Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch mal sagen mit wieviel EU ich rechnen muss....
Wir leben nun getrennt, ich verdiene 1800 netto, meine Frau verdient 1000 netto.
für unsere Tochter,die bei der Mutter lebt,zahle ich 257 Euro Unterhalt.Weiterhin trage ich den Abtrag für das gemeinsame Haus momentan noch selbst, sind 450 Euro. Meine Frau wohnt noch im Haus,ich bin ausgezogen.Das Haus soll irgendwann verkauft werden..... Weiterhin zahle ich noch einen Bausparvertrag allein zurück mit 72 Euro und einen Kredit mit 210 Euro.Meine Frau zahlt zu all dem bislang nichts dazu.Kann sie nun auch noch Unterhalt für sich von mir verlangen? Und wenn ja,wieviel?
Wäre toll wenn ich ein paar Antworten bekäme
Bye
Hi Annie, herzlich willkommen hier,
wenn ich das mal grob überschlage, hast Du 1800€ - 732€ eheprägende Schulden - 257€ KU = 811€
Damit liegst du unter Deinem Selbstbehalt, allerdings werden bei Immobilien nur die Zinsen und nicht die Tilgung abgezogen. Wie das allerdings in Eurem speziellen Fall ist, läßt Du besser von einem RA ausrechnen, der ich nicht bin.
Meine Rechnung habe ich nur anhand laienhafter Kenntnisse aufgestellt, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass Du noch zu EU verpflichtet werden kannst. Nach meinem Dafürhalten könntset Du sogar noch Miete von Deiner Frau verlangen. Aber wie gesagt, ich bin Laie und daher geh besser zu einem Anwalt für FamR.
hallo annie,
ich bin eine zweitfrau, und kann dir nur aus unseren erfahrungen berichten.
wer hat den den ku ausgerechnet?
gibt es darüber einen titel?
bei uns ,hat mein mann auch über ein jahr das haus bezahlt, wo die exe mit den kindern lebte.
(dafür hat sie unterhaltsvorschuss bekommen , die wir irgendwann zurück zahlen müßen).
ich würde an deiner stelle, sofort nur noch die zinsen, die auf dein miteigentumsanteil entfallen, zahlen. (also die hälfte?)
du zahlst so ja schon zu viel, ich komme auf einen ku von 180,36€. weil schulden die ehebedingt sind, auch auf den ku angerechnet werden.
viele grüße
Hi,
wie kommst du denn auf 180.- Ku?
Bye
wie kommst du denn auf 180.- Ku?
Das frage ich mich auch.
Und das
weil schulden die ehebedingt sind, auch auf den ku angerechnet werden.
ist mir neu.
Hallo hh,
weil schulden die ehebedingt sind, auch auf den ku angerechnet werden.
Und das ist mir neu.
war bei einer Bekannten von mir auch so. Ehegemeinsame Verbindlichkeiten wurden beim KU angerechnet.
Das widerspricht zwar dem, was man in diesem Forum so liest, aber Gerichtsentscheidungen sind halt Einzelfallentscheidungen.
Gruß
Martin
Ist zwar off topic, aber trotzdem:
war bei einer Bekannten von mir auch so. Ehegemeinsame Verbindlichkeiten wurden beim KU angerechnet.
Das widerspricht zwar dem, was man in diesem Forum so liest, aber Gerichtsentscheidungen sind halt Einzelfallentscheidungen.
Ich würds trotzdem nicht anrechnen lassen, wenns irgendwie geht, denn es sind meine Kinder und die sollen vernünftig leben können.
hallo,
antworte jetzt einfach mal für meinen Freund der zur Zeit auf Arbeit ist
- es geht hier auf keinen Fall bei ihm um den KU,es geht einzig und allein um den geforderten Unterhalt seiner Frau, da sie selbst ein Einkommen hat und lediglich nur die Nebenkosten für das gemeinsame Haus trägt, was er noch abzahlt
Hm,
kann niemand überschlagen was da evntl. auf mich zukommt????
kann niemand überschlagen was da evntl. auf mich zukommt?
wie "hamburger jung" anfangs dargelegt hat: wohl kaum mehr als du bisher zahlst.. Um abzuschaetzen, wieviel Du eventuell zuviel zahlst, musst Du mehr verraten:
- wie alt ist Dein Kind? (wichtig, weil Exens Einkommen "überobligatorisch" sein könnte)
- wie teilt sich der Abtrag in Zins und Tilgung
- hast Du weitere Werbungskosten? (insbesondere Fahrtkosten), Firmenwagen?
- das selbe für sie?
- Hast Du sonstige private Altersvorsorgeverträge?
- Weinachtsgeld oder ähnliches?
- Auf welche Steuerklasse bezieht sich Dein Einkommen von1800,- ?
hi,
meine Tochter ist 11,geht auf eine Ganztagsschule
1% Tilgung beim Abtrag
Steuerklasse 4/4
Ich rechne mal so: angenommen, ex wuerde die Hypothek und den Bausparvertrag selber bedienen, zusammen 522, und das ist auch etwa der "angemesse Wohnwert" fuer Ex und Kind, Wohnvorteil also 0.
Von Deinem Einkommen gehen dann noch die Haelte von dem anderen Kredit ab (105,-) und die pauschalen Werbungskosten (5% vom Netto = 90,-).
Also ca 1600,-, ergibt KU Stufe 3, und angenommen, die Tochter waere schon 12 ist der KU dann 332,-. Bleiben Dir 1600-332 = 1268,-. Fuer die Ueberweisung des KU must Du aber das haelfigte Kindergeld (77,-) abziehen, sofern das Kindergeld an Ex ueberwiesen wird, KU-Ueberweisung also 255,-
Fuer Ex ist die analoge Rechnung 1000-105-50 = 845,-
Fuer den EU stehts damit 1268,- zu 845,- Differenz also 423,- Davon 3/7 sind der EU, also 181,-.
Nach dieser Rechnung musst Du also 255+181+105 = 541,- zahlen. Bisher zahlst Du 257+450+72+210 = 989,- also 448,- zuviel.
Aber wie gesagt, da sind Annahmen drin, keine Fahrtkosten, keine Kinderbetreungskosten, keine Altersvorsorgevertraege, die Rechnung ist natuerlich nur so gut wie die Annahmen.
Moin,
Fuer die Ueberweisung des KU must Du aber das haelfigte Kindergeld (77,-) abziehen, sofern das Kindergeld an Ex ueberwiesen wird, KU-Ueberweisung also 255,-
Bitte beachten, das die hälftige KG-Anrechnung gestaffelt ist und erst ab Stufe 6 voll greift. Siehe hierzu >Anlage A zur DT>.. In diesem Beispiel greift Einkommensstufe 3 und Altersstufe 2 (6 bis 11 Jahre). Daraus resultiert ein KU gem. DT i.H.v. 282,00 €. Hiervon ist das anteilige KG i.H.v. 25,00 € abzuziehen, woraus sich ein Zahlbetrag von 257,00 € ergibt.
Fuer den EU stehts damit 1268,- zu 845,- Differenz also 423,- Davon 3/7 sind der EU, also 181,-.
Vor Feststellung des EU ist, je nach OLG, der Erwerbstätigenbonus abzuziehen. Dies können 1/10 oder 1/7 sein.
Die Berücksichtigung von berufsbedingten Aufwendungen handhaben die OLGs unterschiedlich. Es ist daher notwendig zu wissen, welchen OLG zuständig ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn's wirklich um Genauigkeit geht, ist mir noch eingefallen, dass bei nur einem Kind die Stufe pauschal eins hoch geht, also Stufe 4. Aendert zwar nichts am Zahlbetrag, weil die Staffelung der KG-Anrechung das genau kompensiert, aber der KU-Nennbetrag wird höher, so dass diese Regel Dir paradoxerweise sogar entgegenkommt.
Korrigierte Zahlen also:
KU = 299,- Zahlbetrag = 257,-
EU-relevantes Netto Du = 1800-105-90-299 = 1306
EU-relevantes Netto Ex = 1000-104-50 = 845
EU = 3/7*(1306-845) = 196
Zahlsumme = 257+196+105 = 558,- (und 38,- mehr, wenn die Tochter 12 wird).
Der Erwerbstätigenbonus von 1/7 ist durch die "3/7" Rechnung berücksichtigt, wenn Du in einem OLG-Bezirk mit 1/10 wohnst, musst Du stattdessen "4/10" nehmen, macht aber gerade mal 5 Euro aus.
Kleine Korrektur gibts auch noch durch die Möglichkeit des Real-Splittings, aber bei den Zahlen ist das auch vernachlässigbar.
Die größeren Korrekturen musst Du bei den suchen bei
- den Fahrtkosten, weil schon durch eine S-Bahn Monatskarte ist man bereits über der 5%-Pauschale
- beim Weihnachts/Urlaubsgeld
- dem angemessenen Wohnwert, weil das mit den 522,- ist ja nur eine Bauchschätzung
- Und sollte die Ganztagsschule eine Privatschule mit Schulgebühren sein, dann sind das Kinderbetreuungskosten, die die Ex anrechnen kann.