Ist die Weiterbildu...
 
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Ist die Weiterbildung erlaubt?

 
 Rade
(@rade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !
Folgende Sache: ich habe im September mit einer Weiterbildung begonnen (Vollzeit), muss ich trotzdem Unterhalt zahlen und wieviel? Bekomme zur Zeit 793€ (liegt etwas über dem Selbstbehalt ?..?) AFGB. Habe bis jetzt 3 Jahre das Geld ohne Aufforderung bezahlt, zunächst 194€ und dann 274€. Jetzt fordert das Jugendamt von mir weiter 274€.Begründung: ich hätte mein Job gekündigt und somit fahrlässig gehandelt. Ich habe aber den Job nicht gekündigt,sondern eine Freistellung mit Wiedereinstellungsgarantie beantragt und diese auch in Vertragsform von dem Arbeitgeber erhalten.

Die Unterhaltssache läuft natürlich über den Anwalt, da ich den Betrag nicht akzeptieren will. Darf ich jetzt als Unterhaltzahler keine Weiterbildung machen? Ich will mich vor der Zahlung doch nicht drücken, aber den Unterhalt aus alten Lohnabbrechnung zu berechnen finde ich ziemlich abenteuerlich. Und über folgende Begründung von JA.wundere ich mich sowieso: ich hätte weiterarbeiten können, weil ich zudem festen Arbeitsplatz auch schon längst abgeschlossene Ausbildung besitze. Ich habe hiermit Verantwortungslos gehandelt, heisst es. Die Ex hat aber ihre Ausbildung versemmelt und dennoch eine Entscheidung für ein Kind getroffen. Was ist hier verkehrt?Wer handelt hier fahrlässig?( Ok ich habe fahrlässig gehandelt in dem ich mich mit ihr eingelassen habe) :knockout: Wegen der Weiterbildung hat mich aber noch keiner kritisiert ...nicht aber das JA.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrung?Danke für Antworten.

   


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2007 04:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rade,

das Zauberwort heißt hier gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ein midenrjähriges Kind kann sich seinen Lebensunterhalt nicht selsbt bestreiten. Deshalb hat es Anspruch auf Unterhalt. Ob und was die KM verdient ist für den Barunterhalt völlig egal, derzeit ist sie nicht zu Barunterhalt verpflichtet.
Anders bei dir. Du bist Barunterhaltspflichtig und mußt somit alles tun, um midnestens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Natürlich darf die eine Weiterbildng nicht verboten werden, allerdings ändert das nichts an deienr Pflicht dem Kin KU zu zahlen. Es muß schließlich jetzt auch leben. Man kann dich darauf verweisen, das du die Weiterbildung evtl. auch Teilzeit oder abends machen kannst oder dir eben am WE einen Nebenjob suchen kannst, um den KU leisten zu können.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 11:10
 Rade
(@rade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina. Viele Dank für deine Antwort.

Das mit dem Mindestunterhalt ist mir auch bewusst, ich kann es aber nicht hinnehmen dass das JA versucht, sich nach dem alten Gehalt zu orientieren - ausserdem habe ich als Bürger und Steuerzahler dieses Staates auch ein Stück "Anspruch"(fällt mir grad kein besseres Wort dafür ein) auf Sozialstaat. Eine Hand wäscht die Andere, deshalb haben wir den Sozialstaat.Fördern aber auch fordern. Ich mache hier nicht Faulenzertour Germany 07 bis 09, sondern tue genau das was die Politik und Industrie verlangt,wünscht. Und so eine Weiterbildung ist mit Schulpflicht,Hausaufgaben und mit viel lernen verbunden und keine Party. Und schliesslich verzichte ich jetzt auch auf einiges - was in unseren heutigen Gesellschaft einen Seltenheitswert hat.

Was sie verdient, mag zwar uninteressant sein aber wer handelt(e) hier fahrlässig? Zudem könnte man sich die Geschichte einfach machen und sagen dass sie sich von mir getrennt hat und somit auch fahrlässig(bewusst) gehandelt, jetzt muß der Staat für sie auch noch zahlen. Und keiner wirft ihr was vor. Den ganzen Haushaltsinventar den ich aufgebaut habe, hat sie behalten. (ich darf die gewohnte Umgebung des Kindes nicht zerstören,hiess es). Musste mein neuen Haushalt neu aufbauen, das interessiert aber niemand.

Willkommen Gerechtigkeit. Mein Fazit nie wieder Kinder und schon gar nicht Heiraten, sollte irgenwann das Urteil (bald soll die Anklage anlaufen) gegen mich sprechen, dann bin ich in der traurigen Realität angekommen.

Es soll hier nicht der Eindruck enstehen dass ich mein Kind nicht liebe.Ich wünsche mir nur, dass man in solchen Fällen sich mit der vorhandenen Situation befasst und nicht gleich den Vater in die Enge treibt.

 

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2007 13:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rade,

das Wesentliche hat Tina schon geschrieben. Dein persönliches Verständnis von Gerechtigkeit ändert nichts an den Tatsachen; von der vielen Kohle, die Du aufgrund Deiner Weiterbildung vielleicht später mal verdienst, kann Deine Tochter HEUTE nicht leben. Warum Ihr Euch getrennt habt, ist in diesem Zusammenhang vollkommen egal; es geht um die Zukunft und nicht um Schuldzuweisungen für die Vergangenheit.

Und nein: Deine Weiterbildung hat mit Sozialstaat nichts zu tun; die Steuerzahler (mich eingeschlossen) sind nicht zuständig dafür, zwischenzeitlich den Unterhalt Deiner Tochter aufzubringen. Unsere Sozialkassen sind dafür zuständig, die Folgen unvorhergesehener Ereignisse (Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.) abzufedern, aber nicht für Deinen Fall. Und Du bist nicht arbeitslos; Du hast für Dich selbst beschlossen, für eine gewisse Zeit aus der Erwerbstätigkeit auszusteigen. Damit hat die Allgemeinheit nichts zu tun. Deshalb ist die Berechnungsgrundlage auch weiterhin Dein bisheriges Netto. Wenn Du Dich zuvor erkundigt hättest, hättest Du das auch erfahren.

Warum gehst Du nicht am Wochenende jobben, um den Unterhalt sicherzustellen? Oder fragst Deinen AG nach einem Arbeitgeberdarlehen, das Du nach Abschluss der Weiterbildung sukzessive zurückzahlst? Es gibt fast immer eine Möglichkeit. Und nein: Deine Situation hat keinen Seltenheitswert; ganz viele Unterhaltszahler kämpfen noch mit ganz anderen Problemen und verzichten auf ganz Vieles, und das nicht nur für die Dauer einer Fortbildung.

Also hör auf, Dir leid zu tun und komm in die Schuhe. Du bist schon jetzt (und nicht erst nach einem Unterhalts-Urteil) in der Realität angekommen. Dein Anwalt wird das Unterhaltsrecht auch nicht ändern können.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 14:14
 Rade
(@rade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin!Auch dir Vielen Dank für die Antwort.
Du hast vielleicht Recht.
Wann soll ich denn am WE arbeiten gehen?Jedes 2 WE habe ich mein Kind von Fr. bis So.Und das andere nutze ich für die Schule und auch für mich (man muss auch abschalten sonst wieder BurnOut). Habe schon früher neben dem Job eine Schule (zwar erfolgreich) abgeschlossen, jedoch mit dem BurnOut Preis.Bitte nicht nochmal,war einer schlimmer Zeit.Darlehen?Du hast vielleicht überlesen, aber ich musste ganzen Haushalt neu auf die Beine stellen, von Löffel über Waschmaschine bis zum Bett = habe genug Schulden, auch Bafög muss ich auch noch zu 70% zahlen.Sorry aber das war leider kein guter Vorschlag. Und diese TATSACHEN, die Aufgrund dieser Trennung hervorgingen sollte man nicht als Kleinigkeit bewerten.Schliesslich ergaben sich für mich auch Nachteile)interessiert aber niemand). Ich sehe mein Kind nicht täglich oder nicht wann ich es möchte, entscheiden darf ich gar nichts, und finanazielle Nachteile habe ich so oder so. Da ist auch die schlechtere Situation der Anderen kein Trost.So leid es mir auch tut.

Ich weiss dass die Diskussion hier den Rahmen sprengen würde und man doch wie du schreibst, ein persönliches Verständnis von Gerechtigkeit hat. Aber wenn man die heutige,auch allgemeine Gesetzlage (egal im welchen Bereich) sich anschaut, dann ist die auch aus persönlichen Verständnis der Gerechtigkeit entstanden. Die Gesetze sind ja nicht vom Himmel gefallen.Die Frage ist was ist gerecht? Siehe letzte Wochen an zwecks Internetüberwachung,Abschuss...

Deshalb bin ich zum Anwalt.Ohne Kampf kein Mampf.

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2007 16:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rade,

Deine Argumente sind aus menschlicher Sicht durchaus verständlich. Du bist auch nicht der erste oder einzige, der bei einer Scheidung von seiner Ex "nackich" gemacht wurde. Aber wir sind hier weder der Gesetzgeber noch das zuständige Familiengericht; Du musst uns von nichts überzeugen. Wir zeigen Dir nur auf, wie die geltende Rechtssprechung ist. Das eigene Rechtsempfinden von "gerecht" oder "ungerecht" hilft nicht weiter.

Faktisch ist eine Weiterbildung in Deiner Situation ein Luxus, den man sich leisten können muss. Etwa so wie ein Porsche: Auch dessen Spritkosten übernimmt niemand anderer, wenn Du sie ausbildungsbedingt nicht mehr selbst tragen kannst. Nur: Ein Auto kann man verkaufen; ein Kind (glücklicherweise!) nicht.

Ein später vielleicht einmal erzielbares höheres Einkommen kann Deine Tochter heute weder essen noch anziehen; darauf wird unsere Unterhaltsrechtssprechung in Deinem Fall abstellen. Wenn es zu einer Unterhaltsklage kommt, wird niemand Dir zwar Deine Weiterbildung verbieten - aber einfach ausurteilen, dass der Kindesunterhalt in bisheriger Höhe auch weiterhin zu bezahlen ist. Dass Dir dann nur noch 500 EUR im Monat bleiben, wird das Gericht nicht interessieren; auch BurnOut oder Lernen am Wochenende nicht. Wenn Du dort so argumentierst wie hier, wirst Du bestenfalls hören "Sie hätten diese Weiterbildung ja nicht machen müssen."

Es ist besser, sich mit diesen Realitäten anzufreunden; man erspart sich viele Enttäuschungen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 17:24
 Rade
(@rade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin

Ich möchte niemand überzeugen, habe nur jemand gesucht der eventuell Erfahrung auf dem Gebiet hat, mehr nicht. Dass sich das Thema beliebig im Kreis drehen lässt, weisst ja jeder.

Um die Sache aber etwas deutlicher zu machen: Sachbearbeiter 1 hat mir 274€ berechnet, der Sachbearbeiter 2 im gleichen Jugendamt hat mir 168€ berechnet, nach dem mein Anwalt Beschwerde einlegte. Sachberbeiter 1 meldet sich wieder und fordert wieder 274€. Es ist ein Eiertanz. Vielleicht habe ich etwas hier falsch geschrieben - ich weigere mich nicht den Unterhalt zu bezahlen, es geht allein um die Summe des Ganzen.

Werde mich melden wenn die Sache abgeschlossen ist, wird wohl den einen oder den anderen hier interessieren.

Gruss

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2007 20:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rade,

man kann Dir hier nur auf das antworten, was Du von Dir aus erzählst. Wie also beispielsweise der Unterhaltsbetrag zustandekommt und warum zwei Sachbearbeiter auf unterschiedliche Zahlen kommen, weiss hier niemand. Lagen ihnen möglicherweise unterschiedliche Unterlagen vor?

Du kannst aber davon ausgehen, dass für Deine Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle das Einkommen relevant ist, das Du in den 12 Monaten vor Deiner Weiterbildung erzielt hast. Die korrekte Summe kannst Du auch selbst ausrechnen; dazu braucht es weder einen Anwalt noch ein Gericht. Und eventuelle Prozessgegner sind auch nicht die richtig oder falsch rechnenden Sachbearbeiter des Jugendamtes, sondern das JA selbst (sofern eine Beistandschaft besteht) bzw. die Mutter Eures Kindes als dessen gesetzliche Vertreterin.

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 21:42
(@doppelpapi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich befinde mich in gleicher Situation, Unterstützt durch Langzeiterkrankung. Laut Sachbearbeiter JA/Psychologische Beratungsstelle  gibt es aber in Deutschland keine Zwangsarbeit, sodass niemand zu einem Nebenjob gezwungen werden kann. :thumbup: Auch ich musste mit fast nichts neu beginnen und hab `ne menge Schulden. Ich habe allerdings nach 2 Monaten noch keine Unterhaltsforderungen vorliegen und bin gespannt, wie's bei mir weiterläuft, werde aber weiter berichten. Ich bin auch um jede rechtlich Begründeter Ratschläge froh.

Beste Grüsse


Warum nur kann über Menschen so grausam entschieden werden ? Mit welchem Recht können " verantwortungsvolle Mütter" ihren Kindern den täglichen Umgang mit Ihren Väterm wegzunehmen, nur um Ihr eigenes Ego zu befriedigen ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2007 21:42
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hmm, ohne deinen Fall zu kennen,
es gibt  z.B. auch ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, ein Recht auf freie Wahl des Wohnortes und eines zur freien Berufswahl.
Das alles sind  "Grundrechte" und trotzdem kannst du dir mit ihnen den Allerwertesten abwischen, wenn es um KU geht.
Was glaubst du also, wie weit du mit deinem Gesetz gegen Zwangsarbeit kommst?

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 01:32




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es geht uns gar nicht so sehr um die Feststellung deines Willens zur Zahlung von KU.

Verwunderlich ist, dass zwei SB drin hängen. Handelt es sich evtl. um die Urlaubsvertretung?

Es wird unterhaltsrechtlich in D niemand gezwungen, einer Arbeit nachzugehen. Die Unrechtsprecher machen das pfiffiger. Im Fieberwahn fantasieren sie, du könntest ja noch Zeitung austragen, Straßen fegen und dergleichen. Also irgendeinen Nebenjob nahgehen. Dies ist die sog. Erwerbsobliegenheit um den bisherigen oder ggf. Mindestunterhalt zu sichern. Achso, du machst das nicht, sagt der Unrechtsprecher. Nagut, aber du könntest und dann tut als so als tätest du. Das nennt man dann fiktives Einkommen. Das BVerfG hat hierzu auch den rechtlich Rahmen bereits abgesteckt, fiktives Einkommen grds. als Steuerungsinstrument, sorry, Instrument der staatlichen Knechtschaft, bejaht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 10:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallöchen,

ich finde, bei der Frage, ob der KU dann reduziert werden kann, sollte Mann sich einfach mal fragen:

- akzeptiert der Vermieter für die Zeit nur die halbe Miete einzunehmen? NEIN!
- ist die Bank einverstanden, wenn der Autokredit nur noch reduziert monatlich getilgt wird? NEIN!
- kannst Du auf dem Handy plötzlich für geringere Kosten telefonieren? NEIN!

Wie lautet also die Antwort auf die Frage, ob der KU deshalb reduzierbar ist? Richtig....

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 10:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hehe...

  • Darf der Vermieter in Folge des durch die Weiterbildung erzielten höheren Einkommens die Miete erhöhen? Nein!
  • Darf die Bank in Folge des durch die Weitebildung erzielten höheren Einkommens höhere Zinsen nehmen? Nein!

Sollte also eine Weiterbildung unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert werden,so darf das spätere höhere Einkommen nicht berücksichtigt werden.

Ferner: Sobald es um getrennte Eltern geht, kontrolliert und bestimmt der Staat per Detail. Bei zusammenlebenden Eltern wird mit staatlichen Zusatzleistungen aufgewartet, ohne die Eltern zu einem Nebenjob zu verdonnern, ohne einen Umzug näher an den Arbeitsplatz "anzuordnen" usw. usf. Es ist den Bürgern dieses gegensätzliche Verhalten des Staates schwer zu erklären.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 11:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hehe...

  • Darf der Vermieter in Folge des durch die Weiterbildung erzielten höheren Einkommens die Miete erhöhen? Nein!
  • Darf die Bank in Folge des durch die Weitebildung erzielten höheren Einkommens höhere Zinsen nehmen? Nein!

Sollte also eine Weiterbildung unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert werden,so darf das spätere höhere Einkommen nicht berücksichtigt werden.

Ist nicht ganz von der Hand zu weisen 🙂

Ferner: Sobald es um getrennte Eltern geht, kontrolliert und bestimmt der Staat per Detail. Bei zusammenlebenden Eltern wird mit staatlichen Zusatzleistungen aufgewartet, ohne die Eltern zu einem Nebenjob zu verdonnern, ohne einen Umzug näher an den Arbeitsplatz "anzuordnen" usw. usf. Es ist den Bürgern dieses gegensätzliche Verhalten des Staates schwer zu erklären.

Mag sein, zusammenlebende Eltern können aber auch nicht zum JA gehen und UHV beantragen.

LG LBM

edit: Zitierformatfehler geändert


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 11:25
(@papi74)
Registriert

Hallo LBM,

prinzipiell ist es richtig was du sagst, aber wenn man(n) in einer intakten Beziehung steckt mit Kindern usw. und man wird arbeitslos oder sonstiges...dann rückt die ganze Familie zusammen und man spart wo es geht und alle nehmen Abstriche hin.

Jedoch wird bei Unterhalt immer nur eine Seite zu Einsparungen gezwungen...und da spielt der SB keine Rolle.

Es heisst dann immer ...Arbeitslosigkeit ist vorübergehend...usw..

So, das musste ich mal loswerden ...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 12:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Papi74,

da stimme ich Dir voll und ganz zu! Arbeitslosigkeit ist ein Faktor, bei dem -wenn er unverschuldet eintritt- für mich auch nicht nachvollziehbar ist, dass der Titel nicht sofort ausgesetzt werden kann. Das ist was ganz anderes, als ein Jobwechsel oder Umschulung, bei der man sich freiwillig verschlechtert. Innerhalb der Familie wird man sich zusammensetzen, rechnen und ggf. auch feststellen, dass es nicht geht oder wahrscheinlich darüber nachdenken, ob man an sich spart statt an den Kindern: zB Rauchen, Sportverein, Nagelstudio, Friseur, Handtaschenkauf, neuste Hightech im Computer, Kneipenrunden, usw....

Und das würde ich dem TO raten: erst mal überlegen, ob man - wenn man schon eine solche Idee verfolgt - zunächst die eigenen Fixkosten reduziert. Oder Mutti fragt, ob sie für die Zeit der Weiterbildung den KU bissi sponsort. Mit Rückzahlung und Essengehen als Dankeschön.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 13:41
(@papi74)
Registriert

Hallo,

sicherlich sind Deine Argumente sinnvoll, aber der Arbeitsmarkt wird nicht unbedingt besser.

Wen braucht man denn Heute...doch nur Menschen die sich ständig weitergebildet haben und und und.

Die meisten AG's finanzieren Weiterbildungen usw. nicht mehr...gerade kleine Betriebe sind da sehr schwierig.

So, jetzt verlangt man von jemanden der Unterhaltspflichtig ist, er soll den vollen KU bezahlen und bei Arbeitslosigkeit sofort wieder einen neuen Job haben am besten noch 3 weitere ...aber auf der anderen Seite "hilft" man(n) nicht...da beißt sich die Katze doch in den eigenen Schwanz.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 14:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

vielleicht wäre die KU-Pflicht nicht so strikt, wenn sich nicht auch so viele drücken würden.

Klar ist Weiterbildung wichtig, das finde ich ja grundsätzlich auch anerkennenswert. Nur finde ich halt nicht in Ordnung, dass vom TO eigentlich mit Selbstverständlichkeit erwartet wurde, dass der KU gesenkt wird. Wie Martin schon sagte, das Kind braucht ja JETZT Essen, Schuhe, Kleidung, usw. Die Fortbildung ist dem TO ja bestimmt auch nicht spontan eingefallen, er hätte ja ggf. Rücklagen schaffen können oder auch über die Finanzierung Gedanken machen können (Kredit). Wenn er durch die Weiterbildung hinterher sehr viel mehr verdient, kann er ja davon auch den Kredit abtragen.

Das erzähle ich jetzt nicht schlau daher, ich mache das selber so: Mutter und Tante sponsoren mich seit der Trennung mit je 100 Oyro im Monat, die ich dann ab Ausbildungsende genauso monatlich wieder zurückzahle. Ich hätte natürlich auch für mich und das Kind ergänzendes ALG 2/UHV beantragen können.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 14:29
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielleicht wäre die KU-Pflicht nicht so strikt, wenn sich nicht auch so viele drücken würden.

mmh... ich denke nicht, dass sich soviele wirklich davor drücken...aber das ist ein anderes Thema.

Das erzähle ich jetzt nicht schlau daher, ich mache das selber so: Mutter und Tante sponsoren mich seit der Trennung mit je 100 Oyro im Monat, die ich dann ab Ausbildungsende genauso monatlich wieder zurückzahle. Ich hätte natürlich auch für mich und das Kind ergänzendes ALG 2/UHV beantragen können.

löblich...aber nicht jeder hat eine spendable Familie in der Hinterhand.

Mfg

papi74

PS. Tschuldigung das wir hier vom Topic ein bißchen abweichen 😉


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 14:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

löblich...aber nicht jeder hat eine spendable Familie in der Hinterhand.

Naja was heißt, spendabel... ich zahle es halt zurück und mit dem Goldtopf in der Hand ist meine Familie auch nicht gesegnet. Ich wollte damit ja nur andeuten, dass der TO sich ja erst mal darüber Gedanken machen kann, ob es eine Lösung gibt, die er langfristig selbst finanziert oder ob man wirklich erwarten kann, dass Vadder Staat einspringt. Wobei er das ja nicht tut, denn zahlt er nur noch 194 gibts auch keinen UHV, weil das JA ja das KG abzieht. Also guckt nur das Kind in die Röhre.

EDIT: Sorry verlesen! 194 hat er vorher gezahlt, bevor das Kind 6 wurde, vermute ich. Also gäbe es doch UHV.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2007 14:51