Keine Ahnung UH Ber...
 
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Keine Ahnung UH Berechnung

 
(@tommy1768)
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hallo, habe folgende frage. der anwalt meiner noch-frau hat ausgerechnet, dass ihr ca. 1300 bis 1400 euro UH zustehen würde. mein anwalt kam auf ca. 900 Euro. nun habe ich mich mit ihr im vorfeld geeinigt, dass sie einen festgeschriebenen uh von 400 euro bekommt. laufzeit von 6 jahren danach verzichtet sie. zpo § 323 ausgeschlossen. das soll mit ins scheidungsurteil bzw. protokoll. beide anwälte feilen momentan dran. scheidungstermin steht in paar tagen an. im gegenzug übertrage ich ihr meinen hälftigen grundbuchsanteil an der immobilie und verzichte auf die auszahlung von XXX tausend euro. meine söhne sind 5 und 9 jahre alt hierfür zahle ich KU von 666 euro.
stutzig machten mich erst hier die beiträge im forum. meine ex lebt seit einem halben jahr mit ihrem neuen lebenspartner in unserem haus zusammen. soweit ich hier nachlesen konnte, erlischt ihr uh-anspruch wenn sie länger als 2 jahre zusammen leben. wenn sie sich trennen müsste ich wieder zahlen. ist es unter der berücksichtigung immer noch ein fairer deal für beide? eure meinungen würden mich sehr interessieren. allen lesern wünsche ich einen guten rutsch ins neue jahr und viel glück

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 12:42
(@Melly)

Hallo Tommy,

Du hast Recht, wenn der Mann nachweislich 2 Jahre bei der Frau lebt, erlischt der Unterhaltsanspruch.
Ich glaube auch, daß die Anwälte hier gegen Dich arbeiten, da ein guter Anwalt sofort auf Deine Anfrage reagieren müßte.
Ich würde auf keinen Fall so eine Vereinbarung unterschreiben.
Du verpflichtest Dich ja freiwillig, den Beiden auch noch ihren Lebensunterhalt zu sichern*tze
Hat denn Dein Anwalt bei der BErechnung den Wohnvorteil der Frau mit einberechnet?
Das kommt ja dazu.
Noch dazu kommt, daß Du vom neuen LG auch Miete für das Haus verlangen kannst.
Der wohnt jetzt bitteschön in Deiner Haushälfte.
Ich denke, Du solltest Dir unbedingt einen anderen Anwalt zu Rate ziehen und das klären.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 13:16
(@tommy1768)
Schon was gesagt Registriert

Hallo melly danke für die schnelle antwort.
ich beabsichtige die vereinbarung auch nur zu unterschreiben
da es eine feste zahl ist die für einen festen zeitraum von
6 jahren bezahlt wird. Die 400 euro sind fest vereinbart und liegen
unter dem was ihr normal zustehen würde.
ich habe zwei möglichkeiten jetzt volle kanne bezahlen (mein nettogehalt – KU – 400 für freund (Ergebnis * 3 / 7)
Ca. 1.000 euro UH + KU. (gesamt ca. 1700 euro) bis die beziehung gefestigt ist.
Ca. 2 jahre = 24.000 euro.
immer hoffend und bangend das sie mit dem menschen weiter zusammen bleibt.
Da ich ansonsten wieder voll zahlen müsste
Oder 6 jahre lang 400 euro zu bezahlen
Danach verzicht, keine zahlung mehr = 28.800 euro Gesamtsumme)
Mich schreckt vor allen dingen die monatliche gesamtzahlung von dann ca. 1700 euro.
Mit meiner vereinbarung habe zahle ich 1.100 euro fix jeden monat. nur der ku ändert sich je nach DT. somit wäre ich jetzt etwas besser bei kasse und könnte meine lebensstil einigermassen halten. Ausserdem denke ich spare ich durch eine einvernehmliche einigung einiges an rechtanwalts und gerichtskosten ein. Ich bin momentan derart angespannt und beschäftigt auch aufgeregt da scheidungstermin nächste ende nächster woche ansteht, dass ich kaum noch klar denken kann. Und mir nicht sicher bin ob mein modell richtig oder falsch ist.
Hinzu kommt natürlich, dass ich froh bin, wenn ich das haus mit den noch bestehenden kreditverträgen etc. los bin und alles andere auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 14:06
(@Melly)

Hallo Thommy,

man kann pauschal zu Deinen Zahlen ja nix sagen, da man ja nicht weiß, was Du verdienst.
Aber jetzt nochmal, der Wohnvorteil, den Deine FRau aus dem Haus hat, muß immer im Unterhalt berücksichtigt sein.
Was passiert, wenn Deine Frau wieder heiratet?
Mußt dann die 400 Euro weiter zahlen?
Also das sind Dinge, die sollten unbedingt geregelt sein, der Unterhalt muß bei Wiederheirat wegbrechen.
Übrigens, die Kids sind bald groß genug, daß der FRau eine Arbeit zugemutet werden kann.
Für mich irgendwie nicht ganz nachvollziehbar das Ganze, aber wenn Du damit klar kommst und das viele Geld abdrücken willst, mach das.

Alleine die Partnerschaft der Ex würde mich schonmal grundsätzlich davon abhalten.

Vergiß bitte auch nie, daß so eine Vereinbarung vormSozialamt nie rechtens ist, sollte Deine Ex mal Sozialhilfe beantragen, da sie alles Geld und Haus verkloppt hat, wirst Du wieder zahlen müssen, da interessiert es nicht, was Ihr unterschrieben habt.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 14:39
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, und was machst Du, wenn Du nen Einkommenseinbruch hast? Beispielsweise Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit etc...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 14:43
 AJA
(@aja)
Registriert

Bezüglich des LG würde ich mich aber noch einmal GANZ genau erkundigen.

meine ex lebt seit einem halben jahr mit ihrem neuen lebenspartner in unserem haus zusammen. soweit ich hier nachlesen konnte, erlischt ihr uh-anspruch wenn sie länger als 2 jahre zusammen leben.

Das muss nicht zwangsläufig zwei Jahre dauern. Ich habe zu keiner Zeit auch nur einen Pfennig (waren es damals noch 😉 ) Trennungunterhalt und schon gar keinen EU bekommen. Mein LG wurde vom ersten Tag an "angerechnet".

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 14:48
(@tommy1768)
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Hallo Melly und die anderen, danke für die vielen anregungen zum nachdenken. ich verdiene momentan ca. 3.500 euro netto. wohnvorteil frau aus haus kann nicht genutzt werden da die immobilie noch zu 80% finanziert wird. ausserdem wird das haus an ihren freund verkauft. wenn meine ex wieder heiratet bin ich aus dem schneider und muss die 400 euro nicht mehr zahlen. das mit dem sozialam weiss ich das ist ein heikles thema da kann ich natürlich im nachhinein voll verarscht werden. ich weiss nicht was ich machen soll. die antwort hier im forum von einer frau die nie uh bekommen hat vom ersten tag an da sie mit einem mann zusammen lebte macht mich natürlich noch nachdenklicher. na ja, es sind noch ein paar tage zeit bis ende nächster woche und ich kann noch etwas schmoren. euch allen vielen dank und einen guten rutsch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 17:28
(@Melly)

Hallo Tommy,

wie Tabsel schon geschrieben hat, was machst Du wenn Dein Job flöten geht?
Reicht eine Erkrankung oder ne Krise in der Firma.
Durch solch einer Unterschrift, kann für Dich ein Leben anbrechen, das nicht mehr schön ist.
Du mußt dann immer diese 400 Euro weiter zahlen.
Da stört es Deine Ex dann nicht ob Du in der Gosse landest.
Ich würde auf keinen Fall eine solch lange Unterhaltdauer in Kauf nehmen.

Was ist wenn Du wieder eine Frau triffst und eine Familie aufbauen magst?
Die 400 Euro sind weg.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 17:49
(@tommy1768)
Schon was gesagt Registriert

hallo melly, wenn ich krank werde oder arbeitslos muss ich die 400 euro weiter zahlen. ich bin dabei wieder eine familie zu gründen bzw. ziehe mit einer frau mit zwei kindern im februar zusammen. dies ist auch ein grund warum ich so auf fixe zahlen aus bin damit ich besser kalkulieren kann. meine grösste schiss ist einfach 1700 bis 1900 euro abdrücken zu müssen. da sind die 400 einfach das kleinere übel. natürlich ist das auch nicht ganz einfach nur ich komme damit klar und kann mit meiner liebsten ein kleines doppelhäuschen mieten und im grünen in ruhe leben. dies würde schwieriger, wenn ich 1700 bis 1900 abdrücken müsste. aber möglicherweise gar nichts zahlen zu müssen. es ist verdammt schwierig. ich weiss einfach nicht ob ich es auf einen rechtsstreit bezüglich uh ankommen lassen soll. der nachteil dann auch wieder, dass wir dann am donnerstag nächste woche sicher nicht geschieden werden und das ganze theaterstück in die nächste runde geht. liebe grüsse tommy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 18:16