Hallo!
Letztes Mal hat man mir hier empfohlen, mich mit dem Auskunftgeben an das Jobcenter zurückzuhalten, da ich dort nicht immer und zu jederzeit zur Auskunft verpflichtet bin. Deshalb frage ich diesmal lieber bei Euch nach 😉 :
Das Jobcenter hat letztes Jahr meinen Steuerbescheid von 2010 bekommen und angerechnet. Nun, 10 Monate später wird der Steuerbescheid von 2011, sowie die letzten 12 Lohnabrechnungen verlangt (3 hatten Sie schon). Muss ich den aktuellen Steuerbescheid offenlegen?
Die Steuererstattung für 2011 (500€) musste ich nämlich fast ganz für die Reparatur meines PKWs (Sohnemann hatte die Beifahrerscheibe kaputt gemacht) aufbrauchen - wird dem Jobcenter nur sehr wahrscheinlich egal sein....
Wie verhalte ich mich: Persönliches Pech? oder kann ich das JC auf den Bescheid von 2010 (zugesendet am 22.11.11) hinweisen??
LG WE-Papa
Moin WE-Papa,
die Diskussion, ob das Jobcenter entgegen der Zweijahres-Regelung des BGB (§1605) in kürzeren Abständen nach Auskunft verlangen kann, hatten wir im Forum schon diverse Male.
Z.B. < hier >.
Eindeutig lässt sich das m.E. leider nicht beantworten.
Zu einfach würde ich es dem JC aber nicht machen und zunächst antworten, dass Du zuletzt im November 2011 Auskunft gegeben hast und Dich - so Dir keine eindeutige Rechtsgrundlage für die erneute Auskunftsaufforderung genannt wird - erst wieder im November 2013 Auskunft erteilen wirst.
Gruß
United
DANKE Dir!!