Kann die Arge Unter...
 
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Kann die Arge Unterhalt verlangen?

 
(@krimifan)
Schon was gesagt Registriert

Einen schönen guten Abend in`s Forum,

mein Mann hat einen uneheliche Tochter, die im Februar 18 geworden ist. Die Tochter wohnt bei Ihrer Mutter und beide bilden eine Bedarfsgemeinschaft (also bekommen ALG2) Die Tochter hat bis zum 15.07.09 einen , von der ARGE bezahlten, Realschulabschluss gemacht

Der Unterhalt für die Tochter wurde, selbstverständlich, immer überwiesen. Nun ist sie aber nicht mehr in der Schule und wird bei der ARGE als Arbeit suchend geführt. Eine Lehre hat sie nicht in Aussicht und die Bewerbungen lassen auch zu wünschen übrig. Kann die Tocher oder die ARGE jetzt weiter Unterhalt nur von meinem Mann verlangen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2009 20:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Halo krimifan,

die Tochter ist volljährig und nur noch dann unterhaltsberechtigt, wenn sie bedürftig ist. Bedürftig ist sie aber nur dann, wenn sie einer Ausbildung nachgeht oder sich in der allg. Schulausbildung befindet.

Also muß er derzeit nach Familienrecht keinen KU zahlen.

Allerdings kann er von der ARGE zum sog. Verwandtenunterhalt herangezogen werden.

Besteht denn ein Titel? Wenn ja und dieser unbefristet ist, dann muß dieser von der Tochter zurückgefordert werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2009 20:37
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Krimifan!

Allerdings kann er von der ARGE zum sog. Verwandtenunterhalt herangezogen werden.

Da Tochter anscheinend gesund und arbeitsfähig ist - kann die Arge nicht mehr, als nach BGB möglich ist.
Ohne Ausbildung hat die Volljährige kein Recht auf Unterhalt, da sie auch andere Arbeitsstellen annehmen kann um sich selbst zu versorgen.

Verwandtenunterhalt ist jeder Unterhalt, den man an Verwandte zahlt (§ 1601 BGB). Egal, ob Kind volljährig, oder minderjährig, oder Unterhalt für bedürftige Eltern - es ist Unterhalt nach § 1601 BGB.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 10:07