Guten Tag an alle Forumsmitglieder,
ich lese schon seit mehrere Jahren hier mit, habe vieles lernen können und erfahren können, auch für die eigene Situation.
Der Sachverhalt wäre so, ich hoffe, dass ihr mir hier helfen könnt, ich schreibe hier mal die Daten des JA nieder.
Unterhaltsanspruch für 1 Tocher, 15 Jahre:
Nettoeinkommen:1.476,58 €
Zzgl. Steuererstattung von 2010: 62,92 €
abzgl. 5% bereinigte Aufwendungen: 73.83 €
Ergebnis: 1.465,09 €
Selbstbehalt seit 01.01.2013: 1.000 €
Da der Kindsvater nur eine Unterhaltsverpflichtung hat, ist die Höhergruppierung nach Punkt 11.2 Richtlinien des OLG Brandenburg, legitim.
Der Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 1.100 € ist, nach Abzug der aktuellen Unterhaltslast, gewahrt.
Ab 01.04.2012 ergibt sich in Höhe von 105% des jeweiligen Mindesunterhaltes der 3. Altersstufe ein Zahlbetrag von zukünftig 356,00 €.
_____________________________
Obwohl der Unterhaltspflichtige ja mir knapp 35 € unter der letzten Stufe bis 1.500 € liegt, wird trotzdem diese Höherstufung wirksam, ist das so hinzunehmen?
Der Unterhaltsempfänger hat quasi über 1 1/2 Jahre versäumt bzw. gewartet bis zu diesem Oktober um diese Ansprüche zu begründen.
Wo soll man das Geld dafür hernehmen, man war ja der Meinung bzw. wurde im letzten Jahr so festgelegt, das 334 € zu zahlen sind. Die Zahlung ist seit dem 01.04.2012 so erfolgt.
Ich bräuchte hier bitte einen Rat von der Erfahrenen und bedanke mich.
Trix
Moin trix,
Obwohl der Unterhaltspflichtige ja mir knapp 35 € unter der letzten Stufe bis 1.500 € liegt, wird trotzdem diese Höherstufung wirksam, ist das so hinzunehmen?
Die Höherstufung erfolgt nicht, weil dein bereinigtes Einkommen knapp unterhalb der nächsten Stufe liegt, sondern weil du nur einer Person gegenüber unterhaltspflichtig bist. Die Beträge in der DDT gehen aber von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
Gruß
Brainstormer
Moin trix,
für die Zukunft dürfte die Berechnung so stimmen. Für die Vergangenheit kann Unterhalt allerdings nur nachgefordert, wenn Du rechtswirksam und nachweislich in Verzug gesetzt worden bist; die Kiste "ach, eigentlich hätte der trix ja seit April 2012 schon mehr bezahlen müssen, also hole ich mir diese Kohle für die letzten 1,5 Jahre jetzt mal auf einen Schlag" funktioniert nicht.
Den Grund für die Höherstufung hat @Brainstormer schon erklärt. Da Deine Tochter aktuell 15 ist, hat sie 2012 auch keine andere Altersstufe erreicht, auf die man mit Hilfe eines dynamischen Titels verweisen könnte. Mein Weg an Deiner Stelle wäre, ab jetzt die 356 € zu bezahlen. Ob Deine Ex wegen 22 EUR im Monat für die Vergangenheit ein Gerichtsverfahren anfängt, wirst Du sehen; vermutlich wird sie es wegen sehr fragwürdiger Erfolgsaussichten bleiben lassen. Was einen Anwalt natürlich nicht daran hindert, mal auf den Busch zu klopfen; viele Unterhaltspflichtige zahlen dann ängstlich, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brainstormer,
ja, das dachte ich mir, danke.
Muss der Unterhaltspflichtige jetzt wirklich vom letzten Jahr ab, also dem 01.04.2012 die 356 € (also eigentlich 22€ monatlich) nachzahlen, hier wurde doch vom Unterhaltsempfänger, wie schon geschrieben, versäumt die Sache beim Jugendamt bearbeiten zu lassen bis zum heutigen Tag.
Eine Aufforderung zu einer damaligen Beurkundung von 334 € erfolgte auch nicht.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen gut ausgedrückt, danke.
Trix
Hallo Brille,
puh, da hast Du mir aber jetzt einen Stein vom Herzen genommen :thumbup:.
Also, so dachte ich auch schon, zahle ich ab November jetzt die 356 €.
Muss ich das dem JA gegenüber irgendwie begründen, die werden ja nicht so schnell aufgeben!?
Ich sortiere mal für Euch:
Ab dem 12. Lebensjahr gab es damals eine Berechnung, Lohnbescheinung und alles eingereicht, tituliert waren 276 €.
Der damalige Sachbearbeiter hatte "leider" in der falschen Gehaltsstufe gerechnet, fällig wären ab diesem Zeitpunkt 334 € gewesen, ist hier auch nicht aufgefallen.
Dies wurde natürlich nicht so vom JA formuliert, gezahlt wurden dann wie aufgefordert die 334€ ab dem 01.04.2012, aber eben nicht tituliert.
Mit den damaligen Lohnbescheinigungen wurde nun im Oktober 2013 die neue Rechnung von 356 € aufgemacht, da der Unterhaltsempfänger es versäumt hat (mit Terminen hat man es nicht so) die Sache bearbeiten zu lassen.
Das man vielleicht mir dem Anwalt droht bin ich gewohnt, es stehen, wie wohl fast jedem hier, schon genug gefüllte Ordner im Regal.
Danke für Eure Hilfe
Trix
Moin trix,
Du solltest das JA nicht so ernst nehmen: Die dürfen Deiner Ex beim Berechnen des Unterhalts helfen und sie beraten (was sie offensichtlich nicht besonders gut machen); mehr haben sie nicht zu sagen. Eine Zahlungspflicht Deinerseits löst jedenfalls nur ein Gerichtsurteil oder ein "freiwillig" von Dir unterzeichneter Titel aus - jeweils immer für die Zukunft und nur ausnahmsweise für die Vergangenheit.
Du kannst ab jetzt auch einfach den höheren Unterhaltsbetrag bezahlen und Dich gar nicht weiter mit dem JA absabbeln; die haben keine Weisungsbefugnis Dir gegenüber. Und ja: Etwas "Schlimmeres" als dass Deine Ex oder ihr Anwalt (jedenfalls NICHT das JA!) Dir mit einem Gerichtsverfahren droht, kann Dir nicht passieren. Wenn Du davor eh keinen Schiss hast, ist doch alles chic.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo trix,
ich weiß, dein Beitrag ist schon ein paar Wochen her, aber falls du hier noch mitliest, zwei Anmerkungen:
Nettoeinkommen:1.476,58 €
Zzgl. Steuererstattung von 2010: 62,92 €
abzgl. 5% bereinigte Aufwendungen: 73.83 €
Ergebnis: 1.465,09 €
Hach wie süß. Da nehmen die Sportsfreunde die Steuererstattung zwar zum unterhaltsrelevanten Einkommen mit dazu, aber bei der 5%-Pauschale für die berufsbedingten Aufwendungen, da soll dann plötzlich wieder nur das laufende Einkommen gelten. Korrekt wäre natürlich: Wenn das Erwerbseinkommen incl. der erstattenen Steuer 1.539,50 Euro beträgt, dann sind von dieser Zahl die 5% abzuziehen, also minus 76,97 Euro; bleiben 1.462,53 Euro.
Das allein ändert zwar noch nichts, ist also bis hierhin nur Haarspalterei, aber es hat den ernsten Hintergrund, dass man in deinem Fall wirklich mit dem spitzen Bleistift rechnen muss. Meine zweite Anmerkung ist nämlich dieses hier:
Der Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 1.100 € ist, nach Abzug der aktuellen Unterhaltslast, gewahrt.
Korrekt, der BKB ist gewahrt, aber nur gerade eben so. Nach JA-Rechnung ergeben sich 1.465,09 Euro minus 356 Euro Unterhalt gleich 1.109, 09 Euro; nach meiner Rechnung 1.462,53 Euro minus 356 Euro gleich 1.106,53 Euro - also jeweils nur haarscharf oberhalb des Bedarfskontrollbetrags von 1.100 Euro, bei dessen Unterschreitung wieder von Zeile 2 nach Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle zurückgegangen werden müsste! Siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 6.
Daher: Prüfe bitte, ob du nicht doch höhere berufsbedingte Aufwendungen nachweisen kannst als mit der 5%-Pauschale - bereits ein Fahrtweg zur Arbeit mit dem eigenen Auto von 8 Kilometern einfacher Strecke reicht dafür mutmaßlich aus. Siehe Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandenburg, Punkt 10.2.2, also 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Das wären dann bei 220 Arbeitstagen im Jahr 88 Euro berufsbedingte Kosten im Monat, dein bereinigtes Einkommen sinkt auf 1451,50 Euro, abzüglich Unterhalt laut Zeile 2 bleiben dir 1.095,50 Euro - und peng! der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile ist gerissen, also zurück nach Zeile 1.
Das gleiche würde gelten, wenn du zwar keine nachweisbar höheren berufsbedingten Kosten hättest, aber zusätzliche Altersvorsorge. Bis zu 4% deines Bruttoeinkommens sind bei der Bereinigung des Einkommens anrechenbar, siehe Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandenburg, Punkt 10.1; aber so viel brauchst du gar nicht. Zehn Euro monatlich in einen Riestervertrag o.ä., und der Bedarfskontrollbetrag wäre ebenfalls gerissen.
Also bitte mal eben nachrechnen, ob du nicht irgendwie doch noch unter die magische Grenze von 1.100 Euro kommst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. mal 'ne ganz andere Frage: Wie kommt man eigentlich bei einem vergleichsweise niedrigen Einkommen wie du es hast, aufs Jahr gerechnet zu einer Steuererstattung von 755 Euro?!? Wenn diese z.B. aus Werbungskosten (aka berufsbedingte Aufwendungen) stammt, dann wäre es nun freilich doppelt frech vom Jugendamt, zwar die Steuererstattung aufs Einkommen draufzuschlagen, aber als berufsbedingte Kosten dann doch nur die 5%-Pauschale zu nehmen!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen Dank für Deinen Beitrag der mich aufhorchen hat lassen.
Dann habe ich doch noch ein paar Fragen:
Also ich fahre eine Tour 25 km zur Arbeit, macht pro Tag 50km, mal 0,30€ sind das dann 150€.
Weitere nachweisebare Kosten die Du aufgezählt hast fallen nicht an.
Jetzt habe ich ja ab November den Dauerauftrag auf die 356€ schon geändert, was würdest Du nun tun? Sollte ich dem JA hier was schreiben, Du hast das ja schon sehr gut zusammengestellt...oder es nun laufen lassen, Madame wird schon, so denke ich, das vom letzten Jahr "angefallene Geld" (22€ pro Monat) haben wollen (und natürlich auch in Zukunft) und die Sache bis zum Erbrechen durchziehen. Echt lustig finde ich ja, dass die unterschreiben muss oder darf (?) und die Berechnung zur Kenntnis nimmt, kotz...
Nehmen wir mal an, ich schreibe dem JA und die lassen sich schön Zeit und ich zahle Monat für Monat zuviel, zurück würde ich es ja nicht bekommen.
Also Dauerauftrag wieder und sofort auf 334€ umstellen??
Was auch komisch ist, zum damaligen Zeitpunkt wollte das JA die Steuererklärung von 2011, nimmt aber die von 2010, die ich Ihnen nicht mal zur Verfügung gestellt habe, die haben sich wohl Amtshilfe oder sowas geholt. Jetzt muss ich mir erstmal angucken, ob die Erstattung überhaupt so ausgesehen hat. Ich habe ja mit dieser Höherstufung gedacht ich kann hier machen was ich will, die kommen eh damit durch *schulterzuck*.
Einen schönen Adventssonntag wünsche ich Dir und allen hier!
Trix
Moin trix,
um ein offensichtliches Missverständnis aufzulösen: Wenn Deine Ex das JA bittet, ihr bei der Berechnung des Unterhalts zu helfen, dürfen die das tun und Dich auch auffordern, ihnen (unter gewissen Umständen, die in Deinem Fall gegeben zu sein scheinen) Deine Einkommens-Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Aber: Was die damit machen, entfaltet keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Ein vom JA errechneter Unterhaltsbetrag ist nicht deshalb rechtsgültig, weil er von einem Amtsmitarbeiter berechnet und/oder auf Behördenpapier geschrieben wurde.
Wenn Deine Ex also der Ansicht ist, Du müsstest Betrag X bezahlen und Du - nicht zuletzt aufgrund der Berechnungen unserer kompetenten Unterhaltsexperten hier - der Ansicht bist, Betrag Y wäre richtig, muss sie Dich auf den Differenzbetrag verklagen. Das macht weder Anwälten noch Gerichten Spass, denn der Streitwert ist lächerlich und die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Wenn der Mindestunterhalt gewahrt ist, sind die meisten Gerichte auch nicht besonders wild darauf, die Zitronenpresse zu spielen.
Was ich aus Deinen Postings bislang nicht wirklich entnehmen konnte: Gibt es ein Gerichtsurteil oder einen von Dir unterschrieben Unterhaltstitel - oder war der bisherige Unterhaltsbetrag einfach eine "Berechnung zu Fuss"?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
danke für deinen Beitrag.
Ja, das ist mir klar, dass das JA keine Rechtsverbindlichkeit in diesem Sinne darstellt, mich machte eben nur diese Höherstufung stutzig, hatte ich bis dato noch nicht so gehört, also war das für mich neu.
Klingt jetzt vielleicht doof, aber 22€ im Monat können sich auch läppern und wo nimmt man im Ernstfall die Summen her??
Zu Deiner Frage mit dem Gerichtsurteil: Nein, ich habe keins, hatte ich in einem meiner anderen Postings die Sache geschildert, ist ein bißchen verworren.
AAallsoo, im letzten Jahr im April wurde ich aufgefordert meine Unterlagen zur Verfügung zu stellen, heißt ja die letzten zwei Jahre, das habe ich getan.
Bis zu diesem Zeitpunkt zahlte ich 278€, das JA hatte sich in den Jahren zuvor verrechnet (quasi zu meinen Gunsten) und die falsche Stufe genommen, es hätten eben schon die zwei Jahre zuvor 334€ gezahlt werden müssen.
Also zahlte ich ab dem 01.04.2012 die 334€ die nicht tituliert wurden, tituliert waren nur die 278€, bis heute.
Madame ließ sich aus welchen Gründen eben Zeit oder was auch immer und hat erst jetzt im Oktober 2013 die Sache wieder angekurbelt und die Berechnung ist im Moment eben die mit den 356€ plus Höherstufung usw. usf.
Da hattest Du mir ja schon geschrieben, dass man den Unterhalt nicht von diesem Zeitpunkt zahlen muss sondern immer ab dem Datum der Feststellung (hier der 25.10.).
Ich hoffe, das bringt ein bißchen Licht ins Dunkel.
Danke
Moin trix,
wenn das so ist, könnest Du bis auf weiteres sogar weiterhin nur den alten Unterhaltsbetrag von 278 € bezahlen, denn nur dieser ist tituliert und nur auf diesen gibt es einen Rechtsanspruch - und zwar so lange, bis ein neuer und höherer Anspruch "amtlich" festgestellt wurde. Das geht - wie bereits geschrieben - durch Gerichtsurteil oder freiwillige Titulierung und durch sonst gar nichts. Die "Berechnung" vom Oktober 2013 durch das JA muss Dich also nicht die Bohne interessieren.
Dass Du im April 2012 auf 334 € "aufgestockt" hast, ist nett von Dir - aber nur das. Möglicherweise unterstellt Deine Ex Dir Angst vor dem JA. Oder Dummheit. Oder beides. Es gibt auch Leute, die sich wie Fliegen auf die Kacke auf alles stürzen, von dem sie glauben, es stünde ihnen zu. Und wenn sich Nichtraucher um Gratis-Zigaretten balgen.
Am Ende geht es aber tatsächlich um mehr als 22 € im Monat: Es geht vor allem um einen geraden Rücken. Insofern würde ich an Deiner Stelle den Dauerauftrag wieder auf 334 € reduzieren und die 22 € ggf. für Töchting auf die Seite legen. Oder anlässlich von Umgängen gemeinsam mit ihr verballern. Und wenn Madame meint, sie müsse deshalb einen Anwalt und ein Gericht in Marsch setzen: Lass sie doch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
ja, so werde ich das auch machen, der Dauerauftrag wird wieder umgestellt. Punkt.
Den geraden Rücken den habe ich, vor der Ex oder anderen Intitutionen habe ich eh keinen Schiss, wie gesagt, die Aktenordner sind gefüllt, da legt man sich mit den Jahren ein dickes Fell zu.
Die 22€ mit Töchting zu verballern, nee danke, dann mach ich was anderes damit. Mir wurde vor kurzem von ihr gesagt, dass ich ein beschissener Vater bin, kann ich nicht nachvollziehen was da passiert ist. Vorgefallen ist rein garnichts, aber die Sache steht auf einem anderen Papier, wichtig war mir hier das mit dem JA und Konsorten.
Immer wieder bin ich froh und dankbar hier zu jeder Tageszeit einen Rat zu bekommen den man auch anwenden kann, ich habe schon soviel hier gelesen, was mir und anderen geholfen hat, vielen vielen Dank :dankeschoen: :dankeschoen: :laola:.
Trix
Moin trix,
solche Sprüche von den eigenen Kindern sind natürlich ein Hammer. Wenngleich ich immer wieder daran erinnere, dass sie nicht zwingend eine eigene Meinung des "Kindes" wiedergeben. Hätte ich die Sprüche und Ansichten meiner Kinder auf die Goldwaage gelegt, die sie zu gewissen Zeiten über mich losliessen (zum Beispiel, um bei Muddi und ihrem Clan zu punkten), dürfte ich sie vermutlich für den Rest meines Lebens nicht mehr anschauen.
Nichts desto trotz ist natürlich verständlich, dass Du zumindest derzeit nicht das Bedürfnis hast, Deine Tochter zu beschenken. Mir hat "damals" das Bild geholfen, dass bei Pubi's dort, wo bei Erwachsenen das Gehirn ist (oder zumindest sein sollte), über Jahre nur ein Pappschild mit der Aufschrift "Baustelle" hängt. Bei meiner Tochter (inzwischen 22) ist der Groschen mittlerweile gefallen; wir haben das beste Verhältnis der Welt. Sohnemann (wird demnächst 25) hatte dagegen im vergangenen Jahr einen spätpubertären Anfall, der zum wiederholten Mal einen Kontaktabbruch zur Folge hatte. Da braucht es wohl noch eine Weile, bis jemand das Pappschild final abhängt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Trix,
Die 22€ mit Töchting zu verballern, nee danke, dann mach ich was anderes damit. Mir wurde vor kurzem von ihr gesagt, dass ich ein beschissener Vater bin, kann ich nicht nachvollziehen was da passiert ist. Vorgefallen ist rein garnichts, (...)
Wenn es solche Sprüche einmal gibt, oder nur gelegentlich, dann würde ich dem jetzt keine übertriebene Bedeutung zumessen. Bei Heranwachsenden in diesem Alter ist man als Papa nun mal u.a. auch der Kratzbaum, an dem die jungen Tiger sich gelegentlich ihre Krallen wetzen - und dies ist durchaus auch dort der Fall, wo keine Trennung der Eltern im Spiel ist.
Zur Unterhaltsfrage:
Also ich fahre eine Tour 25 km zur Arbeit, macht pro Tag 50km, mal 0,30€ sind das dann 150€.
Äh, 50 Kilometer zu je 0,30 Euro sind 15 Euro pro Tag - fährst du nur an zehn Tagen im Monat zur Arbeit? Nehmen wir mal die Standard-Annahme "Fünf-Tage-Woche entspricht unter Berücksichtigung des Urlaubs: 220 Arbeitstage pro Jahr". Dann haben wir bei deinen Daten bereits 220 Tage mal 15 Euro gleich 3.300 Euro pro Jahr, also 275 Euro pro Monat.
Und jetzt wird's spannend: Wenn deine Fahrtkosten tatsächlich "nur" 150 Euro sind, dann gilt meine obige Berechnung, d.h. die Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags verhindert die Hochstufung nach Zeile 2, und du landest beim Mindestunterhalt von derzeit 334 Euro. Wenn es aber tatsächlich 275 Euro Fahrtkosten sind, dann haben wir sogar ein ganz anderes Kaliber: Einkommen 1.476,58 Euro, plus Steuererstattung 62,92 Euro, minus Fahrtkosten 275 Euro, ergibt ein bereinigtes Netto von 1.264,50 Euro - also nur ca. 265 Euro oberhalb des Selbstbehaltes, d.h. es könnte sogar auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen. Vorsicht: Im Mangelfall werden gerne die Daumenschrauben angelegt hinsichtlich der Berücksichtigung von Fahrtkosten, d.h. je nach Richter würde es hinauslaufen auf einen Unterhaltszahlbetrag zwischen 265 Euro (vollständige Anerkennung der Fahrtkosten trotz Mangelfall) und 334 Euro (richterlich schöngefärbte Fahrtkostenoptimierung). Falls es für deinen Arbeitsweg eine brauchbare Verbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr gibt, denn wird dem Richter diese Fahrtkostenoptierung vergleichsweise leichtfallen: Bei einer einfachen Strecke von 25 Kilometern dürfte die Monatskarte, grob geschätzt, vielleicht 150 Euro kosten.
Mehr als den Mindestunterhalt würde ich an deiner Stelle aber auf gar keinen Fall freiwillig zahlen. Gib der KM also eine kurze Nachricht, dass das Jugendamt sich offensichtlich zu deinen Ungunsten verrechnet hat (die Verweise auf die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Fahrtkosten sowie die Düsseldorfer Tabelle für den Bedarfskontrollbetrag hatte ich dir ja schon genannt), und dann änderst du den Dauerauftrag zum nächstmöglichen Termin. Ob du dir, bei eher unsicheren Erfolgsaussichten, das Thema "Mangelfall" antun willst, bleibt dir überlassen; allerdings, da sich dein Titel "nur" auf diese 278 Euro beläuft, hättest du aber sogar eine vergleichsweise komfortable Ausgangssituation, wenn du es darauf ankommen lassen willst.
Nebenbei gefragt: Bist du dir sicher, dass sich das Jugendamt bei dem damaligen Titel tatsächlich zu deinen Gunsten verrechnet hatte (das wäre nämlich in der Tat ungewöhnlich) - oder war das ggf. damals schon eine Mangelfallrechnung, ohne dass man es dir so explizit gesagt hat? Es wäre hilfreich, wenn du mal die alten Unterlagen von damals hervorkramst, und dir die Sache nochmal in aller Ruhe auf diesen Aspekt hin durchlesen würdest ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Morgen Malachit,
ja sorry, da hab ich mich wohl wirklich verrechnet, natürlich fahre ich nicht nur 10 Tage im Monat zur Arbeit :knockout:.
Bei Deiner Berechnung legt man ja die Ohren an, soll das wirklich so sein, kann das garnicht glauben...
Ich arbeite in einem Verkehrsbetrieb, wie Du Dir vielleicht denken kannst bekommen wir da die Fahrten mit den Öffentlichen umsonst, das sollte ich dann wohl nicht anbringen oder :question:, ist ja auch zu sehen bei den Unterlagen die die haben.
Mmmh, was mache ich nun?? Also das ich den Dauerauftrag auf 334 wieder ändere hab ich geschrieben, sollte ich wohl mal wieder meinen Anwalt besuchen??
Zu Deiner Frage mit der Berechnung vom JA, also ab 01.02.10 wurde festgelegt die 3. Altersstufe, lt. DDT sehe ich (bei Gehalt bis 1500€) 426€ - hälftiges Kindergeld, ergibt 334€. Im Titel stehen aber 288€ (gezahlt 278€ abzgl. der 10€ wegen der Erhöhung damals). Das ist doch die 2. Stufe die die zugrunde gelegt haben oder irre ich mich hier wirklich??
Zu dem Spruch von Töchterlein, dem messe ich im Prinzip keine Bedeutung zu, der letzte Umgang fand vor genau 2 Jahren statt, die haben doch den Kopp voll mit Freunden und Facebook, trotzdem habe ich da erstmal die Reißleine gezogen.
Noch eine Frage die mir einfällt: Die Unterlagen wurden im letzten Jahr zur Berechnung im April eingereicht, das Jahr davor wird als Grundlage genommen, da ist doch eigentlich die Steuererklärung von 2011 zu nehmen statt 2010 oder ???
Vielen Dank für Deine Mühe, jetzt muss ich erstmal gucken was ich mache...
Grüße Trix
Hallo Trix,
Ich arbeite in einem Verkehrsbetrieb, wie Du Dir vielleicht denken kannst bekommen wir da die Fahrten mit den Öffentlichen umsonst, das sollte ich dann wohl nicht anbringen oder :question:, ist ja auch zu sehen bei den Unterlagen die die haben.
Richtig erkannt. Dann besser das Thema "berufsbedingte Kosten" nicht ansprechen; d.h. es bleibt bei der 5%-Pauschale. Mangelfall hat sich hiermit allerdings erledigt, denn Mangelfall und 5%-Pauschale passen nicht so recht zusammen (im Mangelfall wird normalerweise immer der Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten verlangt, und da hast du wg. der Freifahrtregelung wenig bis gar nichts vorzuweisen).
Wegen des Titels: Ich vermute, da besteht noch das eine oder andere Missverständnis. Bevor ich hier aber mit der Stange im Nebel stochere: Stelle bitte die wesentlichen Passagen dieser Urkunde anonymisiert hier ein (d.h. abtippen, aber Namen, Anschriften u.ä. weglassen).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
na dann, hoffe ich schreib das richtige rein:
08.05.2007 vom Hundertsatz 170,00€
01.09.2008 100% der Altersstufe 2 nach § 1612 - Zahlbetrag 245€
01.02.2010 dto der Altersstufe 3 - Zahlbetrag 288€
das wars, mehr ist nicht in der Tabell drauf, sollte ja nun mehr werden lt. JA
Brauchst Du noch etwas??
Danke
Hallo Trix,
08.05.2007 vom Hundertsatz 170,00€
01.09.2008 100% der Altersstufe 2 nach § 1612 - Zahlbetrag 245€
01.02.2010 dto der Altersstufe 3 - Zahlbetrag 288€das wars, mehr ist nicht in der Tabell drauf, sollte ja nun mehr werden lt. JA
Das ist der genaue und vollständige Wortlaut des Titels? Dann sag' mir bitte noch, wann dieser Titel erstellt wurde (Monat/Jahr). Denn ehrlich gesagt, ich blicke im Moment überhaupt nicht, was genau das Jugendamt da zusammengekleistert hat. Vielleicht verstehe ich es besser, wenn ich den Zeitpunkt der Titelerstellung kenne, damit ich wenigstens weiß, in welche Variante der Düsseldorfer Tabelle die Brüder seinerzeit reingeguckt haben.
Was die aktuelle Berechnung des Jugendamtes betrifft:
d.h. es bleibt bei der 5%-Pauschale. Mangelfall hat sich hiermit allerdings erledigt
Aus dem gleichen Grund hat sich dann auch die Sache mit dem Bedarfskontrollbetrag erledigt, jedenfalls soweit es die berufsbedingten Kosten betrifft, denn mehr als die 5%-Pauschale wirst du mit deiner Freifahrtregelung nicht angerechnet bekommen können. Eventuell hättest du über die Rubrik "zusätzliche Altersvorsorge" noch eine Chance, unter die Grenze von 1.100 Euro zu kommen, aber dazu hast du bislang noch nichts gesagt. Hier gibt's auch keine Pauschalen, hier geht nur was, wenn du tatsächlich Beiträge zahlst für einen Riestervertrag, eine Lebensversicherung, oder ähnliches.
Ansonsten bleibt noch der Blick auf die Steuererstattung. Wenn das JA auf aktuelle Einkommenszahlen guckt, dann sollten dazu auch möglichst aktuelle Zahlen hinsichtlich der Steuererstattung genommen werden. Also nicht den Bescheid von 2010, sondern idealerweise den von 2012, den du ja vermutlich inzwischen auch vorliegen hast.
Und dann bitte einfach die ganze Geschichte mit diesen Zahlen von vorne rechnen, und gucken, ob du unterm Strich oberhalb oder unterhalb von 1.100 Euro landest. Wenn oberhalb, dann gilt die Höherstufung (also Zeile 2 der DT); wenn unterhalb, dann keine Höherstufung (d.h. Zeile 1 der DT).
Nochmal zum Titel selber: Steht da wirklich nicht mehr drin - also insbesondere keine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes? In diesem Fall könntest du die Gelegenheit beim Schopf greifen, den Titel an die aktuellen Gegebenheiten anpassen zu lassen, und auf diesem Weg gleich die Befristung reinzudrücken. Dabei also auf zwei Dinge achten: Erstens, dass der Alttitel tatsächlich dadurch außer Kraft gesetzt wird (d.h. in den neuen Titel muss so etwas rein wie "in Abänderung der Urkunde vom <welches Datum auch immer>"), und zweitens, dass da eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes drinsteht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Trix,
noch was anderes:
Zu dem Spruch von Töchterlein, dem messe ich im Prinzip keine Bedeutung zu, der letzte Umgang fand vor genau 2 Jahren statt, die haben doch den Kopp voll mit Freunden und Facebook, trotzdem habe ich da erstmal die Reißleine gezogen.
Freunde hin, Fratzenbuch her - zwei Jahre ohne Kontakt, das ist heftig. Mach' ggf. ein weiteres Thema im Unterforum "Umgang" auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Trix,
Das ist der genaue und vollständige Wortlaut des Titels? Dann sag' mir bitte noch, wann dieser Titel erstellt wurde (Monat/Jahr). Denn ehrlich gesagt, ich blicke im Moment überhaupt nicht, was genau das Jugendamt da zusammengekleistert hat. Vielleicht verstehe ich es besser, wenn ich den Zeitpunkt der Titelerstellung kenne, damit ich wenigstens weiß, in welche Variante der Düsseldorfer Tabelle die Brüder seinerzeit reingeguckt haben.
Was die aktuelle Berechnung des Jugendamtes betrifft:
Aus dem gleichen Grund hat sich dann auch die Sache mit dem Bedarfskontrollbetrag erledigt, jedenfalls soweit es die berufsbedingten Kosten betrifft, denn mehr als die 5%-Pauschale wirst du mit deiner Freifahrtregelung nicht angerechnet bekommen können. Eventuell hättest du über die Rubrik "zusätzliche Altersvorsorge" noch eine Chance, unter die Grenze von 1.100 Euro zu kommen, aber dazu hast du bislang noch nichts gesagt. Hier gibt's auch keine Pauschalen, hier geht nur was, wenn du tatsächlich Beiträge zahlst für einen Riestervertrag, eine Lebensversicherung, oder ähnliches.
Ansonsten bleibt noch der Blick auf die Steuererstattung. Wenn das JA auf aktuelle Einkommenszahlen guckt, dann sollten dazu auch möglichst aktuelle Zahlen hinsichtlich der Steuererstattung genommen werden. Also nicht den Bescheid von 2010, sondern idealerweise den von 2012, den du ja vermutlich inzwischen auch vorliegen hast.
Und dann bitte einfach die ganze Geschichte mit diesen Zahlen von vorne rechnen, und gucken, ob du unterm Strich oberhalb oder unterhalb von 1.100 Euro landest. Wenn oberhalb, dann gilt die Höherstufung (also Zeile 2 der DT); wenn unterhalb, dann keine Höherstufung (d.h. Zeile 1 der DT).
Nochmal zum Titel selber: Steht da wirklich nicht mehr drin - also insbesondere keine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes? In diesem Fall könntest du die Gelegenheit beim Schopf greifen, den Titel an die aktuellen Gegebenheiten anpassen zu lassen, und auf diesem Weg gleich die Befristung reinzudrücken. Dabei also auf zwei Dinge achten: Erstens, dass der Alttitel tatsächlich dadurch außer Kraft gesetzt wird (d.h. in den neuen Titel muss so etwas rein wie "in Abänderung der Urkunde vom <welches Datum auch immer>"), und zweitens, dass da eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes drinsteht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Hallo Malachit,
der Titel ist vom 21.08.2008, also es sind beide Berechnungen darauf, es gibt kein neueres Datum auf dem Papier, nur in der zweiten Titelzeile (ist wie ne kleine Exeltabell) steht der 01.02.2010. Es wurde nicht, z.B. unten wo das eine Datum von 2008 draufsteht, der Stempel der Behörde und die Unterschrift des Bearbeiters ist, eine neues Datum eingetragen.
Weitere Altersvorsorge oder LV habe ich nicht, kann also auch nichts weiter angerechnet werden, aber das wußte ich schon.
Du meinst also, das JA müsste mit der Steuererklärung von 2012 arbeiten? Weil sich diese auf das Jahr 2011 bezieht, sehe ich das richtig? Wenn das so ist, dann kommt keine großartige Summe rum. Ich hab gestern beim Finanzamt Einzelaufstellungen angefordert, bin ja ansonsten mit meiner Frau veranlagt, da kann man ja nicht sehen was ich alleine bekomme.
Dann würde ich noch mal rechnen und ich denke, dann komme ich unter die 1.100€.
Achso, der Titel ist natürlich bis zum 18. Lebensjahr befristet, da habe ich immer mit Argusaugen drauf geachtet. Beim letzten Mal hat die Tante vom JA versucht mich mit nervenden hohlen Gequatsche abzulenken, hat nicht funktioniert, hä.
Grüße Trix