Liebe Freunde,
es geschehen offenbar noch Zeichen und Wunder. Obwohl meine Ex ja momentan noch im Trennungsjahr lebt und unser Sohn erst 2 Jahre alt ist, hat sie wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt habe ich einen Schrieb ihrer Anwältin bekommen, in dem ich unmissverstänlich aufgefordert werde, nun weniger (ja! weniger!) Unterhalt zu zahlen. Beigelegt ist eine Berechnung, die ich aber nicht verstehe. In dem Brief der Anwältin steht natürlich auch alles mögliche vonwegen kein Rechtsanspruch und der Möglichkeit, die Arbeit jederzeit wieder niederzulegen etc. Nun ist ja bekannt, dass die Ex nicht arbeiten muss, dies aber kann, und das Einkommen teilweise berücksichtigt werden kann.
Nur: warum sollte die Exenanwältin von sich aus weniger Unterhalt fordern, wenn ich (soweit ich weiß) keinen automatischen Rechtsanspruch darauf habe.
Laut Berechnung der Anwältin müsste ich nun ca. 140 € weniger Unterhalt zahlen. Günstiger und taktisch klüger wäre es ja für die Anwältin, wenn sie sich ruhig verhielte, und abwartet, ob ich mich rühre, um dann zu sehen, ob ich wegen 140 € klage. Da sie sich ausrechnen können wird, das für mich die Klage teurer ist, als der gesparte Unterhalt, und ich zuviel gezahlten Unterhalt sowieso nicht zurückbekomme, verstehe ich nicht, warum man mich jetzt auffordert, den Unterhalt zu kürzen.
Zu verschenken hat keiner was, am allerwenigsten die Exen, weswegen ich hier einen dicken Haken wittere, der mich am Ende viel Geld kostet. Ich weiß nur nicht, wo der Haken liegt.
Deshalb stelle ich das Zahelnwerk hier ein und bitte, die Profis das durchzusehen und mir evtl. bei 1 oder zwei Fragen behilflich zu sein.
Akteulle Berechnung:
Einkommen der Ex:
brutto: 1260,65 €
netto: 968,57 €
jährliches Realsplitting: 13805,00 €
als Nachteilsausgleich ist zu erstatten: -322,90 €
wegen Unzumutbarkeit nicht zu berücksichtigen: 319,63 € (33% vom Netto, s.o.)
abzüglich 5% berufsbed. Ausgaben -32,45 €
Schulden, Belastungen:
Tagesmutter 400 € (zahlt Ex alleine)
BU-Vers: 74,49 €
Riester: 60 €
Summe: -534,49 €
Unterhaltsrelevants Einkommen: 82€ (968,57€- 32,45€ - 534,49€ -319,63€)
Mein Einkommen:
brutto: 65.000 €
betto: 35.656,33 €/ 2971,36 mtl.
Realsplitting: 13.805,00 €
daraus Vorteil: 6.324,89 €/ 527,07 € mtl.
abzgl. Nachteilsausgleich: -322,90
bleibt: 3.175,53 €
weitere Einkünfte: 144,30 €
insgesamt: 3.319 €
abzgl 5% Pauschale -165,99 €
Schulden, Belastungen
BU 123,71 €
AV 221,90 €
Summe -345,61 €
Unterhaltsrechtliches Einkommen: 2808,00 €
ergibt nach den üblichen Berechnungen:
Kindesunterhalt 289 €
Exenunterhalt 1.097 €
(2808 -289€Kindesunterhalt -252€Erw.-Bonus +82€Exeneinkommen -8€Erw.-Bonus)/2-74€ Exeneinkommen
Bislang sahen die Berechnungen so aus
Ex:
Realsplitting: 13.805€
Kinderfreibetrag: 1.452,00 €
Alleinerz.entlastungsbetrag: 1.308,00 €
Steuerfreie Vorsorge: 36 €
steuerpflichtig: nur 12.461 €
Steuervorteil aus Kinderfreibeträgen: 302 €
Einkommenssteuer: 805 €
Steuernachteil: 805 €
Einkommen: 0 €
ich:
Netto: 2.971,36 €
Splittingvorteil: 527,07
abzgl. Nachteilsausgleich: -67,08 €
weitere Einkünfte: 144,30 €
- 5% Beruf, -BU, -AV: -345 €
Unterhaltsrelevantes Einkommen: 3.051 €
bisheriger Unterhalt:
Kind: 289 €
Ex: 1243 €
Was ich nun nicht verstehe:
1) Warum sinkt mein Nettoeinkommen, wenn die Ex arbeiten geht?
2) Wenn ich nun einen Nachteilsausgleich von 322 € zu zahlen habe macht dies ja für den Rest des Jahres 2576 € aus (für die restl. 8 Monate). Ursprünglich musste ich ja nur 67,08 € zahlen, also 536,04 für den Rest des Jahres. Jetzt muss ich 2040 € mehr zahlen, spare aber nur 1168 € Unterhalt für den Rest des Jahres.
Sehe ich das also Richtig, dass ich jetzt, weil die Ex arbeitet, am Jahresende mehr Steuernachteil erstatten muss, als wenn sie nicht arbeitet, und ich ihre freiwillige Arbeit auch noch subventionieren muss, anstatt was davon zu haben? Kann es sein, dass ich weniger Kohle in der tasche habe, wenn die Ex arbeitet? Das geht doch nicht. Oder bin ich nur zu blöd, das zu kapieren und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht? Es kann doch nicht sein, dass eine Ex freiwillig weniger Unterhalt will. Sowas gibts doch nicht. Oder?
Gruß, PP
Hallo,
der Nachteilsausgleich dürfte höher ausfallen, weil sie die Steuerfreibeträge jetzt selbst nutzt.
Hier stellt sich dann die Frage ob es sich lohnt den Nachteilsausgleich zu machen.
Warum erhält sie 1/3 als Erwerbstätigenbonus wegen Unzumutbarkeit und gleichzeitig wird noch die Tagesmutter in Abzug gebracht mit 400 €. In meinen Augen entweder oder. Zumal sie die Tagesmutter ja auch steuerlich noch absetzen kann.
Sophie
Hi,
noch eine Frage:
Mit welcher Steuerkalsse wurde bei dir jeweils gerechnet?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich wurde in beiden Berechnungen mit Stkl I und 1/2 Kinderfreibetrag veranlagt.
(zu schnell auf senden geklickt, sorry)
@Anna:
ich nehme an, die Gegenseite würde argumentieren, dass ich froh sein solle, dass die Ex die Betreuungskosten übernimmt, ich mich aber gerne daran beteiligen kann, wenn ich das möchte. Das ist auch so ein Haken, der mich stört, denn normal wäre es ja so, dass ich mich anteilig an den Betreuungskosten beteiligen müsste, wenn die Ex arbeitet, und mein Unterhalt dabei sinkt. Besser für die Ex wäre es doch, mir Betreuungskosten anteilig aufs Auge zu drücken. Korrekt müsste es doch nun eigentlich so sein, dass nur die Betreuungskosten abzüglich der daraus folgenden Steuererstattung bei ihr Berücksichtigt werden können.
Das die RAin dir schreibt, würde ich mal als offensive Verteidigung bezeichnen.
Die Berechtigte ist tatsächlich, anders als der Pflichtige, verpflichtet, Einkommensverbesserungen umgehend mitzuteilen.
Nicht erst auf Anfrage.
Und nun wirft die RAin dir mit lautem Getöse ein paar Krümel hin, in der Hoffnung, du würdest vor Schreck das Brot nicht sehen.
Die Frage, ob das "freiwillige" Einkommen ganz, in Teilen oder gar nicht angerechnet wird, ist m.M.n. noch nicht zu Ende diskutiert, es überwiegt aber offenbar die Ansicht, dass eine ausgeübte Tätigkeit auch zumutbar ist.
Der saloppe Abzug von 33% und der TaMu entspricht daher keineswegs der aktuellen Rechtslage, so wie es die RAttin gerne suggerieren möchte.
Dennoch ist es vermutlich sinnvoll, ihr einen Teil der Einkünfte zu belassen, damit sie den Spass an dem Job nicht vollständig verliert.
Dann steigen auch deine Chancen, dass sie ihn bald ausweitet.
Anderenfalls fängst du an der Front ggf. wieder ganz unten an.
Sei also großzügig, aber rede auch darüber. Mache deutlich, dass dein Entgegenkommen auf Großzügigkeit basiert und nicht etwa auf Unkenntnis oder gar Schiss vor der RAttin.
Die wundersame Geldverminderung auf deiner Seite beruht tatsächlich auf einer der zahllosen Perversitäten des Unterhalts"rechts":
Dein steuerlicher Vorteil durch das Realsplitting sinkt durch ihr Einkommen, ihr Nachteil wächst aber!
Ersteres hast du mit ihr zu teilen, letzteres ihr aber komplett abzunehmen.
So kommt es, dass ihr Geldzuwachs dich ärmer macht.
Ich würde ihr, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, anbieten, die 400,- abzuziehen, das 1/3 aber streichen.
Genau genommen könntest du ihr auch noch den Riester kürzen, da er über 4% vom Brutto liegt aber das wäre dann vielleicht kleinlich.
Damit hätten beide was davon.
Auf Dauer wäre dein Nutzen aber größer.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
das habe ich noch gefunden:
Eine unterhaltsberechtigte Frau, die ein kleines Kind betreut, ist grundsätzlich nicht zur Aufnahme einer Berufstätigkeit verpflichtet. Geht sie aber gleichwohl einer Tätigkeit nach, sind bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs vorab die nachgewiesenen Kosten für die Betreuung des Kindes (z. B. Tagesmutter) von ihrem Einkommen abzuziehen.
Das Kammergericht Berlin lehnte es jedoch ab, der Mutter pauschal einen bestimmten Festbetrag oder einen bestimmten Anteil ihres Einkommens als "Betreuungsbonus" zuzubilligen.
Urteil des KG Berlin vom 05.07.2005
13 UF 9/05
NJW Heft 37/2005, Seite XIV
Das stützt auch Beppos Aussage.
Sophie
danke für eure schnellen Antworten.
Also so wie ich das jetzt sehe, kostet mich die Arbeit der Ex aber doch ca 1000 € zusätzlich, statt mich zu entlasten. Kann ich denn da gar nichts machen?
In dem Falle wäre es doch dann fast sinnvoller, wenn ich möglichst hohe Gegenforderungen stelle, damit sie wieder aufhört zu arbeiten. Aber das wird sie ja sowieso nicht, denn wenn ich die Rechnung der Anwältin richtig interpretiere bekommt die Ex:
968,57 € netto
+322 € Nachteilsausgleich
=1290 € auf die Hand
-400 € Betreuung
-140 € weniger Unterhalt
= 750 € Lohn
+1097 € Unterhalt
= 2136 € (mit Kindesunterhalt)
Bei der geringen Lohnsteuer die sie zahlt, fällt die Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten kaum ins Gewicht.
Das wird sie sich ja wohl nicht ohne Not entgehen lassen. Ein wenig Verhandlungsmasse ist da ja sicher drin, so dass ich Beppos Vorschlag wohl folgen werde.
Wie kommst du auf 1.000,-?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Beppo:
Das ist das, was ich in meinem Eingangsthread am Ende unter 2) geschrieben habe. Das ist ja eben das, was ich nicht verstehe, wie und ob es sein kann, dass ich dadurch, dass Ex arbeitet, indirekt mehr zu zahlen habe, wenn am Jahresende die Steuer gemacht wird. Denn wenn ich den Unterhalt bei der Steuer berücksichtige, hält ja Ex wieder die Hand auf. So wie ich es verstehe, spare ich zwar rund 1000 € Unterhalt aufs Jahr, muss aber 2000 € mehr an Nachteilsausgleich an die Ex abdrücken.
Hi PP,
Du hast das ja alles richtig erkannt. Der Job bringt unterm Strich kaum was ein (972 - 400 Betreuung - ca 250 Steuernachteil - 60 Riester = 262€, und davon will sie einen "Anteil" von 320€ zusätzlich aus der Rechnung nehmen)
Wie Du auch schon richtig erkannt hast, fehlt in der Rechnung der Steuer-Abzug der Betreuungskosten (bringt ca 85€ im Monat).
Ist natürlich Hütchenspielerei.
Also Deine Antwort kann nur sein, zu sagen: ich bin noch grosszügiger als gefordert, lasse den Job zu 100% aus der Rechnung stat nur zu 33% und passe meine Unterhaltszahlung lediglich um die zu erwartende Differenz beim Steuernachteil nach unten an.
Einkommen der Ex:
brutto: 1260,65 €
netto: 968,57 €
jährliches Realsplitting: 13805,00 €
als Nachteilsausgleich ist zu erstatten: -322,90 €
abzüglich 5% berufsbed. Ausgaben -32,45 €
Schulden, Belastungen:
Tagesmutter 400 € (zahlt Ex alleine)
BU-Vers: 74,49 €
Riester: 60 €
Summe: -534,49 €
Unterhaltsrelevants Einkommen: ca. 400€ (968,57€- 32,45€ - 534,49€ )
Mein Einkommen:
brutto: 65.000 €
betto: 35.656,33 €/ 2971,36 mtl.
Realsplitting: 13.805,00 €
daraus Vorteil: 6.324,89 €/ 527,07 € mtl.
abzgl. Nachteilsausgleich: -322,90
bleibt: 3.175,53 €
weitere Einkünfte: 144,30 €
insgesamt: 3.319 €
abzgl 5% Pauschale -165,99 €
Schulden, Belastungen
BU 123,71 €
AV 221,90 €
Summe -345,61 €
Unterhaltsrechtliches Einkommen: 2808,00 €
ergibt nach den üblichen Berechnungen:
Kindesunterhalt 289 €
Exenunterhalt 1.097 €1329,50-4
(2808 -289€Kindesunterhalt -252€Erw.-Bonus = 2267+400 €Exeneinkommen -8€Erw.-Bonus)= 2659/2 =1329,40-400 = 929,50 Unterhalt für Ex
bzw. was hat Ex vor dem Kind verdient, es ist max. das auszugleichen was sie verdient hat...hat sie vorher ca. 2000 € netto gehabt?
Sophie
Sie hat in der Ehe leider nie gearbeitet.
Wir waren 6 oder 7 Jahre zusammen, bevor wir geheiratet haben.
Nachdem sie (geplant und von uns beiden gewollt und lange erwartet) schwanger geworden ist hat sie 3 Monate später von ihrer Ärztin ein Beschätigungsverbot bekommen, weil der Arbeitgeber sie nicht adäquat beschäftigen konnte. Bis zur Geburt hat sie dann nicht mehr gearbeitet. 3 Monate nach der Geburt haben wir geheiratet, 9 Monate später hat sie Trennungsabsichten bekannt gegeben und ist 15 Monate nach der Geburt ausgezogen. In der Ehe hat sie daher nie gearbeitet. Früher hat sie in ihrem Job ca. 1600 bis 1700 € netto verdient.
So wie ich es verstehe, spare ich zwar rund 1000 € Unterhalt aufs Jahr, muss aber 2000 € mehr an Nachteilsausgleich an die Ex abdrücken.
Ok, ich hatte den Wechsel zwischen Monat und Jahr nicht mitbekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin PaulPeter,
dann würde ich jetzt doch einmal ganz kess argumentieren, dass der "ehebedingte Nachteil", auf den sich Unterhaltsforderungen bei TU und EU gründen, gar nicht so gross ist, wenn sie bereits bei der Eheschliessung nicht mehr gearbeitet hat. Dass ihr früherer Arbeitgeber ihr bereits ab dem 3. Schwangerschaftsmonat keinen adäquaten Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen konnte, ist ja nicht Dir anzulasten.
Ihr beide befindet Euch (noch) nicht in einer gerichtlichen Auseinandersetzung; insofern muss derzeit doch gar nicht bis auf den Cent ausgerechnet werden, was wem "zusteht". Mach Ihr doch einfach mal ein Angebot, mit dem Du leben kannst - anstatt ein mögliches worst-case-Gerichtsurteil inklusive aller Eventualitäten vorwegnehmen zu wollen. Und natürlich kannst Du ihr darüber hinaus erweiterte Kindesbetreuung durch Dich anbieten, um ihr die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Ein 2-Jähriger wird vermutlich nicht mehr gestillt; alles andere kannst Du auch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Naja Martin, der Lütte ist erst 2.
Da stehen ihr mindestens 770,- zu.
Wenn sie arbeitet, glaube ich, 900,-.
Pappasorglos, wie kommst du bei ihr auf einen steuerlichen Nachteil von 250,- im Vergleich zu der Zeit ohne Job?
Wenn man aus der Rechnung der RAttin das obskure 1/3 streicht, müsste doch noch ein Stück Beute zu verteilen sein.
Trotz der knapp 100,- Minus aus dem bescheuerten Nachteilsausgleich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Naja Martin, der Lütte ist erst 2.
Da stehen ihr mindestens 770,- zu.
Wenn sie arbeitet, glaube ich, 900,-.
das ist mir schon klar - aber auch das wäre in meiner Argumentation ein kleinerer "Schaden" als der Ersatz des vorehelichen/vorkindlichen Einkommens von
Früher hat sie in ihrem Job ca. 1600 bis 1700 € netto verdient.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ich habe zu den letzten 2 oder 3 Antworten von euch noch eine Frage, die ich mir bisher weder hier im Forum, noch in den Büchern und Ratgebern, die ich so habe, ausreichend beantworten konnte.
Wann wird eigentlich der Ex nur der ehebedingte Nachteil ausgeglichen, d.h. der Unterhalt (so wie Sophie das schrieb) bis zum erreichen des ursprünglichen Verdienstes der Ex gedeckelt und wann muss man ihr die ehelichen Verhältnisse erhalten, d.h. das nach der Scheidung zusammen erwirtschaftete Einkommen zu gleichen Teilen aufteilen?
Ich dachte, wenn Kinder im Spiel sind ist eine Begrenzung nach oben und eine Befristung grundsätzlich nicht drin, d.h. die Ex bekommt immer in etwa die Hälfte der Differenz von dem, was ich mehr verdiene als sie.
(die Frage steht auch auf der Agenda, die ich mit meinem Anwalt zu klären habe, ich weiß ich bin spät dran, die Scheidung vorzubereiten, aber ich musste unterwegs den ersten Anwalt feuern, weil er sich als Pfeife erwiesen hat).
PP
Theoretisch muss, seit der Unterhaltsreform von 2008 der eheliche Standard nur noch im ersten Jahr nach der Trennung aufrecht erhalten werden und danach kann die Ex darauf verwiesen werden, was sie ohne die Nachteile der Ehe wohl erwirtschaftet hätte.
Aber wie wir alle wissen, haben ja eigentlich alle Frauen das Potential und das Recht, Vorstandsvorsitzende eines DAX-Konzerns zu werden, wenn sie nicht durch einen Mann/Ehe daran gehindert werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Beppo: Theoretisch muss, seit der Unterhaltsreform von 2008 der eheliche Standard nur noch im ersten Jahr nach der Trennung aufrecht erhalten werden und danach kann die Ex darauf verwiesen werden, was sie ohne die Nachteile der Ehe wohl erwirtschaftet hätte.
mir wurde von vier anwälten und einem richter erzählt, das gelte nur für kinderlose scheidungen.
solange bei der ex mindestens ein gemeinsames kind mit im boot seien, seien die "ehelichen verhältnisse" auch nach der scheidung das maß aller dinge.
zwischen den zeilen habe ich verstanden:
oder wenn die ehe sehr lang gewesen und die kinderlose ex darüber sehr alt geworden ist.
oder wenn s nachts dunkel wird
oder bei regen nass ... also eigentlich immer
außer die ex hat vor zeugen mit einer geladenen flinte :gunman: auf dich geschossen und getroffen.
wenn sie nicht getroffen hat, war s bestimmt nicht so gemeint ...
kann mich aber täuschen.
gruß horst