hallo,
bin neu hier, kurze geschichte:
meine noch ehefrau ist am 5.12.05 von mir weg. wir haben einen gemeinsamen sohn, den sie anfangs nicht mitnahm, jedoch danach einfach mal bei sich behielt und ich hatte dann keine chance, daß er wieder zu mir kommt. war schon vor gericht (urteil: er bleibt bei ihr u gemeinsames sorgerecht)
ich verdiente im jahr 2005 auf die steuerklasse I umgerechnet 1550,- netto. im jahr 2006 1420,- netto. ich muß täglich ca 25 km zur arbeit fahren, hab eine vwl und eine riesterrente. sie arbeitet nicht. unser 3 jähriger sohn besucht den kindergarten von ca halb 9 bis ca halb 3.
war schon einmal wieder vorm amtsgericht zwecks kindesunterhalt und ehegattenunterhalt. das urteil: ich muß 199,- euro an meinen sohn zahlen (da machten wir ein anerkenntnis) und für sie 290 euro, also insgesamt fast 500 euro, die berechnung ging von meinem gehalt im jahr 2005 aus.
die vwl (26,- euro) wurden anerkannt, die riesterrente (ca 60,- euro) auch und berufsbedingte aufwendungen (ca 75,- euro)
mein anwalt rechnete aber aus, dass mir 275,- euro monatlich zustehen müssten, die jedoch nicht ganz anerkannt wurden, mit der begründung ich könne öffentlich verkehrsmittel nutzen bzw eine fahrgemeinschaft bilden
hab arbeitsbeginn um 6 h. vor 6 fährt kein bus nach b. dann müsste ich zug fahren und dann nochmal bus, der nicht fährt und somit fast 3 km laufen.
das ist aber ungerecht und nicht zumutbar meint mein anwalt und ich natürlich auch.
als selbstbehalt wurden nur 890,- euro angegeben, normal müsste er auf 995,- euro sein.
und 1550,- euro wurden zugrunde gelegt bei der berechnung, verdiente aber letztes jahr nur 1420,- euro.
bald ist termin vor dem olg.
jetzt meine fragen:
hat von euch schon jemand eine ähnliche erfahrung gemacht?
muß man eine fahrgemeinschaft wirklich bilden, denn der richter hat sich mit dem aufwand (öffentliche Verkehrsmitte) wohl nicht befasst?
fahrgemeinschaft mit einem, der einen nicht mitnehmen will?
von welchem gehalt rechnet der richter jetzt? der erste verhandlung war 2006 und da stand mein jährliches netto ja noch nicht fest???
der selbstbehalt muß doch auf das angemessene maß von 995,- euro angehoben werden oder?
schon mal vielen dank, für zahlreiche antworten und eure mühe. sind vl viel fragen, bin aber über jede antwort sehr dankbar.
grüsse
Moin,
wenn du glaubhaft belegen kannst, dass für dich nichts anderes möglich ist als mit dem eigenen Fahrzeug zu fahren, sollte es bei Gericht durchgehen. Ferner ermittle die Kosten die dir ggf. durch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen, um vorbereitet zu sein. Ob dich ein Kollege mitnimmt oder aus persönlichen Gründen nicht, ist unerheblich. Lass eine solche Möglichkeit dann lieber gänzlich unerwähnt.
Welcher SB für dich gilt, kannst du der für dich maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinie entnehmen. Es wird häufig zwischen SB für KU und SB für EU/TU unterschieden.
Das Gericht wird den rückwärtigen und künftigen Unterhalt festlegen. Dies jeweils unter Berücksichtigung des für den Zeitraum zutreffenden Einkommens.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die wichtigste Frage ist die nach den Fahrtkosten. Die 75,- Arbeitsaufwendungen sind ja sogar noch knapp unter der 5% Pauschale, da stimmt was nicht.
Der PKW (=275 Euro) muss anerkannt werden, wenn öffentlicher Verkehr nicht zumutbar ist, aber die Zumutbarkeit ist ein Gummibegriff. Das ist ein Lotteriespiel.
Andere Frage ist Dein niedrigeres Gehalt in 2006. Prinzipiell Dein Problem, und Abänderungsklage geht erst, wenn das Gehalt sich um 10% geändert hat. Sind aber nur 8%. Ob es Aufgabe der OLG-Revision ist, gleichzeitig das Gehalt neu auszurechnen weiss ich nicht, denke eher, es geht dabei nur um die anfangs strittige Frage, die Behandlung der Fahrtkosten.
Dritte Frage ist die nach Realsplitting. Kommt in Deiner Rechnung nicht vor, bringt Dir aber 100 Euro im Monat, wenn sie Anlage U unterschreibt. Behalt das mal im Hinterkopf.
danke für die tollen antworten.
ich muß vl noch dazu sagen, dass ich schon mal mit dem arbeitskollegen gefahren bin, als sie noch da wohnte, dann aber nimmer, da er sehr unzuverläßlich war (oft zu spät kam usw).
heute hat sie mich darauf angesprochen, wie der nochmal heißt, den hat sie ja in der stadt gesehen und ich denke sie wollte nur den namen wissen, damit sie es ihrem anwalt weitergibt. leider ist mir das erst zu spät eingefallen, daß sie es evtl deswegen fragt.
bei einer fahrgemeinschaft hat man ja auch mal getrennt urlaub, bzw. krankheit usw. sind ja faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
spielt das vor gericht auch eine rolle oder meint ihr, daß mir die fahrtkosten gewährt werden, wenn sie es dem gericht steckt, daß ich schon mal eine fahrgemeinschaft hatte???
was ich auch noch sagen muß, ich zahle nur kindesunterhalt im moment, ehegattenunterhalt habe ich noch keinen cent gezahlt, denn wir haben sofort berufung eingelegt!
ist das echt mit den 10 %, da es bei mir nur 8 % sind? das ist doch total unfair, das sind ja 130,- euro im monat, die ich weniger habe und die dann vor dem olg keine rolle spielen?
kann ich dann auch 9 % mehr verdienen, ohne dass ich probleme bekomm?
zu dem selbstbehalt, da bleibts dann bei mir bei 890,- euro oder wie, weil ich ein kind habe und sie ja nicht arbeitet und von meinem einkommen und dem ihres neuen partners lebt.
nochmals danke für die super antworten
hat jemand vl noch antworten auf meine fragen??? wäre klasse. danke
Moin,
ich muß vl noch dazu sagen, dass ich schon mal mit dem arbeitskollegen gefahren bin, als sie noch da wohnte, dann aber nimmer, da er sehr unzuverläßlich war (oft zu spät kam usw).
Es interessiert wenig, was zu Ehezeiten gemacht wurde. Wenn du glaubhaft nachweisen kannst, du du aus betrieblichen Gründen selbst fahren musst, dann ist das so.
spielt das vor gericht auch eine rolle oder meint ihr, daß mir die fahrtkosten gewährt werden, wenn sie es dem gericht steckt, daß ich schon mal eine fahrgemeinschaft hatte???
Die Mutmaßung der Ex kannst du doch widerlegen!
ist das echt mit den 10 %, da es bei mir nur 8 % sind? das ist doch total unfair, das sind ja 130,- euro im monat, die ich weniger habe und die dann vor dem olg keine rolle spielen?
Yep, das ist die Grenze. Anderenfalls würden die Gerichte mit jeder Streichung von Weihnachtsgeld usw von einer Lawine Abänderungsklagen überrollt werden.
kann ich dann auch 9 % mehr verdienen, ohne dass ich probleme bekomm?
Du kannst sogar nach Rechtskraft des Urteiles/Beschlusses 19% mehr verdienen. Allerdings erwischt es dich dann in 2 Jahren, weil in diesem Intervall ein Anspruch auf Auskunft besteht.
zu dem selbstbehalt, da bleibts dann bei mir bei 890,- euro oder wie, weil ich ein kind habe und sie ja nicht arbeitet und von meinem einkommen und dem ihres neuen partners lebt.
Der SB ist dein persönliches Existenzminimum und hat mit der Wohn-/Lebenssituation der Unterhaltsberechtigten nichts zu tun.
Jaja, ich weiß. Der SB ist eine Illusion und wird nicht durch dessen Absenkung unterschritten sondern durch Nichtberücksichtigung von z.B. Schuldtilgungen oder Fahrtkosten oder Zurechnung fiktiver Einkünfte umgangen.
[ironie]
Ich bin eh dafür, dass jeder Unterhaltsverpflichtete bei beengten Einkommensverhältnissen auf ALG-II-Satz plus Wohnkosten verdonnert wird. Schließlich muss jeder damit auskommen, es ist nicht verfassungswidrig und 'ne Menge Menschen kommen in Deutschland damit ganz toll über die Runden.
[/ironie]
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke für die super antwort. dieses forum ist echt klasse. ich informiere auf jeden fall alle hier weiter, was mein anwalt so sagt und im endeffekt rauskommt. am 5.4. hab ich termin vor dem olg. dann mal schauen, was so alles passiert bis dahin.
hallo nochmal,
was ich vl. vergessen habe zu sagen:
meine ex bzw. noch ehefrau ist ja am 5.12.05 ausgezogen von mir, jedoch sofort zu ihrem neuen freund, am anfang war sie sich noch nicht ganz schlüssig ob sie was mit im anfängt, aber ca ab dem spätestens ca 20.12.05 waren sie fest zusammen.
der hauptgrund aber warum ich schreibe ist wegen dem zu zahlenden ehegattenunterhalt...
sie wohnt bei ihm, so viel ich weiß zahlt er die miete und kommt im moment für sie auf, da ich ja noch keinen ehegattenunterhalt zahle. ist jetzt vor dem olg.
er verdient angeblich ca zwischen 800-900 als versicherungskfm nicht selbstständig. hab ich aber auch nur so gehört, weiß nix konkretes.
hab in der letzten zeit viel in den foren gelesen und dabei bin ich darauf gestossen, daß nach ca 2-3 jahren zusammenlebens der Neue für sie aufkommen muss! lieg ich da richtig?????
d. h. dann muß ich ja nur noch, wenn sie zusammenbleiben und es so entschieden werden sollte 10 monate bzw 1 jahr und 10 monate ehegattenunterhalt zahlen oder?
sie wohnt bei ihm ... er verdient angeblich ca zwischen 800-900 als versicherungskfm nicht selbstständig. hab ich aber auch nur so gehört, weiß nix konkretes.
Da hast Du eine "0" vergessen? Unter der Annahme, dass der versicherungskfm echtes Geld verdient: es gibt auch die Anrechnung eines fiktiven Einkommens für Haushaltsführung, so um die 400 Euro. Nützt Dir in dem Fall nichts, weil es Dich nicht aus der Mangelfallsituation rausbringt, aber wenn sie angenommen noch nen 400 Euro Job macht, könnte das relevant werden.
danke für die antwort, aber versteh das jetzt noch nicht so ganz
wenn er z. b. 1500 netto verdient oder auch mehr, dann würde das auch keine rolle spielen??? (er verdient zwar angeblich ca 800 aber man weiß ja nie so genau ob das auch stimmt)
so wie ich es verstanden habe, kann er verdienen, was er will und ich muß trotzdem für ehegattenunterhalt für die ewigkeit aufkommen, weil sie zu faul zu arbeiten ist!!!!!!!!!! (sie ist bald 21 und hat insgesamt vl 3 wochen richtig gearbeitet) dann ausbildung abgebrochen, weil sie keinen "bock" mehr hatte und ne ausbildung hätte sie gehabt, als sie noch bei mir war, aber nachdem sie weg ist, hat sie das probearbeiten geschwänzt...
wollte nur mal kurz ihre einstellung dokumentieren
achja sie arbeitete desöfteren bei ihrem opa in einer pizzeria (bediente dort) und bekam von ihrem opa immer, je nachdem ob es gut oder schlecht lief 20-40 euro pro tag! darf sie das so weitermachen, weil es ihr opa ist oder kann man da was machen?????
Hallo MItschi,
also, daß sie:
- nicht gerne arbeitet
- überhaupt nicht gerne arbeitet, wenn es unterhaltsrelevant wird
- am liebsten schwarz arbeitet
ist nicht die Ausnahme, sondern eher der Standard.
Du könntest versuchen, den Onkel anzuschwärzen; erhoffe Dir nur keinen Erfolg aber Ärger mit der Aktion.
Ich würde diesen Laden boykottieren (also Pommes-Currywurst; ist auch billiger) und hoffen und beten, daß es mal besser wird.
Bei mir lief es 2 Jahre auch so. Und jetzt hat sie angefangen zu arbeiten. Gut, meine ist auch nicht soooo arbeitsscheu.
Gruß,
Michael
Hallo MItschi,
also, daß sie:
- nicht gerne arbeitet
- überhaupt nicht gerne arbeitet, wenn es unterhaltsrelevant wird
- am liebsten schwarz arbeitet
ist nicht die Ausnahme, sondern eher der Standard.deutschland ein land für faule frauen, wo ist da nur die gleichberechtigung????????????????
Bei mir lief es 2 Jahre auch so. Und jetzt hat sie angefangen zu arbeiten. Gut, meine ist auch nicht soooo arbeitsscheu.
du hast ja richtig glück gehabt, aber bei mir wird es nicht so sein denk ich (ich kenn sie doch ein bisschen, außerdem waren ihre eltern auch geschieden und ihre
... mutter gibt ihr auch noch tipps, wie man das meiste geld rausholt, denn sie hat es ja auch schon gemacht!)ich glaube, wir männer da herin müssten einmal die chance bekommen und ein gesetz rausbringen dürfen, das auch wirklich für gleichberechtigung steht!!!!!!!
hat jemand vl noch antworten auf meine andere fragen, ob ich das richtig verstanden habe dem geld ihres neuen freundes??? (ob er unbegrenzt verdienen kann nach 2-3 jahre zusammenseins ohne dass es einen einfluss auf den ehegattenunterhalt hat)
wenn das zutrifft, muß ich dann ehegattenunterhalt zahlen bis mein sohn 13 ist???
hallo,
könntet ihr mir vl noch antworten auf folgende 3 fragen geben, wäre sehr dankbar:
ist es richtig, dass eine eheähnliche gemeinschaft meiner ex mit ihrem neuen partner nach 2-3 jahren besteht?
wenn ja muß ich dann weniger bzw keinen ehegattenunterhalt zahlen nach dieser zeit, wenn sie nicht arbeitet und er ca 800,- euro netto verdient?
oder muß ich bis zum 13 lj meines kindes auch ehegattenunterhalt zahlen, wenn sie nicht arbeitet???
Hallo mitschii,
ist es richtig, dass eine eheähnliche gemeinschaft meiner ex mit ihrem neuen partner nach 2-3 jahren besteht?
Ja, sofern beide zusammenwohnen. Dies muss aber gerichtsverwertbar beweisbar sein.
wenn ja muß ich dann weniger bzw keinen ehegattenunterhalt zahlen nach dieser zeit, wenn sie nicht arbeitet und er ca 800,- euro netto verdient?
Ich denke es ist unabhängig davon, was der "Neue" verdient. Dies ist ein Verwirkungstatbestand nach §1579 BGB Abs. 7 (>hier<). Aber auch das ist unsicher und muss eingeklagt werden.
oder muß ich bis zum 13 lj meines kindes auch ehegattenunterhalt zahlen, wenn sie nicht arbeitet???
Warum nur bis zum 13. Lebensjahr? Hier gibt es Mitglieder, die arbeiten Vollzeit, die Kinder wohnen bei ihnen und dennoch müssen sie Unterhalt an die "Ex" zahlen.
Ich denke die sinnigste Vorgehensweise ist nach ca. 3 Jahren mit dem Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu argumentieren.
Mein Rat: Rede mit deinem Anwalt. Kennt er das zuständige Gericht bzw. den zuständigen Richter, so kann er am besten einschätzen, wie dieser "tickt".
Gruß
Martin
danke für die antworten schmusepapa. sie helfen mir sehr weiter und ich weiß ungefähr woran ich bin. schade nur, daß sie allen in den a... gesteckt wird und es noch richtig raushängen lässt, wie z. b. wennst mir blöd kommst, siehst deinen kleinen am sonntag eben net (sonntag hat sie mir ihn versprochen). druckmittel der frauen eben. achja und einen urlaub im sommer kann sie sich auch leisten für 2 wochen, wie ich heute erfuhr. na dann macht weiter so ihr politiker deutschlands. ich hoffe die gleichberechtigung kommt wirklich mal...
na dann grüsse
mein arbeitgeber will zum ende des jahres leute entlassen.
ehrlich gesagt sieht es im moment so aus, daß ich 500 euro zahlen muß (200 für meinen sohn, das mach ich gerne und 300 für sie, das sehe ich nicht ein)
hab keine lust und seh es nicht ein, für sie zu arbeiten (sie bringt meinen sohn um halb neun in den kiga und um halb drei holt sie ihn wieder ab)
sie hat also in der zwischenzeit zeit zum schlafen und sonst was, hat in ihrem leben, sie ist 21, bisher lediglich wenn es hoch kommt 8 wochen gearbeitet. sie sucht sich auch gar nix, weil sie von meinem geld leben kann!!!!!!!! und das sehe ich nicht ein.
entweder sie sucht sich was oder ich suche mir einen job, indem ich wesentlich weniger verdiene oder ich sag zu meinem chef ganz einfach, er solle mich entlassen am ende des jahres und mach hartz empfänger, bis sie was arbeiten muß.
geht das so einfach, daß ich dann keinen ehegattenunterhalt mehr zahlen muß, wenn ich von heut auf morgen arbeitslos werde bzw nur noch 1200 euro netto verdiene???
kann ich dann auch die zahlung sofort einstellen???
Hallo Mitschi
1. von 300 Ücken TU und 200 Ücken KU (plus 154 KiGe) wird man nicht wirklich glücklich; es wird alles beim Sozialgeld angerechnet. Sie hat also nicht mehr als ohne dich. Der Gewinner ist ein anderer. Das Dumme ist eigentlich, dass sich dieser nur selbst beschützt und darüber hinaus Leistungsbezieher vor Leistungserbringung.
2. Wenn Du auch noch zur Stütze gehst, verlierst Du darüber hinaus noch deine eigene Perspektive. Das erste Jahr AL ist vielleicht nett, aber nach dem 3. bist Du fast nicht mehr zu vermitteln. Die Ex ist dann vielleicht schon neu verheiratet und du krabbelst am Boden.
Das, was dich anspornen sollte, ist nicht das dicke Geld am Ende des Monats, sondern Hoffnung.
3. AL ist vorrübergehend. Du kannst eine Abänderung deiner Verpflichtungen erst nach einem halben Jahr anstreben und dann wird man dich auf deine gesteigerte Erwerbsopliegenheit hinweisen. Man kann sich da durchschlängeln, ist halt nur nicht gerade ein Sahnekuchen.
Gruß,
Michael