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Jugendamt und persönliche Daten

 
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

soll dem Jugendamt Auskunft über meine Finanzen und Co. mitteilen. Darf ich Daten wie Konto-,Versicherungs-,Mitgliedsnummern anonymisieren?!

Gruss


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 13:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein Einkommen musst du anhand von Gehaltsabrechnungen plus aktuellem Steuerbescheid nachweisen und hier darfst du kritische Informationen (mir fallen hier allerdings keine ein) schwärzen.

Belege wir Kontoauszüge, Versicherungsverträge etc. gehen die nix an. Zur Feststellung deiner Leistungsfähigkeit für Unterhalt ist ausschließlich dein Einkommen relevant und hierfür musst du auch nicht das Formular ausfüllen, sondern du kannst eine eigene Aufstellung machen und gut ist. Die hätten natürlich gern alles schön vorgekaut und vorverdaut.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 13:58
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

achso, weil die schreiben, dass ich sämtliche Angaben zu treffen habe, um Nachteile zu vermeiden. Ich habe gerade auch auch davon gehört dass das Einkommen bereinigt wird und z.B. Versicherungs-und Gewerkschaftsbeiträge abgezogen werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 14:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und am besten nicht das vorgefertigte Formular des JA nehmen. Dort ist oft der Passus eignmefügt, das sie berechtigt sind die Angaben auch bei Arbeitgeber, FA u.s.w. direkt anzuofordern bzw. zu überprüfen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 14:03
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

den Passus habe ich schon durchgestrichen 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 14:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

um welche Beträge Du Dein Einkommen kürzen darfst, steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen Oberlandesgerichtes.

Wo Du diese findest? Na hier auf dieser Seite! Bemühe mal die Suchfunktion...
Hier sind als erstes Altersvorsorgeaufwendungen und berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) zu nennen. Oder auch Hauskredite aus Ehezeiten.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 14:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

den Passus habe ich schon durchgestrichen 🙂

Warum? Ich meine: Warum willst du den Vordruck verwenden? Mach 'ne eigene Aufstellung und gut ist.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 17:26