Hallo zusammen,
während ich in meinem anderen Topic nun auf die Antwort des RA der KM warte 😉 und mich da mal überraschen lasse, eine auf die "nahe" Zukunft gerichtete Fragen :
Der Große wird in der zweiten Hälfte Oktober 18 d.h. er erhält dann von mir direkt den Unterhalt soweit so gut :
A) Wie wird denn dann der Oktober gerechnet , anteilig KM und anteilig Junior , oder der gesamte Betrag für die KM oder der gesamte Betrag für Junior ?
B) Wann kann ich Junior denn auffordern mir die Unterlagen der KM zukommen zu lassen?
Oder zahle ich erstmal den bisherigen Betrag weiter und fordere ihn - so als Geburtstagsgeschenk :redhead: auf mir die Unterlagen zukommen zu lassen ?
Schönen Gruß
habnefrage
Hi
Aus "habnefrage" werden gleich mehrere Antworten. 😉
Der Große muss mit 18J mitteilen, wohin der Unterhalt gehen soll - und zwar schriftlich. Denn bisher ist (meistens im Titel) festgehalten, wohin der KU zu fließen hatte. Dies muss geändert werden. Womit ich beim Titel bin: existiert einer?
Ab Volljährigkeit werden beide ET grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Der Bedarf des Kindes berechnet sich bei vorhandener Privilegierung nach dem zusammengerechnet bereinigten Nettoeinkommen beider ET - die Haftung wird entsprechend der Einkommensverteilung gequotelt. Führt der junge Mann einen eigenen Haushalt, so bemisst sich sein Bedarf grundsätzlich (derzeit) auf 640€. Geht er einer Ausbildung nach, so wird seine Ausbildungsvergütung abzgl. 90€ (i.d.R.) voll von seinem Bedarf abgezogen. Das KG wird im vollen Umfang bedarfsmindernd bei der Barunterhaltspflicht berücksichtigt. Eine notwendige Krankenversicherung (bei Ausbildung) erhöht entsprechend den Bedarf. Daher:
A) alles geht an Junior, so wie er es bestimmt, die Kontonummer ist egal, ebenso der Kontoinhaber
B) im Rahmen der Unterhaltsbemessung wenn er Dich auffordert, Einkommensauskunft zu geben. Oder, wenn er sich nicht rührt und alles beim Alten lassen möchte. Weigert er sich, so kannst Du Dich direkt an die KM gemäß §242 BGB wenden. Dies ist aber ein zahnloser Tiger. Letztendlich bleibt Dir dann nur die Abänderungsklage.
Wichtige Frage: Wie ist Dein Kontakt zu Junior? Das ganze Prozedere kann mindestens einen Monat vorher beginnen - das ist üblich und völlig korrekt. Eine echte Forderung hingegen geht erst bei Volljährigkeit. Junior hat Dir nämlich auch nachzuweisen, warum er UH begeehrt. Und er muss es belegen. Während der Schule, des Studiums oder der Ausbildung sind halbjährliche Zeugnisse/Nachweise durchaus gängige Praxis und vor allem rechtens.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie ,
herzlichen Dank für mehrere Antworten 😉 !
Gibt es Titel : Nein bis zum heutigen Tage nicht (aber das mag sich in den nächsten Wochen eventuell ändern .... ) ..
Verhältnis zu Junior : Seit Mitte letzten Jahres ist der Kontakt nur noch per - gelegentlicher - Email gegeben und nur wenn es ihm passt... aber das ist glaube ich auch altersbedingt .. Und im Moment ist eh Funkstille da sich KM mit mir streiten möchte ...
Also ein Monat vorher : Dann hoffe ich ihn treffen zu können - dann ist es gut ..
Aber nochmal die Frage : Wie wird den der Oktober behandelt , nur für den Fall der Fälle , hat KM noch anspruch auf den gesamten Monat oder nur bis zu Juniors Geburtstag ?
Schönen Gruß 🙂
Servus habnefrage,
soweit ich das bisher gelernt habe, zahlst Du für den Oktober den Unterhalt noch ganz normal in voller Höhe an die KM.
Meine Tochter wird im November 18 und ich werde es hier auf jeden Fall so handhaben (so steht es bei mir auch im Titel).
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke Michael !!
Schönen Gruß
Hallo Zusammen,
die Angelegenheit wird langsam aber sicher aktuell. Stand in meinem anderen Thread ist ja ungeklärt , mal sehen ob die PKH für EX genehmigt wird (und in welchem Umfang)...
Die Jungs (17(beinahe 18) und 15 haben inzwischen jedliche Kommunikation eingestellt. Schade 🙁 ..
Möchte gerne von Euch wissen wie Ihr in einer solchen Situation reagieren werden/würdet bzgl des Unterhalts ab 18.
Vor seinem 18 Geburtstag im Oktober will ich - da die EX dann sicher die Post öffnet - nichts tun ..
Soll ich ihm raten mir die Unterhaltsforderung gegen mich und meine Ex zukommen zu lassen incl. der Verdienstbescheinigungen Ex (und womöglich auch meine Unterlagen gleich zur Verfügung zu stellen) ?
Oder Abwarten wann er sich meldet ? November oder Dezember ?? Falls er sich im November meldet - wird dann der Unterhalt (nach Berechnung incl. der Unterlagen Ex) rückwirkend fällig zum 1.11?
Und da seine Mutter sicherlich nicht mehr als den "Freibetrag" verdient - gibt es da eine verstärkte Erwerbsobliegenheit (statt 2 Teilzeitjobs beim gleichen Arbeitgeber die nachweisliche Suche nach einem Fulltimejob? )..
Naja und da ist noch der "Kleine". Falls der Große sich nicht meldet wird ja lt. Düsseldorfer Tabelle eine Stufe mehr fällig .. Nur was wenn für den Großen rückwirkend gerechnet würde ?
Irgendwie - und dafür sorry - fühle ich mich irgendwie merkwürdig bei dem Ganzen....
Eure Erfahrungen und Meinungen würden mich doch sehr interessieren.
Mehr als eine Frage (sollte meinen Nick ändern 😉 )
Schönen Gruß
Hallo habvielefragen 😉
Wenn nach wie vor kein Titel existiert, ist der Fall ziemlich einfach. Den Unterhalt für Oktober überweist du noch wie gehabt zu Händen von Madame, und danach - erst mal nix mehr. An niemanden. Es sei denn ...
Du wirst deinem Junior im September oder Oktober anbieten, dass ihr zwei euch mal zu einem Vater-Sohn-Gespräch an einen Tisch setzen müsst, um die Unterhaltsfrage zu regeln. Stellt er sich stur, wirst du ihm nur trocken mitteilen, dass er sich dann bitteschön selber um das weitere Vorgehen kümmern müsse, und dazu gehört unter anderem, dass er dir erstens seine Bedürftigkeit nachweisen muss und, so diese gegeben ist, er zweitens nicht nur dich, sondern auch die Frau Mama zur Einkommensauskunft und zu Unterhaltszahlungen aufzufordern hat. Am besten verbunden mit dem Hinweis, dass ein Anwalt erstens von demjenigen gezahlt wird, der ihn beauftragt - und zweitens in diesem Fall nicht nötig ist, weil du ihm ja angeboten hast, dass er das mit dir gerne auf dem kleinen Dienstweg regeln kann.
Vor seinem 18 Geburtstag im Oktober will ich - da die EX dann sicher die Post öffnet - nichts tun ..
Hm - ein Fall für "Einschreiben eigenhändig mit Rückschein"?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Wenn kein (dynamischer) Titel existiert zahlst Du an den Jüngeren weiter wie gehabt - und auch sonst. Für die Änderung eines Titels, welche notwendig wäre, bist Du nicht verantwortlich. Eine Höhergruppierung ist kein Gesetz, lediglich eine kann-Bestimmung der DDT / URL und muss expliziet benannt werden. Darum gibt es hier auch keinen Automatismus oder eine Pflicht zur Eigeninitiative von Dir.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Malachit und Oldie !
Danke für Eure Antworten - haben bei mir für Klarheut gesorgt 🙂 !
Für beide Jungs existiert kein Titel : Stand Heute *gg*
Dem Großen gebe ich noch eine Chance Anfang September. Läßt der mich auflaufen geht es nach obiger Anleitung weiter ..
Für den Kleinen also erstmal keine Erhöhung um eine Stufe. Muttern muß dann erst fordern - das habe ich jetzt so richtig verstanden -?!
Schönen Gruß
Hallo habnefrage,
Für den Kleinen also erstmal keine Erhöhung um eine Stufe. Muttern muß dann erst fordern - das habe ich jetzt so richtig verstanden -?!
Richtig. Zumal ja noch nicht klar ist, ob der Große nicht doch noch seine Bedürftigkeit anmeldet, und in dem Fall bliebe es ja bei zwei Anspruchsberechtigten. Daher: Keinen vorauseilenden Gehorsam, was den Unterhalt für den Kleinen betrifft.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Und einen Rat hab' ich noch. Erst ab November ändert sich ja was - bis dahin sind es noch fast 3 Monate. Darum immer schön ruhig bleiben, das rennt Dir nicht davon. 😉 Und da es keine Titel gibt, kannst Du von einem auf den anderen Moment Dich neu festlegen. Du hast eine richtig komfortable Ausgangslage.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
ja oldie und malachit - ihr habt beide vollkommen recht !
Danke nochmal für Euren Rat !
Schönen Gruß
Hallo Zusammen,
hier mal ein Update :
Mein Sohn hat sich leider zu Schweigen zu meinem Mail letzte Woche entschlossen - wie bislang bei jedem Versuch Kontakt zu bekommen :gunman:.
Heute dann ein Brief des RA der Mutter bzgl. des Unterhalts für den Großen.
Inhalt : Gehaltsbescheinigung Mutter von Dez. 2009 mit der Bemerkung das ExRA eine Versicherung der Mutter hätte das das Gehalt die gleiche Höhe hätte *tztztztztz*
Schulbescheinigung = ok.
Behauptung von Ex das das Geld in unveränderter Höhe auf Ihr Konto eingehen solle da hiervon die Kosten bestritten werden. ?????
Ich bin eigentlich erschüttert das ein RA freiwillig so viel Inkompetenz zeigt ...
Als Krönung dann noch die Anmeldung von Sonderbedarf für eine Klassenfahrt in 02/11. Ich solle dann mal die Gesamtkosten übernehmen - ich dachte geht's noch ??
Nebenbei - der hierfür beigefügte Zettel(Schul weicht in der Summe um 10 % vom ausgewiesenen Gesamtbetrag nach OBEN ab.
Frage : Klassenfahrten gehören doch nicht zu den ungeplanten Ereignissen für die Sonderbedarf angemeldet werden kann, oder ?
Nun gut RA wird dann Glückwünsche am anstehenden Geburtstag übermitteln.
Schönen Gruß
Hallo habnefrage,
Heute dann ein Brief des RA der Mutter bzgl. des Unterhalts für den Großen.
Aufheben den Schriebs! Falls der Idiot dich vor Gericht zerrt, kannst du ihm dort (!) seinen Interessenkonflikt unter die Nase reiben - er kann nicht einerseits die Mutter und andererseits das unterhaltsberechtigte volljährige Kind vertreten, denn dessen Unterhaltsanspruch richtet sich eben auch gegen die Frau Mama ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Die Rechtssprechung, ob Klassenfahrten Sonderbedarf darstellen, ist nicht einheitlich. Allerdings ist die Tendenz deutlich dahingehend, dies zu verneinen.
Link 1
Wenn sich BGH, OLG Hamm und OLG Zweibrücken einig sind, hat das schon etwas an Gewicht.
Korrekter Weise sollte alles soweit hinausgezögert werden, bis Dein Sohn volljährig ist. Zuvor solltest Du Dich gar nicht intensiv mit dem RA der KM beschäftigen. Ab 1.11. kannst Du ihn dann wegen dem Interessenkonflikt zurückweisen. Kannst Du abschätzen, wie hoch der KU-Anspruch des Jungen wäre? Falls nein so würde ich den Mindest-KU (Altersstufe 4) minus das volle KG lediglich berücksichtigen.
Frage: Hat Sohn angegeben, ob er selber Einkünfte hat? Nach meiner Erfahrung ist es schon fast üblich, dass vollj. Schüler stundenweise arbeiten gehen, z.B. an der Kasse oder beim Regale einräumen etc..
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
erstmal vielen Dank an oldie und Malachit für Eure Hinweise !
Der Ku ist - da Ex weit unter dem "Freibetrag" bleibt (zumindest nach den Vorliegenden Unterlagen bis Ende 2009 - der Rest ist angefordert) kein Streitpunkt. Ich berücksichtige dabei dann auch das volle Kindergeld, ergibt dann den entsprechenden Zahlbetrag in Stufe 4, Ergebnis ist ein wenig niedriger als bisher).
Nein Sohnemann hat nicht angegeben ob er arbeitet bzw. wieviel er eventuell verdient. Wobei ich eine entsprechende Kontrollmöglichkeit meinerseits allerdings in Zweifel ziehen möchte.
Ich warte nun auch noch die eine Woche ab bis er 18 wird - und dann kriegt er Post !
Schönen Gruß und Danke !
Guten Abend,
hier dann mal eine "Wasserstandsmeldung" ..
Als Junior 18 wurde hat er Post bekommen, Unterlagen der Mutter vollständig vorlegen , Bescheinigung das er das Geld befreiend für mich auf das Konto der Mutter wünscht, Bescheinigung der Mutter bzgl. weiter Einnahmen und
ob überhaupt Miete gezahlt wird (Mehrfamilienhaus der Schwiegermutter/Ehemann - etwas undurchsichtig) .
Da nichts kam auch nicht gezahlt. Mein RA hat nun nochmal die Unterlagen angemahnt .
Zahlen werde ich müssen das ist klar - nur wieviel und wohin ist die Frage .
Den zu erwartenden Zahlbetrag habe ich auf die Seite gelegt.
Aber nun meine Frage : Wie lange kann denn Sohnemann denn die Übergabe der Unterlagen verschleppen ? Das Geld bekommt er doch sowieso da er ja über seinen Anwalt seinen Anspruch angemeldet hat.
Irgendwie stimmt da doch was nicht ?? Hat jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen ?
Einen schönen Abend wünsche ich !
Hallo ,
nun hier der Abschlussbericht. Junior hat nach einigem Hin und Her alle geforderten Unterlagen und Bescheinigungen "geliefert" . Daraus ergab sich leider nichts wesentlich Neues .
Aber das läuft nun. Er wollte dann noch mal gerade eine Klassenfahrt finanziert haben(das Schreibsel kann dann im November für den Februar 2011 - aber das haben wir abgelehnt. )
Nun aber erstmal das Wichtigste überhaupt ! DANKE an alle die mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben - und auch mal kritisch hinterfragt haben ! Danke !!
Euch Allen wünsche ich einen Guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011 !
Schönen Gruß!