Kann man eine Vollz...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kann man eine Vollzeitstelle von mir verlangen, obwohl ich den Mindestunterhalt

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,

gerade habe ich mir die Frage gestellt, ob man mich zu einer Vollzeitstelle zwingen könnte, obwohl ich den Mindestunterhalt bezahle.

Grüße und Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 15:58
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Distance
Also ich würde mal davon ausgehen, dass man Dich nicht dazu zwingen kann eine Vollzeitstelle anzunehmen wenn Du den Mindestunterhalt bezahlst.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 16:15
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

gerade habe ich mir die Frage gestellt, ob man mich zu einer Vollzeitstelle zwingen könnte, obwohl ich den Mindestunterhalt bezahle.

zwingen würde man dich nicht, aber du kannst dir sicher sein das man deinen Teilzeitverdienst auf eine Vollzeit hochrechnet. Solange du keinen vernünftigen Grund für deine Teilzeit angeben kannst ist dir ein Vollzeitjob zuzumuten.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 18:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Problem etwas damit zu tun hat, dass Du den Mehrbedarf nicht zahlen kannst, dann ist das schon ein Problem. Einfach weil es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, die Dich verpflichtet alles zu tun um den Unterhalt des Kindes/der Kinder zu erwirtschaften. Mehrbedarf (auch Sonderbedarf) wird dabei nicht als Luxus sondern eben als über den KU hinausgehenden Bedarf des Kindes angesehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 20:46
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wenn das Problem etwas damit zu tun hat, dass Du den Mehrbedarf nicht zahlen kannst, dann ist das schon ein Problem. Einfach weil es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, die Dich verpflichtet alles zu tun um den Unterhalt des Kindes/der Kinder zu erwirtschaften. Mehrbedarf (auch Sonderbedarf) wird dabei nicht als Luxus sondern eben als über den KU hinausgehenden Bedarf des Kindes angesehen.

@Susi,

bist du dir da sicher? Gleiches würde dann ja auch für die andere Seite gelten.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 21:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn das Problem etwas damit zu tun hat, dass Du den Mehrbedarf nicht zahlen kannst, dann ist das schon ein Problem. Einfach weil es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, die Dich verpflichtet alles zu tun um den Unterhalt des Kindes/der Kinder zu erwirtschaften. Mehrbedarf (auch Sonderbedarf) wird dabei nicht als Luxus sondern eben als über den KU hinausgehenden Bedarf des Kindes angesehen.

Ich denke nicht, denn dass dürfte ja jeder KM auf die Füsse fallen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 22:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, sicher weiss ich es nicht. Aber es ist eben ein Unterschied ob man ein Betreuungselternteil ist oder barunterhaltspflichtig ist.
Aber aus der Logik heraus, dass Mehrbedarf/Sonderbedarf eben Bedarf des Kindes ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 22:33
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nein, sicher weiss ich es nicht. Aber es ist eben ein Unterschied ob man ein Betreuungselternteil ist oder barunterhaltspflichtig ist.

@Susi,

für den Mehr/Sonderbedarf ist aber der BET auch barunterhaltspflichtig. Also gilt dafür dann auch die gest. Erwerbsobliegenheit.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 22:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die gilt nicht für den Mehrbedarf/Sonderbedarf, sonst würde dafür auch der normale Selbstbehalt gelten und nicht der Angemessene. Man kommt ja nicht mal auf die Idee, den Selbstbehalt zu senken, um eine Leistungsfähigkeit für diese Bedarfe zu erreichen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 23:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@LBM Das ist richtig, kann der Bedarf aber dadurch nicht gedeckt werden, dann wieder mit dem notwendigen Selbstbehalt gerechnet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 23:58




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Distance, Du findest echt mit schlafwandlerischer Sicherheit immer denjenigen Weg heraus, mit dem Du Dich noch tiefer in Schwierigkeiten bringst.

Eben erst hast Du zu Deinen zahlreichen bestehenden Schulden noch einmal einmal vierstellig etwas draufgesattelt, nur um "aus Prinzip" Dich erst einmal gerichtlich zu der Auskunft verdonnert zu lassen, die Du problemlos und ohne Zeitaufwand (Du hattest die Unterlagen ja schon einmal zusammengestellt) hättest geben können.

Nun versuchst Du Deine permanenten Geldprobleme dadurch zu lösen, dass Du in Deinem Job nur noch Teilzeit arbeitest und den Rest schwarz in der 500€ - Gewinn-Firma Deiner Frau? Wow, wirklich eine geniale Idee...

Über die Jahre hinweg haben Dir hier schon verschiedene Leute gesagt, dass Dein Problem nicht der KU ist, sondern Deine kopflos Schuldenmacherei und Deine verqueren Lebensentscheidungen (zu denen Du gerade wieder in Begriff bist, eine weitere hinzuzufügen).

Auch wenn sich das Obige für Dich nicht schön anhört, es war gut gemeint und dazu gedacht, Dich endlich aufzurütteln (was natürlich nicht klappen wird).

Grundsätzlich gilt: Menschen, die bereits als Angestellte ihre Finanzen nicht im Griff haben, scheitern als Unternehmer erst recht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 00:59
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Celine,
also ich habe nichts von Teilzeit oder Schwarzarbeit geschrieben. Warum muss man immer gleich von sowas ausgehen?
Was meine Frau macht, spielt auch hier keine Rolle.

Es geht mir auch nicht um irgendwelche Geldprobleme, mir ist es einfach nur wichtig Ruhe in mein Leben zu bringen!
Ich habe einfach keine Lust und Zeit, mich ständig mit Anwälten, Richtern und der Beistandschaft auseinander setzen zu müssen.

Ständig muss ich Nachweise erbringen, im letzten Jahr waren es knappe 50 Emails, plus Anwalttermin und Telefonate etc.! Ohne das die 2 Jahresfrist eingehalten wurde.
Natürlich haben wir versucht das erstmal außergerichtlich zu lösen, aber mein Anwalt hat einige Fehler gemacht. Und das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass ich in 11/18 meine Einkünfte offengelegt habe, was nicht stimmt!
Das Schreiben der BS liegt mir ja vor, dort steht es ja, inkl. der Neuberechnung. Und daran gibt es auch für einen Richter nichts zu rütteln!

Jetzt muss ich eigentlich schon Beschwerde einreichen, was bleibt mir sonst übrig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2019 12:07