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Ist der Unterhalt richtig berechnet?

 
(@FragenderPapa)

Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich mir nicht sicher bin ob ich die Unterhaltshöhe für meine beiden Kinder richtig berechnet habe.

Kurz zu mir:
Ich bin seit ca. 4,5 Jahren von meiner Ex getrennt (nicht verheiratet). Wir haben zwei gemeinsame Kinder (8 Jahre/5 Jahre). Unser Verhältnis zueinander ist recht gut - es gibt selten Auseinandersetzungen. Vor kurzem fragte sie mich, ob die Höhe der Unterhaltszahlungen noch stimmt. Dies möchte ich natürlich gern prüfen. Sie selbst ist angestellt und verdient ca. 2500 netto.

Ich erhalte vom Arbeitgeber ca. 3500 Euro. Da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, sind die Kosten für die KV u.s.w. noch enthalten, d.h. kurz nach Eingang des Gehalts zieht die Krankenkasse ca. 760 Euro ein. Um an mein Arbeitsplatz zu kommen, benötige ich ein Monatsticket der DB (Kosten: 220 Euro). Darüber hinaus zahle ich einen Kredit ab, den ich vor der Trennung aufgenommen habe (150 Euro). Lt. meinem bisherigen Verständnis bedeutet das doch für das bereinigte Netto folgendes:

3500 - 760 - 220 - 150 = 2370

Die 2370 nehme ich dann für die DDT zur Ermittlung des KU -> 386 und 442. Da meine Ex das Kindergeld komplett erhält, darf ich noch jeweils das hälftige Kindergeld abziehen.

Ist das so korrekt oder bin ich falsch informiert?
Ich zahle gern den Unterhalt für meine Kinder und ich will mich nur vergewissern, ob alles richtig ist.

Vielen Dank für eure Antworten!

Zitat
Geschrieben : 18.11.2016 11:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo FP,

bei der Bereinigung des Einkommens kann auch Altersvorsorge, z.B. Riester, berücksichtigt werden.
Als berufsbdingte Auswendungen ist das DB-Ticket abzugsfähig.
Über den Kredit könnte man streiten.

Du hast 2 unterhaltsberechtigte Kinder und damit ist die DDT direkt anwendbar.
Mit dem angegebenen Netto von 2370 (und auch ohne Kredit 2520) liegst in beiden Fällen in der 4. Stufe (2301 bis 2700 Euro) und es ergibt sich als Zahlbetrag
386 - halbes KG = 291 Euro und 442 - halbes KG = 347 Euro. Der Bedarfskontrollbetrag wird auch nicht unterschritten.

Falls Du eine anrechenbare Altersvorsorge hast, könntest Du auch in die 3. Stufe fallen. Die monatliche Differenz wären dann 17 bzw. 19 Euro.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2016 13:24
(@FragenderPapa)

Hallo Susi,

vielen Dank für Deine Informationen.
Dann hat ja alles soweit auch seine Richtigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2016 14:29