Meine Berechnung, danach folgt die Berechnung von meinem RA:
Frau verdient nichts (Hartz IV) - aber erhält wohl einfach so 130 EUR Kiga-Zuschuss vom Jugendamt (ohne Aufwand zu bezahlen)
steuerpflichtiges Brutto von 04/2012 - 03/2013:
37.216,67 EUR
steuerfreie Beträge von 04/2012 - 03/2013:
1.245,00 EUR
durchschnittliches monatliches Brutto --> 3.101,39 EUR --> netto 1.927,30 EUR
(hinzukommen monatlich 33,75 EUR pauschaliertes Fahrgeld + 70 EUR steuerfreie Zuschüsse (Beteiligung/Kiga))
ergibt einen Betrag von 2.031,05 EUR
davon abzuziehen sind 4% v. 3.205,14 EUR (Altersvorsorge) --> 128,21 EUR
= 2031,05 - 128,21 EUR = 1902,84 EUR
- 5% Pauschale = 95,14 EUR
= 1.807,07 EUR
KU --> 241 EUR
Trennungsunterhalt:
1.807,07 EUR
- 241,00 EUR Kindesunterhalt
- 293,33 EUR Kiga (320 EUR/11 Monate * 12 Monate)
-1.100,00 EUR Selbstbehalt
172,67 EUR Trennungsunterhalt
Mein RA berechnete es so. Dies ging umgehend ans Gericht (da Frist am 27.08. ablief und RA danach für 3 Wochen im Urlaub ist, Gerichtstermin Anfang Oktober)
2.071,05 EUR netto (es wurde kein Brutto angegeben)
- 137,00 EUR 4% vom Jahresbrutto (wären 41.100 EUR/3.425 EUR)
- 96,70 EUR 5% Berufsaufwand
1.837,34 EUR
KU: 241 EUR
Trennungsunterhalt:
1.837,34 EUR
- 241,00 EUR KU
- 173,34 EUR Kiga (320 EUR - 146,66 AG-Zuschuss)
-1100,00 EUR Selbstbehalt
323,00 EUR Trennungsunterhalt
Kann es sein, dass bei dieser Berechnung der 10%ige Erwerbstätigenbonus nicht mehr abgezogen wird, da ich nicht den vollen TU zahlen könnte oder müsste dieser auch noch abgezogen werden?? Die Berechnung von der Richterin für die gegnerische RAin wurde auch ohne den 10% Erwerbstätigenbonus gemacht :note:
Müsste irgendwie auch richtig sein, weil mir dieses Geld auch zur Verfügung steht, oder?
Kann ich da beim Gericht meine Berechnung nachreichen, da die vom RA ja offensichtlich falsch ist (rechnet Arbeitgeberzuschuss wohl auch in Nettolohn mit ein, zieht ihn dann aber beim Kindergartenbeitrag wieder ab, obwohl ich den vollen Kindergartenbeitrag ja aus meinem Nettolohn bezahle, also den Zuschuss nicht doppelt bekomme!)
oder soll ich bei der Kanzlei nachhaken, ob jemand in Vertretung die "geänderte" Berechnung einreichen kann (obwohl Frist bekanntlich schon abgelaufen).
RA meinte auch noch im Anschreiben an mich, dass versucht wird außergerichtlich eine Einigung zu erzielen... (hatte ich mich nie dazu geäußert und RA hat mir davon auch nix vorher gesagt)
Die Differenz zwischen
Richter-Berechnung: 450 EUR TU + 257 EUR KU
RA-Berechnung: 323 TU + 241 KU
meine Berechnung: 173 TU + 241 KU
ist ja doch gewaltig und würde eher so lauten, dass ich mit meiner Berechnung im Durchschnitt bei der RA-Berechnung landen würde.
Mit der RA-Berechnung würde ich allerdings bei ca. 400 EUR TU landen.
Moin
Was bedeutet das?
(hinzukommen monatlich 33,75 EUR pauschaliertes Fahrgeld + 70 EUR steuerfreie Zuschüsse (Beteiligung/Kiga))
Wo kommt das her, und wie ist es begründet, gibt es eine irgendwie begründete Terminierung/Zweckgebundenheit?
davon abzuziehen sind 4% v. 3.205,14 EUR (Altersvorsorge) --> 128,21 EUR
Und diesen leistest Du auch und kannst es nachweisen?
Wo kommen die 241€ KU her? Ist Deine Ex etwa kein Mangelfall bei Deinem EK und der fehlenden Einkommensdarlegung der Ex = kein eigenes Einkommen? Denn dann erfolgt eine Herabstufung des KU bis zum Mindest-KU. Dein (theoretischer) Vorteil, Du kannst mehr steuerlich abesetzen.
- 293,33 EUR Kiga (320 EUR/11 Monate * 12 Monate)
Soll heissen:
- 293,33 EUR Kiga (320 EUR/12 Monate * 11 Monate) 😉
Kann es sein, dass bei dieser Berechnung der 10%ige Erwerbstätigenbonus nicht mehr abgezogen wird, da ich nicht den vollen TU zahlen könnte oder müsste dieser auch noch abgezogen werden??
Richtig. Im Mangelfall wird der Erwerbstätigenbonus nicht berücksichtigt. Von daher auch meine obige Frage: Wieso wurde das Kind nicht auf den Mindest-KU runtergesetzt?
Nichtsdestotrotz: Dir verbleiben der SB von 1100€ zzgl. aller Aufwendungen, welche Du in der Lage bist vor Gericht durchzusetzen. Hierzu zähllen zuerst die priv. AV, dann die berufsbedingten Aufwendungen, dann ehel. Schulden etc..
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Was bedeutet das?Wo kommt das her, und wie ist es begründet, gibt es eine irgendwie begründete Terminierung/Zweckgebundenheit?
Naja, pauschaler Fahrtkostenzuschuss für 15 Tage (wird bei der Einkommensteuer wieder gegen die Werbungskosten gerechnet);
30 EUR pro Monat (einmalig 360 EUR steuerfreie Beteiligung stille Gesellschaft an der GmbH mit Zinsanspruch, Geld fließt mir erst nach Austritt aus der Firma zu... allerdings wird die Beteiligung ja direkt vom Chef gesponsort, also Zufluss am Jahresende)
160 EUR Kiga-Zuschuss seit 01/2013... geht natürlich nur, wenn mir auch Aufwand entsteht --> 320 EUR (wird bei Einkommensteuer wieder gegen Betreuungskosten gerechnet)
Und diesen leistest Du auch und kannst es nachweisen?
Bin unterhaltstechnisch sogar überversorgt (ca. 230 EUR/Monat) 😉
Wo kommen die 241€ KU her? Ist Deine Ex etwa kein Mangelfall bei Deinem EK und der fehlenden Einkommensdarlegung der Ex = kein eigenes Einkommen? Denn dann erfolgt eine Herabstufung des KU bis zum Mindest-KU. Dein (theoretischer) Vorteil, Du kannst mehr steuerlich abesetzen.
Soweit ich weiß, hängt das mit dem Bedarfskontrollbetrag zusammen und der fällt bei 241 EUR KU gerade mit dem Ehegattenselbstbehalt in Höhe von 1.100 EUR zusammen, ansonsten wechseln eben 16 EUR vom Kindesunterhalt zum Trennungsunterhalt 😉
Soll heissen:
- 293,33 EUR Kiga (320 EUR/12 Monate * 11 Monate) 😉
Stimmt :thumbup: kommt davon wenn man selber huddelt
Richtig. Im Mangelfall wird der Erwerbstätigenbonus nicht berücksichtigt. Von daher auch meine obige Frage: Wieso wurde das Kind nicht auf den Mindest-KU runtergesetzt?
Ich meinte United hatte das bei einer meiner letzten Berechnungen im April auch nur auf 241 EUR gedeckelt wegen den 1.100 EUR.
Letztendlich muss ich vielleicht noch aufpassen, dass meine Frau nicht über die 385 EUR-Grenze kommt, ansonsten fällt ja noch Krankenversicherung an (solange Sie noch Hartz IV kriegt, werden die Beiträge hoffentlich von denen bezahlt??)
Die Frage bei dem Kindergartenbeitrag ist für mich:
Weshalb zieht die Richterin und mein RA den Zuschuss nochmals von meiner tatsächlichen Zahlung ab. In diesem Fall dürfte der Zuschuss ja gar nicht beim Kindesunterhalt als Einnahme berücksichtigt werden - entweder hab ich einen schwerwiegenden Denkfehler oder die beiden anderen?
Moin Docfeelgood,
ich gehe davon aus, dass die Differenz bei der bereinigten EK-Ermittlung RA vs. Deiner Rechnung (2.071,05 EUR zu 2.031,05 EUR) zu eniem Großteil auf der Berücksichtigung des steuerpflichtigen Anteils am Kiga-Zuschuß beruht (den kann ich in Deiner Rechnung nicht finden).
Weshalb zieht die Richterin und mein RA den Zuschuss nochmals von meiner tatsächlichen Zahlung ab.
Das kann ich eben so wenig nachvollziehen wie Du.
Wenn der Zuschuss als Einnahme berücksichtigt wird, dann sollte der komplette Zahlbetrag in Abzug gebracht werden können.
Besten Gruß
United
Der Kiga-Zuschuss wurde erst von 01/2013 - 03/2013 in Höhe von 160 EUR pro Monat bezahlt --> 480 EUR / 12 Monate sind 40 EUR, die sind in den 70 EUR mit drin, da 360 EUR für die Beteiligung mit 30 EUR pro Monat enthalten sind.
Bruttoeinnahmen (steuerpflichtig) sind 6 x 2.770 EUR + 6 x 3.000 EUR +1 x 2596,67 (anteiliges 13.Gehalt 2012) = 37.216,67 EUR
"steuerfrei" Fahrkosten: 33,75 x 12
steuerfrei Beteiligung: 360 x1
steuerfrei Kiga: 160 x 3