Hallo,
ich habe in einem Unternehmen gearbeitet und zahlte immer den KU. Wegen Konkurs des Unternehmens wurden alle Angestellten entlassen. Ich wurde demzufolge arbeitslos. Während meiner Anstellung und auch während meiner Arbeitslosigkeit zahlte ich immer den KU.
Aus der Arbeitslosigkeit gründete ich ein Einzelunternehmen. KU wurde weiterhin gezahlt. Auftragsbedingt habe ich nun seit ca. 7 Monaten weniger Umsatz und erhalte übergangsweise ergänzend Hartz4. Der Unterhaltstitel wurde in diesem Zeitraum auf formlosen Antrag hin auf 0,00 EUR gesetzt.
Nun erhielt ich vom JA ein Schreiben. Wenn ich nicht innerhalb von 6 Wochen entweder die Zahlungen aufnehme oder Nachweise der Arbeitsplatzsuche (20 - 30 Bewerbungen) vorlege, wird mir mit Strafanzeige wegen des Vorwurfs der Verletzung der Unterhaltspflicht gedroht.
Hätte eine Strafanzeige seitens des JA Erfolg? Ich weiß nicht ob ich bei einer Verurteilung (pol. Führungszeugnis) dann entsprechend meiner Bildung in der Branche noch Fuß fassen kann. Kann man mich zwingen mein Unternehmen zu schliessen? Was erwartet mich generell?
Ich habe so viel Fragen und echt keine Ahnung was da auf mich zukommt. Was kann bzw. muss ich jetzt tun? Wer kann mir helfen??
LG Marco
Moin,
wir müssen hier zwei Dinge betrachten:
- aktueller Titel
- Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB
Der aktuelle Titel wurde ruhend gestellt. Das ist schon echt nett und ganz und gar nicht selbstverständlich.
Eine Unterhaltspflichtverletzung dir vorzuwerfen ist nach deinen Schilderungen völliger Blödsinn und wird keinerlei Erfolg haben. Es müsste dir nämlich ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden und davon kann keine Rede sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
besten Dank für dein Posting. Eine kleine Erleichterung macht sich gerade breit.
Ich möchte nun dem JA keinen Anlass geben, mich weiterhin einzuängen oder einzuschüchtern. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Verstehe ich dich jetzt richtig? Aufgrund der aktuellen Forderung (Abänderung des Titels), die ja für die nächten 6 Monate 0.00 EUR beträgt, kann man mir keine Unterhaltspflichtverletzung vorwerfen? Oder bezieht sich das auch auf die momentane wirtschaftliche Lage meiner Selbständigkeit. Können die mich zwingen mein Gewerbe abzumelden und mir eine Arbeitsstelle zu suchen?
Wie kann ich dem JA bezüglich der drohenden Klage wegen angeblicher Unterhaltspflichtsverletzung wirksam entgegen argumentieren?
LG Marco
Moin Marad
Können die mich zwingen mein Gewerbe abzumelden und mir eine Arbeitsstelle zu suchen?
Wie mans nimmt.
Das JA kann dich nicht direkt zwingen, das kann nur ein Richter.
Und auch der stellt sich nicht mit ner Peitsche hinter dich, sondern behandelt dich so, als hättest du einen gut bezahlten Job.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Eure Postings.
Ich habe gelesen, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld II sofort Abänderungsklage eingereicht werden muss, es sei denn die Unterhaltsempfängerin stimmt der Titeländerung freiwillig zu. Besteht weiterhin ein Titel, laufen trotz erwiesener Leistungsunfähigkeit Schulden auf!
Seitens des JA erhielt ich vor der Androhung auf Klage wg. Unterhaltspflichtsverletzung einen Brief mit folgendem Inhalt:
"...auf Ihren Antrag hin erkläre ich als Vertreter des unterhaltsberechtigten Kindes in Absprache mit dem betreuenden Elternteil folgende widerrufliche Minderung des Unterhalts mit der Auflage, uns jede Änderung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnise unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen."
Der KU wurde auf 0,00 EUR festgesetzt.
Ist mit einem sochen Schreiben der ursprüngliche Titel aufgehoben? Schulden dürften ja diesbezüglich nicht auflaufen, oder irre ich?
LG Marco