Hallo,
noch ein paar Fragen:
Lebensgefährte ist Unterhaltspflichtig für 2 Kinder (15 und knapp 18 jahre). Leider wurde bei der Urkundenunterzeichnung beim JA nicht darauf geachtet, dass die Urkunden bis 18 begrenzt sind. Können wir jetzt dennoch bei einem Notar neue Urkunden erstellen lassen, mit dieser Begrenzung? Mein Lebensgefährte sollte beim JA sowieso neue Titel unterzeichnen, da die alten nicht mehr der neuesten D´dorfer Tabelle entsprechen (sprich, die pfändbare Summe ist dort niedriger als sie eigentlich ist). Wenn ja, was müssen wir dabei noch beachten?
Der große hat jetzt BaFög beantragt und wohnt, wie bereits geschrieben, eigentlich bei seiner Mutter (wohnt aber hauptsächlich bei den Eltern seiner Freundin). Wieviel steht ihm zu? Bei einem volljährigen, der eine eigene Wohnung hat, sind es m.W. 600,-- EUR. Wird das BaFög auf die Unterhaltszahlungen angerechnet? Ähnlich wie eine Ausbildungsvergütung?
Danke für Eure Hilfe
lg lony