Dem "Humbug" stimme ich bei!
Um zur Frage zurückzukommen, damit bekommt er nicht automatisch das Kindergeld, er muss natürlich Kindergeldantrag stellen. Und auf diesem Formular fehlt es an der Notwendigkeit, die Unterschrift des anderen Elternteils einzuholen.
Es reicht ein Telefonanruf!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Humbug hin oder her 😉 - unsere Erfahrung:
Zur Ummeldung unseres Kindes an ihren Wohnsitz braucht die KM meine Unterschrift und eine Kopie meines Ausweises, nicht jedoch das Kind selbst!
Dass das KiGe dann aber weiterhin mir ausgezahlt werden soll (auch das geht! zB bei WM!), musste schriftlich ggü der Fam.kasse beantragt werden.
Hi,
ich denke jedes Amt (oder auch innerhalb des Amtes handhabt das anders.
Einundasselbe EMA:
Ich:
Möchte mich und meine 3 Kinder anmelden, da wir aus einer anderen Stadt zugezogen sind: Kind 1+2 bitte Nachweis des ASR, Kind 3 bitte Sterbeurkunde des Vaters vorlegen.
Ex meines Mannes: Ummeldung der Kinder aus einem Dorf im Umkreis in Stadtgebiet: keine Problem, keine Frage nach dem KV SR, ABR o.ä.
Mein Mann: Ummeldung der damals 17 1/2 jährigen Tochter in Anwesenheit der Tochter (vom Stadtgebiet wieder ins Ursprungsdörfchen), die auch zum Ausdruck brachte, dass sie bei Papa und nicht länger bei Mama leben will... ohne schrifltiches Einverständnis der KM nicht möglich.
Aha. Nachfrage warum? Bei GSR müssen beide Elternteile die Ummeldung unterschreiben, ist so Vorschrift. AHA! Mein Mann fragte dann wo denn seine Unterschrift bei der Ummeldung durch die KM wäre... Ja,die würde natürlich vorliegen. Ok, dann mal herzeigen... jaja Datenschutz und so. Och ja, es gibt doch sicher hier einen Vorgesetzten. Vorgesetzter sagte zu den Wisch mit der Unterschrift herauszusuchen (ok, soll er mal suchen, gibt es nämlicht nicht).
Wunschgemäß stand mein Mann samt Kind 2 Tage später wieder auf der Matte mit der Bitte endlich die Ummeldung (auch ohne Mutti, aber mit einem Wisch vom JA) endlich vorzunehmen. Nö, geht nicht... von hinten rief dann plötzlich der Vorgesetzte: Herr xx darf die Tochter auch ohne Unterschrift der KM ummelden. Nein, seine Unterschrift hätte man leider nicht finden können, sie wäre aber sicher da gewesen 😉
Es gibt Vorschriften, es gibt Auslegungen und es gibt Spielräume. Zufall an wen man dann gerade gerät.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich bezweifle nicht, dass es Ämter gibt, die das anders machen. Aber sie machen es falsch.
mein Vorschlag, beim EMA das Kind mit einer "Ummeldesperre" zu belegen, sodass nicht aus Versehen Fakten geschaffen werden... u
Hallo Toto,
das geht formlos, habe ich erfragt. Wenn man dann aber wieder umziehen möchte, muss man die Unterschrift des anderen einholen, was vorher ohne möglich war.
Muss also gut überlegt sein.
Ich stimme Psoidonuem zu. Auch hinsichtlich des Passes hat Kasper recht. Den Pass darf allein beantragen, bei dem das Kind im Haushalt lebt und gemeldet ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Dem "Humbug" stimme ich bei!
Es reicht ein Telefonanruf!Gruß
Kasper
Das ist wohl auch von Amt und zu BL verschieden.
Denn mir sagte man heute, es werden keine Auskünfte oder Änderungen erteilt, ohne vorher den aktuellen KG-Bezieher zu informieren bzw. Unterschrift einzuholen.
Vorsichtshalber habe ich trotzdem ein Schriftstück aufgesetzt, das keine Infos und auch keine Änderungen ohne meine Unterschrift erfolgen dürfen.
Ich bezweifle nicht, dass es Ämter gibt, die das anders machen. Aber sie machen es falsch.
Wo wüsste man besser als hier, dass so etwas durchaus vorkommen kann.
Und zwar in ziemlich vielen, bedauerlichen Einzelfällen. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich kann nur für Berlin sprechen: Kind kommt unehelich zur Welt, es gib noch keine gemeinsame Sorgerechtserklärung, damit hat Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Nun beantragt sie Kindergeld, gibt brav den Vater an und seine Anschrift (gleiche wie KM) und muss sich die Unterschrift holen, das Kindergeld auf ihr Konto darf, weil sie zusammenleben. Aber ummelden könnte sie das Kind ohne Probleme, da das Einwohnermeldeamt davon ausgeht, dass es korrekt ist wegen dem noch bestehendem alleinigen Sorgerecht. Selbst wenn schon ein Geschwisterkind mit der selben Mutter ist, wo es so eine Erklärung schon gibt, die aber auch nicht hinterlegt ist bzw. war. Also, Deutschland ist manchmal viel zu bürokratisch und dann wiederum so lasch in den Ausführungen.
A life lived in fear is a life half lived
