Hallo zusammen,
ich werde von Schleswig nach Hamburg ziehen. Ich bin für 2 Kinder, beide über 12 Jahre, unterhaltspflichtig.
Derzeit habe ich eine Wohnung mit einer Warmmiete von 410,--€
Meine Wohnung in HH wird das doppelte an Warmiete haben. Es geht einfach nicht günstiger.
Sehe ich das richtig, dass ich, egal wo ich wohne, mir immer nur 430,--€ Warmiete angerechnet werden?
Nur weil ich woanders wohne, steigt ja nicht der Lohn exponentiell.
Moin,
aber in der DT steht auch, dass notwendige höhere Wohnkosten geltend gemacht werden können. Ob diese durchsetzbar sind, und vermutlich liegt es auch an der Notwendigkeit des Umzuges. Auch kommt es drauf an, ob der mindest-KU unterschritten wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@Kasper: wann sind die eigenen Wohnkosten beim Kindesunterhalt relevant, wenn es nicht gerade darum geht, dass man unter dem Selbstbehalt liegt?
Der Grund für den Umzug, ist eine Berufliche Veränderung. (Arbeitsunfall)
In mein alten Beruf, kann ich nicht weiter arbeiten.
@Susi, das verstehe ich nicht. Gleiche Berechnung, bei unterschiedlich notwendigen hohen Ausgaben? Was ist mit Medizin.
@Kasper Notwendigkeit siehe oben!
Zitat von dir:"Auch kommt es drauf an, ob der mindest-KU unterschritten wird". Kannst das mal genauer erklären. KU. wird bestimmt unterschritten.
@MaxMustermann1234 , der Selbstbehalt kann doch nicht von jeden Bundesland gleichberechnet werden.
Wenn ich richtig liege, ist die DT nur eine Richtlinie, aber kein in Stein gemeiseltes Gesetz.
Gruß aus HH
moin,
ja nun, aber nach dieser Richtlinie richten sich halt alle.
Es ist fast alles verhandelbar, solange du den Mindestunterhalt nach DDT zahlst.
Solltest du den nicht mehr zahlen können/wollen hast du ein Problem.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@Wasserfee, danke für deine Hilfe. Was meinst Du mit Verhandelbar? Sollte ich nicht zahlen können/wollen habe ich ja ein Problem.
laut deiner Aussage.
Gerne hätte ich fundierte Antworten. Vllt. mit Link zum Gesetzestext.
Danke
ich glaube nicht, dass es dazu explizite Gesetzestexte gibt. Denn es ist ja rein theoretisch möglich, als Mangelfall unter 100% der DDT Tabelle zu zahlen.
Rein praktisch ist das aber schwer durchzusetzen. Auch die Anerkennung eines höheren Wohnbedarfs und anderer Aufwendungen ist dann kaum noch möglich. Also es ist theoretisch möglich, es wird aber so gut wie nie anerkannt,
Sowas geht meist nur durch, wenn es sich um Streitigkeiten handelt ob un Stufe 4 oder 5 der DTT gezahlt werden muss.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
Eltern können sich immer auf den Unterhalt einigen wie sie wollen solange keine Ämter involviert sind (z.B. bei Hartz 4),
deshalb ist die Düsseldorfer Tabelle auch kein Gesetz, ansonsten müssten sich alle daran halten.
Wenn Unterhalt gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnet wird (und damit nicht freiwillig festgelegt), dann ergibt er sich aus dem Gesetz (wer wem zu Unterhalt verpflichtet ist, was er beinhaltet und wie langeer zu zahlen ist), aus den Unterhaltsleitlinien der OLG (wie der Unterhalt konkret zu berechnen ist, dabei gibt es kleinere Unterschiede) und der Düsseldorfer Tabelle (Höhe des Unterhalts, notwendiger und angemessener Selbstbehalt).
Den Unterhalt rechtsverbindlich festlegen kann nur ein Gericht, d.h. aber eben nicht, dass man sich freiwillig nicht auch anders einigen kann. Auch eine "Festlegung" durch das JA kann von einem Gericht überprüft und verändert werden.
Wobei das JA, aber auch andere Stellen z.B. das JC oder die Unterhaltsvorschußkasse immer nach den Leitlinien der OLG und der DDT vorgehen.
Prinzipiell haben alle Regelungen gewisse Öffnngsklauseln für Härtefälle, der Selbstbehalt KANN erhöht werden, wenn es Gründe für einen höheren Bedarf gibt, dies KÖNNEN Erkrankungen sein, die hohe Kosten nach sich ziehen, dies kann (z.B. bei Behinderung) die Notwendigkeit teuerer zu wohnen sein, ....
Ansonsten geht auch ein Familiengericht strikt nach Gesetz, Leitlinien und DDT vor.
VG Susi
Du musst schon etwas mehr schreiben, damit man beurteilen kann, ob du überhaupt eine Chance hast als Mangelfall durchzugehen.
Das Problem ist einfach, dass der Staat nicht will, dass der Mindestunterhalt unterschritten wird, weil er dann ggf. einspringen muss. Also wird man alles versuchen, um dich dazu zu bewegen mehr zu zahlen. Das kann auch fiktives Einkommen aus einem Nebenjob sein (bis zu 48 Std. die Woche sind zulässig). Es gibt da viele Mittel und Wege. Es gibt Urteile, da wurde einer Frau mit Erwerbunfähigkeitsrente fiktives Einkommen aus einem Nebenjob angerechnet, damit sie den Mindestunterhalt abdrückt.
Vielen Dank an:
Susi64
Kasper
MaxMustermann1234
Wasserfee
MfG