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Ich hab keinen blassen was ich tun soll ....

 
 Mabe
(@mabe)
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Hi erstmal. Folgendes Problem: Im September ging meine Frau zum RA und teilte mir mit das sie von nun an getrennt leben wolle. Wir haben 2 Kinder zusammen (8+10 Jahre). Ich konnte sie überzeugen in der Wohnug zu bleiben und zog mitte Oktober aus. Sie strebte ein Eilverfahren an um an Geld zu kommen da sie weder Ausbildung noch Arbeit hat dazu noch ein Verfahren auf zuweisung eines Zimemers. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt. Sie wollte Unterhalt ab September, was per Gerichtsbeschluss abgewiesen wurde. Der Unterhalt für die Kinder wurde ab November bezahlt, Unterhalt für die Frau muss ab Dezember bezahltwerden. Im Februar steht das neue Verfahren bevor zur gütlichen Einigung (daran ist nicht zu denken). Mein RA sicherte mir für Berlin (West ) 950 EU selbstbehalt zu. Die Richterin rechnet mit 840 eu im vorläufigem Beschluss. Im Januar habe ich eine Steuerklassenänderung. Mein RA sagt er kann gegen diesen vorläufigen Beschluss nix machen. Er bräuchte eine Lohnabrechnung mit der nachzuweisen ist, das die Steuerklasse sich geändert hat sowie wie hoch das Gehalt jetzt ist. (Er hat aber eine Kopie der Steuerkarte mit Änderung bereits erhalten). Meine Rechnung wäre geesen, 1700 eu netto -gemeinsamer Kredit 200,00 eu - 494 Eu Unterhalt für die Kinder=1000 eu für mich in der Hoffnung das meine Ex auf 50,00 Eu unterhalt verzichtet. Ihre Rechnung sieht so aus das der Krediet nicht mit angerechnet wird weil ich ein Schreiben über Teilung des Inventars gemacht habe. In dem Schreiben steht das ich einen Großteil der Möbelmitnehme (nicht alle) , das ich ** vorerst ** die Raten für den Kredit übernehme, und nach abgezahltem Kredit nicht an meine Ex herantrete um mir die hälfte davon wiederzuholen. Kann sie damit Recht haben das der Kredit das Netto nicht bereinigt? Kann der RA wirklich durch die Steuerklassenänderung etwas tun ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2004 00:46
(@Melly)

Hallo Mabe,

es ist richtig, daß der Selbstbehalt bei 840 Euro liegt.
Bis jetzt gibt es da noch keine Änderungen.
Dir bleibt aber auch noch 1/7 Erwerbstätigenanreiz, der ist da wohl nicht berücksichtigt.
Du solltest zu Deinem Arbeitgeber gehen und eine vorläufige Lohnabrechnung mit Steuerklasse 1 verlangen, das sollte ja kein Problem sein.
Ab Januar kannst Du dann versuchen, den Unterhalt abzuändern.
Die ehebedingten Schulden müssen auch berücksichtigt werden, ansonsten muß halt die Frau 50% tragen.
Das was Ihr da mit den Schulden plant, ist Gang und Gebe.
Aber da müssen die Schulden auch im TU reinfließen.
Da ist es dann schon richtig, daß Du später nicht 50% der Schulden zurück fordern kannst, da Du ja deswegen weniger TU zahlst.
Wenn Dir der Anwalt als nicht taff erscheint, solltest Du über einen Wechsel nachdenken.
Gruß
Melly

Ps: schieb doch die Geschichte 2 bitte hier rein, dann ist alles zusammen und es muß nicht für eine GEschichte ein neues Topic stehen.
Vielen Dank!

[Editiert am 29/12/2004 von Melly]


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2004 13:57
 Mabe
(@mabe)
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Halo Melly, danke erstmal für die schnelle Antwort. Wie kopiere ich denn nun den 2ten Teil hier herein ? Beim eingeben konnte ich nicht weiterschreiben. Soll ich sozusagen als "Antwort" weiterschreiben oder wie ? Wahrscheinlich mal wieder ne doofe Frage..... In Berlin soll doch noch die Berliner Tabelle als Vortabelle agieren. Dort steht drin das der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten bei 950,00 liegen soll. Ist die Regelung nicht so: Erst Unterhalt für die Kinder, Dann für die Frau ? Wenn ich also nicht mehr an die Frau bezahlen kann dann Wird der Unterhalt für die Kinder wahrscheinlich dem Gehalt angepasst (keine Mangelberechnung) und der Selbstbehalt liegt dann bei 840 eu ist das richtig ?

[Editiert am 30/12/2004 von Mabe]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2004 20:03
(@Melly)

Hallo Mabe,

reinkopieren ist einfach.
Ruf den Text auf, klick beim ersten Buchstaben auf linke Maustaste, halte die Taste gedrückt und zieh die Maus bis zum Ende des Textes runter, daß der Text blau makiert ist.
Danach Rechtsklick mit Maus und kopieren anklicken, und hier in ein neues Posting auf Einfügen klicken.
Fertig.
Sollte das dann erledigt sein, werden wir das Topic löschen.

Sodele jetzt zum Unterhalt.
Es ist grundsätzlich bei jeder Unterhaltsberechnung so, daß erst der KU berechnet wird und wenn dann noch was über ist, kommt der TU dran.
Schulden werden IMMER berücksichtigt, dafür kannst Du ja dann später nicht hergehen und sagen, sie muß dir das zurück zahlen.
Ich denke der Anwalt ist nicht unbedingt so pralle, kommt aber jetzt häufiger vor, daß Schulden einfach übersehen werden*grummel

Glaub auch nicht immer was der gegnerische Anwalt von Dir verlangt, die Realität sieht oft anders aus.
Gegnerische Anwälte sind immer dazu da, das Maximum vom Gegner reinzuholen.

Also versuch mal ne neue Abrechnung vom AG zu bekommen, das ist für die doch wirklich kein Problem.
LG
MElly


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2004 20:26
 Mabe
(@mabe)
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Soll ich das ganze erstmal bis zum Februar abwarten oder mir nen anderen Anwalt nehmen? Die einen sagen der RA muss die Steuerklassenänderung angeben, der RA sagt kann er nicht weil er nicht nachweisen kann was ich verdiene. Wie sieht das mit dem Selbstbehalt nun wirklich aus ? (Berliner Tabelle?) Er hat darauf plädiert das ich keinen Unterhalt an meine Ehefrau zahlen muss... das ging erstmal in die Hose... Wie soll ich den gemeinsamen Kredit vom Selbstbehalt bezahlen ? Da kann doch was nicht stimmen.... was sol ich nun tun ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2004 20:58
 Mabe
(@mabe)
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Also doch nur rüberkopiern 😉 bin eben neu 🙂 .
ielen Dank erstmals, die Sache mit dem Erwerbstätigkeitsanreiz hat mir erstmal wieder Hoffnung gegeben.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2004 21:00
(@Melly)

Hallo Mabe,

also mit der Berliner Tabelle kenn ich mich so nicht aus, aber Deep meint, die ist wirklich so wie Du schreibst.
Aber wichtig ist grundsätzlich das, was ein Richter als Urteil fällt.
Wenn das Amtsgericht das nicht so sieht, geht man einfach zum OLG.
Du sollst nicht bis Februar warten, geh doch schlicht zum Chef und hol Dir ne Lohnbescheinigung Steuerklasse 1 fertig.
Am BEsten Du suchst Dir gleich nen Anwalt der Hirn hat.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2004 21:57
 Mabe
(@mabe)
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So ich pack noch einen drauf: Mein Anwalt hat mir geraten den gemeinsam aufgenommenen Kredit abzulösen. Da ich ein paar Monate doppelte Miete tragen musste habe ich diesen aufgestockt und nun alleine unterschrieben. Der Anwalt sagt das mache nix. Als Nachweis hätte man die schriftliche Begründung "Ablösung des gemeinsamen ehelichen Kredites" von der Bank. Was meint ihr, reicht das aus um den in die Berechnung mit einfliessen zu lassen ?

[Editiert am 30/12/2004 von Mabe]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 01:22
(@Melly)

Hallo Mabe,

wenn der Kredit noch vor Zustellung des Scheidungsantrags aufgenommen wurde, fließt er zumindest was wirklich in der Ehe gemacht wurde, in die Berechnung mit ein.

Ich habe so leise das Gefühl, daß Du mit dem Anwalt nicht sonderlich gut beraten bist.
Gruß
Melly
die Dir einen guten Rutsch ins neue Jahr 2005 wünscht!


AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 13:11
 Mabe
(@mabe)
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😉 Ich wünsch auch erstmal allen hier einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr 2005 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 16:59




 Mabe
(@mabe)
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Hi! Ich hoofe es sind alle wohlauf ins neue Jahr gekommen. Ich habe eine neue Frage : Ich studiere gerade die Leitlinie wie das Berliner Kammergericht entschleidet. Gehört Berlin (WEST) nun zum Betrittsgebiet oder nicht ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2005 16:32