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Ja wie jetzt??? Ist es egal wieviel der Vater verdient???

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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin finny,

Ein Tür- und Angelgespräch war es auch nicht...eher ein Elterngespräch bezüglich Kigastart und eben Teilkostenübernahme. Wie schrecklich, dass die Erzieherin das wusste...ich glaub sie ist sogar alleinerziehend. Ich sollte ne Verschwörung gegen Väter mit ihr starten.... :puzz:

War es ein Elterngespräch oder eher ein Einelterngespräch?

Wenn du willst, was dir zusteht, dann schau in die Düsseldorfer Tabelle, zusammen mit den Leitlinien kannst du es problemlos ablesen.

Wenn du zwischenmenschliche Hilfe suchst, dann stell einfach konkrete Fragen dazu.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 03:54
(@finny)

Moin finny,

War es ein Elterngespräch oder eher ein Einelterngespräch?

Wenn du willst, was dir zusteht, dann schau in die Düsseldorfer Tabelle, zusammen mit den Leitlinien kannst du es problemlos ablesen.

Wenn du zwischenmenschliche Hilfe suchst, dann stell einfach konkrete Fragen dazu.

Gruß

eskima

Guten Morgen Eskima,

:question: muss man sich für alles rechtfergiten??? Es war ein ganz normales Elterngespräch wie es dies eben im Kiga gibt. Die Erzieherin hat einen Blick auf die einzureichenden Unterlagen geworfen und eben festgetellt, dass es diesen Betrag von 190,- nicht gibt.
Natürlich hab ich in der Düsseldorfer Tabelle nachgelesen, aber es war mir nicht sofort klar wie das nun mit der Anrechnung des Kindergeldes ist.

vg finny


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Finny,

es stimmt zwar das es laut Tabelle den Betrag 190 € nicht gibt. Allerdings kann es bei einer Mangelfallbverechnung durchaus zu abweichenden und krummen beträgen kommen. Also pauschal ist die Aussage der guten Dame falsch.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:22
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und nen schönen guten Morgen! (Gibt´s auch in Bayern!!!)

Also mal anmerk - die DDT iss net das letzte Wort, iss eigentlich für die, die net miteinander reden können, wollen, dürfen, ecetera, ecetera!
Klar könnt ihr freie Vereinbarungen treffen, da wären, Du nimmst nicht die Höchstsätze, dafür geht er mal mit der/dem Kleinen zum Einkaufen ... Habe nämlich schon oft gehört  "die Kosten für Kinder sind sooo hoch", (was ja auch stimmt)  - "muss er denn nicht auch noch?" - nein, muss er nicht!
Übrigens Du schreibst so, als wäre ein Verzicht auf EU eine grosse Tat Deinersteits - steht da nicht irgendwo, dass jeder erstmal für sich aufzukommen hat, nur im Notfall sollte dann darauf zurückgegriffen werden können.
Manchmal kommt es mir so vor, dass hier jeder von einer Selbstverständlichkeit ausgeht, sich bedienen zu können ....

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:31
(@finny)

Guten Morgen midnightwish,

es ist keine Mangelfallberechnung sondern einfach ein Betrag den er nach der Trennung für angemessen hielt. Ich wollte nicht rumstreiten und der einzige Gang zum Jugendamt war die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt!
Ich trau mich das ja kaum schreiben, aber da ich ja jahrelang mit ihm zusammen war weiß ich natürlich dass er recht gut verdient. Sei ihm ja vergönnt....er arbeitet auch dafür.

Eigentlich ist es völlig egal was ich jetzt schreibe...es wird so hingestellt als wolle ich ihm aus Rache soviel wie möglich wegnehmen...

vg finny


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo finny,

nein es ging mir nicht darum das es eine Mangefallberechnung ist. Nur die Aussage der Kindergarten-Tante ist halt nicht korrekt. Es stimmt es ist kein Tabellenbetrag, aber das heißt eben nicht unbedingt das es falsch ist und ganz ehrlich ob es sich lohnt wegen 6 € lange zu streiten...

Deine beweggründe kennt hier niemand und solange du nicht mehr darüber erzählst sind wir halt auf Apekulationen angewiesen und beurteilen vielleicht Dinge nicht richtig.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:38
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen midnightwish,

Eigentlich ist es völlig egal was ich jetzt schreibe...es wird so hingestellt als wolle ich ihm aus Rache soviel wie möglich wegnehmen...

vg finny

Hallo!

Das ist so nicht richtig! Du platzt halt hier rein, mit ner Selbstverständlichkeit, "hoffe auf schnelle Klärung - was steht mir zu? Wieviel habe ich zu bekommen?" Mehr haben wir nicht. So ist das hier im anonymiesierten Internet. Was würdest Du selber denken?
Schreibst Du uns hingegen, was Dein Ex für ein Schuft ist, wie er Dich mies behandelt, Du leidest, weil Du - krankheitsbedingt - nicht arbeiten kannst, wird die Antwort anders ausfallen.

Es liegst schon an Dir, was Du draus machst, ob Dir in Deiner wirklichen Situation zu helfen ist, oder ob Du nur bestimmte Antworten hören willst - und dann schreibst "ich wollte nur wissen, was mir zusteht, über andere Dinge wollte ich hier nicht reden ..."

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:45
(@finny)

Hallo und nen schönen guten Morgen! (Gibt´s auch in Bayern!!!)

Also mal anmerk - die DDT iss net das letzte Wort, iss eigentlich für die, die net miteinander reden können, wollen, dürfen, ecetera, ecetera!
Klar könnt ihr freie Vereinbarungen treffen, da wären, Du nimmst nicht die Höchstsätze, dafür geht er mal mit der/dem Kleinen zum Einkaufen ... Habe nämlich schon oft gehört  "die Kosten für Kinder sind sooo hoch", (was ja auch stimmt)  - "muss er denn nicht auch noch?" - nein, muss er nicht!
Übrigens Du schreibst so, als wäre ein Verzicht auf EU eine grosse Tat Deinersteits - steht da nicht irgendwo, dass jeder erstmal für sich aufzukommen hat, nur im Notfall sollte dann darauf zurückgegriffen werden können.
Manchmal kommt es mir so vor, dass hier jeder von einer Selbstverständlichkeit ausgeht, sich bedienen zu können ....

Grüße *nichtaufgeber*

Guten Morgen *nichtaufgeber*

also ich werd jetzt hier echt langsam  ein wenig stutzig  😡 da ich mich nicht bedienen wollte hab ich auf den EU verzichtet obwohl der Vater des Kindes nen Betrag leisten sollte bis das Kind 3 Jahre alt ist. Ich konnte mein Kind glücklicherweise (obwohl er erst 1 Jahr war) fremdbetreuen lassen solange ich arbeite.
Und wenn wir mal von Zahlen und Höchstsätzen und Umgang sprechen wollen:
Unterm Strich kommen bei ihm mit den Zulagen gut über 2000,- raus und ich fahre Sohni bei den Umgangswochenenden weil es ihm zu teuer ist (er ist weggezogen)...mehr Umgang und mal was kaufen! GERNE  😡 will er aber nicht!!!!! Keine Zeit, was anderes vor...unser Kind ist die Hälfte der Papawochenenden auch bei den Großeltern weil er was anderes vor hat... :thumbdown:
Ich bitte vielmals um Entschuldigung dass ich mal nachgefragt habe wie das mit dem Betrag ist....
...aber ich könnte ihn natürlich auch gleich mal anrufen und ihm anbieten dass er nur noch 150,- bezahlen braucht und dass es völlig okay ist wenn er in 3 Wochen was anderes vor hat!!!! Da sind wir ja tolerant und flexibel.....

Ich kann mir gut vorstellen, dass es Frauen gibt die ihre Männer nach der Trennung so richtig in die Pfanne hauen und sich dann in ner neuen Beziehung vom Ex finanziell bereichern lassen! Aber alle Fälle sind wohl nicht gleich...
Schon mal drangedacht dass einfach wer was wissen will und nicht den Vater zur Schlachtbank führen will!!!

Schöne Grüße

finny


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:47
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
*finny* - genau das meine ich --> Zitat: " habe ich auf EU verzichtet" - Du hast net verzichtet, er steht Dir schlichtweg net zu!
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 10:54
(@finny)

Hallo,

ich weiss ja nicht wo du lebst. Aber hier wo ich lebe gilt:

§ 1615 I BGB bestimmt in seinem Absatz 2, dass der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gegenüber dem nichtehelichen Vater grundsätzlich auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes beschränkt ist. Nichtehelich ist ein Kind immer dann, wenn Vater und Mutter ohne Ehe nur in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben. In Ausnahmefällen auch, wenn innerhalb von 302 Tagen nach der Auflösung der Ehe geboren wurde (BGH NJW 1998, 1065, 1065). Die Unterhaltspflicht kann über die drei Jahre sonst nur dann länger bestehen, wenn es insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, den Unterhaltsanspruch nach Ablauf der Frist zu versagen. In der Regel kommt das nur bei behinderten Kindern in Frage.

Und das hat nichts mit in die Pfanne hauen zu tun...
Es mag Gesetze geben die grenzwertig und kaum zu verstehen sind weil sie einen Elternteil arg benachteiligen. Ich finde es z.B. auch unverschämt den Selbstbehalt für den nichtbetreuenden Elternteil so weit runter zu setzen...

Aber wenn man zusammen ein Kind hat...die Beziehung aus welchen Gründen auch immer zerbricht...ist es wohl richtig, dass der nichtzubetreuende Elternteil Kosten fürs Kind übernimmt, weil ja Geld fehlt welches vorher in die Beziehung geflossen ist. Ich kann mich nicht zweiteilen und den ganzen Tag arbeiten UND für unser Kind da sein. Ich hab nämlich im Gegensatz zu ihm Interesse an unserem Kind. Was glaubt ihr denn was ich mit dem Geld vorhabe? Für den Jahres urlaub in der Karibik sparen??? Hätte mich betreuungstechnisch gerne mit ihm reingeteilt...aber er mag ihn ja nichtmal in seinem Urlaub sehen oder mal anrufen oder so!

vg finny


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 11:16




(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Hallo,

ich weiss ja nicht wo du lebst. Aber hier wo ich lebe gilt:

§ 1615 I BGB bestimmt in seinem Absatz 2, dass der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gegenüber dem nichtehelichen Vater grundsätzlich auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes beschränkt ist. ...
vg finny

Hallo!
Deiner ist doch drei Jahre .... und wenn Du schichtest, bekommst Du auch Zulagen ...  :rofl2:

Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: Meine Ausführungen bezogen sich auf Dein Auftreten - insbesondere Deine Überschrift: "Ja wie jetzt ??? Ist es egal, wieviel der Vater verdient?"


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 11:25
(@finny)

...kann sein dass ich mich unschön ausgedrückt habe, aber ich hab jetzt keine Lust mehr auf Rechtfertigung.
Der Vater ist ne miese Type...auch wenn das hier versammelte Vätervolk zu den benachteiligten Elternteilen gehört!
Schönen Tag euch noch...und ich hoffe ihr verzweifelt nicht an den Gesetzen!!!!!

finny


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 11:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Finny,

Du hast es bereits bemerkt, es ist nicht einfach hier im Forum und wenn man einen schlechten Tag erwischt, geht alles schief.

Wenn die Gesetzeslage so eindeutig wäre, wie Du sie beschreibst (§1615) dann würdes es nahezu kaum Unterhaltsklagen geben. Es ist aber nicht klar und wenn eine KM weitaus mehr verdient wie der KV, kann es sogar passieren, dass der KU komplett wegfällt. Zu den KU Beträgen wurde bereits ausführlich referiert, nur eines muss man bedenken; die DT ist ein Anhaltspunkt an den sich kein Richter halten muss. Es stimmt, dass sie meist zugrunde gelegt wird, weil kein Richter sich die Arbeit machen will, jedesmal das Rad neu zu erfinden, aber er muss halt nicht.

Es ist ungewöhnlich und gehört auch nicht zu den Aufgaben einer Erzieherin, sich mit dem Familienrecht auszukennen. Du schriebst, dass Du ja auch eine Erzieherin bist .. warum "kennt" sie sich dann aus, und Du nicht? Egal, es ist nicht ihr Job und es gibt sehr viele falsche Wahrheiten, bei denen dann bei einem Urteil das böse erwachen kommt.

Wenn Du einen korrekten Unterhalt haben möchtest, dann musst Du erst einmal den KV zur Auskunft auffordern. Ohne geht es nicht. Ein Anwalt wird dann alles berechnen, und selbst der wird sich dann (wenn Du es willst) zu Deinen Gunsten verrechnen und einige Abzüge nicht anerkennen. Vielleicht taucht der KV dann hier im Forum auf und er liest, was wie berechnet werden muss und reagiert nicht. Du reichst Klage ein und legst eine Bauchlandung hin...? Hohe Kosten, weniger Geld, keinem wurde geholfen ... Aber Du wolltest nur das Recht Deines Kindes?
Es list sich im allgemeinen unschlüssig. Ich vermisse Aussagen, dass Du das Gespräch gesucht hast, Erziehungspunkte mit dem KV durchsprichst. Solltest Du aber nur mit dem KV meckern, ihn zurechtweisen, wenn er seine eigenen Punkte durchsetzen möchte, kann ich ihn sogar ein wenig verstehen.

Begrüßt Du den KV genauso wie Du in dieses Forum geplatzt bist?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 12:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, ihr seid aber streng heute, nur weil finny nicht höflich genug, "Guten Morgen, Herr Lehrer" gesagt hat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 19:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,

so oft, wie du die vom Ex verschuldete Trennung anführst, kann ich nur annehmen, dass du über die Trennung nicht hinweg bist. Sollte mich nicht wundern, wenn er sich 'ne jüngere Deern geschnappt hat und du besonders hierüber außerordentlich stinkig ist. Aber das muss nicht Thema werden. Ist mir nur so aufgefallen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 22:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nur weil finny nicht höflich genug, "Guten Morgen, Herr Lehrer" gesagt hat.

Du hast den "Knicks" vergessen!

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 22:31
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und guten Morgen!
Besinne Dich auf das Wesentliche. Miese Type hin oder her - Kränkung blabla - Dein Kind braucht Dich, stell Dich auf die eigenen Beine - Du kannst arbeiten, bist gesund, was willst Du mehr? Geh Deinen Weg und versuche einen Neuanfang. Ihr seid beide Eltern des Kleinen. Soll heissen, was willst Du aus einem schichtenden KV herauspressen? Meinst Du wirklich, die sind reich??? Ich will Dir sagen, Du kannst entweder klagen, streiten, undwasweissichwas - aus nix kannst Du nix rauspressen.
Vielleicht schaffst Du es aufgrund glorreicher Informationen Deiner Erzieherinnen 2-3 Unterhalte rauszupressen über Gerichtsklagen, dafür legst Du dann den Grundstein für Abneigung, Hass und ... am Ende leidet Dein Kleiner.
Wünsche Dir viel Energie und Mut, einen anderen Weg zu gehen, als den bisher eingeschlagenen
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 10:16
(@Outlaw)

Hallo finny,
ich finde Deine Frage ganz o.k., ohne das Gesülze von einer superlangen Lebensgeschichte breit zu treten. Deine Absicht ist auch o.k nur mal zu fragen was Dir zusteht. Die Aufregung der anderen kann ich nur bedingt verstehen. (Ich bin auch Vater von zwei Kids).
Bezüglich meiner Ex-Frau hab ich ähnliche Resentiments wie Du gegen Deinen Ex-Mann, jedoch sind die Gründe anders geartet. Ich kann schon verstehen, wenn sich hier die Männer aufregen, da diese oft mit blutsaugenden Weibern zu tun haben, die lediglich das Geld rauspressen. Jedoch bin ich auch der Meinung, dass sich Väter und Mütter um ihre Kinder kümmern sollten, egal wie weit, oder wie nah man voneinander entfernt wohnt.
"nichtaufgeber" hat schließlich nicht ganz unrecht: Wenn du die Möglichkeit hast zu arbeiten tu das. Ich würde hoffen meine Ex kommt endlich mal aus den Pötten und hätte Lust am Arbeitsmarkt vollzeitmäßig zu partizipieren. Die ist nämlich wirklich ne faule Socke. (Junge ist 10 Jahre, Mädchen ist 13 Jahre).
Ich wünsche Dir für Euer Kind, dass ihre gemeinsam einen Weg findet euch beide adäquat zu kümmern.
Viel Glück!
Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 10:41
(@finny)

Hallo und guten Morgen!
Besinne Dich auf das Wesentliche. Miese Type hin oder her - Kränkung blabla - Dein Kind braucht Dich, stell Dich auf die eigenen Beine - Du kannst arbeiten, bist gesund, was willst Du mehr? Geh Deinen Weg und versuche einen Neuanfang. Ihr seid beide Eltern des Kleinen. Soll heissen, was willst Du aus einem schichtenden KV herauspressen? Meinst Du wirklich, die sind reich??? Ich will Dir sagen, Du kannst entweder klagen, streiten, undwasweissichwas - aus nix kannst Du nix rauspressen.
Vielleicht schaffst Du es aufgrund glorreicher Informationen Deiner Erzieherinnen 2-3 Unterhalte rauszupressen über Gerichtsklagen, dafür legst Du dann den Grundstein für Abneigung, Hass und ... am Ende leidet Dein Kleiner.
Wünsche Dir viel Energie und Mut, einen anderen Weg zu gehen, als den bisher eingeschlagenen
Grüße *nichtaufgeber*

Hallo *nichtaufgeber*
ich hab echt keine Ahnung was dich geritten hat...oder kannst du vielleicht nicht lesen???
Ich arbeite schon seit mein Sohn 1 Jahr alt ist...und das nicht nur aushilfweise irgendwo  😡 Ich will nichts rauspressen...ich wollte nur wissen wie die Sachlage ist!!! Ich kann dem KV sein Kind nicht auf den Rücken binden und ihm auch noch Geld zustecken. Er will unser Kind nicht (oder nur wenig) sehen - egal ob ich es ihm bringe oder es selber abholt. Was soll ich dagegen machen????? Ich kann Sohni nur trösten und ihm sagen, dass der Papa keine Zeit hat (auch wenn ich weiss, dass er keine Zeit wegen wichtiger Freizeitaktivitäten hat). Ich versteh gar nicht wo dein Problem liegt??? Und ich will ihm "zum Ausgleich" auch ncihts rauspressen...so nach dem Motte...dann soll er für die Zeit zahlen! Das ist doch absoluter Unsinn!!! Es ist nunmal so, dass es wohl mehr als unfair ist wenn er einfach nen Betrag festlegt den er zahlen WILL und ich keine Ahnung hab wo die Messlatte liegt!
Jetzt kommt gleich wieder: da kann man sich doch einigen und dafür mehr und einheitlich fürs Kind da sein!!!
GERNE!!!!!! Ich wollte einfach nur ne kurze Info wie das nun mit der DDTabelle gestaffelt ist und wie der Anhang zu verstehen ist. Ob der Unterhalt nun um 30.- Euro mehr oder weniger ausfällt ist mir egal...ich verdiene genug Geld um für uns zu sorgen!
Schreit denn hier keiner auf, dass KV sich so aus der Verantwortung zieht und seinen Sohn immer wieder enttäuscht?
Wer nun denkt er will ihn nicht sehen weil er mich nicht sehen will: wir reden ganz normal miteinander...und meist findet die "Übergabe" sowieso bei der Oma statt weil ich zu der Zeit noch arbeite!

Noch kurz zu der Sache mit der Erzieherin!
In Bayern dauert die Ausbilung 5 Jahre und lehrt auch viele rechtlichen Dinge. Eine gute und interessierte Erzieherin ist also nicht nur Basteltante sondern versucht in ihrem Arbeitsbereich auf dem Laufenden zu bleiben. Bei einer Kiga-Erzieherin in Leitungsfunktion gehört beratenden Funktion in Sachen staatl. Unterstützung, Beistandschaft usw sowie Zusammnarbeit mit dem JA auf jeden Fall zum Aufgabenbereich!
Ich selbst arbeite mit Mehrfachbehinderten und mein Aufgabengebiet erstreckt sich hin bis Kontakt mit Ärzten, Ämtern, Vormund usw....

so...*knicks*

finny


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 14:35
(@sandgren)

hy finny,
da du so höflich geknickst hast bleibe ich auchnoch höflich. 😉

dein topic habe ich mir genauso wie meine kollegen eine zeitlang angesehen,
nun wird es aber zeit etwas dazu zu sagen.

weil ich so höflich bin unterstelle ich einmal das dein auftreten in diesem forum
durch die klassischen anfängerfehler geprägt war.

du bist über die situation verärgert und willst sie ändern,
leider versteht niemand wie du es wirklich meinst und reagiert dementsprechend.
du fühlst dich angegriffen und wirst persönlich!

nun meine tips an dich:

schreibe weniger emotional und dafür ausführlicher,
das vermeidet fehlinterpretation.

unterlasse persönliche angriffe und beleidigungen auf andere user,
das steht zwar auch in den forenregeln,wird aber selten gelesen. 😡

wenn du dich daran hältst wirst du hier hilfe finden können,
wenn nicht ,geleite ich oder ein anderer mod dich höflich zum forenausgang. 😉

gruss sandgren 8)


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 15:12




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