Höherstufung DDT
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Höherstufung DDT

 
(@sixpack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Anwältin meiner Exe verlangt pünktlich nach 2 Jahren die Übersendung der Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate zur Überprüfung der Unterhaltsansprüche meiner minderjährigen Töchter.

Soweit so gut, so lästig.

Meine älteste Tochter fällt per September 2009 aus dem Unterhaltsbezug aufgrund einer beginnenden Ausbildung heraus.

Da dann nur noch meine jüngste Unterhaltsanspruch hat, soll sich der Anspruch in der Höhe des KU grundsätzlich durch eine Einstufung in die nächst höhere Gruppe ergeben:

..."da die DDT jedoch von 3 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht, Sie jedoch nur noch 2 Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, findet eine        Höherstufung um einen Tabellensatz statt ...von Stufe 2 auf Stufe 3..."

In den Fußnoten der DDT kann ich hierzu keinen Hinweis finden.

Ist diese Aussage dennoch korrekt?

Gruß
Sixpack


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2009 20:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sixpack,

in den Erläuterungen zur DDT steht, das eine Höherstufung erfolgen kann, aber nicht muß, wenn es wengier als 3 Unterhaltsberechtigte gibt.

Bliebe allerdings die Frage, ob der Bedarf der älteren Tochter schon zur Gänze durch deren Ausbildungsgehalt gedeckt ist, oder ob da nicht noch ein paar € übrigbleiben, die durch dich finanziert werden müßten, dann bliebe es ja bei 3 Unterhaltsberechtigten.

Aber wie gesagt, die Höherstufung ist kein Automatismus, sondern eine Kann-Bestimmung, diese muß man ja nicht unbedingt gehorsam mitmachen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 21:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da du ja zufällig jetzt, im August zur Auskunft aufgefordert wurdest, bist du ja im betrachteten Zeitraum noch 3 Leuten Unterhaltspflichtig.

Dass das just im nächsten Monat schon anders ist, musst du ja niemand auf die Nase binden!

Das ist auch noch nicht mal verwerflich, da du zu vorauseilender Auskunft nicht verpflichtet bist.  🙂
Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 22:20