Hallo Gemeinde,
die KM hat nun einen weiteren Kreativen Ansatz gefunden um mehr Unterhalt für unser Kind zu erhalten.
Fakten:
Ich zahle den in der Altersgruppe 2 möglichen Höchstsatz. Diese besiert auf 2 Unterhaltsempfänger.
Ab nächstem Jahr muss ich meiner Ex keinen Unterhalt zahlen und somit gibt es nur noch einen Unterhaltsempfänger.
Aus der DDT habe ich interprätiert, dass eine Höherstufung erfolgt.
Meine Frage ist nun:
Wenn ich schon in der höchsten Stufe 160% angekommen bin, was passiert dann mit der Höherstufung?
Wir dann die nächste Altersstufe herangezogen?
Gruß und danke für die Hilfe,
EGAL
Moin Egal,
ich zitiere @Schulze aus Deinem anderen Faden:
Du bezahlst bereits den Höchstsatz. Eine Erhöhung käme daher nur im Falle einer konkreten Bedarfsberechnung in Frage. Die Ex müsste also zunächst substantiiert belegen, weshalb der Bedarf jetzt nicht mehr mit dem Höchstsatz der DT gedeckt sein soll.
Höherstufung hat mit den Altersstufen nichts zu tun.
Gruß
United
Die Auf- oder Abstufng bezieht sich aber nicht auf den Bedarf des Kindes sondern auf deine Leistungsfähigkeit.
Und die ist ja für die höchste Stufe bereits gegeben.
Höher geht es nur, wenn entsprechender Bedarf nachgewiesen wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.