Ist meine Unterhalt...
 
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Ist meine Unterhaltsrechnung richtig?

 
(@msewelies)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

ich versuche gerade den neuen Unterhalt zu berrechnen.
Vielleicht habe ich einen Fehler, da es mir so viel vorkommt.

Hier die Daten:
Unterhaltsklasse 1 ( bis 1500 €  gereinigtes Netto ist schon runter )

Für mein erstes Kind 279€ und für mein zweites Kind 322€.
Macht zusammen  601€

Kann ich jetzt noch das Kindergeld 2 X 77 € in Abzug nehmen?
Würde dann 601€ - 154€  = 447€

Ist meine Rechnung richtig?
Wäre prima, wenn mir einer das bestätigen könnte.

Vielen Dank im Voraus, LG Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist sogar noch mehr :thumbdown:

Wenn du nicht noch ein weiteres Kind oder eine Frau unterhalten musst, musst du noch eine Zeile höher gehen, also 293,- und 339,- sofern deine Kinder bis 5 und bis 11 Jahre alt sind also 632,-€.

Davon darfst du allerdings dann die 2*77,-€ abziehen, bleiben 478,-.

Nur wenn du weniger als 1.378,-€ verdienst greift dein SB von 900,-

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 23:19
(@msewelies)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

nein, meine Kinder sind 5 und 8.
Mein gereinigtes Netto liegt knapp unter 1500€.
Der KM brauche ich nichts zahlen, waren nie verheiratet.

Also ist meine Rechnung richtig, oder? 447€

Danke für die Info.  🙂

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 23:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, meine Rechnung ist richtig!

5= 1. Spalte ,
8= 2. Spalte.

Soweit richtig.

Die DT geht jedoch immer von 3 Berechtigten aus, also z.B. 2 Kinder und eine Frau.
Pro Abweichung, eine Zeile rauf oder runter.

Da es bei dir nur 2 sind, also eine Zeile rauf.
Deswegen die höheren Werte.

Wenn du nur knapp unter 1.500,-€ bist, ist ja auch dein SB nicht gefährdet.
Damit bleibt es bei 478,-€.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 23:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du nur knapp unter 1.500,-€ bist, ist ja auch dein SB nicht gefährdet.

Die Einstufung in der Tabelle wird nicht gegen den Selbstbehalt geprüft, sondern gegen den Bedarfskontrollbetrag, und der wäre in dem Fall 1000€.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2008 11:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na gut!

Ober sticht Unter.  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2008 12:12