevollmächtigen, wohnen komplett andere Richtung..
Nun….wie verhalte ich mich am geschicktesten?
Danke und Gruß
Rotmark:
Zumindest hierzu fällt mir nur ein, um Fristverlängerung zu bitten, die der RA. bei entsprechender Begründung nicht verwehren kann (darf?). So zumindest meine Erfahrung.
Als Begründung eben die hier dargestellte Situation
Zunächst per Email (mit dem Hinweis um Bestätigung)
Im nächsten Gang per Post/ Brief (Einschreiben)...
Und was die 128% betrifft: auf die Überweisung und oderDaueraufträge als Zahlungsgrund "Unterhaltsdarlehen" draufschreiben. Das hält Dir bei eventuellen Rückforderungen (von zuviel gezahlten Unterhalt) den Rücken frei.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
nun mach Dich doch nicht verrückt!
Als erstes schreibst Du ein Email indem Du
1) um Fristverlängerung bittest,
2) mitteilst, dass der Unterhalt für September auf das Konto xxx der Tochter eingezahlt wurde (mit Beleg so möglich) und dies geschah bevor Du das Schreiben des Anwalts bekommen hast,
3) darum bittest, dass auch die Vollmacht eingescannt per Email zusätzlich übersandt wird.
Dann schreibst noch einen Brief mit dem gleichen Inhalts.
Woher soll denn der Anwalt wissen, dass das Geld auf dem Konto der Tochter ist? Weiss das Deine Tochter? Kann sie auf das Konto zugreifen?
Es ist zwar rechtlich absolut richtig den Unterhalt an die Tochter zu überweisen, allerdings müsste sie etwas davon wissen und auf das Konto zugreifen können. Du hättest die Unterhaltszahlung auch zurüch halten können bis Dir ein Konto genannt wird.
Ansonsten musst Du sehen, dass Du das Einschreiben möglichst bald abholen kannst. U.U. kannst Du auch eine nochmalige Zustellung vereinbaren bzw. eine Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeit) oder eine Verlängerung der Aufbewahrungszeit, dazu musst Du Dich aber an das Paketzentrum wenden. Telefonnumer sollte auf dem Zustellzettel stehen.
Wenn Du die Berechnung so akzeptierst (wovon Dir hier einige abraten) und vermutlich eine Vollmacht vorliegt, dann hast Du ab Oktober den Unterhalt auf das Konto der KM zu überweisen.
Wenn Deine Tochter studiert, dann ist sie nicht mehr privilegiert, d.h. Du hast einen erhöhten Selbstbehalt von 1300 Euro ihr gegenüber, außerdem müsste sie einen Bafög-Antrag stellen. Es gibt Urteile, die die Beantragung des BAfögs fordern, auch wenn es sich um ein Darlehn handelt. Ggf. kann BAfög fiktiv als Einkommen der Tochter angerechnet werden. Dein Einkommen ist zwar relativ hoch, aber wenn die KM kein bzw. wenig Einkommen hat, dann könnte es Bafög geben. Du kannst die Sache mit einem BAfög-Rechner vorab checken.
VG Susi
Die 670 € gelten übrigens bei Studenten nur, wenn sie nicht mehr im Hotel Mama leben. Zusätzliche KK-Beiträge wären nur zu zahlen ,wenn sie nicht Familienmitversichert sein kann. Sie kann nicht einfach beschließen sich eine eigene KV zu suchen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
nun mach Dich doch nicht verrückt!
Woher soll denn der Anwalt wissen, dass das Geld auf dem Konto der Tochter ist? Weiss das Deine Tochter? Kann sie auf das Konto zugreifen?
Es ist zwar rechtlich absolut richtig den Unterhalt an die Tochter zu überweisen, allerdings müsste sie etwas davon wissen und auf das Konto zugreifen können. Du hättest die Unterhaltszahlung auch zurüch halten können bis Dir ein Konto genannt wird.
Wenn Du die Berechnung so akzeptierst (wovon Dir hier einige abraten) und vermutlich eine Vollmacht vorliegt, dann hast Du ab Oktober den Unterhalt auf das Konto der KM zu überweisen.
In meinem genannten Schreiben zu Anfangs per Postweg, wurde Tochter über KU und die Zahlung auf ihr Konto bei Bank yyzz natürlich auch informiert
Auf diesen Brief bezieht sich RA = Er weiß wo und das gezahlt wurde!
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Deine Aussage zu der Überweisung auf Konto der KM ab Oktober ??? Warum, hilf mir da mal auf die Sprünge...
Zeilen vorher begrüßt Du die Zahlung auf das Konto der Volljährigen Unterhaltsberechtigten Tochter.
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Verrückt mach ich mich nett, denke aber im Sinne von @egalo ...Vermutlich war KM alleine bei RA,es gibt wahrscheinlich wirklich keine Vollmacht für ein Mandat von Tochter.
Gruß
Hallo,
wenn der Anwalt eine gültige Vollmacht hat, dann gilt seine Aussage genauso wie das Wort der Tochter.
Wenn Deine Tochter will, dass der Unterhalt auf das Konto der KM geht, dann geht er dahin. Ob das Deine Tochter oder der von ihr bevollmächtigte Anwalt mitteilt ist völlig egal.
Es gibt keine Pflicht den Unterhalt auf ein Konto der Tochter zu überweisen, es genügt, dass Dir die Tochter, hier vertreten durch ihren Anwalt, mitteilt, dass der Unterhalt auf das Konto der KM zu zahlen ist. Dann ist dem so!
VG Susi
Hallo,
wenn der Anwalt eine gültige Vollmacht hat, dann gilt seine Aussage genauso wie das Wort der Tochter.
Wenn Deine Tochter will, dass der Unterhalt auf das Konto der KM geht, dann geht er dahin. Ob das Deine Tochter oder der von ihr bevollmächtigte Anwalt mitteilt ist völlig egal.
Es gibt keine Pflicht den Unterhalt auf ein Konto der Tochter zu überweisen, es genügt, dass Dir die Tochter, hier vertreten durch ihren Anwalt, mitteilt, dass der Unterhalt auf das Konto der KM zu zahlen ist. Dann ist dem so!
VG Susi
Ja wenn!
Mit dieser Vollmacht steht und fällt das ganze Schreiben des RA.
Auch wenn die Beibringungen im weiteren Verlauf eine "Formalie" ist/ wäre...
Und bis dahin hat @immermehr richtig gehandelt, als er den Unterhalt auf das Konto überwiesen hat (und Ihr dies auch noch kundgetan hat...).
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Immermehr,
a) die Post an dich durch den RA wird normalerweise an eine ladungsfähige Adresse versendet. Warum ist die Abholstelle für das Einschreiben 45km von dir entfernt? Gibt es die Möglichkeit für dich, eine andere Adresse für solche Schreiben einzurichten?
b) wenn ein Titel durch Abänderung verändert wird, wird in aller Regel der alte Titel ungültig, zumindest war es bei meinem Mann immer so. Demnach gbt es bei dir keine Befristung auf den 18. Geburtstag und du musst die Herausgabe des Titels und eine Neuberechnung fordern.
c) an deiner Stelle würde ich auf die Übersendung der Vollmacht der Tochter bestehen, schon allein für deine Sicherheit. Und die Tochter soll wissen, dass sie jetzt Ansprechpartner ist und nicht mehr die Mutter. Falls das alles mal zu Gericht gehen sollte, wird sie dir eh gegenüber stehen müssen und nicht ihre Mutter.
d) aus diesem Grund würde ich auch von der Mutter direkt bei einer Neuberechnung die Nachweise über Einkommen der letzten 24 Monate inklusive Steuererklärung fordern. Die Forderung muss an die Tochter gehen und die muss dann die Unterlagen der Mutter an dich geben, bzw. ihr RA.
e) und ja, wenn die Tochter bestimmt, dass der Unterhalt auf das Konto der Mutter gezahlt werden soll, dann ist das so. Allerdings muss dieses schriftlich vorliegen, damit es später nicht zu "Mißverständnissen" kommen kann.
Nach meiner laienhaften Meinung bist du also pfändbar, solange du den Titel nicht zurückforderst und eine neue Berechnung anstrebst.
LG eskima
Hallo Immermehr,
a) die Post an dich durch den RA wird normalerweise an eine ladungsfähige Adresse versendet. Warum ist die Abholstelle für das Einschreiben 45km von dir entfernt? Gibt es die Möglichkeit für dich, eine andere Adresse für solche Schreiben einzurichten?
LG eskima
Hallo eskima,
es ist die Regional Post .
Deren Paketzentrum ist 45 km entfernt, und nur M-F von 08-15.00 offen.
Benachrichtigung bei mir im Briefkasten, Öffnungszeiten können nicht von mir besucht werden.
Bin Europaweit tätig, nur am WE daheim.
Zustellung werde ich erneut anfragen, über Deutsche Post AG hätte ich es dann heute holen können...hätte !
Gruß ImmerM
wenn der Anwalt eine gültige Vollmacht hat, dann gilt seine Aussage genauso wie das Wort der Tochter.
Wenn Deine Tochter will, dass der Unterhalt auf das Konto der KM geht, dann geht er dahin. Ob das Deine Tochter oder der von ihr bevollmächtigte Anwalt mitteilt ist völlig egal.
Es gibt keine Pflicht den Unterhalt auf ein Konto der Tochter zu überweisen, es genügt, dass Dir die Tochter, hier vertreten durch ihren Anwalt, mitteilt, dass der Unterhalt auf das Konto der KM zu zahlen ist. Dann ist dem so!
VG Susi
..heißt dies für alle Zeit muss Erwachsene Tochter meinen Unterhalt nicht nachweisen?
Da direkt auf ihrem Konto keine Eingang verbucht wird ?
Wie wirkt sich das auf künftige Anfragen von Behörden oder vll. Vemietern etc. aus.
Studiengebühren oder BAFÖG Antrag ?
Rein rechtlich kann sie doch so nie auf den gezahlten EU (Erwachsenenunterhalt) uneingeschränkt zugreifen.
KM sagt klar, das Geld ist auf meinem Konto und dient als Mietzins bzw. Verpflegungspauschale….und ist meine was auf meinem Konto steht!!
Der EU von 458€ erscheint nirgendwo als Gutschrift auf dem Konto der Tochter?
KM hat ein zusätzliches festkalkuliertes „Einkommen“, für evtl. geforderte Einkommensnachweise ihrer Seits erscheint so solventer ggnü. Banken etc.
Für eine Dispoanpassung sicherlich nicht unbedeutend….
Oder;
KM erkrankt oder wird Vollstreckt (z.b.Mietschulden etc.) dann wird mein gezahlter Unterhalt auch herangezogen…uns schwupps hat Tochter für diese Zeit keinen EU erhalten.
Sie nun zum Hartz 4 Amt, was werden die Machen ?
Als erstes sicherlich: „Was macht ihr Vater?“
Tochter (natürlich vertreten durch ARGE..) verklagt mich dann in 24 Monaten, Vater du hast mir nie den EU direkt gezahlt, bei Muttern ist nichts zu holen…
Die damals vorgelegte Vollmacht des RA habe ich nie Unterschrieben…..
FRAGE; wer wird dann der Doofe sein ? (ich habe da so eine Ahnung...)
Klar ist doch, das KM hier mit einer absoluten negativen Energie an die Kohle der Erwachsenen Tochter will.
Jede Normaldenkende Mutter wäre doch völlig zufrieden, das ihre Erwachsene Tochter von Papa 458€ jeden Monat auf ihr eigenes Konto erhält. Betonung liegt auf JEDE!
Und dabei noch ankündigt auch weiterhin bei Problemen unbürokratisch zu helfen, mein Schreiben von 29.08.15.
Ich mache mich nicht Verrückt, ABER hier wird mir übel, wenn ich weiterhin nicht direkt auf Konto der Volljährigen Tochter zahlen darf.
Wie kann ich das umgehen ist mein allerwichtigstes Anliegen.
Um paar € mehr oder weniger ist egal, ich will einfach einen Nachweis das der EU dauerhaft zur freien Verfügung der Tochter bleibt. Direkt in ihr monatliches Einkommen einfließt!
Gruß ImmerM
Hi,
ganz einfach.
Deine Tochter bestimmt, dass der ihr zustehende Unterhalt auf das Konto der KM gehen soll. Ob und wie sie an das Geld kommt ist dann die Sache zwischen ihr und ihrer Mutter.
Du hast nachweislich den Unterhalt überwiesen (ich würde auch jeweils Monat und Name des Kindes angeben, evtl. noch lt. RA) und damit kann die Tochter nicht nochmal fordern.
Für Bafög ist erstmal nicht wichtig wohin das Geld geht, sondern was gezahlt wird. Und das muss sie angeben bzw. wirst du in deinem Teil des Fragebogens angeben.
So lange du den Brief des RA vorweisen kansnt und dieser dir die Vertretung der Tochter anzeigt (und hoffentlich auch per Vollmacht belegt) kann dir keine Tochter, kein JC oder Gericht irgendwas. DU hast deiner Pflicht genüge getan. Alles andere muss dir Tochter dann mit der Mutter klären. Im schlimsmten Fall (wenn sie eine entsprechende Vollmacht nicht unterschrieben hat) muss sie halt Mama verklagen.
Übrigens halte ich es nicht für völlig normal, dass der gesamt KU der Tochter frei zur Verfügung steht (wie soll sie denn da lernen, dass man auch Miete, Lebenmittel etc. finanzieren muss). Meine große Tochter bekam ihren Unterhalt auch direkt auf ihr Konto und hat dann davon einen Teil für Miete und Verpflegung an mich überwiesen. Seit ihr Vater keinen Unterhalt mehr zahlt muss ich halt alleine für sie aufkommen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...Vermutlich war KM alleine bei RA,es gibt wahrscheinlich wirklich keine Vollmacht für ein Mandat von Tochter.
Ein gefährliches Spiel, wenn dem so sein sollte. Das könnte problematisch für den Anwalt werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin im.
Mach Dir nicht soviel Gedanken über Sachen die Du nicht beeinflussen kannst und die auch ansonsten nicht auf Dich zurückfallen. Wenn volljähriges Kind Dir das Empfängerkomto nachweislich nennt oder (durch einen bevollmächtigten RA nennen lässt) dann hast Du das zu akzeptieren. Und damit gilt der Unterhalt auch zu Gunsten der Tochter gezahlt. Welche finanziellen Absprache. bzgl Miete, Verpflegung, Klamotten zw Tochter und hier der KM (könnte ja auch der Freund, Mitbewohner sein) geht Dich schlicht weg nichts an. Ob KM dies bei der Bank als Einkommen und damit positiv auf ihre mtl Liquidität geltend machen kann, ebenso nicht Deine Baustelle .
Wenn Du Zweifel an der erteilten Vollmacht hast (also unterstellst, dass hier eine Unterschriftsfälschung zum Zwecke des Betrugs vorliegt) dann solltest Du die natürlich unverzüglich geltend machen.
An Deiner Stelle würde ich mich vordringlich darum kümmern, den Titel und damit eine drohende Vollstreckung aus der Welt zu schaffen. Auch würde ich mich nicht über die Maßen bemühen, das Einschreiben zu bekommen. Es ist Dir schließlich nicht zugegangen. Und dafür muss der Empfänger sorgen.
Gruß, Toto
Hallo @immermehr,
wie wär´s denn, wenn Du in Deinem (Antwort-)schreiben an den RA. der Tochter dem RA. bezüglich der Vollmacht einfach ein Frist setzt?? (und bei nichteinhaltung der Frist, seine Schreiben als "Gegenstandslos" betrachtest)
Bei dem Rest bin ich mit den Vorschreibern dabei.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
für Ämter und dergleichen spielt es keine Rolle auf welches Konto Geld fliesst, hier gilt nur der Anspruch und für Dich wird der Nachweis durch die Überweisungsbelege und die Vollmacht sowie das Schreiben des Anwalts erbracht.
Bei H4/Bafög würden deshalb auch keine Ansprüche für die Vergangenheit getend gemacht werden können sondern bestenfalls für die Zukunft und dann würde man Dir ein Konto nennen.
Du bist (gültige Vollmacht vorausgesetzt und ich nehme schon an, dass die KM die Tochter mit zum Anwalt geschleppt hat bzw. die Tochter zur Unterschrift hingeschickt wurde!) damit Deinen Verpflichtungen nachgekommen und auf mehr kommt es hier nicht an.
Was Mutter und Tochter mit dem Geld machen kannst Du nicht beeinflussen, wenn Deine Tochter macht, was Mama will, dann kannst Du das nicht ändern.
VG Susi
Der Vater sollte alles Erdenkliche in Bewegung setzen, um sofort (also Montag) an den Inhalt des Einschreibens zu gelangen. Alles, und sei es eine gültige Vollmacht für den Bäcker oder Tankwart aus der Nachbarschaft (Ausweise vorlegen im Paketzentrum).
Je nach Inhalt des Einschreibens geht dann allerschnellstens eine schriftliche Stellungnahme entweder an den dann bevollmächtigten RA oder aber an die Tochter selbst. Ohne gültige Vollmacht geht an den Anwalt nur eine Zurückweisung gem. § 174 BGB, sonst gar nichts (auch keine Mail). Ansonsten geht ein Schreiben in höchster Deutlichkeit raus, nämlich dass vorläufig gar keine Unterhaltszahlungen für die Tochter mehr erfolgen. Jedenfalls so lange nicht, bis die Auskünfte der Mutter über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig vorliegen und auch belegt sind. Sollten diese Auskünfte nicht innerhalb einer Woche vorliegen, wird beim zuständigen Gericht auf Abänderung des Vergleichs geklagt, also auf 0,00 Euro Unterhalt. Der Tochter werden in einem solchen Fall vom Gericht sämtliche Verfahrenskosten aufgebrummt, auch wenn die Klage des Vaters abgewiesen wird, weil die Tochter noch während des Verfahrens die Auskünfte der Mutter vorlegt. Die Tochter hat also keine Wahl, sie muss die Auskünfte der Mutter liefern. Der Mutter, aber auch der Tochter, müssen Grenzen gesetzt werden.
@Immermehr:
Ich brauche dringend noch 2 Informationen:
- Inhalt und Datum (29.08.2015 ?) des Schreibens an die Tochter (hatte schon danach gefragt). Persönliches weglassen, ich will nur wissen, ob sich die Tochter hinsichtlich der Informationen über die Einkünfte der Mutter wirksam in Verzug befindet.
- Zuständiges OLG (ist abhängig vom Wohnsitz der Tochter, so lange sie privilegiert ist).
Und ja, die Tochter kann bestimmen, auf welches Konto du zahlen musst. Es kann (und muss) dir egal sein, was dann mit dem Geld geschieht. Vermutlich sitzt die Mutter - kein Einzelfall - noch wie eine Glucke über dem Kind, will es auch kontrollieren.
Wovon zahlen Mutter/Tochter eigentlich den RA? Hatte Mutter während der Minderjährigkeit des Kindes auch jeweils einen RA oder bestand eine Beistandschaft beim Jugendamt?
Wann wurdest du letztmalig zur Auskunft aufgefordert? Möglicherweise wird in nächster Zeit eine Überprüfung deines Einkommen erfolgen. Liegst du inzwischen über der Einkommensgruppe 6 der aktuellen Düsseldorfer Tabelle?
@ ALLE im Thread
Einen Hochachtungsvollen Dank für eure viel nützlichen Beiträge!
Sehe deiner Strategie mit Zuversicht entgegen !!
Bin dabei,ich kann und mag endlich hier Ruhe schaffen.
Immer und Immermehr muss ich zahlen...
Zu all den Unterhalt kommen in den Jahren seit 2010 noch Gelder für Klassenfahrten...Taschengeld...priv. Versorgungen...Urlaubsreisen...Handyverträge..etc.
Und immer war ich da, und ratet mal..?
Bis heute nicht ein einziges Wort Dankbarkeit.
Hätte mir das zu dem 18. Geburtstag mal erhofft, Führerschein und kleines Auto hatte ich schon in der Planung...Nun ist bei mir der Ofen aus,keine Energie mehr in diese KM u. Tochter. Alles Gute für Sie.
In der Vergangenheit konnte T sagen , alles von Mama gewollt......
Aber nun ist sie selber Erwachsen und das melken geht weiter, Ich will nicht mehr!
Ich gucke mal was du noch brauchst .
ANDERES , das ist doch meine Baustelle ..Präzedenzfall ?
Vll. prüft dies mal ein Experte >>
Hallo Immermehr,
b) wenn ein Titel durch Abänderung verändert wird, wird in aller Regel der alte Titel ungültig, zumindest war es bei meinem Mann immer so. Demnach gbt es bei dir keine Befristung auf den 18. Geburtstag und du musst die Herausgabe des Titels und eine Neuberechnung fordern.
LG eskima
@eskima ,
Wenn es bei deinem Mann damals so war,
dann schau den u.g. Link im Detail an .
Vll. wird es noch mal in einem andere Fall akut.
Gruß ImmerM
Von der Entscheidung des OLG Köln bin ich total positiv "schockiert". :thumbup: :thumbup: 😉
Danach habe ich lange gesucht. Das heißt doch auch bei Immermehr: Befristung des Vergleichs bis zur Volljährigkeit! Es kann also gar nicht vollstreckt werden. Jetzt muss die Strategie sofort geändert werden. Bin aber gleich weg zu einer längeren Party. Melde mich morgen wieder.
Die Tochter muss Unterhalt ab Volljährigkeit fordern, hat jetzt zu 100% die Darlegungs- und Beweislast. Link dazu:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/beweislast-volljaehrig-unterhalt.html
viel Spaß ..
Strategie würde ich Vorschlagen>> Angriff
Zahlung komplett einstellen, lange Verfahrenswege.
Ich werde wohl Stufe 5 oder 6 bleiben , unwesentlich.
Der RA , der KM und der erwachsenen Tochter nun endlich Ruhe beibringen, OHNE Rücksicht auf Verlust.
Stelle ich die Zahlung komplett ein..dann steigen die Kosten?
Streitwert dann bei 458€ x 12 Monate?
Meine Kosten..Kostenfeststellungsbeschluss... ?
Gruß ImmerM
Moin
Der Streitwert liegt zw. dem, was Du anbietest und dem, was die Gegenseite fordert (auf's Jahr bezogen). Allerdings solltest Du Dich nicht von einem einzelnen OLG-Urteil blenden lassen. Sicher, das ist ein guter Anfang. Allerdings ist das keine gefestigte Rechtssprechung. Zumal im FamR nur zu gerne auf Einzelfallentscheidungen verwiesen wird und eigene Begehrlichkeiten damit einfach hinweggewischt werden können.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.