Hallo,
kann ich eine zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riester) auch nach der Scheidung abschließen und von meinem unterhaltrelevanten Netto (mit höchstens 4 % vom Brutto) abziehen oder gilt das nur für eine zusätzliche Altersvorsorge, die während der Ehezeit abgeschlossen wurde?
Zusatz: Ich bin Beamter und der andere wird dadurch kein Mangelfall.
Wie verhält es sich mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht? Gilt die auch als Altervorsorge?
Ist mein Zusatzeinkommen aus einer Nebentätigkeit als Jugendtrainer vollständig als Einkommen anzusetzen?
Ich bin dem OLG Celle zugeordnet.
Wäre schön, wenn ihr zu euren Antworten die entsprechenden Quellenangaben hättet.
Gruß und danke
:question:
Hi krille
Die ersten beiden Antworten findest Du in diesem Urteil: >>BGH vom 11.05.2005 - XII ZR 211/02. Oder im I-Net mal nach "private Altersvorsorge Unterhalt" suchen, dann mal das Wort "Beamter" dazunehmen, mal "BGH".
Deine Stellung als Beamter sehe ich erst mal unkritisch, da der BGH von Arbeitnehmern (im weitesten Sinne) spricht.
- nach der Scheidung: Ja. Der BGH geht von "grundsätzlich" aus, also keinerlei geartete Beschränkung
- LV: Der BGH sagt, es ist dem Versicherungsnehmer überlassen, wie er das macht.. Daher: Ja, es geht.
- Zusatz-EK Jugendtrainer minus spezif. Aufwendungen = Einkommen
Eventuell so wie Spesen zu bewerten da Aufwandsentschädigung, d.h. 1/3 - 1/2 davon gilt als Einkommen
Es gibt keine klare Regelung hierfür. Wurde vor nicht all zu langer Zeit schon mal erfragt - allerdings ohne aussagekräftige Fundstellen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
