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Job-Center und notarielle Vereinbarung

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 falx
(@falx)
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Hallo liebe Leute,

ich beschreibe mal kurz meine Situation. Ich habe mich im Oktober 2007 von meiner Ex getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind – 11 Jahre alt.
Letztes Jahr im Juni habe ich Scheidung eingereicht. Jetzt, ein Jahr später sind wir geschieden – rechtskräftig!!!
Meine Ex hat seit Februar 2012 einen 400 Euro Job, bis dahin hat sie nicht gearbeitet (hat einen Hochschulabschluss). Ich habe bis jetzt, in der Trennung, für sie Unterhalt gezahlt, für das Kind natürlich auch.
Seit Juni habe ich keinen Unterhalt mehr für sie gezahlt. Heute war sie im Job-Center, weil ihr das Geld fehlt. Jetzt, nehme ich an, wird der Job-Center auf mich zukommen, und von mir verlangen, dass ich die Zahlungen fortführe.
Auf der anderen Seite wäre Ex damit einverstanden, wenn wir beim Notar eine Vereinbarung diesbezüglich abschließen.
Meine Fragen sind:
1) Wie geht ein Job-Center in einer solchen Situation vor – hier sind natürlich „Erfahrungswerte“ gefragt.
2) Meine Ex wäre damit einverstanden, wenn nach der notariellen Vereinbarung der Unterhalt für sie am Jahresende endet.  Die Frage ist, ob der Job-Center da noch Möglichkeiten hat, dagegen anzugehen, wenn meine Ex nächstes Jahr wieder mit dem gleichen Problem kommt.

Ich bedanke mich im voraus bei allen für jeden tüchtigen Rat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2013 23:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Solange deine Ex keine Lust hat zu arbeiten, wird sich das JC sicher nicht durch eine gemeinsame Vereinbarung zwischen euch davon abhalten lassen, bei dir zu klopfen.

Es gibt keine wirksame Vereinbarung der Art:
"Wir sind uns einig, dass nicht der Mann sondern der Staat für die Arbeitsunlust der Frau gerade stehen soll!"

Und ganz ehrlich, du hast das Problem ganz maßgeblich verschuldet.
Du hast ihre Faulheit jahrelang gehegt und gepflegt indem du sie mit der Droge Unterhalt versorgt hast. Nun ist sie süchtig.
Und nun?
"Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht wieder los"
Nun hast du 2 Gegner.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 23:08
 falx
(@falx)
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Guten Abend Beppo,

1) ich habe nach Ratschlägen gefragt, also melde dich, falls Du tatsächlich welche hast
2) ich habe nicht aus freien Stücken den Trennungsunterhalt gezahlt, sondern weil Ex mich darauf verklagt hat.
3) soviel ich weiß, kann man mit einer solchen Vereinbarung eine Menge bewirken

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2013 23:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1) ich habe nach Ratschlägen gefragt, also melde dich, falls Du tatsächlich welche hast

Nein. Hast du nicht.
Du hast 2 Frage gestellt und die habe ich beide beantwortet:

1) Sie schicken dir trotz deiner Vereinbarung einen Fragebogen und fordern dich zur Unterhaltszahlung auf.
2) Ja.

2) ich habe nicht aus freien Stücken den Trennungsunterhalt gezahlt, sondern weil Ex mich darauf verklagt hat.

Davon steht da aber nichts.
Nun wirst du sie auf Beendigung des Unterhalts verklagen müssen.
Das war bis vor kurzem übrigens noch deutlich einfacher.
In diesem Jahr wurde aber die Unterhaltsreform von 2008 aber weitgehend wieder zurück genommen und da fällt dir die lange Ehedauer vermutlich noch einmal in den Rücken.
Nun musst du also jetzt unter erschwerten Bedingungen zum Gericht.

3) soviel ich weiß, kann man mit einer solchen Vereinbarung eine Menge bewirken

Ja. Aber nicht gegen das JC.
Die interessiert das nicht, was ihr unter euch verabredet.

1) ich habe nach Ratschlägen gefragt, also melde dich, falls Du tatsächlich welche hast
2) ich habe nicht aus freien Stücken den Trennungsunterhalt gezahlt, sondern weil Ex mich darauf verklagt hat.
3) soviel ich weiß, kann man mit einer solchen Vereinbarung eine Menge bewirken

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 23:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf der anderen Seite wäre Ex damit einverstanden, wenn wir beim Notar eine Vereinbarung diesbezüglich abschließen.
Meine Fragen sind:
1) Wie geht ein Job-Center in einer solchen Situation vor – hier sind natürlich „Erfahrungswerte“ gefragt.

Wenn ihr noteriell einen weiteren Unterhalt ab Januar 2014 ausschließt und sie im Januar dann zum Jobcenter geht wird dieses an dich herantgreten. Denn dieser Vertrag wird als Vertrag zu Lasten Dritter ausgelegt und hat daher keine Wirkung. Vor allem dann ,wenn sie ja schon jetzt ohne dein Geld oder das der ARGE nicht leben kann.

2) Meine Ex wäre damit einverstanden, wenn nach der notariellen Vereinbarung der Unterhalt für sie am Jahresende endet.  Die Frage ist, ob der Job-Center da noch Möglichkeiten hat, dagegen anzugehen, wenn meine Ex nächstes Jahr wieder mit dem gleichen Problem kommt.

Siehe oben. Das Jobcenter wird sich um eure Privatvereinbarung nicht kümmern. Vor allem auch deshlab weil ja abzusehen ist,das sie ohne deine oder staatliche Hilfe nicht genug Geld hat.

Sinnvoller wäre es, wenn du ihr anbietest dich stärker in die Betreuung eures Kindes einzubringen, damit sie mehr Stunden arbeiten kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 23:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ falx,

1) ich habe nach Ratschlägen gefragt, also melde dich, falls Du tatsächlich welche hast
2) ich habe nicht aus freien Stücken den Trennungsunterhalt gezahlt, sondern weil Ex mich darauf verklagt hat.
3) soviel ich weiß, kann man mit einer solchen Vereinbarung eine Menge bewirken

wenn Dir die Ratschläge dieses Forums nicht passen, musst Du eben dorthin gehen, wo es Wunschantworten gibt. Ein Anwalt beispielsweise hält für einen Stundensatz ab 100 EUR auch die Klappe oder redet Dir nach dem Mund, falls Du das möchtest.

Wenn Du von der Trennung bis zur Einreichung der Scheidung schon 5 Jahre brauchst, darfst Du Dich nicht wundern, wenn auch die Folgesachen Dich noch länger begleiten. Es ist aber nicht Aufgabe des Steuerzahlers, für die finanziellen Folgen Eures selbst (!) gewählten Rollenmodells namens "Männe geht arbeiten und Weibi bleibt zuhause" aufzukommen. Das habt Ihr vereinbart; Du musst es jetzt eben ausbaden.

Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung kannst Du den nachehelichen Unterhalt dann (und nur dann!) ausschliessen, wenn Deine Ex sich selbst versorgen kann und nicht in öffentliche Töpfe greifen muss. Ansonsten wäre das ein Vertrag zu Lasten Dritter und damit sittenwidrig.

Ich als Steuerzahler finde das auch richtig so; es gäbe sonst sicher zehntausende von Schlaumeiern, die sagen "ha, dann soll mir die Alte so einen Wisch unterschreiben, ich geb ihr noch einen Hunni schwarz, und dann übernimmt der Steuerzahler meine Unterhaltspflicht!"

Eine Nur-Hausfrau muss man sich genauso leisten können wie einen Porsche oder einen Karibik-Urlaub.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 23:46
(@Brainstormer)

Moin falx,

1) Wie geht ein Job-Center in einer solchen Situation vor – hier sind natürlich „Erfahrungswerte“ gefragt.

Dass das Jobcenter sich bei dir melden wird, ist ziemlich sicher und zur Auskunftserteilung bist du verpflichtet.

2) Meine Ex wäre damit einverstanden, wenn nach der notariellen Vereinbarung der Unterhalt für sie am Jahresende endet.  Die Frage ist, ob der Job-Center da noch Möglichkeiten hat, dagegen anzugehen, wenn meine Ex nächstes Jahr wieder mit dem gleichen Problem kommt.

Na ja, den nachehelichen Unterhalt lediglich bis zum Jahresende zu befristen, dürfte viel zu kurz sein. Solltest du dann die Zahlung mit Hinweis auf die SFV verweigern, wird das Jobcenter die Ansprüche einklagen, mit entsprechend guten Erfolgsaussichten.

Wie lange wart ihr denn verheiratet? Sollte es sich nicht gerade um eine "lange" Ehedauer handeln oder ehebedingte Nachteile vorliegen, währt die nacheheliche Solidarität nicht mehr ewig. Wenn dann die Ehedauer ausreichend in der SFV berücksichtigt wurde, wird irgendwann der Steuerzahler dafür aufkommen müssen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2013 01:52
 falx
(@falx)
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Hallo Leute,
danke für die schnellen Antworten. Ich möchte noch ein paar Details hinzufügen. Meine Ex hat mich zwar damals auf Trennungsunterhalt verklagt, hat aber die Klage zurückgezogen, nachdem wir TU mittels einer schriftlichen Vereinbarung (nicht notariell !!) geregelt haben. Somit gibt es noch gar keine rechtliche Grundlage (kein Urteil, kein gerichtlicher Beschluss) nachehelichen Unterhalt zu zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2013 11:32
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Falx!

Meine Ex hat seit Februar 2012 einen 400 Euro Job, bis dahin hat sie nicht gearbeitet (hat einen Hochschulabschluss). Ich habe bis jetzt, in der Trennung, für sie Unterhalt gezahlt, für das Kind natürlich auch.

Was hindert sie mehr zu arbeiten?
Welches Einkommen hast du abzüglich KU?
Welches Einkommen könnte sie bei Teil- und Vollzeit erwirtschaften?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2013 11:35
 falx
(@falx)
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Halo midnightwish,
Hilfe in Sachen Kinderbetreuung kann ich nicht anbieten. Die Ex zog damals "sinnigerweise" 250 km weg.
Betreuung des Kindes ist sowieso mittlerweile nicht das Problem, das meine Ex am Arbeiten hindern würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2013 13:26




 falx
(@falx)
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Hallo Brainstormer,

sorry, ich kann irgendwie mit "SFV" nicht viel anfangen. Wofür steht das?
Die Ehe wurde Ende 2011 geschlossen. Trennung Oktober 2007. Scheidungsantrag Mai 2012. Scheidungstermin Februar 2013. Scheidung/Rechtskraft Juni 2013.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2013 13:26
 falx
(@falx)
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Hallo Kosmos,
1) meine Ex "kann keinen Job finden". Angeblich bewirbt sie sich ständig. Übrigens, einer der Hauptgründe für die Trennung war der, dass sie nicht arbeiten wollte.
2) Nach KU-Abzug bleiben noch 1800 €
3) Hier kann ich keine Auskunft geben. Als wir heirateten, war sie Studentin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2013 13:27
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] wurde Ende 2011 geschlossen. Trennung Oktober 2007[...]

Hochzeit in der Trennungsphase??? Das muss Dir auch erstmal jemand nachmachen!

Nein im Ernst, schau nochmal über die Zahlen!

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2013 13:59
 falx
(@falx)
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Hallo jensB,

2011, das wäre auch zu schön um wahr zu sein. 2001 ist richtig gewesen.
Danke für das aufmerksame Lesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2013 14:38
(@Brainstormer)

Moin falx,

SFV = Scheidungsfolgenvereinbarung

Warum habt ihr euch bis zum Scheidungsantrag so viel Zeit gelassen? Bei mehr als 10 Jahren Ehe, kann ein Richter unter Umständen eine "lange Ehedauer" unterstellen. Dieser Sachverhalt wurde erst Anfang des Jahres wieder in's BGB aufgenommen und kann dir nun böse auf die Füße fallen...

Wenn deine Ex absehbar nicht für sich selbst sorgen kann/will, wäre ein zeitlich befristeter und in der Höhe gestaffelter Unterhalt wohl die beste Variante, um sie langsam an ein eigenverantwortliches Leben heranzuführen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2013 19:23
 falx
(@falx)
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Hallo Brainstormer,
ich habe Ex dazu schon vor 4 Jahren gedrängt. Wir hatten 3 Termine beim Notar. Sie hatte jedes Mal schon während des Termins auf ein mal was einzuwenden.
Der Notar ist mittlerweile verstorben ;-(.  Sie hat jetzt erst verstanden, was das für Folgen hat.
Die Frau treibt mich in den Wahnsinn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2013 22:35
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Falx,

Sie hat jetzt erst verstanden, was das für Folgen hat.

Das bezweifle ich sehr. Deine geschiedene Ehefrau hat als Studentin einen "Versorger" geheiratet.
Der hat ihr wegen notorischer Arbeitsunlust den Laufpass gegeben. Seitdem spielt sie ziemlich erfolgreich auf Zeit.

Ich glaube, dass du derjenige bist, der erst jetzt kapiert, welche Folgen er sich mit der klassischen Rollenverteilung während der Ehe und während der Trennungszeit ans Bein gebunden hat. Du hättest bereits nach dem Ablauf der gesetzlichen Trennungszeit beantragen können, den TU zu reduzieren. Du hättest schon im Oktober 2008 die Scheidung einreichen und einen Antrag auf Befristung des nachehelichen Unterhalts einreichen können. Dann wärst du nach knapp 7 Ehejahren geschieden und an der Falle "lange Ehedauer" vorbeigekommen.

Mittlerweile hat deine Ex dich recht erfolgreich mehr als 6 Jahre hingehalten ... warum soll jetzt die Allgemeinheit die Last übernehmen, die du dir selbst auferlegt hast, indem du eine Frau ohne berufliche Ambitionen geehelicht und geschwängert hast?

Rein rechtlich wird es nach so langer Zeit der finanziellen Abhängigkeit für dich sehr schwierig werden, aus der Nummer wieder heraus zu kommen. Außer, es geschieht ein Wunder und deine Verflossene entdeckt, dass selbst verdientes Geld andere Freuden bereitet, als widerwillig gewährte Almosen ...

Allerdings sieht es so aus, als hätten deine Schwiegereltern diese Chance bei deiner Ex schon vor Jahrzehnten verpasst. Und als sei die Ehe mit dir in dieser Hinsicht auch nicht sehr hilfreich für das erwachsen Werden deiner Ex gewesen.

Dumm gelaufen. Für dich. Für deine geschiedene Frau läuft derzeit alles nach Wunsch, denke ich.

Schönen Abend noch  🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2013 23:47
(@Brainstormer)

Moin falx,

so ganz Unrecht hat Biggi natürlich nicht. Deshalb auch die Frage von mir, warum so viel Zeit zwischen Trennung und Scheidungsantrag vergangen ist.

Und warum hat sie erst beim Notartermin etwas auszusetzen gehabt? Habt ihr euch vorher nicht abgestimmt?
Sei's drum. Ich würde versuchen, sie noch eine Weile lang von öffentlichen Töpfen fernzuhalten. Eine zeitlich gestaffelte Absenkung des Unterhalts erhöht dabei den Druck auf sie, die berufliche Tätigkeit auszuweiten.

Was den Notar betrifft, so wird sich hoffentlich Ersatz finden lassen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2013 23:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Welche Steuerklasse hast Du (-> Fangfrage  :redhead:) ?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2013 00:26
 falx
(@falx)
Zeigt sich öfters Registriert

Die erste, und?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2013 00:31




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