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kein Sonderbedarf/u.U. Sonderbedarf???

 
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,

habe mich gerade fast 2 Stunden im Netz und auch hier über das Thema Klassenfahrt und Nachhilfeunterrricht als Sonderbedarf erkundigt.
Mal ja, mal nein, mal unter Umständen!!!!!
Puh, hat mich nicht wirklich weitergebracht.
Die Ex meines Mannes hat uns mal wieder Post zukommen lassen und will Geld für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht.
Wie mir scheint, wird es wieder auf eine Klage und Gericht hinauslaufen. Scheint ja wieder von Fall zu Fall nach Lust und Laune entschieden zu werden.

Eigentlich heißt es doch, wenn die Kosten vorhersehbar sind muss das Geld aus dem Unterhalt angespart werden.
Die Ex bekommt auch Unterhalt und verdient selber ca. 960 € netto. Spielt das auch eine Rolle oder nur der KU??????

Liebe Grüße
coco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2006 13:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo coco,

Sonderbedarf ist immer ein heikles Thema, weil da so ziemlich jedes Gericht andere Maßstäbe ansetzt.

So, wie ichs bisher gelesen hab sind Klassenfahrten kein Sonderbedarf, da vorhersehbar. Nachhilfe kann Sonderbedarf sein, weil zum einen vorrübergehend und zum anderen nicht unbedingt einplan- und vorhersehbar.

Allerdings gibt es auch die Ansicht (in URteilen) das alle Sonderausgaben als Sonderbedarf gelten, solange der KU weniger als 135 % der DDT beträgt. Ab 135 % soll es wohl keinen Sonderbedarf geben, da für solche Ausgaben vom KU angespart bzw. zurückgelegt werden kann.

Jetzt bist du wahrscheinlich so schlau wie zuvor, aber das Thema ist einfach irgendwie so schwammig, das keiner so richtig Bescheid weiß 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2006 13:54
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Ja, genau so schlau wie vorher *grins* 😉
Aber trotzdem danke für deine Antwort.

Die Ex hat eh schon Klage eingereicht.

Schauen wir mal.

coco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2006 13:57
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, coco,

haste hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-133.html mal geschaut? da ist zwar auch keine 'klare linie' drin, aber evtl. findste noch ein urteil, dass du noch nicht hast/kennst.

gruss
ulli
*immerwiedererstauntbinwasdeepsoalleshierreingesteckthat*

[Editiert am 29/3/2006 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2006 14:37
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Ja, so wie in der Definition sehe ich das auch. Da sie selber ein Einkommen hat und Unterhalt bezieht zum KU sagt mir mein Verständnis auch, dass hier in unserem Fall kein Sonderbedarf vorliegt. Die verschiedenen Urteile, mal ja mal nein, erschrecken einen nur.
Und da wir vor den Gerichten schon a l l e s unglaubliche erlebt haben, wird es wieder mal auf die Willkür der Richter ankommen.

coco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2006 14:43