Ich bin seit vielen Jahren Harz4 Empfänger. Nun habe ich vom Jugendamt eine Rechnung über 20.000€ bekommen mit der Aufforderung diese abzuzahlen und monatlich 250€ Unterhalt zu zahlen.
Die Summe stammt aus der Zeit in der ich Harz4 Empfänger war und somit gar nicht zahlen konnte, und auch gar nicht kann. Dem Amt ist bekannt das ich nur Harz4 beziehe und sonst keine zusätzlichen Einkünfte habe. Das steht sogar auch im Schreiben vom Amt das ich trotzdem zu zahlen habe.
Ist das wirklich rechtens das mir solch ein Haufen Schulden aufgebürgt wird? Würde ich noch immer mit der Kindesmutter zusammen leben würde mein Kind ja auch nicht mehr Geld zur Verfügung haben.
Zumal mein Kind jedes Wochenende bei mir ist und nahezu die kompletten Ferien. Von meinem wenigen Geld habe ich Nachhilfe für mein Kind gezahlt und die ist verdammt teuer. Bekleidung zahle ich auch mehrfach im Jahr. Ist also nicht so als würde ich mich nicht kümmern. Das mache ich schon bis an, und über meine finanzielle Belastungsgrenze.
Moin Peter,
1. entscheidend ist: existiert ein Titel ?
2. als ALG II-Empfänger hast Du Anspruch auf finanzielle Leistungen zur Ausübung des Umgangsrechtes, Zuschuss zur Unterkunft sowie die Übernahme evtl. anfallender Fahrtkosten - siehe hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22106.html
Ja natürlich existiert ein Titel. Den habe ich ja damals nach der Geburt und Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben.
Das mit den Leistungen vom Amt weiß ich, nur will ich nicht das der Mutter dann Geld abgezogen wird. Sie arbeitet Vollzeit aber verdient so schlecht das sie zusätzlich Harz4 bekommt.
Hi Peter,
Ja natürlich existiert ein Titel. Den habe ich ja damals nach der Geburt und Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben.
dann warst Du auch die gesamte Zeit verpflichtet zu zahlen. Du hättest den Titel abändern lassen müssen.
Man könnte jetzt nur noch versuchen, mit Verwirkung zu kommen aber das trifft auch nur einen Teil der Rückstände zu.
Das mit den Leistungen vom Amt weiß ich, nur will ich nicht das der Mutter dann Geld abgezogen wird.
wird es nicht, das ist ganz aktuell klargestellt.
Gruss von der Insel
Hallo Peter,
dann warst Du auch die gesamte Zeit verpflichtet zu zahlen.
Ja, aber der Unterhalt unterliegt als wiederkehrende Leistung der regelmäßigen Verjährung, trotz Titel.
Für welchen Zeitraum werden denn Rückstände geltend gemacht? Wirst Du jetzt zum 1. Mal aufgefordert etwas zu zahlen?
lg
sleepy
Sleepy
Zeitraum von 2001 bis jetzt.
Wegen diesem Titel musste ich ja immer wieder Regelmäßig mein Einkommen nachweisen. Und das war immer Regelsatz Harz4 und kein Euro mehr.
Das ist unter dem Selbsterhalt und somit musste ich nie zahlen. War bis jetzt eigentlich immer ok, nur jetzt kommen die mir mit einer Rechnung von 20.000€.
Hi,
wenn das Kind die Ansprüche selbst oder im Rahmen einer Beistandschaft geltend macht, ist die Verjährung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehemmt.
Anders wäre es, wenn das Jugendamt übergegangene Ansprüche einfordert.
@Peter: wer hat Dir wie erklärt, dass Du nicht zahlen musst? Was gibt es dazu schriftlich?
Gruss von der Insel
Moin Peter,
Wegen diesem Titel musste ich ja immer wieder Regelmäßig mein Einkommen nachweisen. Und das war immer Regelsatz Harz4 und kein Euro mehr.
Das ist unter dem Selbsterhalt und somit musste ich nie zahlen. War bis jetzt eigentlich immer ok, nur jetzt kommen die mir mit einer Rechnung von 20.000€.
Das Vorlegen von Einkommensunterlagen allein reicht nicht; es hätte zusätzlich Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt und schriftlich festgehalten werden müssen.
Andererseits: Du bist 36 Jahre alt und das Jahr 2001 ist 11 Jahre her - gibt es einen speziellen Grund für 11 Jahre Hartz4, der einer Behörde einleuchten müsste? Immerhin unterliegst Du als Unterhaltspflichtiger auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Grüssles
Martin
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Hi,
hinzu kommt, dass das ALGII im Jahr 2001 noch gar nicht eingeführt war. Was wurde denn vor dem ALGII Bezug für eine Leistung bezogen? Gruß Ingo
Ich wurde um die 2001 in meinem alten Job arbeitsunfähig (Autounfall) und somit Arbeitslos. Habe meine Lehre spät begonnen und nach der Lehre nicht lang genug gearbeitet um Arbeitslosengeld zu bekommen. Gab also auch da nur Arbeitslosenhilfe. Harz4 war damals so etwas wie eine drastische Einkommensaufbesserung. Dann nach langem hin und her gab es eine Umschulung auf einen Beruf den ich zumindest in Teilzeit ausüben konnte. Für den es aber nahezu keine Jobs gibt aber dafür viele Umgeschulte. Da steht man dann mit gesundheitlichen Einschränkungen eher nicht so gut da. Somit bis heute keinen Job abbekommen nach unzähligen Bewerbungen. Darum ist auch keiner der Ansicht ich bemühe mich nicht genug.
Aber auch egal, ich war nie in der Lage Unterhalt zu zahlen, auch beim Jugendamt hat man mir das mehrfach gesagt das es bei meinem geringen Einkommen gar nicht möglich ist. Ist auch das erste mal das ich so eine Rechnung zu Gesicht bekomme.
Vor einigen Jahren war ich eher oft beim Jugendamt weil meine Ex mir mein Kind vorenthalten wollte, die haben mir da mehrfach geholfen das Problem zu lösen. Ist also nicht so als hätte es nie die Möglichkeit gegeben mich mal darüber zu informieren das sich hier ein Schuldenberg auf türmt. Bis jetzt war ich immer bemüht keine Schulden zu machen. Und jetzt das...
unterliegst Du als Unterhaltspflichtiger auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
... welche in der Regel vom JA in Form von nachgewiesenen Erwerbsbemühungen gefordert wird (monatlich ZahlX an einzureichenden Bewerbungen).
Aber wenn:
Somit bis heute keinen Job abbekommen nach unzähligen Bewerbungen. Darum ist auch keiner der Ansicht ich bemühe mich nicht genug.
das JA die Erwerbsbemühungen anerkennt, ist diese plötzliche Forderung nicht nachvollziehbar und m.E. nach rechtlich nicht haltbar.
Nachtrag:
Das mit den Leistungen vom Amt weiß ich, nur will ich nicht das der Mutter dann Geld abgezogen wird.
Das ist - wie schon erwähnt - eine falsche Faktenlage (die gern vom Amt behauptet wird).
Eine Klage am Sozialgericht lösst in der Regel das Problem.
Hi,
auf Grund der hohen Summe und der dadurch entstehenden Belastung würde ich an Deiner Stelle auch prüfen, ob nicht ein Anwalt die Sache prüfen sollte. Insbesondere da dieser auch Akteneinsicht nehmen kann. Nimm am besten mal die Unterlagen über Dein Einkommen mit und begib Dich zu Deinem zuständigen Amtsgericht und frag nach, ob Du einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) für den Fall bekommen kannst. Gruß Ingo
Hi Peter,
könntest Du bitte zumindest in den Grundzügen das Schreiben und die Berechnung hier einstellen?
Wir wissen immer noch nicht wirklich genau, über welchen Anspruch wir uns hier unterhalten, das macht die Sache nicht einfacher.
Gruss von der Insel
Beistandschaft für Ihren Sohn XXX, geboren am XXX
Sehr geehrter Herr XXX,wie Ihnen bekannt ist, ist der Fachdienst Jugend des Landkreises XXX durch Auftrag von Frau XXX mit der Beistandsschaft für Ihren o.g. Sohn und somit mit der Geltendmachung des Unteraltanspruchs beauftragt.
Laut Urkunde des Fachdienstes Jugend des Landkreises XXX vom 0/.2002 Beurk.-Reg.-Nr. XXX, sind Sie verpflichtet, Ihrem o.g. Sohn monatlich Unterhalt in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Alterstuffe abzüglich des jeweiligen anrechenbaren Kindergeldes zu zahlen. Dies entspricht nach gegenwärtiger Rechtslage 94% des jeweiligen Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe abzüglich des jeweiligen hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind und somit einem Betrag von 343€ abzüglich 92€ Kindergeldanteil, mithin 251€.
Auch wenn Sie nur über geringe Einkünfte aus dem Bezug von Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes verfügen, sind Sie weiterhin entsprechend des bestehenden Unterhalttitels verpflichtet, monatlichen Unterhalt in o.go Höhe für Ihren Sohn zu zahlen.
Da Sie dieser Unterhaltsverpflichtung bisher in keinster Weise nachgekommen sind, ist bisher ein Unterhaltsrückstand in Höhe von insgesamt 19.897.38€ aufgelaufen (siehe beigefügte Rückstandsübersicht). Diesen gilt es durch Sie auszugleichen.
Ich bitte Sie daher neben der Zahlung des laufenden Unterhals auch mit der Zahlung auf den Unterhaltsrückstand zu beginnen. Sollten Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, bitte ich Sie, sich bis zum xxx zu äußern, wie Sie aus Ihrer Sicht, Ihrer Unterhaltsverpflichtung künftig nachkommen werden.
Im Anhang dann die Liste
Monat/Jahr - Soll - gezahlt durch UVG Kasse - gezahlt durch Pflichtigen - Rückstand
Und das Monat für Monat von damals bis heute.
Moin
Als erstes würde ich Dir raten, den Kontakt zur UVG-Kasse zu suchen und diese davon zu überzeugen, dass Du schuldlos kein ausreichendes Einkommen hattest und daher leistungsunfähig warst. DAS lass Dir dann schriftlich bestätigen. Ist die UVG-Kasse uneinsichtig, wird Dir vermutlich (kann ja auch sein, die lassen nie pfänden - was auch) nur der Weg über eine gerichtliche Feststellung Deiner damaligen (und jetzigen??) Zahlungsunfähigkeit bleiben. Dafür wirst Du alle Unterlagen über die damaligen Massnahmen, aber vor allem über die getätigten Stellenbewerbungen, brauchen. Ebenso die hoffentlich vorhanden ärztliche Atteste als auch Bescheinigungen zur Erwerbsunfähigkeit. Ehrlich gesagt, dass könnte hart werden.
Soviel zur Forderung zum Unterhaltsrückstand. Frage:
Hat die UVG-Kasse bzw. der für den KU zuständige JA-MA Dich min. alle 12 Monate angeschrieben und den KU gefordert als auch auf die Rückstände hingewiesen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Peter,
Du hast hier drei Baustellen:
1. den laufenden Unterhalt (251,- monatlich), den Du nicht bezahlen kannst.
-> prüfe, ob dieser im Rahmen von Hartz IV (soweit Du Erwerbseinkommen / BU-Rente etc. beziehst) berücksichtigt ist oder berücksichtigt werden könnte
-> wenn nicht (das ist allerdings die riskantere Variante) suche Dir sofort einen Anwalt, der (möglichst noch diesen Monat) die Abänderung bzw. Herausgabe des Titels beantragt. Im gerichtlichen Verfahren herrscht Anwaltszwang aber mit Hartz IV bekommst Du Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung, so dass Dich der eigene Anwalt erst mal nichts kostet.
2. die Unterhaltsrückstände, die Du nicht bezahlen kannst.
-> es wäre zu prüfen, ob und welche Teile der Rückstände verwirkt sind. Dazu muss man wirklich jede kleine Handlung in der Sache rückwirkend beleuchten. Mit sehr viel Glück ist alles bis 06/2011 verwirkt.
-> Um die Zahlungen von 07/2011 bis 06/2012 wirst Du nicht herumkommen. Du kannst ja 10,- Ratenzahlung anbieten. Zu pfänden ist eh nichts.
3. Rückforderungen von gezahltem Unterhaltsvorschuss: die sind keine Sache der Beistandschaft. Es kann aber noch sein, dass die UVG-Kasse gesondert auf Dich zukommt (siehe hierzu oldie).
Gruss von der Insel
Hat die UVG-Kasse bzw. der für den KU zuständige JA-MA Dich min. alle 12 Monate angeschrieben und den KU gefordert als auch auf die Rückstände hingewiesen?
Ja eben nicht, ich musste bis jetzt nur 2x Nachweisen das ich Harz4 bekomme. Ich habe vom Amt nahezu nichts Schriftliches über die Jahre bekommen.
Als erstes würde ich Dir raten, den Kontakt zur UVG-Kasse zu suchen und diese davon zu überzeugen, dass Du schuldlos kein ausreichendes Einkommen hattest und daher leistungsunfähig warst. DAS lass Dir dann schriftlich bestätigen. Ist die UVG-Kasse uneinsichtig, wird Dir vermutlich (kann ja auch sein, die lassen nie pfänden - was auch) nur der Weg über eine gerichtliche Feststellung Deiner damaligen (und jetzigen??) Zahlungsunfähigkeit bleiben. Dafür wirst Du alle Unterlagen über die damaligen Massnahmen, aber vor allem über die getätigten Stellenbewerbungen, brauchen. Ebenso die hoffentlich vorhanden ärztliche Atteste als auch Bescheinigungen zur Erwerbsunfähigkeit. Ehrlich gesagt, dass könnte hart werden.
Ich bin in der REHA Abteilung bei der Arge. Da sind alle Unterlagen in meinen Akten enthalten.
-> prüfe, ob dieser im Rahmen von Hartz IV (soweit Du Erwerbseinkommen / BU-Rente etc. beziehst) berücksichtigt ist oder berücksichtigt werden könnte
Das Amt zahlt mir da nichts extra für einen Unterhalt. Denn das Amt zahlt ohnehin für das Kund den Regelsatz. Weil wie geschrieben Mutter zwar Vollzeit arbeitet aber zusätzlich Harz4 bekommt.
Hi Peter,
Das Amt zahlt mir da nichts extra für einen Unterhalt. Denn das Amt zahlt ohnehin für das Kund den Regelsatz.
das ist ein Gedankenfehler. So wie Du es jetzt praktizierst, zahlst Du nicht und das Kind erhält Hartz IV. Irgendwann kommt das Kind (bzw. sein Beistand) und fordert den rückständigen Unterhalt von Dir ein. Korrekt gehandhabt muss dann das Kind Deine Nachzahlungen der Rückstände als Einkünfte angeben und erhält entsprechend weniger Hartz IV. Du zahlst also praktisch Dein nicht vorhandenes Geld an die Staatskasse.
Deutlich besser für Dich wäre, wenn Du den titulierten Unterhalt an das Kind zahlst, er wird bei Dir berücksichtigt (also "Du erhältst diesen Betrag mehr an Hartz IV"), dafür bekommt das Kind dann so viel weniger Leistungen wie Du Unterhalt zahlst bzw. gar keine Leistungen mehr. Vorteil: bei Dir laufen keine Unterhaltsrückstände mehr auf und eventuell, je nach Kosten der Unterkunft, bekommt das Kind sogar noch ein paar Euro mehr als jetzt.
Wenn Du diesen Weg nicht gehen kannst oder willst, musst Du unbedingt den Titel aus der Welt bringen. Dann ab zum Anwalt und zwar noch heute, denn jeder Monatserste der verstreicht kostet Dich weiteres Geld. Dass Du leistungsunfähig warst, hilft Dir nur gegenüber der UV-Kasse für deren Rückforderungen, beseitigt aber nicht Deine Verpflichtung aus dem Titel dem Kind gegenüber.
Noch eine Frage: hast Du jemals eine Nachricht von der ARGE des Kindes erhalten, dass die Unterhaltsansprüche auf sie übergegangen sind (Schreiben im gelben Umschlag mit Bezugnahme auf § 33 SGB II)? Dann dürfte die Beistandschaft sie nicht mehr einfordern.
Gruss von der Insel
Noch eine Frage: hast Du jemals eine Nachricht von der ARGE des Kindes erhalten, dass die Unterhaltsansprüche auf sie übergegangen sind (Schreiben im gelben Umschlag mit Bezugnahme auf § 33 SGB II)? Dann dürfte die Beistandschaft sie nicht mehr einfordern.
Nein auch nicht, ich habe all die Jahre relativ wenig Post wegen meinem Kind bekommen. Als es damals um die Vaterschaft ging habe ich in den paar Wochen mehr Briefe erhalten als in den Jahren danach.
Hi,
ok. Nur wenn die ARGE spitz kriegt, was da gefordert wird, ist die Überleitung ganz schnell da und das JA guckt in die Röhre. Ich würde sie allerdings nicht drauf schubsen, nur um das JA zu ärgern. Ein anderer Gläubiger beseitigt ja nicht den Anspruch und wir reden da von Pest und Cholera.
Gruss von der Insel