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Kein PKH bei Unterhaltsklage ?

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vielleicht bin ich doof, aber irgendwie blicke ich nicht mehr so ganz durch.

Betreuungsunterhalt ist doch eigentlich gedacht für Mütter mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr und wird an die Mütter bezahlt. Das ist ja dann kein Kindesunterhalt. Oder ?

Betreuungsbonus ist dann aber was anderes, oder ? Wer bekommt den ? Ist das dann nicht sowas ähnliches wie Erhöhung Selbstbehalt ?

PS. Hab gerade mal gegoogelt und auch etwas  gefunden :

http://www.rechtsindex.de/familienrecht/769-kein-betreuungsbonus-bei-erwerbstaetigkeit

und hier noch klarer :

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/olg-duesseldorf-kein-betreuungsbonus-und-volle-anrechenbarkeit-des-gehaltes-wenn-kinderbetreuender-elternteil-neben-kinderbetreuung-arbeitet

Darin heißt es

4. Fazit:
Kein Betreuungsbonus wird berechnet, wenn man ein Kind betreut. Das Gehalt wird bei einer Kinderbetreuung dann vollständig angerechnet, wenn eine Erwerbsobliegenheit besteht.

und wo besteht mehr Erwerbsobliegenheit wie bei einer Unterhaltpflichtigen ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2010 15:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Betreuungsbonus ist das Surrogat für den Betreuungsaufwand, den der Betreuungselternteil hat.

Die Rechtsprechung geht ja davon aus, dass Betreuungsleistung und Barunterhalt gleichwertig sind.

Der JA-Fluffi versucht deiner EX ja den Barunterhalt abzuziehen und den Betreuungsbonus, bevor sie dir KU bezahlen kann.

Richtig wäre aber, nach der Formel des BGH und unter der Annahme, dass du ihr 70% vom MindestKU oder 234,-€ bezahlst und ein Gericht ihr die Obliegenheit zu einer Halbtagsstelle auferlegt hätte folgende fiktive Rechnung:

1.500,- Netto Einkommen:
- 100,- fehlender MindestKU
- 167,- Betreuungsbonus
=1.233,- KU-pflichtiges Einkommen
- 900,- SB
=333,- KU

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2010 15:43
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

woher nimmst du die

167 Euro Betreuungsbonus ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 02:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unter angenommener Obliegenheit für eine Halbtagsarbeit, der halbe Barunterhaltssatz.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 06:43
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

allmählich wirds lustig.

Die gegnerische Anwältin hat uns ja 100 Euro angeboten. Der SB vom JA hat mit ihr gesprochen und gesagt, er müsse sich mit uns absprechen und dann gebe er ihr Bescheid. Sie meinte, sie wäre ja jetzt erstmal im Urlaub, und am 3. November wäre dann ja der Termin, und also, mal sehn.....

Gestern kam dann tatsächlich ein Brief vom Amtsgericht, dass sie " ein Ruhen des Verfahrens " beantragt hat, da die Parteien sich aussergerichtlich einigen würden.

Der SB vom JA war genauso perplex wie wir, denn davon hatte niemand etwas gesagt, sondern wir hatten uns ja inzwischen darauf geeinigt, dass wir die Sache doch gerichtlich mit einem Vergleich festmachen wollten. Da die Anwältin aber ja gesagt hatte, sie wäre jetzt erstmal in Urlaub, hatten wir uns Zeit gelassen, um ihr das mitzuteilen.

Diese Anwältin möchte mit aller Gewalt das Verfahren so weit hinausschieben, bis wir umgezogen sind, in der Hoffnung dann an ein anderes JA zu kommen, die vielleicht netter mit Exilein umgehen. Und vor allem möchte sie verhindern, dass sie hierher fahren muss, denn das sind Kosten, die ihr keiner ersetzt. Glaubt sie wirklich, dass in unserem anderen Wohnort, keine Unterhaltspflicht gilt ?

Irgendwas kommt mir bei der Sache seltsam vor. Hab leider auch noch keine Erfahrung mit unserem neuen Jugendamt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 21:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi dadwithouthope

Und vor allem möchte sie verhindern, dass sie hierher fahren muss, denn das sind Kosten, die ihr keiner ersetzt.

Richtig, sie bekommt die Fahrtkosten bei PKH/VKH nicht erstattet.

Diese Anwältin möchte mit aller Gewalt das Verfahren so weit hinausschieben, bis wir umgezogen sind, in der Hoffnung dann an ein anderes JA zu kommen, die vielleicht netter mit Exilein umgehen.

Nö, sie will es so weit wie möglich rauszögern, bis

" ein Ruhen des Verfahrens "

in eine ''Einigung'' übergegangen ist.

Das Amtsgericht hat ein Ruhen des Verfahrens schon eingeläutet, wenn es dann zur Einigung kommt, kann Die RA'in Ihre Gebühren über die PKH abrechnen.

Dem solltest du wiedersprechen und Wideraufnahme des Verfahrens beantragen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 21:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi dwh

Wer konkret hat ein Ruhen des Verfahrens beantragt, die gegn. RA? Zum Ruhen kommt es erst, wenn beide Parteien dem zustimmen. Im Schreiben vom Gericht müsste daher eine Stellungnahme von Dir verlangt werden. Hier kannst Du ein Ruhen des Verfahrens ablehnen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 13:46
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Haben wir auch gemacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 22:11
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was sagt ihe zu folgendem Vergleich :

1. Die Antragsgegnerin zahlt für die Antragstellerin ab 01.03.2011 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 100,00 Euro.

2. Grundlagen des Vergleichs :

Der gesetzliche Vertreter der Antragstellerin wird ab 01.10.2010 fur die Kinder die bei der Antragsgegnerin wohnen , einen monatlichen Unterhalt von 400,00 Euro für beide Kinder bezahlen. Die Antragsgegnerin ist damit einverstanden und verzichtet auf eine neue Unterhaltsfestsetzung zu diesem Zeitpunkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2010 02:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kommt mir sehr fragwürdig vor.
Sie kann eigentlich nicht auf KU verzichten. Jedenfalls nicht mit dieser Formel.
Sie kann sich höchstens verpflichten, deine KU-Pflichten zu übernehmen.
Ob das vor einem nicht zuständigen Gericht, in einem Verfahren, in welchem das nicht beantragt wurde geht, weiß ich auch nicht.
Das Aufrechnen von Unterhalt ist auch nicht zulässig.

Ist das jetzt schon so beschlossen oder ist das noch Plan?
Was zahlst du denn heute?
Warum zahlen nicht einfach alle den Mindest-KU?
Käme das nicht in etwa auf das Gleiche raus?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 09:47




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Vergleich ist völliger Mist. Da werden in einem(!) Schriftstück drei(!) Unterhaltspflichten abgehandelt, welche von zwei(!) UH-Pflichtigen abhängen. Das kann nur in die Hose gehen. Zudem verstehe ich nicht, warum hier ein UH-Betrag von 400€ auftaucht. Falls der sich auf das EK von 1500€ bezieht halte ich diesen Betrag für fragwürdig. Zudem fehlen Möglichkeiten der Anpassung bei Änderung der Vergleichsbedingungen. Oder anders gesagt: es existieren keine Vergleichsbedingungen.

Und bitte übersetze mal Antragsstellerin, Antragsgegnerin und gesetzl. Vertreter. Du hast das alles im Kopf, unsereins muss jedesmal etliche Beiträge durchforsten. Und gleich dabei das Alter der Kinder nochmal erwähnen und wo welches wohnt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 15:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
ich hau auch noch in die Kerbe rein

Die Antragsgegnerin ist damit einverstanden und verzichtet auf eine neue Unterhaltsfestsetzung zu diesem Zeitpunkt.

Wie lange mag wohl dieser Zeitpunkt gehen? Zeitpunkt ist ja was anderes als ein Zeitraum. Also kann sie nächsten Monat eine neue Festsetzung beantragen??

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 21:04
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, dann zur Klärung :

Antragstellerin : meine bei mir lebende Tochter  ( momentan 14 Jahre )
Antragsgegner : meine Exfrau, die Kindsmutter
gesetzlicher Vertreter : Ich, der Kindsvater

die bei der Mutter lebenden Kinder : erstes Kind momentan 13, zweites Kind wird eben im Oktober 2011  12 Jahre, und da wäre eine Unterhaltsneuberechnung angesagt, laut dem letzten Vergleich.

Der Unterhaltsbetrag von je 200 Euro pro Kind, also 400 Euro ist ganz willkürlich gewählt, bezieht sich auf kein Einkommen.

Jetzt bezahle ich 160 Euro pro Kind, das ist bis Oktober 2011 so festgesetzt, dann müsste neu berechnet werden. Da mein Einkommen inzwischen durch Heirat höher geworden ist, müsste ich dann weitaus mehr bezahlen, würde aber niemals von Ex mehr bekommen für meine Tochter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2010 21:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich erkenne Deine Zielrichtung Dich absichern zu wollen. Spätestens bei Beantragung einer Beistandschaft kann diese gegen den Vergleich zu Lasten Dritter (das Kind) gegen den zw. Dir und der KM geschlossenen Vergleich vorgehen. Wenn Du später ein höheres EK hast wird auch dieses zugrunde gelegt. Bei KU funktioniert das nunmal nicht, wenn eine Partei plötzlich nicht mehr mitspielen möchte.

Warum aber ein Vergleich und keine Titel? Was soll dieser Vergleich ggü. einem Titel nicht enthalten?

Jetzt bezahle ich 160 Euro pro Kind, das ist bis Oktober 2011 so festgesetzt, dann müsste neu berechnet werden. Da mein Einkommen inzwischen durch Heirat höher geworden ist, müsste ich dann weitaus mehr bezahlen, würde aber niemals von Ex mehr bekommen für meine Tochter.

Nun ja. Da die KM "nicht" leistungsfähig ist wirst Du ggü. dem bei Dir lebenden Kind ebenfalls anteilsmässig barunterhaltspflichtig. Dadurch relativiert sich Dein UH-rechtliches Einkommen. Es müsste mit mal mit spitzer Feder nachgerechnet werden.
Geht Deine Frau arbeiten? Habt ihr ein gemeinsames Kind?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 19.11.2010 16:15
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nein ein gemeinsames Kind haben wir nicht. Und seit dem Umzug arbeitet meine Frau auch nicht mehr, wird sie wahrscheinlich krankheitsbedingt auch in nächster Zeit nicht.

Ein höheres Einkommen wir momentan werde ich in Zukunft nicht haben. Aber bei einer Neuberechnung würden keine Schulden mehr angerechnet werden, da die inzwischen abgezahlt sind, ausserdem habe ich seit der letzten Festsetzung geheiratet und daher auch eine andere Lohnsteuerklasse. Mein momentaner Verdienst ist durchschnittlich 2100 Euro monatlich. Dass ich für meine Frau und ihre Kinder auch mit aufkomme, ist je unterhaltsrechtlich nicht relevant und daher würde ich sicher viel mehr bezahlen als jetzt.

Keine Ahnung warum kein Titel, das JA will das so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2010 22:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei 2100€ Netto wäre das in der Tat für Dich ein Angebot. Allerdings sehe zu, dass da vernünftige Ausstiegsklauseln enthalten sind.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 01:46
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