Job-Center und nota...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Job-Center und notarielle Vereinbarung

Seite 4 / 4
 
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

2) „Schuldverpflichtungen“ – ich rolle das Thema wieder auf. Angenommen, JC berücksichtigt meine Schulden und lässt mich für die Zeit der Tilgung in Ruhe. Kann das vorkommen, dass JC auf mich später zukommt und das an meine Ex gezahlte Geld von mir verlangt? Hat jemand Erfahrungen damit. Welche Art von Schulden hat die besten Chancen?

Wenn du gegenüber dem JC für die Unterhaltspflicht deiner Ex oder Frau nicht aufkommen kannst, so häufen sich diese Schulden in der Regel nicht an sondern werden vom JC übernommen. Da ist die Regelung anders wie beim Kindsunterhalt.

Welche Schulden die besten Chancen haben? Generell erst einmal Schulden, welche gemacht wurden, bevor für den Unterhaltsschuldner kein Wissen der aufkommenden Unterhaltsschuld bestand.

Ich habe zum Beispiel 2009 ein Haus gekauft und rundum saniert, und meine Exe ist 2011 schwanger geworden. Schulden wurden komplett berücksichtigt!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2013 17:14
 falx
(@falx)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Brainstormer,
die Relevanz der Miethöhe ist in diesem Beitrag sehr plausibel erklärt. Danke!
Mir ist einfach im JC-Formular aufgefallen, dass bei der Miete keine Unterlagen verlangt werden.
Ich lebe in einer "teuren" Stadt. Meine Miete übersteigt aber untypischerweise die vorgesehenen 400€ nicht so extrem.
Ich schätze aber, dass wenn ich mich „etwas verschreiben“ sollte und es relevant wird, wird man von mir dann doch die Unterlagen verlangen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2013 17:44
(@Brainstormer)

Ich schätze aber, dass wenn ich mich „etwas verschreiben“ sollte und es relevant wird, wird man von mir dann doch die Unterlagen verlangen.

Du kannst davon ausgehen, dass sie ggf. den Mietvertrag anfordern werden.
Abgesehen davon, würde ich von solchen Überlegungen generell abraten, denn du erwartest ja auch eine korrekte Berechnung des JCs.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2013 18:46
 falx
(@falx)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend,
ich habe für das Einreichen der Dokumente einen 2-wöchigen Aufschub bekommen.  Beim Ausfüllen der Formulare hatte ich allerdings noch folgende Frage: „Beiträge zu Versicherungen (ohne Hausrat- und Haftpflichtversicherungen)“ – welche Versicherungen kommen in Frage – Rechtsschutz, Zahnzusatzversicherung ...? Betriebsrente gehört wohl nicht dazu?

Gruß,
Falx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2013 23:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Falx,

welche Versicherungen kommen in Frage – Rechtsschutz, Zahnzusatzversicherung ...?

Insbesondere Altersvorsorge. Rechtschutz, Zahnzusatz kannst Du angeben (ob das in Abzug gebracht wird steht auf einem anderen Blatt).
Interessanter sind in der Regel: Lebensversicherung, Riester, Berufsunfähigkeit ...
Zahlst Du selbst in die Betriebsrente ein, dann auch die.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 10:24
 A380
(@a380)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das JC prüft wie bei anderen Dingen auch ( z.B. EU über DRV, BG, Krankenkasse etc.), ob jemand anderes die Leistungen für deine Frau bezahlen kann.
In diesem Fall Du.
Solltest Du nicht in der Lage sein deine Frau zu unterstützen, so wird Dir dies nicht als Schulden angrechnet (anders als beim Kindesunterhalt).
Die Berechnung läuft ähnlich wie beim Kindesunterhalt bzw. Selbstbehalt.

Wenn deine Frau 400€ verdient hat sie einen Freibetrag auf ALGII von 160,00€. Ihr eigner Bedarf wäre 384€. Sie bekäme somit 224€ vom Amt.
Dazu kommt noch der Mietanteil für Sie. Der Sohn wird durch Kindergeld und den von Dir gezahlten Unterhalt seinen Bedarf selber sicherstellen.

Bzgl. einer Vereinbarung beim Notar/Rechtsanwalt: Alles was den evtl. Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) der Frau angeht, könnt ihr festhalten was ihr wollt. Das wird in einer Notsituation nicht berücksichtigt. Ein guter RA oder Notar wird dies erst garnicht aufnehmen.

Eine Sache noch. Sollte deine Frau weiterhin Kunde im JC sein, so sei dir sicher, das sie nicht bei einem 400€ bleiben wird.
Der Sohn ist 11 Jahre und geht zur Schule. Evtl. Ganztagsschule. Dann kann sie sich nicht auf dem 400€ Job ausruhen.
Es sei denn der Sohn hat einen erhöhten Betreuungsaufwand durch Krankheit, Behinderung etc.

Sie muss also dazu beitragen, ihre Hilfebedürftigkeit auf ein Minium zu rediuzieren oder gar ganz beenden. Dazu zählt die Aufnahme einer soz.pfl. Beschäftigung. Das wird schon alleine deshalb vom JC gefordert, um die Sozialleistungen nicht zahlen zu müssen.

Und nochwas. Ein Gericht würde im diesem Fall genau prüfen in welchem Rahmen die Mutter arbeiten könnte.
Mit dem Alter des Sohnes wäre es mit Sicherheit eine Beschäftigung die für beide ausreichend sein wird inkl. Kindergeld und Unterhalt Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 10:42
(@Brainstormer)

Moin A380,

Bzgl. einer Vereinbarung beim Notar/Rechtsanwalt: Alles was den evtl. Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) der Frau angeht, könnt ihr festhalten was ihr wollt. Das wird in einer Notsituation nicht berücksichtigt. Ein guter RA oder Notar wird dies erst garnicht aufnehmen.

Wenn du hier vom Ausschluss des nachehelichen Unterhalts sprichst, gebe ich dir recht. Ansonsten stimmt diese Aussage so pauschal nicht.

Eine Sache noch. Sollte deine Frau weiterhin Kunde im JC sein, so sei dir sicher, das sie nicht bei einem 400€ bleiben wird.
[...]
Sie muss also dazu beitragen, ihre Hilfebedürftigkeit auf ein Minium zu rediuzieren oder gar ganz beenden. Dazu zählt die Aufnahme einer soz.pfl. Beschäftigung. Das wird schon alleine deshalb vom JC gefordert, um die Sozialleistungen nicht zahlen zu müssen.

Theoretisch hast du natürlich recht, praktisch leider nicht. Ich habe mehrere (auch männliche) Bekannte, die sich seit Jahren in HartzIV eingerichtet haben, obwohl sie problemlos arbeiten könnten, wenn sie denn wollten. Wenn man es richtig anstellt, funktioniert dies ohne viel Aufwand und Sanktionen. Ein Selbstgänger - so wie von dir dargestellt - wird das also ganz sicher nicht.

Und nochwas. Ein Gericht würde im diesem Fall genau prüfen in welchem Rahmen die Mutter arbeiten könnte.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Das Thema Herabsetzung und zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhalts (§1578 BGB) ist abhängig von vielen Faktoren. Ein Richter hat hier jede Menge Spielraum, den Unterhalt nach Billigkeitsgesichtspunkten auszuurteilen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 12:23
Seite 4 / 4