Hallo allerseits,
gibt es ein Anrecht auf einen Titel bei KU? Und was bringt ein Titel?
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Ein Bekannter ist geschieden, ein Kind (~10) lebt bei seiner Exfrau, zwei Kinder (~12, ~15) leben bei ihm.
Für das Kind, das bei seiner Exfrau lebt, hat er einen Titel beim JA unterschrieben und zahlt auch den KU nach DDT. Für die beiden bei ihm lebenden Kinder erhält er keinen KU, einen Titel gibt es nicht.
Ich hatte es so verstanden, dass auch die bei ihm lebenden Kinder Anrecht auf KU haben und habe ihm daher geraten einen Titel für die bei ihm lebenden Kinder zu erwirken. (Die Exfrau sieht eine Unterhaltsverpflichtung nicht ein, da sie nicht genügend Geld zur Verfügung hat)
Der Titel wurde aber vom JA (Beistandschaft) verweigert, Aussage des JA: Ein Titel ist unnötig, da bei der Exfrau eh nichts zu holen sei.
Stimmt diese Aussage? War da nicht etwas mit erweiterter Unterhaltsverpflichtung? Wie sollte er sich jetzt verhalten? Hab ich ihm eventuell völligen Blödsinn erzählt?
LG
Frank
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Moin,
theoretisch hat er, genauso wie eine Mutter, das Recht auf KU und einen diesbezüglichen Titel.
In der Praxis sind aber die Behörden diesbezüglich Müttern gegenüber etwas nachsichtiger, wie du ja schon selbst geschrieben hast.
Das kann man auch wirklich nicht mehr als Zufall oder Einzelfall deklarieren, sondern ist scheinbar die Regel.
Eine Beistandschaft ist aber genau dafür da, Unterhalt einzutreiben. Ansonsten haben sie keine Daseinsberechtigung.
Ich würde daher erstmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Figur loslassen, ihn von der Beistandsschaft zu entbinden und selbst KU einzuklagen.
Ob das erfolgreich ist, ist aber weiterhin fraglich, weil Richter in D auch von diesem sexistischem Virus befallen sind.
In der Praxis beziehen unterhaltspflichtige Mütter eher EU, als dass sie KU bezahlen.
Wovon lebt denn die Mutter?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Der Titel wurde aber vom JA (Beistandschaft) verweigert, Aussage des JA: Ein Titel ist unnötig, da bei der Exfrau eh nichts zu holen sei.
Ja, diese Aussage stimmt und steht auch so im BGB. UH-pflichtig ist nur derjenige, welcher leistungsfähig ist. Eigentlich eine einfache Sache, allerdings gibt es Unterschiede zw. Mann und Frau, wenn es darum geht, eine Leistungsfähigkeit bzw. deren Nichtvorhandensein zu beurteilen. Doch das ist ein anderes Thema. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie, woher weißt du, dass die Mutter nicht Leistungsfähig ist?
Matraj, hat die Mutter Einkommensnachweise vorgelegt?
Und, deinen Einsatz in allen Ehren aber es wäre besser, wenn er selbst hier schreiben würde.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke erst einmal für die Antworten, werde es mal so weiterleiten.
@Beppo
Bevor ich jetzt mit Halbwissen über die Einkommensverhältnisse der Mutter glänze, werde ich dem Betroffenen nochmal nahe legen sich hier im Forum anzumelden. Denke auch, daß das sinnvoller ist, aber er hat bisher den Dreh noch nicht gekriegt.
Schönen Abend noch
Gruß
Frank
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