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IV-Kinderrente Schweiz

 
(@josef123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

meine noch Frau ist Schweizerin wir wohnen alle in Deutschland. Da meine Frau eine IV-Rente bezieht, bekommt sie auch eine Kinderrente. Unsere Kinder 13 und 14. Die Kinderrente wird Steuerrechtlich dem Kindergeld gleichgesetzt aber dem Einkommen (Steuerfrei) der Frau zugerechnet. Macht zusammen 7500,- €. Ja das ist kein Schreibfehler, auch die Zahlungen wegen der Behinderung sind schon abgezogen. Aber Sie macht die Rechnung so auf das Ihr nur noch 1000,-€ bleiben. Also soll ich Kindesunterhalt bezahlen. Nun meine Frage. Kennt einer Urteile in Deutschland die, die Schweizer Kinderrente betreffen?

Gruss Josef

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 00:09
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Josef!

M.E. erhält deine Frau eine Invalidenrente und da Kinder vorhanden sind, erhält sie zusätzlich eine Kinderrente. Die Kinderente hat aber nichts mit dem deutschen Kindergeld zu tun, sondern ist so zu werten, als wenn in Deutschland ein Beamter einen Familien-/Kinderzuschlag erhält.

Die Kinderrente ist beim Kindesunterhalt nicht anrechenbar, sondern nur bei EU-Zahlungen.

Was zu überprüfen wäre, sind die Abzüge und ob deine Frau noch arbeiten kann, da die IV-Rente ab einer Viertelrente bezahlt wird.

Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente jemand Anspruch hat:
Invaliditätsgrad Rentenanspruch
Mindestens 40% Viertelsrente
Mindestens 50% Halbe Rente
Mindestens 60% Dreiviertelsrente
Mindestens 70% Ganze Rente

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 11:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Kosmos,

warum ist die Kinderrente nicht anrechenbar?

Wenn in Deutschland z.B. der Stiefvater verstirbt und das Kind mit diesem im Haushalt gelebt hat kann es über den Stiefvater durchaus eine halbwaisenrente beziehen. Diese wird aber dann unterhaltsmindernd bei der Berechnung der KU des leiblichen vaters angerechnet.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 11:10
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tina!

Habe jetzt nochmals die Datenbanken durchsucht und einige aktuelle Entscheidungen gefunden - leider nur Schweiz und Österreich.

Es gibt wenig über die Konstellation: das hier die Mutter die Rente bezieht und die Kinder betreut. Wäre der KV der Rentenbezieher, könnten sich die Kinder die Kinderrente direkt ausbezahlen lassen und sie würde auch voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Einzige richtig positive Urteil:
http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2005/Entscheide_5C_2005/5C.173__2005.html

Östereich:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20101022_OGH0002_0070OB00166_10B0000_000

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061130_OGH0002_0060OB00223_06X0000_000

Schweiz:
http://www.lav.ch/dateien/vortrag_anwaltsverband_25-11-2008.pdf

http://www.gerichte.lu.ch/kindesunterhalt_vortrag_roelli.pdf

Meine Tendenz:
Minderjährig: max. halbe Anrechnung

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 12:44
(@josef123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo kosmos,

Meine noch Frau bekommt eine 100% IV- Rente. Was ich nicht verstehe ist das die Kinderrente einerseits für die Kinder Zweckgebunden gezahlt wird, d.h. In der Schweiz bekommt derjenige die Kinderrente der auch die Kinder bei sich hat. Würde ich also die Kinder zu mir nehmen, würde die Schweizer IV die Kinderrente direkt an mich in Deutschland zahlen. Also genau wie Kindergeld. Aber hier wird es auf das Einkommen desjenigen angerechnet der die Kinder hat und nicht als Unterhaltzahlung wie Kindergeld. Es kann doch nicht sein das Sie an die 1000,- € pro Kind und Monat bekommt und ich auch noch Unterhalt bezahlen muss. =Verkehrte Welt=. Aber wie schon festgestellt, es gibt anscheinend keine vergleichbare Fälle. Dies macht die Sache kompliziert.

Gruss Josef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 15:31