Hallo Zusammen,
nachdem mein fast 19 jähriger Sohn nach "Massnahme zur Hilfe Volljähriger" raus ist gehts jetzt vom Jugendamt an das Sozialamt...bisher bezahlte ich monatlich 425,-Euro, das Sozialamt schreibt mich an dass das Recht jetzt nach Bürgerlichem Gesetzbuch gilt. Bezahle jetzt monatlich nur noch unglaubwürdige 31,06 Euro. Kann das sein? Da Sozialamt hat doch wohl vom JA meine Einkünfte eingesehen. Nun gut, wenn das so ist, ists ja positiv. Hat da jemand ähnliche Berechnungen erfahren...????
Hi
Es gibt einen gewaltigen Unterschied zw. Maßnahmen nach SGB VIII und BGB. Nach Jugendhilfegesetz werden die "tatsächlichen" Kosten in Rechnung gestellt, welche locker mal 2000€ und mehr erreichen können, das BGB hingegen orientiert sich nach den Mindest-Bedarfssätzen entsprechend sächlichem Existenzminimum laut EStG, in der Praxis also die Düsseldorfer Tabelle. Ausserdem gibt es Unterschiede bei der Bestimmung des relevanten Einkommens sowohl beim Zahler als auch beim Empfänger.
Falls Sohni eigenes Einkommen hat, sind 31,06€ UH nicht ungewöhnlich. Was macht er eigentlich zur Zeit? Hast Du darüber Nachweise?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
also nach meinem wissen macht mein Sohn glaube ich gar nichts,habe keinen Kontakt, und wenn dann nur über komische Schriebe von dem Amt, er hat nicht mal den Hauptschulabschluss und war auf einer Art Sonderschule, ich denke er wird wohl irgendwann einen Job als Hilfsarbeiter annehmen müssen oder ? Muss doch selbst nach sich schauen auch wenn er manisch unmotiviert ist und mit der Welt hadert. Nicht mein Problem.
Ich wundere mich nur über den niedrigen Betrag weil ich ja noch dieselben Einkünfte habe wie vor drei Monaten. Momentan läuft noch die Herausgabe des "Titels" via Anwalt.
Ich trau dem "Finanz-Frieden" nicht wirklich, da kommt doch bestimmt noch ne tickende Zeitbombe auf mich zu oder was meinst du?
Hi
Wenn der Sohn gar nichts macht wundert es mich, dass Du überhaupt aufgefordert wurdest, etwas zu zahlen. Wo ist hier eine Rechtsgrundlage? Bei Volljährigen ist das eine Vollzeitausbildung, daraus entsteht ein UH-Anspruch nach bürgerl. Recht, der dann wieder nach SGB II auf die Arge/Jobcenter übergehen kann. Macht Sohn nichts, hat er auch keinen UH-Anspruch, also findet auch kein Forderungsübergang statt. Eine Orientierungsphase dürfte auch obsolet sein, dafür war mehr als genug Zeit.
Ich finde es ungewöhnlich, dass er in diesem "Zustand" aus der Maßnahme nach SGB VIII entlassen wurde. Vielleicht ist er ein hoffnungsloser Fall.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
ja ich denke dass er ein hoffnungsloser Fall ist, wahrscheinlich wird er nie eine höhere ausbildung machen weil er gar keinen richtigen schulabschluss hat bzw. ihm nur übrig bleibt als Helfer zu arbeiten...die ARGE muss ja dann wohl ihm einen job vermitteln bzw. ihm vorschlagen, wenn er diesen dann annehmen darf verdient er ja selbst geld.
Frage mich nur wie das Sozialamt auf diesen monatlichen Betrag von 31,06 Euro kommt, ich will da gar nicht nachfragen, nicht dass ich da einen toten Hund aufwecke...bezahlen sollte ich diesen monatlichen Beitrag ja schon oder?
Zusatz :
Ein Schreiben als Einstellungsbescheid wurde an mich gesendet, indem steht dass die Massnahme vorzeitig in beidseitigem Einvernehmen beendet wurde...