Erstmal ein Hallo zusammen.
Wieviele andere hier, war ich zwar ein gelegentlicher Mitleser aber jetzt ist es wohl soweit kurz mein Thema niederzuschreiben.
Folgender Fall, zahle für ein nichteheliches Kind Unterhalt der zweiten Altersstufe. Meine damalige Urkunde wurde auf 135% des Regelbedarf abzgl. Kindergeld tituliert. Diese 135% entsprachen damals wohl einem Nettoeinkommen von 2100€, allerdings habe ich damals nicht so viel verdient.
Wurde nun erstmalig vom Jugendamt aufgefordert sämtliche Einkünfte vorzulegen, bin dem natürlich unverzüglich nachgekommen. Man errechnete ein monatliches Einkommen von 2100€ und bittet mich darum einen Termin auszumachen um den Unterhalt auf 115% des Mindestbedarfs anzugleichen.
Jetzt frage ich mich, ist das überhaupt Rechtens? Die damalige Einstuffung in 135% des Regelbetrags entspricht laut Umrechnung heutzutage soweit ich informiert bin nur 102,8 Prozent vom Mindestbedarf und streng genommen verdiene ich ja jetzt genausoviel wie bei der damaligen Titulierung mit diesen 135% festgehalten.
Hallo,
die alten DDT gingen immer von drei Unterhaltsberechtigten auf, so dass bei nur einem Kind meist um zwei Stufen hochgestuft wurde.
Die neue DDT geht nur noch von zwei Unterhaltsberechtigten aus, so dass bei einer Neuberechnung auch nur noch um eine Stufe hochgestuft werden dürfte. Dies hat das JA meiner Meinung nach vor. 115% entspricht der Stufe 4 der DDT, also eine Stufe höher, als bei Deinem Einkommen von 2.100 Euro anzusetzen wäre (Stufe 3).
Wenn Dein Netto korrekt berechnet worden wäre, sehe ich da keine Fehleinschätzung des JA.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
So wie du das darstellst leuchtet mir das auch ein, jedoch wurde von irgendwelchen Gerichten auch diese Umrechnung ausgesprochen, sodass mein Alttitel nach Regelbetrag einfach in einen neuen umgerechnet wird.
Ja, aber das ist doch schon Jahre her, als das geschehen musste. Nun ist ja die komplette Berechnung neu. Damals war die Umstellung der Tabelle allein kein Grund für eine Neuberechnung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Martie,
in Ergänzung zu LBM: Als Unterhaltssklave kann man dich in diesem unserem Lande alle zwei Jahre ohne weitere Begründung dazu auffordern, finanziell die Hosen runterzulassen (so wie neulich bei dir geschehen in Form dieser Auskunft an das Jugendamt), und als Folge dieser Auskunft kann dann der Unterhalt neu festgesetzt werden. Insofern, ja, das ist rechtens.
Allerdings kann das JA selbst dich nicht dazu zwingen, den Titel in der gewünschten Höhe zu unterschreiben: Du könntest dort z.B. zwar einen neuen Titel, aber über einen niedrigeren Prozentsatz unterschreiben; oder die Aufforderung zur Neutitulierung auch ganz ignorieren. Wenn's dem JA nicht passt, kann es gerichtliche Klage gegen dich erheben, und wenn das Gericht (vorhersehbar) zu dem Ergebnis kommt, dass du mehr zahlen musst als bisher, dann gilt das rückwirkend ab dem Monat, in dem du die Auskunftsaufforderung vom JA bekommen hattest. Du könntest darauf spekulieren, ob das JA große Lust hat, wegen vielleicht 40 Euro monatlich vor Gericht zu marschieren; aber wenn doch, dann bedeutet es für dich Zusatzkosten (in Form von Zeit, Geld und Ärger). So betrachtet ist es vermutlich besser, zu prüfen ob das JA richtig gerechnet hat, und dann jenen Betrag "freiwillig" zu titulieren, den das Gericht mutmaßlich eh' festsetzen würde. Bei diesem "freiwiligen" Titel bitte unbedingt darauf bestehen, dass der Titel auf jenen Monat befristet wird, in dem das Kind 18 Jahre alt wird (und immer daran denken: auch wenn das einigen JA-Schnepfen überhaupt nicht passt, die haben erst mal das zu titulieren, was DU vorgibst).
Wenn du magst, dann stelle doch mal die Berechnung ein, mit der das JA auf ein Netto von 2.100 Euro und einem Unterhalt von 115% gekommen ist, dann gucken wir mal drüber, ob das alles so seine Richtigkeit hat. Soll ja gelegentlich vorkommen, dass einem Jugendamt ein bedauerlicher Fehler bei der Berechnung unterläuft ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.