Hallo Forumsnutzerin, hallo Forumsnutzer,
meine große Tochter ist inzwischen 21 Jahre alt und im dritten Semester, Erststudium. Sie wohnt nicht mehr bei ihrer Mutter, weil der Studienort etwa 100 Kilometer von der Mutter entfernt liegt.
Unmitelbar nach dem Abitur in 2012 begann sie mit dem Studium. Ich schrieb im Jahr 2011 dazu hier im Forum. Ich habe es unten herein kopiert. Ich hoffe, dass ich damit nicht gegen eine Forumsregel verstoßen habe. Falls ja, Entschuldigung!
Ich überwies Monat für Monat Unterhalt.
Nun ändert sich meine Einstellung. Ich gebe auf, dass irgend wann ein persönlicher Kontakt zwischen meiner Tochter und mir zustande kommen wird. Ich nutzte die zwei Zeilen im sogenannten Verwendungszweck der monatlichen Unterhaltsüberweisung für eine Frage an meine Tochter, für eine kurze persönlich Anmerkung usw. Ich teilte auf diese Weise meine Mailadrese mit, usf. Erstmals bin ich sicher, dass meine Nachrichten meine Tochter via ihren Kontoauszug erreichen. Die Mutter kann diese Mitteilungen nicht vorenthalten, nicht vor meiner Tochter zurückhalten.
Ich lebe schon lange über meine Verhältnisse, das heißt, ich gebe mehr aus als ich herein bekomme.
Ich habe neben meiner großen, studierenden Tochter noch eine zweite Tochter (6J.), die inzwischen den Kindergarten besucht. Unsere Wohnung ist zu klein. Ein eigenes Kinderzimmer ist hier nicht möglich. Die Ausgaben werden mehr, nicht weniger. Die zweite Tochter ist von einer anderen Mutter als die erste Tochter. Ich wohne also mir der Kleiner und deren Mutter zusammen. Wir waren 2009/2010 verheiratet, dann hatte sie Außenbeziehungen usw. Ich berichtete hier in einem anderen Post darüber. Dieses Thema hat in diesem Zusammenhang eher weniger Bedeutung. Nur das: die Mutter meiner zweiten Tochter möchte, dass ich meine finanzielle Verpflichtung gegenüner meiner großen studierenden Tochter reduziere, damit der zweiten Tochter mehr bleibt. Die Mutter meiner zweiten Tochter ist nach wie vor in TZ berufstätig, verdient jedoch sehr wenig. Wie sind geschieden, leben jedoch in unserer Wohnung zusammen. Ich trage vor allem die Kosten.
Hartz 4 beantrage ich nicht, weil ich Aktien und Immobilienbesitz, u. a. eine vermietete ETW in einer anderen Stadt, habe. Es klingt nach Kapitalist, zugegeben. Andererseits sind die Einnahmen in einer Größenordnung, dass ich in 2011 keine ESt zu zahlen hatte. Um das Leben mit meiner lieben Kleinen und ihrer Mutter zu finanzieren löste ich nach und nach Ersparnisse/Aktien auf.
Nun frage ich mich: Sollte ich der Mutter meiner großen Tochter mitteilen, dass das Studium der Tochter über BAFÖG zu finanzieren ist, weil ich finanziell nicht mehr in der Lage bin, den Unterhalt in der bisherigen Höhe weiter zu bezahlen?
Zahlt die Mutter der großen Tochter Unterhalt an die studierende Tochter? Diese Frage kann ich nicht beantworten.
BAFÖG: Wenn die studierende Tochter den BAFÖG-Antrag gestellt hat, werde ich Rechenschaft über mein Einkommen ablegen müssen. Meine bescheidenen Ersparnisse und mein Immobilienbesitz muss ich nicht angeben. Ist das richtig?
Ich freue mich auf Antworten
Trennungsvater (TV)
Vor zwei Jahren schrieb ich folgendes zu meiner großen Tochter:
"Hallo Forumsnutzerin, hallo Forumsnutzer,
ich habe eine Tochter, die in 2010 volljährig wurde. Sie lebt bei der Mutter und besucht das Gymnasium.
Ich habe weder zur Mutter noch zur Tochter Kontakt. Ich schrieb der Tochter immer wieder mal und gab meine Adresse an. Ich erhielt nie eine Antwort. Ich habe seit Jahren einen Vermittler in einer Beratungsstelle der Kreisverwaltung, den ich darum bitte, einen Kontakt mit der Tochter herzustellen. Dieser Vermittler ist sehr bemüht und unterstützt mein Vorhaben, einen Kontakt zu meiner Tochter herzustellen, aber er scheitert am Widerstand der Mutter. Ich war mit der Mutter nicht verheiratet. Ich erkannte die Vaterschaft von Anfang an an, freiwillig. Ich habe keinen Zweifel an der Vaterschaft, weiß aber, dass hier im Forum immer wieder geraten wird, das zu hinterfragen usw.
Ich habe die Tochter zuletzt gesehen, als sie sehr klein war.
Ich zahlte all die Jahre Unterhalt und ließ keinen Monat dabei aus. Ich überwies bis zur Volljährigkeit auf das Konto des Sozialreferats, seit der Volljährigkeit direkt auf das Konto der Tochter. Für mich war das eine Veränderung, die ich sehr bewusst erlebte. Warum? Mit wurde klar: die zwei Zeilen im "Betreff" meines Dauerauftrages beinhalten für mich die einzigartige Möglichkeit, meiner Tochter etwas mitzuteilen, das sie wirklich erreicht, erreichen muss, weil es auf ihrem Kontoauszug erscheint bzw. erscheinen müsste.
Ich bearbeite die ESt-Erklärung für 2010.
In der Anlage Kind muss ich die Einkünfte des Kindes eintragen. Ich habe dazu keinerlei Daten.
1. Frage: hat es Nachteile, wenn ich bei den Einkünften der volljährigen Tochter nichts eintrage?
2. Frage: Falls ich ihre Einkünfte eintragen sollte: kann oder soll ich wissen lassen: ich brauche Angaben zu den Einkünften, sonst unterbreche ich mit den Unterhaltszahlungen?
Ich hoffe, mein Beitrag ist so aufgebaut, dass sein Inhalt schnell erfasst werden kann, und des weiteren, dass mein Beitrag den Forumsregeln entspricht. Ich habe zuletzt vor fast einem Jahr hier gepostet. Es ging dabei um meine zweite Tochter.
Wenn ich es richtig hinbekomme, erscheint mein Beitrag in einem Unterbereich "Steuern, Abgaben". Richtig? Hier geht es also weniger um meine Gefühlslage? Ich nehme das an. Mir wird gerade bewusst, dass ich sehr nüchtern über das Theme "meine ältere Tochter" schreibe. Ich gestehe, dass ich es so gut wie aufgegeben habe, eine menschliche Verbindung zu meiner großen Tochter herzustellen. Während ich dies schreibe, spüre ich aber, dass ich meine Gefühle verborgen oder unterdrückt oder verdrängt habe. Ich fühle mich mit der Großen immer noch sehr verbunden.
Ich bedanke mich schon jetzt für die Resonanz und grüße alle herzlich
Trennungsvater"
@ Trennungsvater:
1.) Deine Tochter muss vorrangig Bafög beantragen. Erst danach wird der Unterhalt incl. BaföG berechnet.
2.) Bafög fragt nach dem Vermögen Deiner Tochter. (Alles über 5300 EUR wird vom Bafög abgezogen)
3.) Du musst Dein gesamtes Einkommen gegenüber dem Bafög-Amt angeben. Dein Besitz ist zweitrangig.
Aber Zufluss aus Vermietung gehört zu Einkommen.
Ich gehe bei obiger Konstellation davon aus, das die Tochter bedürftig ist,
das Einkommen der Mutter Dir bekannt ist,
und kein Titel besteht.
Deine Tochter ist verantwortlich Euch aufzufordern, Ihr Unterhalt zu zahlen.
Dazu muss Sie die Bedürftigkeit nachweisen (schriftlich).
Und Euch zur Offenlegung Eures Einkommens auffordern.
Jedes Elternteil erfährt danach das Einkommen des jeweils anderen.
Dann lässt sich auch der Unterhalt berechnen.
Und danach sehen wir weiter. Deine Tochter muss erstmal die Vorbedingungen erfüllen.
Grüße Doni
Moin TV,
in Ergänzung zu @Donizetti:
Nun frage ich mich: Sollte ich der Mutter meiner großen Tochter mitteilen, dass das Studium der Tochter über BAFÖG zu finanzieren ist, weil ich finanziell nicht mehr in der Lage bin, den Unterhalt in der bisherigen Höhe weiter zu bezahlen?
Nein, die Mutter ist jetzt ebenfalls unterhaltspflichtig gegenüber der Tochter. Soweit kein Titel besteht, würde ich die Zahlung einstellen und abwarten, was von der jungen Dame kommt.
Zahlt die Mutter der großen Tochter Unterhalt an die studierende Tochter? Diese Frage kann ich nicht beantworten.
Und wie hast du dann bis jetzt den zu zahlenden Unterhalt berechnet?
BAFÖG: Wenn die studierende Tochter den BAFÖG-Antrag gestellt hat, werde ich Rechenschaft über mein Einkommen ablegen müssen. Meine bescheidenen Ersparnisse und mein Immobilienbesitz muss ich nicht angeben. Ist das richtig?
Nur das Einkommen. Das beinhaltet aber auch Einnahmen aus Vermietung (abzüglich Ausgaben/Kreditzinsen; Tilgung evtl. als Altersvorsorge).
die Mutter meiner zweiten Tochter möchte, dass ich meine finanzielle Verpflichtung gegenüner meiner großen studierenden Tochter reduziere, damit der zweiten Tochter mehr bleibt. [...] Wie sind geschieden, leben jedoch in unserer Wohnung zusammen.
Womit sie durchaus recht hat, auch wenn es dich nicht wirklich interssieren sollte, was deine geschiedene Frau "möchte".
Eigentlich hast du 3 Baustellen, die du abarbeiten musst, sonst geht über kurz oder lang das Licht aus:
1. Unterhaltfrage klären -> Zahlungen einstellen, soweit kein Titel vorhanden
2. Die Finanzen in Ordnung bringen -> Verhältnis Einnahmen/Ausgaben ändern
3. Wohnungssituation überdenken
Gruß
Brainstormer
@Donizetti:
erst mal vielen Dank für deine Beantwortung!
Titel?
Als die jetzt studierende Tochter 1 Jahr alt war, unterschrieb ich vor dem Jugendamt eine "Urkunde über Unterhaltsverpflichtung" und unterwarf mich der sofortigen Zwangsvollstreckung, wobei diese Verpflichtung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres galt.
Als die Tochter 3 Jahre alt war, unterschrieb ich eine "Urkunde zur Abänderung eines Titels" (wegen höherer Monatsbeträge) und unterwarf mich der sofortigen Zwangsvollstreckung, wobei diese Verpflichtung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres galt.
Als die Tochter 7 Jahre als war, unterschrieb ich eine "Urkunde zur Abänderung eines Titels" und unterwarf mich der sofortigen Zwangsvollstreckung, wobei ich hier keine Befristung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erkennen kann. Allerdings nimmt diese Urkunde Bezug auf die erwähnte Urkunde, als die Tochter 3 Jahre alt war.
Ich zahlte all die Jahre 140% des Regelbetrages.
Als die Tochter 11 Jahre alt war, beantragte ich, den Unterhalt neu zu bestimmen, und zwar den Unterhalt auf den Regelsatz festzusetzen und den Zuschlag wegzulassen. Nach vielen Monaten kam es endlich zur ersten befristeten "Unterhaltsherabsetzung mit (teilweiser)Vollstreckungsverzichtserklärung". Dies wurde auf Antrag jeweils wiederholt, d. h. der Unterhalt auf den Regelsatz von 100% herabgesetzt.
Als die Tochter 17 1/2 war, wurde mir u.a. mitgeteilt: "Bestehende Unterhaltstitel auf Regelbetrag-Basis wurden gemäß § 36 EGZPO zum 1.1.2008 in Unterhaltstitel auf Mindestunterhaltsbasis umgestellt."
Mit Volljährigkeit der Tochter musste ich den Unterhalt nicht mehr an das Jugendamt, sondern direkt an die Tochter überweisen. Mir wurde die Bankverbindung der Tochter, nicht aber die Höhe des künftigen Unterhalts mitgeteilt. Ich orientierte mich an der Düsseldorfer Tabelle und überwies fortan die niedrigsten Betrag und behalte diesen Satz seit gut drei Jahren unverändert bei.
Besteht ein bis heute gültiger Titel?
Möglicherweise wäre mit Volljährigkeit der Tochter im Jahr 2010 eine Zwangsvollstreckung gegen mich nicht mehr möglich. Ich weiß es nicht.
Das Einkommen der Mutter ist mir nicht bekannt. Wie gesagt, kein näherer Kontakt möglich, weder zur Mutter noch zur Tochter.
@ Brainstormer
Hab vielen Dank für deine Antwort in Nachtschicht!
Wie ich den aktuellen Unterhalt berechnet habe?
Mir wurde die Bankverbindung der damals volljähirgen Tochter, nicht aber die Höhe des künftigen Unterhalts mitgeteilt. Ich orientierte mich an der Düsseldorfer Tabelle und überwies fortan die niedrigsten Betrag und behalte diesen Satz seit gut drei Jahren unverändert bei.
Wenn ich das so bedenke ... :puzz: sollte ich vielleicht lieber gar nichts unternehmen. Ich zahle seit 2010 304 Euro.
Bin :puzz:
Danke für den Hinweis auf die drei Baustellen!
Vielen Dank für eure Zeit - ich klickte einfach auf "Antworten", und antwortete an euch beide, weil ich nicht sehen kann, wie ich individuell antworten könnte.
Trennungsvater
Moin TV,
Besteht ein bis heute gültiger Titel?
Laut deinen Ausführungen hier:
Als die Tochter 7 Jahre als war, unterschrieb ich eine "Urkunde zur Abänderung eines Titels" und unterwarf mich der sofortigen Zwangsvollstreckung, wobei ich hier keine Befristung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erkennen kann. Allerdings nimmt diese Urkunde Bezug auf die erwähnte Urkunde, als die Tochter 3 Jahre alt war.
nimmt der abgeänderte Titel Bezug auf die ursprüngliche Urkunde und ist somit befristet.
Wenn ich das so bedenke ... :puzz: sollte ich vielleicht lieber gar nichts unternehmen. Ich zahle seit 2010 304 Euro.
Doch: Den Dauerauftrag canceln, das Geld auf die Seite packen und abwarten was kommt.
weil ich nicht sehen kann, wie ich individuell antworten könnte.
Dazu kannst du in im jeweiligen Beitrag auf "Zitat einfügen" (rechts oben) klicken.
Gruß
Brainstormer
@ Trennungsvater
Brainstormer ergänzte meine Hinweise, von daher packe die Antworten thematisch zusammen
1.a Überhaupt Unterhalt an Deine Tochter:
Und genau dies solltest Du dringend tun!
Doch: Den Dauerauftrag canceln, das Geld auf die Seite packen und abwarten was kommt.
Es gibt keinen Titel und es kann nicht mehr zwangsvollstreckt werden. Es gibt nicht aus meiner Sicht nicht einmal eine moralische Verpflichtung für Dich zu zahlen.
Deine Tochter muss aktiv werden. Hat Sie die Möglichkeit BaföG zu erhalten, MUSS Sie dieses auch beantragen.
1.b) Höhe des Unterhalts:
Das Berechnungsschema ist grob: "Ihr Bedarf" - "Ihr Einkommen" - "Ihr Bafög" = Zahlbetrag BEIDER Elternteile
Ohne Kenntnis der Einkünfte Deiner Tochter und Deiner Frau ist es Dir leider nicht möglich den angemessenen Betrag zu ermitteln.
Teilt die KM Ihr Einkommen nicht mit, muss auch hier die Tochter aktiv werden - nicht Du.
Deswegen auch das "gesparte" Geld "wegpacken", wie Brainstormer sagte. Kommt später eine berechtigte Forderung von der Tochter, kannst Du diese bedienen,
und ansonsten baust Du Dir ein Polster für Deine Aufgaben 2 und 3 auf.
Damit ist doch schon die erste Baustelle geschlossen.
Die Baustellen 2 und 3 solltest Du jetzt umgehend angehen.
Grüße Doni
Um also das, was die anderen schon geantwortet haben zusammen zufassen und konkret auf Deine erste Frage zu antworten:
Die studierende Tochter MUSS Bafög beantragen, EGAL wie Du bei Kasse bist
@ Brainstormer
vielen Dank für die erneute Antwort. Ich freue mich über jeden Hinweis und jede Anregung, weil ich mich immer noch mit Schuldgefühlen belaste. Aber ich werde die Schritte tun (müssen), die mir von dir und den beiden anderen Forumsteilnehmern geraten wurden.
Trennungsvater
Hallo psoidonuem,
auch dir vielen Dank für deine zusammenfassende Antwort.
Momentan zahle ich etwas über 300 Euro. Du bist dir sicher, dass ich mich nicht schlechter stellen werde, wenn die Tochter BAFÖG beantragt. (Ich habe diese Zahlenangabe bislang in dieser gesamten Anfrage nicht gemacht.)
Viele Grüße
Trennungsvater
Hallo,
hier der Link zum Bafög-Rechner: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Wenn du deine Zahlen eingibst kannst du das sehen.
Wenn die Mutter eigenes Einkommen hat kommt das noch dazu.
Ziehst du bei der Zahlung des Unterhaltes eigentlich das volle Kindergeld ab?
Allerdings kann deine Tochter vorsorglich einen Bafög-Antrag stellen und bei einer Ablehnung kann man weiter sehen. Aber Bafög etc. ist immer vorrangig zu beantragen.
Sophie
Ob Du hinterher schlechter steht als jetzt mit 300€ hängt nicht vom BAFöG ab sondern allein davon ob der Betrag richtig oder falsch ist oder noch einfacher gesagt von Deinem Einkommen.
Wenn Du keine Steuern bezahlst bist Du mW unter dem Existenzminimum/ Grundfreibetrag, dem gegenüber steht ein Selbstbehalt dem Kind gegenüber von 950€? 1000€? Auf den ersten Blick musst Du so oder so nichts zahlen. Warum arbeitest Du nicht?
Momentan zahle ich etwas über 300 Euro. Du bist dir sicher, dass ich mich nicht schlechter stellen werde, wenn die Tochter BAFÖG beantragt.
Siehe meine Aufstellung:
Deine Tochter hat einen Bedarf. Davon geht ab das Einkommen Deiner Tochter (wenn Sie eines hat) und Bafög.
Wenn die 300+ EUR von Dir korrekt berechnet sind, wieso sollte es für Dich mehr werden?
Bsp.: Bedarf 670 EUR
Verdienst 0 EUR
Bafög 300 EUR
----------
370 EUR, die von Mutter und Vater anteilig Ihres Verdienstes aufzubringen sind.
(Hinweis: Du setzt als Bedarf die Zahlen von 2010: 488 EUR an, ich 670 EUR)
Der Selbstbehalt ist 1200 EUR für die KM und 1200 EUR für Dich.
Wichtig ist: Zuerst muss Deine Tochter Ihre Bedürftigkeit nachweisen! Und bis das nicht nachgewiesen ist, zahlst Du nichts.
Danach muss Sie Dich und die Kindmutter auffordern Euren Verdienst Ihr offen zulegen.
Solange Du nicht den Nachweis des Verdienstes der Mutter hast: zahlst Du nichts. Die Tochter sucht seit Jahren keinen Kontakt zu Dir. Antwortet nicht. Ich sehe keine andere Alternative für Dich.
Wenn Beides bekannt ist: Rechnet es anteilig aus, wer wie viel zu zahlen hat von dem Restbetrag.
qtrennungsvater:
Ich habe das Kindergeld noch vergessen. Das wird ja auch abgezogen. 😉
also 670 -184 ... sagen wir 500 - 300 Bafög = 200 EUR. (nur so als Beispielrechnung)
Zumal sie ja nicht zu Hause wohnt und vermutlich außer 373 BAFöG auch noch 224 Unterkunftspauschale bekommen dürfte.
Sei gegrüßt AnnaSophie, ebenso Donizetti und psoidonuem,
die Mutter müsste heute meinen Brief bekommen haben, in dem ich mitteile, dass unsere Tochter BAFÖG beantragen soll.
Der Tochter ließ ich heute im Verwendungszweck einer Überweisung (nur Cent-Betrag) wissen, dass sie BAFÖG beantragen soll. Das ist, wie geschildert, der für mich einzige Weg, ihr Information zukommen zu lassen.
Ja, ich ziehe das volle Kindergeld vom Unterhalt ab. Ich las, dass das bei Untehalt an ein volljähriges "Kind" so gemacht wird.
Das heißt, ich überweise ab sofort nichts mehr?
Ich danke euch für die jüngsten Antworten, euer Interesse und eure Zeit.
Trennungsvater
Wieso schreibst du der Mutter? Deine Tochter ist 21 Jahre alt!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."