Das JA kann gar nichts entscheiden und dich auch nicht einstufen.
Wenn es noch keinen Titel gibt, erstellst du einen über höchstens 100%.
Wenn es einen gibt, wirst du zum Gericht laufen müssen, und Änderungsklage einreichen müssen, wobei das nicht gerade einfach werden wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Titel gibt es, daher zahl ich 356,-€ im Monat!
Also, damit ich nicht noch mehr zaheln muß: Nicht beim JA melden? -> Ich dachte ich muß bei Einkommensänderung????
Wie erwähnt, das Kind soll im März kommen und ich werde auf Stkl III ändern müssen!
Du kannst es ja versuchen, ob das JA und/oder die bereit sind, deinen Titel freiwillig nach unten abzuändern.
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist dabei allerdings nur knapp über 0% deswegen solltest du damit nicht allzuviel Zeit vergeuden, sondern möglichst schnell eine gerichtliche Klärung initiieren.
Dafür solltest du aber vorher (von uns) mal durchrechnen lassen, was gehen könnte.
Dazu brauchen wir aber ein paar mehr und genauere Angaben zu deinem Einkommen und evtl. abziehbaren Positionen wie Berufsbedingte Aufwendungen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Novice
Damit Du mal das JA richtig einordnen tust: Es hat den Auftrag, das Kind und dessen gesetzlichen Vertreter - hier die KM - zu beraten, zu unterstützen, für sie rechtl. Dinge wahrzunehmen. Auf deutsch heißt das, das JA ist (im Rahmen einer Beistandschaft) sowas wie der RA des Kindes bzw. des betreuenden ET. Und genau so ist es einzuordnen für Dich - nicht mehr und nicht weniger. Warum willst Du also dem gegnerischen RA ggü. Dich anbiedern? Der wird Dich eiskalt ausnehmen. Und genau wie ein RA hat das JA Dir ggü. nichts, was es "anordnen" kann. Es ist ein zahnloser Tiger. DU richtest Dich nach den gesetzlichen Gegebenheiten - und wartest dementsprechend ab bzw. hältst einfach mal die Klappe. Das ist weder verboten noch gefordert, so ist nun mal das Gesetz. Im umgekehrten Fall zieht man Dir das Fell über die Ohren - und alle Beteiligten klatschen Beifall. Freilich auf Deine Kosten.
Das ist weder schlecht, auch nicht frevelhaft noch tgestzeswidrig. Das Gesetz kennt keine freiwillige Einkommensauskunft. Prost.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Novize,
Ergänzend:
Du kannst es ja versuchen, ob das JA und/oder die bereit sind, deinen Titel freiwillig nach unten abzuändern.
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist dabei allerdings nur knapp über 0%
Also, damit ich nicht noch mehr zahlen muß: Nicht beim JA melden? -> Ich dachte ich muß bei Einkommensänderung????
Die Gefahr mehr zahlen zu müssen, liegt unter "knapp über 0%".
Du hast zwar mehr Kohle, aber auch mehr Berechtigte:
Entsprechend den URL erfolgt dann eine Tiefergruppierung um eine Stufe. Du könntest also ein Einkommen von 1901-2300 erzielen, ohne das sich was an der bisherigen KU-Höhe ändert.
Wahrscheinlicher allerdings wäre, dass der Titel über 105% abgeändert wird auf 100%. Und wie sieht es mit Elterngeld aus?
Die Frage ist in erster Linie nicht, ob Du mehr zahlen musst, sondern ob Du - vermutlich über eine gerichtliche Abänderung - den Titel nach unten korrigieren möchtest.
Besten Gruß
United
