Jugendamt Pfändung ...
 
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Jugendamt Pfändung - Verzweiflung Hilfe

 
(@legio)
Schon was gesagt Registriert

Zur Geschichte. Ich habe 1 Kind aus erster Ehe wo endlich geschieden ist. Mit meiner neuen LG 1 Sohn von 8 Monaten und hatte Arge mit Ihr bekommen. Jetzt endlich wieder arbeit aber 250 KM weg. Ich bin nur Wochenends zu hause. Gehalt ist netto 1100.- also nicht viel. Jetzt kommt das Jugendamt von meinem 1 Kind und will 270.- € monatlich ab 21.10.05 pfändung wenn ich nicht bez. Wie soll ich bitte leben mit meiner LG was so schon eng ist. 1100.- minus den 270.- davon sollen wir Miete von 600.- bez. dann bleiben 830.- für Miete und leben zu 3. Das kann es doch nicht sein. Ich muß aber Wochenends noch nach hause fahren. Jugendamt meinte das wäre mein Problem. Ist das so Rechtens ?????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2005 15:03
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

nein, das ist nicht rechtens.

Zum einen haben als allererstes beide Kinder einen eigenständigen Anspruch auf Unterhalt, d.h. jedes der Kinder hat Anspruch auf Unterstützung. Damit alleine ist die Verteilungsmasse von 210 Euro (1100 Euro - 890 Euro Selbstbehalt) bereits erschöpft. Genauer gesagt, sind nachweisbare Werbungskosten (und da wäre meines Erachtens zumindest die Miete für die auswärtige Wohnung anzusetzen) anzusetzen, selbst ohne Nachweis aber 5% des Nettos, also mindestens 55 Euro = Rest 1045 Euro).

Zahlbar wären also im Höchstfall 1045 Euro - 890 Euro Selbstbehalt = Rest 155 Euro.

Ich rate dringend zu einem Anwaltsbesuch, einen Beratungsschein gibt es beim Gericht, PKH (Prozeßkostenhilfe) kann der Anwalt selber beantragen, die Kosten liegen damit bei ca. 20 Euro.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2005 15:17
(@legio)
Schon was gesagt Registriert

danke, aber die T.... vom Jugendamt sagt es liegt ein Titel vor und somit Interesiert sie das nicht wenn sie will kann Sie unter die 890.- Grenze gehen meint Sie. Mein Problem ist auch wie kann ich verhindern das dies am 21.10.2005 passiert geht sowas mit einer Einsweiligen Verfügung oder so ich muß ja meinem Sohn was zu essen besorgen aber die meint ja nur es ist mein Problem ich wäre ja nicht mit meiner LG verheiratet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2005 15:34
(@bengel)
Registriert

hi legio,
lass dich nicht ins bockshorn jagen. geh morgen zum gericht wegen PKH und dann sofort zum anwalt.

gruss bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2005 15:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin legio,

wenn es bzgl. des KU des Kindes aus erster Ehe einen Titel gibt, dann ist mit Unterhaltsabänderungsklage zudem Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Ansonsten kann tatsächlich die Bedienung des Titels vollstreckt werden bis zu den gesetzlichen Grenzen.

Sollte dir eine Vollstreckung ins Haus flattern musst du umgehend zum Rechtspfleger am Amtsgericht und dir deinen SB ausrechnen/bestätigen lassen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2005 20:50