Schönen guten Tag, wünsche ich.
Die Hintergrunddaten :
- meine Eltern sind geschieden
- ich wohne seitdem bei meiner Mutter
- diese ist wieder verheiratet, aber mittlerweile getrennt lebend
- mein Vater arbeitet in einer höheren Anstellung bei der Stadt (kann leider nur ahnen wie viel er verdient)
- er hat wiederrum eine neue Frau (studiert; bekommt Bafög) und eine 2jährige Tochter
- weiterhin ist er mir (19 Jahre) und meinem 21jährigen Bruder gegenüber unterhaltspflichtig (Schule; Studium)
- er hat einen Kredit, den er abbezahlen muss (genaue Höhe kenn ich nicht; bestimmt nicht sehr hoch)
Das Problem:
Nach meinem Abitur im Mai 2007 möchte ich ausziehen, da sich das sowohl für meine persönliche Entwicklung, sowie auch auf Grund des Standortes der Hochschule anbietet. Nun stellt sich natürlich die Frage wie viel Unterhalt mir von meinem Vater zusteht (bei meiner Mutter kann ich das alleine regeln). Leider ist es so, dass ich mich mit meinem Vater nicht sehr verstehe.
Er bezahlt im Moment 170 Euro Unterhalt für mich und meint es würde so gering ausfallen, da er seine Frau (die Bafög bekommt) und seine 2jährige Tochter, sowie mienen Bruder noch mit unterhalten muss.
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das deswegen so wenig sein soll... laut meiner Schätzung, wären es laut DT rund 420 Euro.
Kann mit bitte jmd. genauer erköären, wie sich das nun alles berechnet und ob ich nun nicht doch ein wenig mehr von ihm bekommen könnte?
Ihr würdet mir wirklich sehr helfen.
Liebe Grüße
Newby
Moin Newby,
Schätzungen werden Dir kaum weiterhelfen.
Eine solche Berechnung macht erst dann Sinn, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen, also mindestens das Einkommen Deines Vaters UND Deiner Mutter. Für volljährige Kinder sind nämlich grundsätzlich beide Eltern - je nach ihrer Leistungsfähigkeit - barunterhaltspflichtig. Da kann man nicht "mit dem einen was regeln" und den Rest vom anderen holen.
Ob es zumutbar ist, während des Studiums zuhause zu wohnen oder ob man eine eigene Wohnung braucht, hängt vor allem von der Entfernung ab; einen automatischen Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung gibt es nicht.
Mein Rat an eine halbwegs erwachsene 19-jährige: Sprich mal mit Deinem Vater. Ist zwar schwieriger als ein "ich verstehe mich nicht gut mit ihm", aber machbar. Vieles von dem, was diesem Nicht-Verstehen zugrunde liegt und Deine momentane Meinung über Deinen alten Herrn prägt, dürfte bei Dir als "Scheidungskind" über Dritte gekommen sein. Aber Erwachsene machen sich selbst ein Bild von anderen und stehen auch selbst für ihre Bedürfnisse ein.
Im konkreten Fall willst Du ja was von ihm und nicht er von Dir - und die Frage "wie finanziere ich mein Studium?" lässt sich durchaus auch unter 4 Augen regeln. Jedenfalls besser als mit der Methode "XYZ steht mir zu, wenn er nicht zahlt, gehe ich zum Anwalt". Das kann immer nur die letzte Möglichkeit sein. Mal abgsehen davon, dass dabei dann wirklich nur das gesetzliche Minimum herauskommt.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke erstmal für deine Antwort, brille007.
Das Bild das ich von meinem Vater habe ( um das als erstes zu klären) ist entstanden in den letzten Jahren. WIr haben uns ja mehr oder weniger regelmäßig gesehen. Ich habe auch kaum jmd. schlecht über ihn reden hören.
Auch habe ich mich letzten Freitag ausführlich mit meinem Vater über das Problem verständigt und er hat mir unmissverständlich gesagt, dass er auf gar keinen Fall mehr zahlen wird. Auf die rechtliche Seite des Unterhaöts sind wir in dem Sinne nur sehr kurz eingegangen.
Meine eig. Frage bestand darin ( hab mich bestimmt nicht richtig ausgedrückt), in wie fern die Frau, der Kredit und das neue Kind den mir zustehenden Unterhalt vermindern. An einen Einkommensnachweis meines Vaters heranzukommen, wird schwierig werden. Von daher beschränkt sich meine Frage wirklich nur auf die evtl. Verminderung des Unterhaltes.
Gruß Newby
Hallo Newby !
Mit Post's wie den Deinen hab ich immer so meine Probleme.
Mir ist klar, daß das in Deutschland so üblich ist und es für
Dich, mit diesem Gedanken aufgewachsen, etwas völlig
Normales ist.
Aber Sätze wie diese
Nach meinem Abitur im Mai 2007 möchte ich ausziehen, da sich das sowohl für meine persönliche Entwicklung, sowie auch auf Grund des Standortes der Hochschule anbietet.
mag ich nicht.
Deiner persönlichen Entwicklung würde es mit Sicherheit auch
gut zu Gesicht stehen, wenn Du dir Gedanken machen würdest,
wie Du das aus eigenen Kräften bewerkstelligen kannst. Auch
studieren läßt es sich anderswo prima und man brauchst des-
wegen das mütterliche Nest in dem Fall, nicht verlassen. Vor
allem dann nicht, wenn man es sich finanziell nicht leisten kann.
Ich bin krank und komme aufgrund dessen nicht viel raus. Ich
hätte gerne eine Wohnung mit einem kleinen Garten. Es wäre
gut für mich und es würde auch meiner Gesundheit gut tun.
Ich kann mich jetzt auch nicht darauf berufen, behindert zu sein
und die Allgemeinheit hat ja einen Auftrag, Behinderte zu stützen.
Der Kontakt zu Deinem Vater dürfte weder besonders eng noch
besonders herzlich sein. Du scheinst ihn auch nicht zu vermissen
diesen Kontakt. Ich lese da kein Bedauern heraus und den Wunsch,
diesen zu intensivieren oder auf- und auszubauen.
Aber Du erinnerst Dich natürlich im geeigneten Moment daran, daß
da ja noch ein Vater und damit eine vieleicht sprudelnde Geldquelle
ist, die es gilt anzuzapfen. Ich vermute, hättest ihr ein normales
Vater/Tochter - Verhältnis, er würde Dich soweit es in seinen Möglich-
keiten liegt, gerne unterstützen.
Aber mir fiele an an seiner Stelle so wie euer Verhältnis zu sein
scheint auch schwer und ich käme mir ziemlich ausgenutzt vor was
zur Folge hat, ich würde alles unternehmen um so günstig wie möglich
wegzukommen.
Ich weiss, daß das ziemlich hart klingt was ich sage - wie aber schon
oben erwähnt - ich mag solche Post's gar nicht.
Gruß
Marina
Hi Newby,
zunächst einmal: Ich verstehe vieles von dem, was Du schreibst; ich habe selbst zwei "Scheidungskinder", die derzeit bei ihrer Mutter leben. Würde man sie fragen woher sie ihre Meinung über mich haben, würden sie vermutlich heilige Eide schwören, dass sie sich diese ausschliesslich selbst gebildet hätten. Mit dem Abstand des Erwachsenen und in Kenntnis der Persönlichkeitsstruktur ihrer Mutter weiss ich aber, dass das ganz sicher nicht der Fall ist - viele unterschwellige und subtile Hinweise meiner Ex-Frau und ihrer Familie haben da ihre Wirkung nicht verfehlt und massiv zur "Meinungsbildung" beigetragen. Als Umgangsvater, der seine Kinder nur selten sieht, hat man da relativ wenige Möglichkeiten, dieses Bild geradezurücken. Das mal zur Vorgeschichte und zur vermeintlich "eigenen Meinung".
Ergänzend vielleicht noch die Erwähnung, dass man ein Studium sogar komplett alleine finanzieren kann, wenn man das möchte. Ich selbst habe das vor einigen Jahren jedenfalls hinbekommen, weil ich meinen Eltern nicht auf der Tasche liegen wollte und ausserdem noch 4 jüngere Geschwister hatte - und zwar bis auf den letzten Cent. Ok, auch ich wollte meinem alten Herrn nebenbei etwas beweisen...
Zur rein rechtlichen Fragestellung: Dein Vater ist 3 Kindern unterhaltsverpflichtet; diese stehen "im gleichen Rang". Es gibt nur Unterschiede aufgrund der unterschiedlichen Altersstufen der Düsseldorfer Tabelle, aber es ist nicht so, dass Eure Halbschwester hier irgendwie benachteiligt wäre oder sein dürfte. Für Deine Mutter kann er schon aufgrund ihrer Wiederheirat nicht mehr unterhaltspflichtig sein; also bleibt als vierter Unterhaltsberechtigter seine Frau, die - unabhängig von ihrem Studium - ein kleines Kind betreut. Danach kommt es auf ihr eigenes Einkommen an, aber nachdem sie selbst noch studiert, wird das wohl noch dauern.
Um jetzt den Volljährigenunterhalt (Regelsatz derzeit 640 EUR pro Monat) zu berechnen, muss man nicht nur seine Einkünfte kennen, sondern auch die Deiner Mutter. Nicht in Form von Schätzungen, sondern von Einkommensteuerbescheiden. Diese Einkünfte werden in Relation zu denen Deines Vaters gesetzt und entsprechend gequotelt. Wenn beide also ein unterhaltsrelevantes Netto-Einkommen von jeweils 2.000 EUR haben, zahlt jeder 320 EUR; wenn er 3.000 und Deine Mutter 1.000 hat, bezahlt er 3/4 (also 480 EUR) und Deine Mutter 1/4 (also 160 EUR). Dies nur als Rechenbeispiel und um zu zeigen, dass es nicht funktionieren wird, wenn Du sagst "Der Alte soll mal X bezahlen und über den Rest einige ich mich mit meiner Mutter". Zumal es nicht sein darf, dass er durch seine Unterhaltszahlungen zum Mangelfall wird. Lange bevor Deine Halbschwester also keine Pampers mehr kriegt, müsstest Du wohl kellnern gehen bzw. BaFÖG beantragen.
Es gibt übrigens auch keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Auszahlung dieses Volljährigen-Unterhalts, wenn Du beispielsweise auch weiter zuhause wohnen kannst und per ÖPNV zur Uni pendeln musst. Viele Arbeitnehmer müssen das schliesslich auch - jeden Tag. In diesem Fall könnte einer der Elternteile sagen "Hier gips ein Zimmer und einen gefüllten Kühlschrank - Verpflichtung erfüllt." Oder Dein Vater könnte am Studienort eine Eigentumswohnung kaufen und sie Dir zur Verfügung stellen, solange Du studierst. Auch damit wären seine Verpflichtungen erfüllt. Allerdings nicht "ab Mai 2007" (da beginnt kein Studium), sondern erst ab Semesterbeginn. Vorher brauchst Du sowieso keine eigene Wohnung.
Ich an Deiner Stelle würde mich jetzt nicht darauf beschränken, Maximalforderungen zu stellen nach dem Motto "Der muss ja zahlen", sondern ihm im nächsten Sommer einen Vorschlag machen von der Sorte "Hey Paps, ich bin jetzt erwachsen, lass uns mal den Kinderkram der vergangnen Jahre abhaken und über die Zukunft reden. Ich mache Dir folgenden Vorschlag: Ich jobbe während des Studiums und in den Semesterferien und bekomme dafür monatlich X EUR. Wenn Du Y EUR dazulegst und Mama Z EUR, dann käme ich gut über die Runden."
So etwas halte ich für einen konstruktiven Ansatz; jedenfalls besser als das Stellen von Forderungen ohne Gegenleistung. Menschen mit Entscheidungsfreiheit sind immer entgegenkommender als wenn man ihnen die Pistole auf die Brust setzt und ihnen nur etwas von "Ansprüchen" erzählt. Andere 20-jährige stehen schliesslich auch schon irgendwo in Lohn und Brot und bekommen keinen Cent Zuschuss von irgendwem.
Ganz unterirdisch fände ich übrigens irgendwelches Anwaltsgewäsch. Sollte eines meiner Kinder (nach mütterlichem Vorbild...) jemals auf die Idee kommen, Unterhaltsfragen per Anwalt mit mir klären zu wollen, würde mein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen schlagartig ins Bodenlose sinken. Denn wenn mir jemand damit käme, was ich "rechtlich muss", würde ich im Gegenzug alles tun, was ich "rechtlich kann". Einen guten Schnitt würden sie dabei jedenfalls ganz sicher nicht machen.
Und wie gesagt: Die Kindheit ist vorbei. Und unter Erwachsenen kann man jedes zwischenmenschliche Verhältnis auf neue Beine stellen. Zum Streiten gehören nämlich immer zwei. Auch zum Fortsetzen eines Streits...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich danke euch für eure ehrlichen Meinungen und werde sie mir zu Herzen nehmen.
Jedoch möchte ich nicht weiter über mein Verhältniss zu meinem Vater sprechen.
Mir lag es auch nicht im Interesse alles über Gesetze und Anwälte zu klären und ich vermeide das auch solange wie es geht. Aber ich bin halt gerne vorbereitet, wenn ich mich mit etwas auseinandersetze.
Danke noch einmal für eure Ratschläge.
Gruß Newby
Hallo Newby,
Du hast gefragt; Aniram und ich haben nur geantwortet... Und auch hier gibt es nicht nur Wunschantworten.
Ich weiss nicht, ob Du überhaupt noch mitliest, nachdem niemand gesagt hat, dass die Hunderter in Deinem Fall nur so sprudeln müssen, sondern eben auch, dass es an der Zeit wäre, das Verhältnis zu Deinem Vater von Kinder- auf Erwachsenenfüsse zu stellen. Stell Dir einfach mal die Frage, wem auf der Welt Du selbst wesentliche Teile Deines eigenen Einkommens zur Verfügung stellen und dafür selbst auf einiges verzichten würdest.
Einem guten Freund? Einem geliebten Partner? Oder auch jemand, der Dir sinngemäss sagt "Ich kann Dich nicht leiden, aber Du hast für mich zu löhnen".
Ich denke, im letzten Fall müsste man als "Unterhaltsbegehrender" auch die Grösse haben, zu sagen "Ich kann Dich nicht leiden, aber ich will auch nicht von Dir abhängig sein; ich schaff das alleine..."
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.