Höhe des Unterhalts
 
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Höhe des Unterhalts

 
(@bruce)
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Hallo liebe Forengemeinde.

Das Ja hat mich nun aufgefordert  den Unterhalt betititeln zu lassen.
Mein bereinigtes durchschnittliches Nettogehalt pro Monat liegt zZ bei 2250 Euro. 
Ich  habe aus erster Ehe zwei Kinder im Alter von 12 und 15 jahren . sie leben bei meiner Exfrau.
Mit meiner neuen Frau habe ich noch eine fast 3 Jährige Tochter.
Das Ja hat mir nun geschrieben ich sollte mo für meine Kinder aus erster Ehe 712 euro nach Stufe 2 bezahlen,weil es ja 3 Unterhaltsberechtigte gibt  .
DA meine jetzige Frau aber im November wieder arbeiten geht werde ich in Zukunft nur noch die Steuerklasse 4 haben.
Aller Vorausicht nach habe ich dann nur noch 1950-1980 bereinigtes nettoeinkommen.
Nun meine Fragen:
1.Muss ich den Titel in geforderter Höhe austellen lassen?
2.Muss mein drittes Kind nicht auch mit zZ 238 euro mit hineinfließen ?
3.Ab november Müssen wir auch ca 250-300 Kindergarten beitrag erbringen ,zählt dieser irgendwie dazu?
4.wie hoch ist eigentlich in diesem Fall der Bedarfskontrollbetrag bzw Selbstbehalt?

Ich habe auch gehört das der Unterhalt ab 2013 wieder steigen soll und ich mache mir wirklich Sorgen über das was da folgen könnte.

Viele Grüße Bruce

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2012 22:31
(@Inselreif)

Hi,

Das Ja hat mir nun geschrieben ich sollte mo für meine Kinder aus erster Ehe 712 euro nach Stufe 2 bezahlen,weil es ja 3 Unterhaltsberechtigte gibt  .

falsch. Es gibt (mindestens, Ex-Frau mal aussen vor gelassen) vier Unterhaltsberechtigte - drei Kinder und Deine Frau. Damit bist Du auf Stufe 1, Mindestunterhalt. Mehr würde ich nicht titulieren.
(alternativ kann man auch noch argumentieren, dass bei Stufe 2 der Bedarfskontrollbetrag unterschritten wird und daher auf Stufe 1 zurückzugehen ist)

Aller Vorausicht nach habe ich dann nur noch 1950-1980 bereinigtes nettoeinkommen.

Je 334,- für Kind 1 und 2 sind 668,- und 225,- für Kind 3 sind zusammen 893,-. Der Selbstbehalt (von 950,-) bleibt gewahrt.

3.Ab november Müssen wir auch ca 250-300 Kindergarten beitrag erbringen ,zählt dieser irgendwie dazu?

Der Mehrbedarf für den Kindergarten steht hinter dem Barunterhalt zurück. Du "darfst" Deine 100,- investieren, die Dir noch zum Selbstbehalt bleiben und den Rest "darf" Deine Frau finanzieren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 23:02