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Jobcenter Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse

 
(@bobderbaumeister)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leute,

habe vom Job Center eine Selbstauskunft(Fragebogen zur Auskunft der wirtschaflichen Verhältnisse) bekommen,
dort soll ich meine Einkünfte usw. eintragen. Kurz zur Info, lebe mit meiner Freundin in zwei getrennten Haushalten, wir haben eine Tochter (4 Jahre) zusammen.
Es gibt auch eine Unterhaltsvereinbarung zwischen uns beiden. Wir üben auch beide Vollzeit einen Beruf aus.
Jetzt meine Frage, was wollen die denn nur ?

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 16:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus BdB und willkommen im Forum!
Was wollt Ihr vom Jobcenter oder was habt Ihr beantragt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 17:04
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

In der Tat eine komische Frage.
Also ganz von selber kommt das Jobcenter nicht auf die Idee irgendwelche Fragebögen durch die Gegend zu schicken.
Das machen die nur wenn irgend jemand einen Antrag auf Unterstützung stellt ....

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 17:18
(@bobderbaumeister)
Schon was gesagt Registriert

Hallo & Vielen Dank, naja meine "Freundin" war bis vor 3 Monaten beim JobCenter gemeldet & hat auch H4 bekommen.
Aber wie gesagt das ist jetzt 3 Monate her & wir arbeiten beide Vollzeit & beziehen keine Gelder vom Jobcenter 🙂 Das JobCenter hat auch nich Unterhalt oder sonst welche Leistungen übernommen.
Hatte im letzten Jahr schon eine Aufforderung bekommen ( die habe ich mal ignoriert) 🙂 Und nun fast 1 Jahr später melden Sie sich wieder.
Und setzten eine Frist & wollen sich zur Not meine Verdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber holen.. komischer Verein..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 18:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus BdB!
Naja, ich denke, die werden prüfen, ob sie von Dir rückwirkend was holen können, möglicherweise Kundesunterhalt oder dergl.
Ich würde zurückschreiben und fragen, was sie wollen und sie sollen die Rechtsgrundlage für ihr Begehren benennen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 18:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Kann es sein, dass Zeiträume betroffen sind, wo das Kind noch nicht 3 Jahre alt war? Dann besteht laut Gesetz faktisch eine UH-Pflicht deinerseits ggü. der KM. Aber Du wärest dann lediglich verpflichtet, Auskunft über Deine Einkünfte zu erteilen - und nicht deren Fragebogen auszufüllen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 19:16
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hatte im letzten Jahr schon eine Aufforderung bekommen ( die habe ich mal ignoriert) 🙂

Mit etwas Glück war das die Rechtswahrungsanzeige. Damit kann das Jobcenter den Unterhalt ab diesem Schreiben Rückwirkend einfordern.

Gruß,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 19:53