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Ich weiß nicht mehr, wie ich den Unterhalt meiner Kinder zahlen kann

 
(@unterhalt-frager)
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Hallo zusammen,

ich weiß mir gerade keinen Rat mehr und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich habe drei Kinder, für die ich selbstverständlich gerne Unterhalt zahlen möchte. Leider sieht meine finanzielle Situation momentan so aus:

-> Ich war lange freiberuflich tätig. Seit Anfang 2024 sind die Aufträge wegen der wirtschaftlichen Lage stark eingebrochen. 2024 habe ich fast nur von Ersparnissen gelebt.

-> Seit Anfang 2024 muss ich Kindesunterhalt zahlen.

-> Ich bin weiterhin freiberuflich tätig, habe mir aber zusätzlich eine feste 20-Stunden-Stelle gesucht (ca. 1.700 € netto im Monat).

Damit komme ich gerade so über die Runden (Habe einige Kredite aus dem Gewerbe noch zu bedienen) noch reicht es, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Die Unterhaltsstelle besteht aber darauf, dass ich mindestens 40 Stunden angestellt arbeite und am besten noch zusätzlich einen Minijob annehme. Meine freiberufliche Tätigkeit wird von dort kaum anerkannt.

Ich habe mehrfach versucht, das sachlich zu erklären – auch, dass ich durchaus mehr als 40 Stunden insgesamt arbeite, nur eben nicht ausschließlich angestellt. Trotzdem kam nun wieder ein Schreiben, dass die Vollstreckung aufrechterhalten bleibt.

Laut meinen Berechnungen könnte ich, wenn man den Selbstbehalt von ca. 1.600 € ansetzt (Ist das der richtige Betrag für den Selbstbehalt?!?!), höchstens rund 300 € im Monat zahlen. Rückstände haben sich inzwischen leider schon angesammelt, die ich unmöglich aufholen kann.

Meine Fragen:

-> Was kann ich jetzt überhaupt noch tun?

-> Macht es Sinn, sich anwaltlich beraten zu lassen (obwohl das auch wieder Kosten verursacht)?

-> Gibt es Stellen, die wirklich Unterhaltspflichtige beraten? Ich finde nur Beratungsstellen und Anwälte, die eher die "Gegenseite" (hasse dieses Wort eigentlich) beraten, als Unterhaltszahler.

Ich bin mittlerweile völlig am Ende mit den Nerven – nicht nur wegen dieser Situation, aber sie macht es gerade extrem schwer.

Vielen Dank schon einmal für jeden Rat!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2025 21:20
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(@stronglife)
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Lieber @unterhalt-frager,

welche Titel hast du unterschrieben, wie alt sind die Kinder? Du bist laut deinen Aussagen seit Anfang 2024 unterhaltspflichtig, seitdem hat sich schon ein in deinen Augen unaufholbarer Rückstand angesammelt. Gleichzeitig schreibst du, du könntest den vollen Unterhalt gerade noch so leisten. Wie passt das zusammen, wie sind die Rückstände entstanden?

Die Unterhaltsstelle agiert als Beistandschaft im Sinne der Kinder. Es wird schwer sein, zu erklären, was dich veranlasst, an einer aktuell unwirtschaftlichen Selbstständigkeit festzuhalten, wenn du in einem 20-Stunden Arbeitsverhältnis bereits rund  € 1.700 netto erwirtschaftest. Dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt € 1.450. Bestehende Titel sind zu bedienen. Es kann nicht zu Lasten der Kinder gehen, wenn du an einer unwirtschaftlichen Selbstständigkeit festhältst. Du bist privilegierten Kindern gegenüber gesteigert erwerbspflichtig. Was hält dich ab, dir eine ordentlich bezahlte Vollzeitstelle zu suchen und dein Gewerbe als kleines Nebengewerbe mitlaufen zu lassen, entweder bis die wirtschaftliche Lage sich wieder zugunsten des Gewerbes bessert oder Unterhaltspflicht für die Kinder ausläuft? Ganz ehrlich, alles andere wird kaum durchzusetzen sein, ohne dass du die Titel bedienst -ich gehe davon aus, du hast welche unterschrieben, sonst wären keine Rückstände entstanden. Mit einem Angebot, € 100 oder €150 pro Kind, also auch noch weit unter Mindestunterhalt, wirst du auch mit Beratung in deiner Konstellation, mit den hier durch die Teilzeit angedeuteten Möglichkeiten, nicht durchkommen. 

Wie ist die Bindung zu den Kindern, seht ihr euch, habt ihr Spaß, gibt es Probleme mit der Mutter?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 08:46
(@unterhalt-frager)
Schon was gesagt Registriert

@stronglife 

 

Warum ich an der aktuellen Konstellation festhalte: so verdiene ich aktuell das meiste.

 

Mir werden nur Vollzeitstellen angeboten, bei denen ich mit 40 Stunden weniger verdiene als jetzt aktuell in der 20 Stunden Stelle plus Gewerbe.

Ich bewerbe mich, wo es nur geht. Entweder kommen absagen oder aber bei 40 Stunden wird mir gerade so der Mindestlohn angeboten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2025 08:52
(@unterhalt-frager)
Schon was gesagt Registriert

Unterschrieben habe ich gar nichts. Es kommen nur Einwurfschreiben im gelben Beiefumschlag.

nein, bisher habe ich noch keinen Unterhalt gezahlt, da die Unterhaltsstelle immer den vollen Unterhalt möchte und das kann ich nicht zahlen. Das habe ich monatlich nicht zur Verfügung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2025 08:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @unterhalt-frager!

Aufgrund deiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit werden die hieraus erzielten Einkünfte (=Gewinne) der letzten 36 Monate ermittelt und gemittelt; hieraus ergibt sich nach Abzug deines SB der zu zahlenden KU-Betrag.
Du solltest dafür sorgen, dass du mit welcher Beschäftigung auch immer dies leisten kannst. Dem JA (später vlt. ein FamGer) interessiert wenig, in welcher Konstellation Du das schaffst, Hauptsache Du kommst deiner Verpflichtung nach...

Apropos JA: als (nicht immer sachkundige) Vertreter/Berater Eurer Kinder sind die nicht weisungsbefugt; nur ein Gericht kann/darf dich verdonnern, Jobs zur Sicherung der KU-Zahlungen zu suchen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 09:08
Stronglife reacted
(@stronglife)
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Geschrieben von: @unterhalt-frager

 

nein, bisher habe ich noch keinen Unterhalt gezahlt, da die Unterhaltsstelle immer den vollen Unterhalt möchte und das kann ich nicht zahlen. Das habe ich monatlich nicht zur Verfügung.

Warum zahlst du denn nicht zumindest das, was du zahlen kannst? Kein Wunder, dass sich nun rund 20 Monate Unterhalt wie ein riesiger Berg aufgestaut haben und unüberwindbar wirken. Was ist denn 2024 in deiner Branche passiert, dass ganz plötzlich deine Freiberuflichkeit keinen Gewinn mehr abwirft, just in dem Moment, da du unterhaltspflichtig wirst? Immerhin konntest du in den Vorjahren trotz familiärer Verpflichtungen und den drei Kindern soviel Geld ansparen, dass du seit 2024 fast nur von deinen Ersparnissen leben konntest. Das hört sich vermutlich auch für die Beistandschaft zumindest erklärungsbedürftig an. Nochmal die Frage, wie alt sind die Kinder, wie ist dein Verhältnis zur Ex/Mutter der Kinder, wie kommt sie finanziell zurecht?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 10:18
(@unterhalt-frager)
Schon was gesagt Registriert

Oh weh jetzt wird’s persönlich.

sorry aber schon mal drüber nachgedacht, das eben wegen der finanziellen Schieflage sich meine EX von mir getrennt hat?

Schon krass mir zu unterstellen, das ich just ab dem Moment wo ich Unterhalt zahlen muss, die Gewerbeeinnahmen zurückgegangen sind.

Warum es sich angesammelt hat ist leicht zu erklären: 2024 hatte ich teilweise Bürgergeld und durfte im Gewerbe dazu verdienen: Aber wie es gewerblich halt ist, laufende Ausgaben und Einnahmen die ab und an mal sind.

 

daher habe ich zum 1.1.25 die 20 Stubden Stelle angenommen um aus dem Bürgergeld zu kommen und habe das auch der Unterhaltsstelle mitgeteilt. Die haben dann 6 Monate nicht reagiert und sind jetzt mit allen Forderungen auf mich zugekommen und den letzten beiden Monaten. 

Warum ist es wichtig ob ich mit der Kindsmutter oder den Kindern Kontakt habe?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2025 10:26
(@stronglife)
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Geschrieben von: @unterhalt-frager

Oh weh jetzt wird’s persönlich.

Nein, sorry, das war nicht die Intention!

Geschrieben von: @unterhalt-frager

Schon krass mir zu unterstellen, das ich just ab dem Moment wo ich Unterhalt zahlen muss, die Gewerbeeinnahmen zurückgegangen sind.

Das wird die Frage sein, die sich auch andere stellen. Zumal vorher offensichtlich genug da war, um substantielle Ersparnisse zu generieren, die dich mindestens ein Jahr lang über Wasser hielten, so wie es dein erster Post darstellte. Nun geht es um Bürgergeld und Dazuverdienst. Schwierig ein Bild zu bekommen. Wozu auch das Verhältnis zu den Kindern und der Mutter gehören kann. Vielleicht gibt es ja hier noch Ratgeber mit besseren Inputs. Dir alles Gute! 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 10:38
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @unterhalt-frager

Ich habe mehrfach versucht, das sachlich zu erklären – auch, dass ich durchaus mehr als 40 Stunden insgesamt arbeite, nur eben nicht ausschließlich angestellt. 

Hallo Unterhalt-Frager,

Du magst durchaus mehr als 40h arbeiten, das ist in diesem Zusammenhang aber nicht relevant.  Das Wichtige ist, dass Du etwas arbeitest, mit dem Du den Mindestunterhalt für Deine Kinder erwirtschaften kannst. Und ich denke, Du musst Dich vom Gedanken an Deine freiberufliche Tätigkeit verabschieden. Wenn sich Deine Frau von Dir wegen Deines zu geringen Verdienstes getrennt hat, dann sind die Geschäfte ja schon vor Anfang 24 schlecht gelaufen. Mit anderen Worten hänst Du diesbezüglich wohl schon mindestens zwei Jahre in den Seilen. 

Mit derartigen Verpflichtungen kann man nicht einfach so weitermachen wie bisher (dazu kommt, dass Pfändungen und freiberufliche Tätigkeit eine ohnehin kritische Kombi sind).

Wenn Du zusätzlich zu Deinem 20h Job noch zwei Minijobs annehmen würdest, müsstest Du eigentlich den Mindestunterhalt erwirtschaften können. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 22 Stunden von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 10:50
Stronglife reacted
(@zebra)
Rege dabei Registriert

PS Da Du gepfändet wirst, muss es auch einen Titel geben. Da Du laut Deiner Aussage nichts unterschrieben hast, muss es sich um einen gerichtlichen Titel handeln, also z.B. ein Scheidungsurteil. Das bedeutet aber, dass Deine Fähigkeit zur Unterhaltsleistung bereits gerichtlich überprüft wurde. Die Beistandschaft betreibt nun lediglich die Vollstreckung, richtig?

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 11:02




(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

Geschrieben von: @unterhalt-frager

> Ich war lange freiberuflich tätig. Seit Anfang 2024 sind die Aufträge wegen der wirtschaftlichen Lage stark eingebrochen. 2024 habe ich fast nur von Ersparnissen gelebt.

-> Seit Anfang 2024 muss ich Kindesunterhalt zahlen.

Auf diese -deine- Aussagen bezog sich mein Post. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2025 11:05