Nicht, wenn da Einkommensbestandteile fehlen, der TO erwähnte einen Wohnvorteil.
Ja, ich bin auch gespannt, was in der vollständigen und belegten Einkommensauskunft steht. 🙂
Dann wissen wir, ob die Rain blöd ist oder gelogen hat.
Eine dritte Möglicheit fällt mir gerade nicht ein. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dann wissen wir, ob die Rain blöd ist oder gelogen hat.
Eine dritte Möglicheit fällt mir gerade nicht ein. 🙂
Vielleicht ist es ja gar kein Rechtsanwalt, sondern Manuel Neuer. 🙂
When nothing goes right - go left!
🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
eine dritte Variante ... aber günstig für den RA ist die erst recht nicht.
Ansichtssache, liebe Susi, reine Ansichtssache.
Moralisch natürlich nicht. Tut dem Leumund der RAtte auch nicht gut. Aber dem Bankkonto ...
Mit einem Einkommen zwischen 400 und 1200 Euro netto p.m. würde ich an Stelle der KM dieses Ei auch nicht als Spore wahrnehmen, wenn mir die Honorarnote zugestellt würde.
LG 😉 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin,
wenn Dein 18jähriger Sohn privilegiert ist, dann ist er im gleichen Rang wie Dein minderjähriges Kind und es gibt keinen vorher Abzug.
Stimmt so nicht uneingeschränkt.
Das wird von den OLGs unterschiedlich gehandhabt.
Beim OLG D´dorf (welches hier zuständig scheint) wird bei der Ermittlung der Haftungsquote für Privilegiert Volljährige ein Vorwegabzug gleichrangiger UH-Pflichten vorgenommen.
Wird die Anwältin auch vergessen haben ...
... in diesem Fall aber ohnehin irrelevant.
Gruß
United
Liebe Gemeinde,
nach einigen Wochen des Verdrängens gibt es hierzu nun wieder Neuigkeiten.
Kurz nochmal die Daten. Sohn (privilegiert) seit August 18, OLG DDorf, geschieden (KM kein Unterhaltsanspruch und wieder verheiratet), weiteres mind. Kind im Alter von 14 Jahren, bisher KU nach DDT Stufe 5.
Im wesentlichen ist unser Antwortschreiben auf die Forderungen meines Sohne (bzw. der KM) sehr nüchtern ausgefallen.
Zum einen habe ich die realen Fahrtkosten in Ansatz gebracht, die nun von der Gegenseite mit zumutbar abgeschmettert wurden. ( Eine Strecke einfach für rund 35 KM brauche ich mit Bahn und Bus ca. 90 -120 min)
Da ich ja auch Unterhalt für die mind. Tochter zahle uns dies in Ansatz gebracht habe, wird auch dies abbegründet mit "unser Mandat steht im gleichen Rang" vergl. §1609 Ziff 1 BGB.
Den Nebenverdienst meines Sohnes, den wir beziffert haben wird abgetan als "überobligatorische Tätigkeit" und er wäre Schüler. bzw. er muss diesen Job machen, weil er sich damit Leistungskurse in der Schule finanziert und könnte jederzeit wieder aufhören. Ggf.wäre hier Mehrbedarf zu prüfen.?!?
Auch wird mir höflich untersagt, weitere Gespräche mit meinen Sohn zu führen.
Mit anderen Worten Sohnemann tritt zu 100 % in die Machenschaften der KM ein. Auch ein persönliche Gespräch in der Sache mit meinen Großen hat gezeigt, dass er Kampfhaltung bezogen hat und keinerlei Raum für Gespräche ist. Desweitern wird nun auch noch gelogen ......
Natürlich habe ich versucht vor seinem 18. Geb. Gespräche hinsichtlich dieser Sache zu führen, leider hat er das immer abgelehnt mit der Begründung" ich will davon nichts wissen und nur meine Ruhe". Plötzlich sehe ich die Habgier der KM in allen Aktionen, daher fiel unsere Reaktion auf die Forderungen meines Sohnes recht nüchtern aus... wer will schon den eigenen Verdienst des Kindes bei einer Berechnung in Absatz bringen.
Kurz gesagt ich habe ihn verloren ............... ;(
Hat jemand irgendeinen Tipp für mich?
Dank an alle.
Hallo,
ich verstehe ja voll und ganz, dass Du enttäuscht bist. Nur was hast Du eigentlich erwartet? Dass Dein Sohn nach all den Jahren, wo wenig bis kein Kontakt bestanden hat freudig auf Dich zugeht um den Unterhalt zu regeln?
Ich halte das für eine Illusion.
Du solltest darauf bestehen, dass der Unterhalt richtig berechnet wird. Da geht es um die berufbedingten Aufwendungen, die eben sind wie sie sind, dadurch wirst Du nicht zum Mangelfall und deshalb musst Du Dich nicht auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen lassen.
Schüler sind zwar nicht verpflichtet erwerbstätig zu sein (warum auch), ob sich daraus aber ergibt, dass die Einkünfte des Sohnes "überobligatorisch" sind kann ich nicht sagen.
Allerdings kannst Du nicht den Unterhalt für die Tochter vorab bei der Unterhaltsberechnung für den Sohn abziehen, da wie der Anwalt richtigerweise geschrieben hat, beide Kinder im 1. Rang sind.
VG Susi
Hallo rp51730,
Zum einen habe ich die realen Fahrtkosten in Ansatz gebracht, die nun von der Gegenseite mit zumutbar abgeschmettert wurden. ( Eine Strecke einfach für rund 35 KM brauche ich mit Bahn und Bus ca. 90 -120 min)
Wie Susi bereits geschrieben hatte: Auf Bus & Bahn brauchst du dich nicht verweisen lassen, da der Herr Sohn auch unter Berücksichtigung deiner Fahrtkosten noch deutlich mehr als den Mindestunterhalt erhalten wird. Was Fahrtkosten mit dem eigenen Auto betrifft, da sprechen die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf im Abschnitt 10.2.2 inzwischen eine genau so klare Sprache wie die Leitlinien der meisten anderen OLGs: Pro gefahrenem Kilometer werden 0,30 Euro berücksichtigt, ab dem 31. Entfernungskilometer wird diese Pauschale allerdings auf 0,20 Euro gekürzt.
Heißt für deine 35 Entfernungskilometer: Für die ersten 30 Kilomenter gibt's je 0,30 Euro und für die restlichen 5 Kilometer gibt's je 0,20 Euro, das sind zusammen 10 Euro. Da es auf die gefahrenen Kilometer ankommt und du die Strecke hin und zurück fährst, hast du pro Arbeitstag 20 Euro unterhaltsrelevante Fahrtkosten. Bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 4.400 Euro pro Jahr, bzw. 366 Euro pro Monat.
Für die Fahrtkosten kannst du also bei der Bereinigung deines Nettoeinkommens 366 Euro abziehen; wenn der Herr Sohn dadurch statt in Zeile 5 "nur" noch in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle landet, dann ist das eben so - da kann sich der Herr Anwalt auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, aber das Leben ist auch für Unterhaltsempfänger kein Wunschkonzert.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.