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Keine Leistungsnachweise-Unterhaltspflichtig?

 
 dkh
(@dkh)
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Hallo,

ich bin ganz neu und habe Fragen und hoffe das ich mir bei euch Hilfe holen kann.

Ich zahle seit 8 Jahren pünktlich Kindesunterhalt zu 135% der Düsseldorfer Tabelle. Dynamischer Titel liegt vor,unbefristet.
Mein Sohn ist jetzt 17 Jahre. Wir haben,trotz großer Bemühungen meinerseits,leider keinen Kontakt. Meine Exfrau hat den Umgang immer boykottiert. Um eins vorwegzunehmen,ich habe mich Jahre bemüht und gekämpft mit allen Mitteln. Erfolglos.

Nun ist folgendes.
Mein Sohn hat im Jahre 2005 die Gesammtschule verlassen müssen,Dauerschulschwänzer. Daraufhin wurde nochmal probiert auf einer Privatschule zumindest die 8te Klasse mit Abgang erfolgreich zu meistern.
Auch da erfolgte kein Leistungsnachweis auf Grund von Dauerschulschwänzerei.

Im August 2005 mündliche Anhörung vor Gericht wegen Unterhaltsberechtigung.

Beschluss mit folgendem Inhalt. KM verpflichtet sich alle 3 Monate dem KV mitzuteilen wie der Gesundheitszustand ist. Ebenso muss eine Anmeldung an einer Weiterbildungsstätte erfolgen,mit Leistungsnachweis!
Der Sohn verpflichtet sich die Zeugnisse dem Vater auszuhändigen und sich schnellstens nach einer Weiterbildung zu bemühen.

Der Richter ermöglichte einen neuen Versuch an einem VHS Kurs teilzunehmen um zumindest ein Abgangszeugniss zu erhalten.

Nun ist es so das im ersten Halbjahr an der VHS,pro Woche 20 Stunden Unterricht,keine Leistungsbeurteilung erfolgte weil der Junge vom Unterricht ferngeblieben ist. Zum zweiten Kurs im Februar ist er nicht mehr zugelassen.
Das heisst es passiert nichts. Keine Schule,keine Einhaltung des Beschlusses,Kontaktverweigerung und Bedrohung meiner Person.

Ist es nicht so das ich unterhaltspflichtig bin bis zur ersten abgeschlossen Schulausbildung? Ist der Unterhaltsberechtigte nicht verpflichtet zügig seine Ausbildung abzuschließen?

Was soll ich jetzt tun? An wen wenden? Jugendamt bringt nichts,dort habe ich schon Tage verbracht und nichts ist passiert.

Muss ich noch Unterhalt für jemanden zahlen,der seit 2005 nicht regelmäßig zur Schule geht und alles abbricht?

Ich hoffe ihr könnt mir doch helfen.

Vielen Dank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2006 00:43
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo dkh,

willkommen hier bei vatersein.de, der Seite auch für Väter problematischer Kinder.

Leider hat die KM die Einflussnahme auf deinen Sohn "erfolgreich" unterbunden. Da du keinen Kontakt mehr mit deinem Sohn hast, sind die Möglichkeiten, auf ihn persönlich einzuwirken, so gut wie ausgeschlossen.

Es gab ja ein Verfahren wegen "Unterhaltsberechtigung". Ich habe so etwas zwar noch nie gehört, aber man lernt ja nie aus...

Gibt es im Urteil irgendeine Formulierung, nach der du den Unterhalt einstellen darfst? Falls nicht, wird es - denke ich - schwierig. Der Unterhalt ist tituliert und damit vollstreckbar. Zudem ist dein Sohn 17, er wird also in absehbarer Zeit volljährig. Eine erneute Klage würde sich da kaum lohnen. Nach meinem Kenntnisstand endet der Unterhalt, sobald er 18 Jahre alt wird.

Wäre er mein Sohn, würde ich ihn schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass er sich eine Arbeit suchen soll, sobald er 18 Jahre alt ist. Eine Ausbildung oder weitere Schulbesuche sind ja bei ihm nicht wirklich zielführend. Und soweit ich weiss endet der KU, sobald das Kind 18 Jahre alt ist. Weitere Ansprüche wegen Schulbesuch oder Ausbildung hat er ja wohl nicht, da er bereits jetzt schon länger keine Schule mehr besucht.

Vielleicht haben aber andere "Foris" schon ähnliche Erfahrungen gemacht wie du und können bessere Tipps geben.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 01:20
(@nikla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen...

Kurzer Hinweis, der Titel ist unbefristet !!! Endet also nicht mit 18. :note:

PS: habe aus 1999 ebanfalls ein URTEIL, wo die Mutter vepflichtet wird, mich über die schulischen Leistungen und den Gesundheitszustand der Kinder zu informieren. Sie wurde auch verpflichtet, auf Grund ihrer Ausbildung zur Pädagogin, dafür zu sorgen, daß die Kids Kontakt zum Vater halten. Aber das war nur ein Stück PAPIER 😡


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 09:48
 dkh
(@dkh)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten.

Bei der mündlichen Anhörung ging es um Unterhalt. Mein Sohn hat mich auf Auskunft verklagt,obwohl ich ein jahr zuvor meine Einkünfte offengelegt hatte.
Jedoch ist meine jetzige Frau auf Grund einer sehr schweren Erkrankung(mit 30 Jahren) erwerbsunfähig geworden. Mein Sohn wollte die Erwerbsunfähigkeitsrente meiner Frau mit in den Unterhalt berechnet haben.

Da er damals wie heute unregelmäßig die Schule besuchte,wollte ich prüfen lassen ob er noch Unterhaltsberechtigt ist.

Der Richter gab ihm diese Chance mit den VHS Kursen.

Allerdings steht ihm Beschluss nicht, das wenn er das nicht schafft,der Unterhaltsanspruch erlischt.

Der Titel ist leider nicht befristet,ist also auch mit Volljährigkeit noch gültig.

Alles nicht so einfach. meine Exfrau hat wirklich ganze Arbeit geleistet.

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2006 10:04