Hallo an alle,
von meiner Ansprechpartnerin im JA wollte ich mich erkundigen, wie sich die Unterhaltserhöhung auf mich auswirkt; was genau ich mehr zahlen soll.
Diese Antwort habe ich erhalten (sinngemäß):
Sie kann MIR keine Auskunft erteilen. Es soll die KM alleine zu ihr kommen oder -wenn ich unbedingt will- ich mit KM; es geht auch ich mit Anwalt.
Ich war ganz schön verdattert. Sie sieht sich als Beraterin für KM & Kind und ist mir gegenüber zu nichts verpflichtet, daher soll am besten die KM kommen.
Wo liegt der Fehler? Liegt es an meiner naiven Vorstellung was die Aufgabengebiete der JA Sachbearbeiterin angeht oder hat die Frau einen Schaden?
Gruß
Lenovo
Moin.
Ich denke, es liegt an dem schrägen Bild, was diese Trulla für ihre Aufgaben hält.
Bei uns stand früher schon auf dem Flur: "Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt!"
Da wußte man gleich, wes Geistes Kind einen da erwartet.
Und das meistens ein Rudelphänomen ist, brauchst du von den anderen Leuten da auch nichts besseres zu erwarten.
Aber sei nicht zu traurig. Nun weißt du, dass du von denen sowieso nichts Gutes zu erwarten hast.
So ist es immer noch besser, als wenn sie dich kalt lächelnd belogen hätte.
Die Berechnung ist aber leicht. Dabei können wir dir auch helfen.
Was steht in dem Titel?
Welcher Prozentsatz?
Wieviele Kinder? Wie alt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Lenovo,
Ich denke, es liegt an dem schrägen Bild, was diese Trulla für ihre Aufgaben hält.
Ich denke eher, daß sie mit Deinem Anruf überfordert war ...
... wann kommt schon ein UH-Pflichtiger auf die Idee zu fragen, wieviel er mehr zahlen soll.
Ihre Aufgabe ist es (so eine Beistandschaft eingerichtet ist), die finanziellen Interessen des Kindes zu vertreten.
Da das ein dehnbarer Begriff ist, passte Dein Anruf wohl nicht in ihr Weltbild.
Gruß
United
Hallo Lenovo,
auch wenn es Beppo anders sieht, das JA vertritt das Kind und damit den Elternteil, der Betreut und niemanden anders. Das liegt daran, dass das JA nur in Vertretung des BE überhaupt tätig wird. Im Prinzip könntest Du Dich jeden Tag mit der KM auf etwas neues einigen.
Ansonsten schaust Du was Du bisher gezahlt hast, Stufe nach DDT und was die neue DDT dazu sagt, dass ist eigentlich alles.
VG Susi
Es sollte auch im Interesse des Kindes liegen, dem Vater, der zur Unterhaltstitulierung kommt, einfach mal die Wahrheit darüber zu erzählen, was er zu bezahlen hat.
Die Titulierung gehört nämlich auch zu deren hoheitlichen Aufgaben und da darf man doch wohl erwarten, dass sie auch mit dem sprechen, der zum Titulieren zu ihnen kommt. Und das sogar ohne ihn zu belügen, so wie es ja wohl von jedem anderen auch erwartet wird.
Warum soll es im Interesse des Kindes liegen, wenn das JA ausschließlich die Mütter berät?
Und mit den Vätern nur spricht, um sie zu bedrohen und zu besch*ssen.
Und schließlich gehört es auch zu ihren Aufgaben Unterhaltspflichtige in Bezug auf den Umgang zu beraten und zu unterstützen.
Auch das liegt im Interesse des Kindes.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
das ist ganz einfach, weil das JA keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann, dazu ist nur ein Gericht in der Lage.
Das Ganze würde dazu führen, dass ein Vater erklären könnte, das JA hat aber gesagt ...
Du kannst Auch nicht zum Finanzamt gehen und sagen machen sie mal meine Steurerklärung. Du kannst nicht auf eine Behörde gehen und sagen füllen sie mir mal das Formular aus. Wenn das ein Anfänger vielleicht doch einmal macht, bekommt er ganz schnell Ärger!
VG Susi
Ach aber wenn die Mutter kommt und den Auftrag gibt, können sie das plötzlich?
Und dann auch ohne rot zu werden, das Blaue vom Himmel runter lügen?
Hast du jemals davon gehört, dass jemand dafür das JA erfolgreich zur Rechenschaft gezogen hätte?
Ich auch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aber Beppo, wie kann man nur so schlecht vom Jugendamt reden. Die sind alle topfit. Nicht nur für das Kind, auch für Mama und Papa opfern sie sich geradezu auf. Nachzulesen in den Links. Beispiele:
Der Berater/Unterstützer/Beistand ist für alle Beteiligten ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner, der ausschließlich am Kindeswohl orientiert arbeitet.
etc
Dabei müssen sie aber ganz behutsam vorgehen, denn:
Der Berater/Unterstützer/Beistand handelt so, dass dem Kind/Jugendlichen/jungen Volljährigen kein Schaden entsteht. Führt er seine Geschäfte unsachgemäß und entsteht dadurch dem Unterhaltsberechtigten ein Schaden, löst dies Schadensersatzpflichten aus. Die Haftungsansprüche richten sich gegen die Behörde (Jugendamt). Bei grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz kann die Behörde beim einzelnen Mitarbeiter Rückgriff nehmen (Art. 34 GG, § 839 BGB).
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2014/Diskussionspapier_Qualitaetskriterien.pdf
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2010/publikationen/Berater_UnterstuetzerundBeistand.pdf
Beim JA sitzen ferngesteuerte, gehirngewaschene Kriminelle, mit denen wollte ich gar nicht mehr reden. Alle sind der unbeirrbaren Überzeugung, das Richtige zu tun. :rofl2: Da kommt man nicht gegen an, total verstockt. Gegen Argumente schotten sie sich ab, das wollen sie nicht wissen. Kann ja nicht sein, was nicht sein darf. Alles wird weitergetragen, weil niemand den Kopf hinhalten will.
Das ganze verantwortliche Pack gehört mit Bankern, Presse-Heinis und Anwälten in einen Sack und mit dem Knüppel draufgehauen. Man trifft immer richtig :gunman:
Alle spielen verrückt, fast jeder schwimmt mit, weil er nur ein kleines Rad ist. Kostenminimierung und das zum Kotzen verwendete Unwort "Effizienz" sind modern.
Ja, für die Mutter bzw. den BET können Sie es, weil es gesetzlich geregelt ist. Die Beistandschaft ist als Aufgabe des JA festgelegt. Aber auch in diesem Fall wird der Unterhalt nicht festgelegt. Deshalb gibt es ja auch keine Rechtsmittelbelehrung. Das einzige was das JA machen darf ist die Beistandschaft und damit die Vertretung des BET, alles andere ist den Gerichten vorbehalten.
Bürokratie ist etwas sehr spezielles und schimpfen können alle, aber darüber nachdenken, was die Ursache ist, fällt einigen sehr schwer.
VG Susi
Egalo, du hast völlig recht.
Ich sehe meinen Fehler ein und werde Buße tun, auf das mir Leuterung widerfahre und ich gebe zu, dass es ein Irrglaube war, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Um im übrigen ist die Erde natürlich eine Scheibe. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Susi, du hast recht. Das hat Egalo ja gerade bewiesen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Superpapa, du kommst bestimmt in die Hölle.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Berechnung ist aber leicht. Dabei können wir dir auch helfen.
Was steht in dem Titel?
Welcher Prozentsatz?Wieviele Kinder? Wie alt?
Hallo Beppo,
das nehme ich gerne an.
Im Titel steht: Ich verpflichte mich, meinem Kind für die Zeit vom XX.YY.20ZZ an Unterhalt in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen [...] zu zahlen. [...] Ich wurde darauf hingewiesen, dass dieser Betrag bis zum Wechsel in die nächste Altersstufe oder bis zur nächsten Kindergeld- bzw. Regelbetragsänderung XYZ€ ausmacht:"
Da das Kind im Alter zwischen 6 und 11 Jahre ist, sehe ich mich nun bei 284€ (Naumb.Tabelle) wieder. Oder?
Das ist mehr, als das was ich zur Zeit monatlich überweise. Allerdings stimmen diese 100% nicht mehr; ich habe ein höheres Einkommen als 1500€.
Mache ich es mir zu leicht in dem ich warte, bis JA oder KM Einkommensnachweise verlangen?
Gruß
PS: Damit das nicht unmoralisch rüber kommt. Damit ich irgendwann mehr als 1500€ netto verdiene, habe ich ein Studium angefangen und erfolgreich beendet. Doch dadurch habe ich natürlich viele Schulden für den Kredit. Hinzu kommen die Schulden an das JA für den Unterhaltsvorschuss, den KM komplett bekommen hat.
Hinzu kommt noch das ich finanziell meine Eltern unterstütze und dann muss das Auto natürlich auch abbezahlt werden...
Beppo, ich habe nun so ein Ahnung, wie es dort aussehen könnte. Wenn es dann soweit ist, stelle ich vorher schnell noch einen Antrag auf PKH für einen RAtterich, damit ich nicht allein der heiligen Amtsinquisition ausgesetzt bin. Die eine JA-Mitabeiterin (Jahrgang 1990!), die sich "kein X für ein U vormachen" lässt, werde ich schwer belasten. Ich ziehe sie mit in den Abgrund. Ich weiss, ich bin wahnsinnig :rofl2:
In der Hölle angekommen, treffe ich auf Susi, die mir dann alles erklärt 😉 Man ist ja lernwillig.
Moin,
die Grundsatzdiskussion schnalle ich nicht in diesem Zusammenhang.
Wenn eine Beistandschaft (noch unbeantwortet) eingerichtet ist, dann vertritt das JA das Kind in Unterhaltsangelegenheiten.
Einen Widerspruch zu dieser Aufgabe sehe ich nicht, wenn das JA dem Vater auf Nachfrage erzählt, wieviel er mehr zahlen soll.
Im Gegenteil.
Eine sinnvolle (oder unsinnvolle juristische) Erklärung für die Nicht-Auskunft gibt es nicht.
Da das Kind im Alter zwischen 6 und 11 Jahre ist, sehe ich mich nun bei 284€ (Naumb.Tabelle) wieder. [...]
Mache ich es mir zu leicht in dem ich warte, bis JA oder KM Einkommensnachweise verlangen?
Die 284 EUR sind gemäß Titel in Ordnung (und aufgrund der Formulierung würde ich hier auch nicht wegen der Kindergeldanrechnung rumdiskutieren).
Das mußt Du ab August unaufgefordert zahlen.
... und nein, jetzt in vorauseilendem Gehorsam mußt Du nicht mitteilen, daß Du mehr verdienst.
Obgleich es interessant wäre, ob Deine Beiständin diese Info überhaupt annimmt ...
Gruß
United
Regelbetrag? Von wann ist denn der Titel?
Bis wann ist der Titel denn begrenzt?
284,- ist jedenfalls nicht falsch. Wobei du eigentlich noch 2 € mehr KG abziehen kannst, wenn dein Titel den Abzug des halben KG erlaubt.
Dein jetzt höheres Einkommen wird nicht berücksichtigt, bis du erneut zur Auskunft aufgefordert wirst.
Selber melden oder zahlen musst du das nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Allerdings stimmen diese 100% nicht mehr; ich habe ein höheres Einkommen als 1500€.
Stellt sich mir die Frage, ob Du auch eine Bereinigung des EK vorgenommen hast. Aber wie @United schon sagte: i.M. ist das kein Thema, außer Du machst eines daraus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank an ALLE!! :thumbup: :thumbup:
Schönes Wochenende !
Regelbetrag? Von wann ist denn der Titel?
Bis wann ist der Titel denn begrenzt?
Die Antwort bin ich noch schuldig. Der ist alt. Direkt nach der Geburt habe ich den unbegrenzten Titel unterzeichnet -.-
Habe mich völlig auf das JA verlassen und dem Vertrauen geschenkt. Du siehst ja, meine naive Vorstellung konnte ich immer noch nicht ganz ablegen 😉
Gruß