Keine Privatschule ...
 
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Keine Privatschule wenn KM Hartz 4 bezieht ???

 
(@casabubu)
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Hallo zusammen

Mein kleiner ist im Integrativen Kindergarten. Wenn er die Aufnahme Prüfung besteht würden wir ihn gerne auf eine Privatschule schicken. Da die KM Hartz 4 bekommt würde ich dann die Kosten zu 100% übernehmen. Den wir denken auf einer staatlichen Schule geht er voll und ganz unter.
Jetzt meinte die ARGE das es nicht geht.
Das sei eine Sonderzuwendung wäre die auf die Hartz 4 Zahlungen angerechnet würden.
Jetzt zahlt mein kleiner schon 45% der Miete mit seinem Unterhalt und jetzt soll er noch mehr Zahlen wenn ich die Schule übernehme ?

Hat da die Behörde recht ?

Da ist man als Vater bereit alles zu tun das es dem Kind Gut geht ???
Reicht ja schon das er von dem mehr an Unterhalt den ich zahle nichts hat.

Gruß und Danke
Bernhard

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2016 23:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rechtlich kann ich die Frage nicht einschätzen, aber ich denke, dass es nicht stimmt.
Ich würde einfach mal bei der Privatschule nachfragen, normalerweise sind die auch an sozialschwachen Schülern interessiert und sollten hier weiterhelfen können.
Außerdem habe ich das hier gefunden: <a href="http://www.swr.de/swr1/rp/programm/hartz-iv-empfaengerin-darf-soehne-auf-privatschule-schicken/-/id=446640/did=5555178/nid=446640/pzjg6j/index.html>Hartz-IV-Empfängerin" darf Söhne auf Privatschule schicken</a>.
In diesem Fall zahle der Vater direkt an die Schule.
Der Fall ist wie bei Dir u.U. musst die KM dafür die Arge verklagen.
Die Kosten der Privatschule übernimmt die Arge aber nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 23:20
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bernhard,

ich würde es jetzt etwas anders als Susi sehen.

Da ja beim ALG II Bezug auch die Ansprüche des Kindes an das Amt übergehen, denke ich schon das an der Argumentation des Amtes etwas dran ist.

Es ist wohl auch bei Jugendlichen in der Ausbildung ein Problem, wenn diese den ALG Regelungen unterliegen und dann kostenpflichtige schulische Ausbildungen aufnehmen wollen (anstatt eine bezahlte Ausbildung anzunehmen).

Eine Privatschule ist aus meiner Sicht Luxus. Ein Luxus, der aus der Forenbeobachtung gerne auch von KMs bestellt wird, ohne sich dabei Gedanken um die Finanzierung zu machen. Ob das Kind nun seinen Namen tanzen muss oder bei Euch vielleicht wirklich eine spezielle Förderung dahinter steckt, muss jeder für sich entscheiden. Aus meiner Sicht ist das staatliche Schulwesen allerdings immer noch leistungsfähig genug - insbesondere wenn ein Elternteil halt staatliche Leistungen bezieht. Da das Schulgeld in diesem Fall "Luxus" ist, beisst es sich auch mit dem Hartz4-Bezug. Nicht schön, aber irgendwo auch nachvollziehbar. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 23:25
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Danke Susi und Ingo

@Ingo: Ganz verstehe ich das nicht den ich beziehe ja keine Unterstützung vom Staat.
Den Luxus bezahle ich ja und nicht der Staat oder die KM.
Aus meiner Sicht gegenüber meinem Sohn nichts anderes als wenn er bei mir leben würde.

Danke
Bernhard

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2016 23:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bernhard,

Mein kleiner ist im Integrativen Kindergarten.

Magst du uns mal einen Hinweis geben, warum euer Junior in einem integrativen Kindergarten ist?

Wenn's dafür nämlich einen guten Grund gibt (d.h. irgendetwas, was über eine ärztliche Diagnose bestätigt ist bzw. werden könnte), dann sieht SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) meines Wissens durchaus ein paar Möglichkeiten vor, wie die ARGE dir nicht nur nichts am Zeug flicken, sondern es für Junior im Gegenteil sogar zusätzliche Unterstützung vom Staat geben kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 00:01
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hey Malachit

Klar kann ich das.

Er ist in seiner Entwicklung geistig hinten dran. Wobei das Geistige sich nur auf einzelne Tests bezieht (Striche verbinen und so.. ) in anderen ist er Stark voraus daher auch die Meinung der Privatschule das er die Aufnahmeprüfung schafft .Auch hat er leichte körperliche Einschränkungen beim Gehen ( Zehenspitzengang ) . Die Kosten für den Integrativen Kindergarten übernimmt der Freistaat Bayern. Also das ganze ist schon seit der ersten Vorsorgeuntersuchung U1 ärztlich bestätigt. Darum auch die Zahlung vom Freistaat. Er hat wohl auch Anspruch auf einen Behinderten Ausweis was aber die Kindsmutter nicht will da sie der Meinung ist das es ihm in seinem weiteren Leben schadet. Diese Meinung Teile ich nicht. Das ist das einzige wo wir uns nicht einig sind wenn es um den kleinen geht Sie hat das alleinige Sorgerecht. Die Leitung des Kindergartens geht von Pflegestufe 2 aus.

Gruß
Bernhard

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2016 00:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bernhard,

ich sehe gerade in deinem anderen Beitragsstrang:

Da seine Entwicklung leider nicht so voranschreitet wie es sein sollte und er schon länger einen integrativen Kindergarten besucht stellt sich die frage ob die Kindsmutter eine Pflege Stufe beantragt. Die vom Kindergarten meinten das sie die auch bekommen würde.

Ohne dass ich die näheren Einzelheiten deines Falles kenne, solltest du vielleicht schon mal einen ganz vorsichtigen Blick auf SGB VIII §35a werfen (d.h. "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche").

Wobei mir schon klar ist, dass §35a ein ziemlich dicker Hammer ist (der z.B. bei Asperger-Autismus in Frage käme). Ich hoffe zwar für dich und Junior, dass ihr von solchen Dingen meilenweit entfernt seid, aber wenn es doch Probleme der heftigeren Sorte gibt, dann solltest du dich u.a. auch über die staatlichen Hilfeleistungen informieren - und zwar auch und gerade dann, wenn die ARGE dich von der Seite anzupinkeln versucht.

Okay, inzwischen habe ich auch deine Antwort in diesem Beitragsstrang auf dem Schirm. Daher, noch ein paar Ergänzungen:

Die Kosten für den Integrativen Kindergarten übernimmt der Freistaat Bayern.

Ich vermute zwar, dass es nicht der Freistaat Bayern ist, sondern der zuständige Bezirk, aber diese Feinheiten sind im Grunde genommen auch egal.

Wichtiger ist die Frage, ob auf dem gleichen Weg und mit der gleichen Begründung nicht auch die Kosten für die Privatschule übernommen bzw. bezuschusst werden könnten. Oder, alternativ dazu, ob eine öffentliche Förderschule in Frage kommt.

Er hat wohl auch Anspruch auf einen Behinderten Ausweis was aber die Kindsmutter nicht will da sie der Meinung ist das es ihm in seinem weiteren Leben schadet.

Was seine Mutter da sagt, ist Quatsch mit Soße, und zwar aus dem folgenden Grund: Es besteht selbstverständlich keine Pflicht, einen vorhandenen Behindertenausweis offen zu tragen, oder das Ding auch nur irgendjemandem zu zeigen; es ist lediglich so, dass der Behindertenausweis seinem Inhaber ein paar Vergünstigungen verschafft, wenn er ihn denn vorzeigt.

Mal ein ausführliches Beispiel: Ein Behindertenausweis mit Merkzeichen B würde u.a. dafür sorgen, dass im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine Begleitperson gratis mitfahren kann. Wenn Junior also einen Ausweis mit Merkzeichen B hätte, und Mutti würde mit Junior eine Bahnfahrt von Kleinkleckersdorf nach Großkleckersdorf unternehmen, dann ist es ihre freie Entscheidung, entweder bei der Fahrkartenkontrolle den Ausweis vorzuzeigen, oder aber eine ganz normale Fahrkarte zu kaufen - im letzteren Fall wird kein Schaffner je erfahren, dass das Kind einen Behindertenausweis hat. Es ist also in jedem Einzelfall ganz allein ihre Entscheidung, ob und wofür sie den Behindertenausweis einsetzt. Und, vielleicht zum Verständnis auch noch wichtig: Ein Merkzeichen B bedeutet nicht, dass immer eine Begleitperson dabei sein muss; es bedeutet nur - wenn ihr als Eltern meint, für diese konkrete Fahrt ist eine Begleitung angebracht, dann darf die Begleitperson auch ohne eigene Fahrkarte mitfahren; in dem Maße, wie das Kind älter wird, kann es zunächst kürzere und dann längere Strecken alleine fahren wie jedes andere Kind auch, und zwar auch dann, wenn es zu diesem Zeitpunkt immer noch einen Behindertenausweis mit Merkzeichen B hat. 

Im übrigen, und das ist wichtiger als irgendwelche Ermäßigungen im Bahnverkehr usw. - beim Beantragen von staatlicher Unterstützung für euer Kind ist es wirklich hilfreich und kürzt die Diskussion meist erheblich ab, wenn durch den Behindertenausweis hochoffiziell und zweifelsfrei dokumentiert ist, dass das Kind tatsächlich ein ernstes Problem hat.

Nebenbei bemerkt, ich weiß, wovon ich rede. Mein Jüngster war von Geburt an nahezu taub, und ist inzwischen auf beiden Seiten mit einem Innenohr-Implantat ausgestattet. Er hat ungefähr seit seinem vierten Lebensjahr einen Behindertenausweis, eingetragen ist "Grad der Behinderung 100%", und neben dem bereits erwähnten Merkzeichen B noch ein oder zwei weitere Merkzeichen - das ist also schon recht heftig. Inzwischen ist er elf Jahe alt, und einen wie auch immer gearteten "Schaden" hat er durch den Ausweis meines Erachtens noch nie gehabt; wobei man bei ihm natürlich auch ohne Ausweis auf Anhieb sieht, dass irgendetwas anders ist als sonst: Die Kleincomputer hinter seinen Ohren sind halt doch nochmal ein bisserl größer als "normale" Hörgeräte, und Magnetspulen am Schädel hat ja nun auch nicht jeder ...

Sie hat das alleinige Sorgerecht.

Auch wenn du im Moment natürlich eine ganz andere Baustelle hast - aber auch und gerade bei einem behinderten Kind ist es m.E. wichtig, dass beide Eltern sorgeberechtigt sind.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 01:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@Ingo: Nicht das Amt/die Arge soll irgendetwas bezahlen, es geht darum, dass der Vater die Schulkosten zu 100% tragen würde, dass Amt dies aber als Einkommen anrechnen will. Im verlinkten Fall geht es genau darum, der Vater zahlt die Privatschulkosten direkt an die Schule, trotzdem wurde der Mutter H4 gekürzt. Das AG Speyer hat dies als unrechtmäßig zurückgewiesen. Der Vater darf seinen Kindern die Privatschule bezahlen ohne auch noch H4 an die Mutter zu zahlen (um es mal so auszudrücken!).

Das ist ein anders gelagerter Fall als der, wo die Arge die Ausbildung bezahlen soll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 01:51
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit

Vielen Dank für deine Hilfe.
Werde dann weiter Versuchen der KM das klarzumachen das sie den Behinderten Ausweis beantragt.
Zu dem §35a. Liest sich so wie mir die KM das mal erklärt hat warum die Ärzte ihn in den Integrativen Kindergarten wollten. Es ist zwar bestimmt nicht der Härtefall aber es ist ja nichts was sich morgen wieder einrenkt. Werde es mal mit der KM am Wochenende durchsprechen und hoffe das wir das Dank eurer Hilfe hinbekommen.

Einen schönen Tag euch allen
Gruß
Bernhard

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2016 09:12
(@psoidonuem)
Registriert

Wenn der Staat verarscht werden will, dann muss man das auch tun.
Solltest Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Ex haben und Euch beiden in erster Linie am Kindeswohl gelegen sein, dann hindert Euch nichts daran, den Kurzen offiziell zu Dir unzuziehen und bei Dir anzumelden. Dann habt ihr nämlich auch gleich die Bedarfsgemeinschaft mit ausgehebelt. Und dann deklariert ihr noch den KU den Du ihr zahlst als EU und Du ziehst ihn von der Steuer ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 12:27




(@Mrs_Mima)

naja,

und was ist damit gewonnen? KM muss umziehen, weil Wohnung dann sicher zu teuer, hat also keinen Wohnraum mehr fürs Kind, muss es aber hauptsächlich betreuen weil sie zuhause und KV berufstätig...

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 12:40
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Moin!

@psoido: Ich mag solche kreativen Lösungsansätze!  :thumbup: :thumbup: Solche Ideen sollte es hier öfter geben!  :thumbup: :thumbup:

Und dann deklariert ihr noch den KU den Du ihr zahlst als EU und Du ziehst ihn von der Steuer ab.

Aus dem anderen Treat: Die beiden waren nie verheiratet, dann wirds mit EU schwierig

@casabubu: Der B-Ausweis hat wirklich eine Menge Vorteile. Eine meiner Töchter hat auch eine Behinderung und nun seit fast 20 Jahren den B-Ausweis. Nachteile hatten wir dadurch nie. Aber eine Menge nützlicher und notwendiger Hilfen. Meine Tochter ist Spastikerin mit Gleichgewichtsstörungen und hat aber ein ziemlich schlaues Köpfchen. Sie hat sogar eine Ausbildungsstelle auf dem ganz normalen Arbeitsmarkt ergattert. Was sie nicht gut kann, ist selbstständig von A nach B zu kommen. Auch ÖPNV ist ohne Hilfe kaum möglich. Durch den B-Ausweis mit Merkzeichen B bekommt sie die Fahrten als Taxifahrten gesponsert, die ich nicht erledigen kann. Den Rückweg von der Berufsschule zahlt das Schulamt, die Fahrten zur Physiotherapie die Krankenkasse. Für all dies braucht sie aber den Behindertenausweis.

Und noch was: Wenn dein Sohn den Ausweis hat, bekommt er einen Behindertenfreibetrag, den du für die Steuer auf dich übertragen lassen kannst. Auf das Geld vom Finanzamt sollte man auch nicht verzichten.

Gruß und alles Gute vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 12:54
(@psoidonuem)
Registriert

Außerdem kann man sich ab 30% Behinderung "gleichstellen" lassen und wird dann hier und da wie schwerbehindert behandelt, was ebenfalls sehr nützlich sein kann, zB wenn es mal um eine Ausbildung geht. Man bekommt auch mehr Zeit bei Prüfungen usw.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 12:58